Aus ArtikelVI §1 geht klar hervor daß all erst geweiht werden müssenStephen Dedalus hat geschrieben:Wo bitte steht das genau?ottaviani hat geschrieben:Wir sollten nur eines nicht vergessen die Apostolische Konstitution geht nach wie vor davon aus die angklikanischen weihen sind ungültig
Angl Coet geht davon aus, daß der größte Teil der angl. Priester auch innerhalb des Personalordinariates weiterhin Priester sein werden.
Es wird ferner festgehalten, daß sie dafür eine Weihe erhalten müssen. Ich gehe davon aus, daß diese neuen Weihen überwiegend sub conditione gespendet werden.
ich zitiere
VI. § 1. Diejenigen, die als anglikanische Diakone, Priester oder Bischöfe fungiert haben und die vom kanonischen Recht festgesetzten Anforderungen erfüllen sowie nicht durch Irregularitäten oder andere Hindernisse beeinträchtigt sind, können vom Ordinarius als Kandidaten für die Heiligen Weihen in der Katholischen Kirche angenommen werden. Im Falle verheirateter Amtsträger müssen die in der Enzyklika von Papst Paul VI., Sacerdotalis coelibatus, Nr. 42, und die in der Erklärung "In June" festgelegten Normen befolgt werden. Unverheiratete Amtsträger müssen sich der Norm des klerikalen Zölibates des CIC can. 277, §1, unterstellen.
Zitat ende