Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Würde das bedeuten, dass Frauen dann grundsätzlich auch in der außerordentlichen Form als Lektoren zugelassen werden könnten?
Wirst du wohl still sein, wir wollen doch niemanden auf Ideen bringen.
Zur Sache: Ich hatte ähnliches befürchtet, da die Propositio ja schon genehmigt wurde, und der Text der Exhortation ohne weiteres (und sachlich durchaus nicht gerechtfertigt) schreibt:
Verbum Domini, Nr. 58 hat geschrieben:Bekanntlich wird das Evangelium vom Priester oder vom Diakon verkündet, die Erste und Zweite Lesung hingegen in der lateinischen Tradition vom damit beauftragten Lektor, einem Mann oder einer Frau. [...] was den Lektorendienst betrifft, der als solcher im lateinischen Ritus ein Laiendienst ist.
Welche Tradition das sein soll, weiß ich nicht, und im lateinischen Ritus war der Lektorendienst in 1930 von 1970 Jahren gerade kein Laiendienst. Wenn man das aber so sieht, ist die Zulassung von Frauen natürlich konsequent. Im Ergbenis spielt es auch keine große Rolle, da es ja außerhalb von Priesterseminaren so gut wie kaum echte Lektoren gibt, und wenn, dann müssen diese meist noch hinter Laien zurückstehen.
Daß aber nun unter Papst Benedikt ein solcher Schritt gegangen werden könnte, der anstatt in Richtung einer Reform der Reform weiter von der Tradition wegführt, ist schon in hächstem Maße bedauerlich. Ich frage mich, wie lange es noch sinnvoll ist, sich mit einem solchen Projekt zu beschäftigen, wenn es trotz gegenteiliger Beteuerungen offenbar auch in Rom nicht ernstgenommen wird. Da wendet man seine Energien vielleicht doch lieber gleich ausschließlich dem alten Ritus zu.
Ich bin enttäuscht.