Kremierung kirchlich erlaubt ?
Kremierung kirchlich erlaubt ?
Ich lese hier schon längere Zeit mit und stelle fest, daß hier manche Dinge etwas anders gesehen werden, als es der "allgemeinen Auffassung" entspricht.
Da das Stichwort "Kremierung" bisher unauffindbar ist, möchte ich diese Sache hiermit zur Diskussion stellen.
Da das Stichwort "Kremierung" bisher unauffindbar ist, möchte ich diese Sache hiermit zur Diskussion stellen.
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
1. Servus und willkommmen im Forum!
2. Einige Beiträge zu Deinem Thema findest Du im Forum bei der Suche nach dem Stichwort "Feuerbestattung".
3. In traditionswidriger Weise enthält das neue kirchliche Gesetzbuch von 1983 die Bestimmung:
5. Mit Rücksicht auf die Tradition der Kirche und wenn man nicht einer Hermeneutik des Bruches verpflichtet ist, dann ist die Kremierung (im Normalfall) jedoch entschieden abzulehnen.

2. Einige Beiträge zu Deinem Thema findest Du im Forum bei der Suche nach dem Stichwort "Feuerbestattung".
3. In traditionswidriger Weise enthält das neue kirchliche Gesetzbuch von 1983 die Bestimmung:
4. Rein rechtspositivistisch wäre daher die Frage des Threads unter Beachtung der im CIC gemachten Einschränkung mit "Ja" zu beantworten.c. 1176 §3 hat geschrieben:Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.
5. Mit Rücksicht auf die Tradition der Kirche und wenn man nicht einer Hermeneutik des Bruches verpflichtet ist, dann ist die Kremierung (im Normalfall) jedoch entschieden abzulehnen.
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Entschuldigung, aber ich habe mich verlesen und dachte im ersten Augenblick, ja warum sollte ich für meine Hände oder nach dem Nassrasieren keine Creme (Cremierung!!) verwenden dürfen!
duckundweg!
+L.
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Christus mein Leben, Maria meine Hoffnung, Don Bosco mein Ideal!
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Es tut mir leid, aber ich meinte "Einäscherung des Leichnams"Lupus hat geschrieben:Entschuldigung, aber ich habe mich verlesen und dachte im ersten Augenblick, ja warum sollte ich für meine Hände oder nach dem Nassrasieren keine Creme (Cremierung!!) verwenden dürfen!
duckundweg!
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Ösi? Kremierung ist typisches ösi-beamtendeutsch. (h.o.* jedenfalls)
*hierorts
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"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Was soll an "Kremierung" nicht gewöhnliches Deutsch sein ?Linus hat geschrieben:Ösi? Kremierung ist typisches ösi-beamtendeutsch. (h.o.* jedenfalls)
*hierorts
Es heisst doch auch "Krematorium" und nicht "Feuerbestattungseinrichtung".
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Das hätte ich eher erwartet gehabt. Vielen Dank für diese Anführung!Gamaliel hat geschrieben:Mit Rücksicht auf die Tradition der Kirche und wenn man nicht einer Hermeneutik des Bruches verpflichtet ist, dann ist die Kremierung (im Normalfall) jedoch entschieden abzulehnen.
Hallo Simeon,
herzlich willkommen auch von mir.
Ich höre das Wort auch zum ersten Mal.
Jedoch: es heißt zwar Krematorium, aber was macht man dann auf einem Lyzeum (obwohl ich nicht weiß, ob das ein gutes Beispiel ist - kommt es doch aus dem Griechischen...).
Ist aber wurscht, das Wort sollte nicht ausgeschafft werden. (Also, ich vermisse Christ86 etwas...)
Lieben Gruß,
Nassos
Ich glaube; hilf meinem Unglauben
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Deshalb müsste oben die richtige Antwort angeboten werden "Ja, mit einer Einschränkung".Gamaliel hat geschrieben: 4. Rein rechtspositivistisch wäre daher die Frage des Threads unter Beachtung der im CIC gemachten Einschränkung mit "Ja" zu beantworten.
Im Übrigen: nicht nur rein rechtspositivistisch.
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Ich höre...iustus hat geschrieben:Im Übrigen: nicht nur rein rechtspositivistisch.

- cantus planus
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Mit fehlt die Antwortoption: "Ja, leider" und "mit Einschränkung".
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Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Die Erdbestattung mit Rücksicht auf die Tradition der Kirche vorzuziehen, sie ist aber für die Auferstehung nicht notwendig. Weshalb sollte dann die Kremierung "entschieden abzulehnen" sein?Gamaliel hat geschrieben: 5. Mit Rücksicht auf die Tradition der Kirche und wenn man nicht einer Hermeneutik des Bruches verpflichtet ist, dann ist die Kremierung (im Normalfall) jedoch entschieden abzulehnen.
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Also ist traditionell "Kremation" richtig, gell?
Ich glaube; hilf meinem Unglauben
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Laut Duden ja, laut Wikipedia auch "Kremierung".Nassos hat geschrieben:Also ist traditionell "Kremation" richtig, gell?
Ich will nicht stänkern, aber der Unterschied zwischen Sprache und Tradition der Kirche ist wohl, daß Sprache lebt.
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Wo ist das, Niederösterreich? Hier bei uns sagt das kein Mensch, noch nie gehört (Südösterreich).Linus hat geschrieben:Ösi? Kremierung ist typisches ösi-beamtendeutsch. (h.o.* jedenfalls)
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Ja, "Beamtendeutsch" - im Normalfall spricht man auch nicht von "Kremierung" hier ...
Und mit der kirchlichen Tradition und mit der Ansicht zur Stellung des Leibes, gerade in Bezug auf die Auferstehung, ist das alles nicht zu vereinbaren. Es ist schlicht ein ungünstiges, heidn. Zeichen ...
- lifestylekatholik
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Dann lass es doch einfach.Simeon hat geschrieben:Ich will nicht stänkern,
*plonk*Simeon hat geschrieben:aber der Unterschied zwischen Sprache und Tradition der Kirche ist wohl, daß Sprache lebt.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Ihr sprecht ja auch Quenya bzw. Sindarin, Arwen.x-Pia-dulcis-x hat geschrieben:Wo ist das, Niederösterreich? Hier bei uns sagt das kein Mensch, noch nie gehört (Südösterreich).Linus hat geschrieben:Ösi? Kremierung ist typisches ösi-beamtendeutsch. (h.o.* jedenfalls)
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Namarie,
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Ich frage mich, inwieweit die FSSPX überhaupt das aktuelle gültige Kirchenrecht kennt geschweige anerkennt.Aus dem Mitteilungsblatt der FSSPX:
Kommentar: Die Ideologie der Freimaurer wird immer flächendeckender. Auf dem Freimaurer-Kongress 1869 in Neapel wurde der Wahlspruch geprägt: „Der Religion des Kreuzes soll eine Religion der Urne entgegengesetzt werden“
Die Religion der Urne ist der freidenkerische Atheismus: Da es sowieso kein Leben nach dem Tod gibt, kann man den Leib gänzlich zerstören.
Das ist wesentlich gegen den katholischen Glauben, der die Auferstehung des Fleisches lehrt.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Vielleicht können hier mal die Themen endlich sachlich diskutiert werden, ohne daß gewisse Leute ständig spätestens im dritten Satz die Piusbruderschaft ins Spiel bringen? – Das ist unerträglich, und dafür werde ich ab sofort Verwarnungen geben und im Wiederholungsfall des Kreuzgangs verweisen. Und es ist mir scheißegal, ob ich dann am Ende hier alleine bin.
* * *
Zur Sache: Es ist schwer anstößig, wenn ohne Not die Leichen Gläubiger verbrannt statt bestattet werden. Das ist heidnischer und atheistischer Brauch und, einem Gläubigen angetan, ein Zeichen der Verachtung und des Hohns auf den Verstorbenen und den Glauben der Kirche. Errichten gar Kleriker in Kirchen Urnenstätten oder funktionieren ganze Kirchen zu Urnenhallen um, so ist das Ärgernis noch größer, weil der Greuel mitten im Tempel aufgerichtet wird. Die Tradition soll dem gläubigen Volk ausgetrieben werden, ja gänzlich verleidet, und durch solche Antisymbolik soll die Achtung vor dem Leibe und die Erwartung der Auferstehung des Fleisches vernichtet werden. Wehe solchen Klerikern. Ihnen geschähe besser, würden sie mit einem Mühlstein am Fuß ins Meer geworfen.
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Zur Sache: Es ist schwer anstößig, wenn ohne Not die Leichen Gläubiger verbrannt statt bestattet werden. Das ist heidnischer und atheistischer Brauch und, einem Gläubigen angetan, ein Zeichen der Verachtung und des Hohns auf den Verstorbenen und den Glauben der Kirche. Errichten gar Kleriker in Kirchen Urnenstätten oder funktionieren ganze Kirchen zu Urnenhallen um, so ist das Ärgernis noch größer, weil der Greuel mitten im Tempel aufgerichtet wird. Die Tradition soll dem gläubigen Volk ausgetrieben werden, ja gänzlich verleidet, und durch solche Antisymbolik soll die Achtung vor dem Leibe und die Erwartung der Auferstehung des Fleisches vernichtet werden. Wehe solchen Klerikern. Ihnen geschähe besser, würden sie mit einem Mühlstein am Fuß ins Meer geworfen.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Gamaliel zitierte schon den Passus aus dem CIC; ich zitiere mal aus der "Pastoralen Einführung zur Kirchlichen Begräbnisfeier":
Es gibt auch eigene Formulare, z.B. für die Urnenbeisetzung.Erdbestattung und Einäscherung
10. Die Kirche sieht in der Erdbestattung eine besondere Ähnlichkeit mit dem Begräbnis des Herrn. Doch auch dann, wenn der gläubige seinen Leichnam zur Einäscherung bestimmt, hat er das Recht auf eine kirchliche Bestattung.
- Robert Ketelhohn
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Na und? – Das ist inakzeptabel und in toto zu verwerfen.
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Deine Meinung.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Na und? – Das ist inakzeptabel und in toto zu verwerfen.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Was passiert denn mit den Gebeinen nach Ablauf der Ruhezeit ?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Na und? – Das ist inakzeptabel und in toto zu verwerfen.
Die Sammelkremierung.
Hoffentlich findet die "Auferstehung des Fleisches" vorher statt.
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Es kommt darauf an, wie man heute die Symbolik der Einäscherung versteht. In jüngerer Zeit wurde sie von den Rationalisten aus eindeutig häretischen Motiven propagiert, worauf die Kirche dann mit strenger Zurückweisung reagierte.
Davon ganz unabhängig war sie aber auch immer rituelle Begleiterscheinung unschuldiger Naturkulte. Darauf mit Strenge zu reagieren wäre ganz verfehlt. Wer die Kirche heute also eher im Umfeld eines wiedererwachenden natürlichen Heidentums denn als belagert von Häretikern wahrnimmt, kann auch die Symbolik anders betrachten.
Davon ganz unabhängig war sie aber auch immer rituelle Begleiterscheinung unschuldiger Naturkulte. Darauf mit Strenge zu reagieren wäre ganz verfehlt. Wer die Kirche heute also eher im Umfeld eines wiedererwachenden natürlichen Heidentums denn als belagert von Häretikern wahrnimmt, kann auch die Symbolik anders betrachten.
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Watt?Vir Probatus hat geschrieben:Was passiert denn mit den Gebeinen nach Ablauf der Ruhezeit ?
Die Sammelkremierung.
Meines bisherigen Wissens nach werden diese an Ort und Stelle sofort wieder eingebuddelt oder die Knochen gesammelt an anderer Stelle des Friedhofs wieder begraben.
Wo hast Du das her mit der Sammelkremierung?
"We have feminized the Church so much that it is not attractive to men."
(Eric Sammons)
(Eric Sammons)
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Es kommt wohl allein auf die Gesinnung jenes Menschen an, der die Entscheidung trifft, sein Leichnam möge verbrannt und nicht der Verwesung überlassen werden.Pelikan hat geschrieben:Es kommt darauf an, wie man heute die Symbolik der Einäscherung versteht. In jüngerer Zeit wurde sie von den Rationalisten aus eindeutig häretischen Motiven propagiert, worauf die Kirche dann mit strenger Zurückweisung reagierte.
Davon ganz unabhängig war sie aber auch immer rituelle Begleiterscheinung unschuldiger Naturkulte. Darauf mit Strenge zu reagieren wäre ganz verfehlt. Wer die Kirche heute also eher im Umfeld eines wiedererwachenden natürlichen Heidentums denn als belagert von Häretikern wahrnimmt, kann auch die Symbolik anders betrachten.
Die Gesinnung, warum Freimaurer oder Neuheiden die Leichenverbrennung propagieren, ist deren Problem und kann nicht jedem angehängt werden, der aus irgend einem persönlichen Grund das Erdbegräbnis ablehnt.
Im Übrigen ist die Vorstellung, mit der Verbrennung des Körpers die Auferstehung ad absurdum führen zu können, selbst völlig absurd, weil ja sowohl die Verwesung wie auch die Verbrennung zur chemischen Umwandlung der dazu fähigen Körperbestandteile führt, die beiden Abbauarten der Körpersubstanz unterscheiden sich nur in ihrer Abbaugeschwindigkeit und wohl auch in einigen Reaktionsprodukten.
Bei der geringen Größe von Atomen und Molekülen ist es aber sicher, dass, unabhängig von der Art der Zerstörung der Körpermasse, einzelne freigesetzte Abbauprodukte in andere Lebewesen eingebaut werden.
Wer annimmt, die Auferstehung erfolge so, dass der Auferstehungsleib genau aus den Atomen aufgebaut wird, aus denen er im Augenblick seines Todes bestanden hat, der müsste bei der Auferstehung auch mit anderen um seine Bausteine "kämpfen", selbst wenn er nach seinem Tod beerdigt wurde.
Dass sich die Notwendigkeit, sich an die Tradition zu halten, auf jede einzelne rituelle Handlung bezieht, kann ich mir nicht vorstellen. Es kommt doch darauf an, ob ein Mensch gläubig war und seinen Glauben im Leben auch verwirklicht hat, und nicht auf die Art und Weise, wie die Bestandteile seines Körpers wieder in den Kreislauf der Natur eingespeist wird.
LG Simon
Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in eine Garage geht.
Zitat von Albert Schweitzer
Zitat von Albert Schweitzer
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Das stimmt nicht.Vir Probatus hat geschrieben: Was passiert denn mit den Gebeinen nach Ablauf der Ruhezeit ?
Die Sammelkremierung.
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Simon hat geschrieben:Es kommt wohl allein auf die Gesinnung jenes Menschen an, der die Entscheidung trifft, sein Leichnam möge verbrannt und nicht der Verwesung überlassen werden.Pelikan hat geschrieben:Es kommt darauf an, wie man heute die Symbolik der Einäscherung versteht. In jüngerer Zeit wurde sie von den Rationalisten aus eindeutig häretischen Motiven propagiert, worauf die Kirche dann mit strenger Zurückweisung reagierte.
Davon ganz unabhängig war sie aber auch immer rituelle Begleiterscheinung unschuldiger Naturkulte. Darauf mit Strenge zu reagieren wäre ganz verfehlt. Wer die Kirche heute also eher im Umfeld eines wiedererwachenden natürlichen Heidentums denn als belagert von Häretikern wahrnimmt, kann auch die Symbolik anders betrachten.
Die Gesinnung, warum Freimaurer oder Neuheiden die Leichenverbrennung propagieren, ist deren Problem und kann nicht jedem angehängt werden, der aus irgend einem persönlichen Grund das Erdbegräbnis ablehnt.
Im Übrigen ist die Vorstellung, mit der Verbrennung des Körpers die Auferstehung ad absurdum führen zu können, selbst völlig absurd, weil ja sowohl die Verwesung wie auch die Verbrennung zur chemischen Umwandlung der dazu fähigen Körperbestandteile führt, die beiden Abbauarten der Körpersubstanz unterscheiden sich nur in ihrer Abbaugeschwindigkeit und wohl auch in einigen Reaktionsprodukten.
Bei der geringen Größe von Atomen und Molekülen ist es aber sicher, dass, unabhängig von der Art der Zerstörung der Körpermasse, einzelne freigesetzte Abbauprodukte in andere Lebewesen eingebaut werden.
Wer annimmt, die Auferstehung erfolge so, dass der Auferstehungsleib genau aus den Atomen aufgebaut wird, aus denen er im Augenblick seines Todes bestanden hat, der müsste bei der Auferstehung auch mit anderen um seine Bausteine "kämpfen", selbst wenn er nach seinem Tod beerdigt wurde.
Dass sich die Notwendigkeit, sich an die Tradition zu halten, auf jede einzelne rituelle Handlung bezieht, kann ich mir nicht vorstellen. Es kommt doch darauf an, ob ein Mensch gläubig war und seinen Glauben im Leben auch verwirklicht hat, und nicht auf die Art und Weise, wie die Bestandteile seines Körpers wieder in den Kreislauf der Natur eingespeist wird.
LG Simon

Und der Applaus gilt vor allem der Qualität dieses Beitrags!
Persönlich käme für mich wohl auch nur Erdbestattung in Frage, aber es muss gefälligst erlaubt sein, gemäß der geltenden Lehre der Kirche, auch andere Formen für möglich und legitim zu halten.
Überhaupt möchte ich bei dieser Gelegenheit einmal Simon für seine durchweg hervorragenden Beiträge danken!

Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Bei uns war es üblich, die Überreste am Friedhofsrand zu "entsorgen"…dort wo ursprünglich die Selbstmörder beerdigt wurden.civilisation hat geschrieben:Das stimmt nicht.Vir Probatus hat geschrieben: Was passiert denn mit den Gebeinen nach Ablauf der Ruhezeit ?
Die Sammelkremierung.
Es gab beim Einebnen der Gräber auch öfters Getuschel, daß die Knochen anders gelegen haben als ein Leichnam im Sarg es zu tun pflegt. (Mär vom Scheintot-sein) Aber mein Vater, der im Gewerbe tätig war, sagt, daß so mancher Sarg etwas unsanft landet, wenn die Seile nicht gleichmäßig runtergelassen werden, und daß so etwas nichts zu bedeuten hat.
???
Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Welche konkreten Gründe sind es eigentlich, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen und auch ein Grund der der Lehre nicht widerspricht, die jemand für die Einäscherung wünschen kann?Gamaliel hat geschrieben: ......c. 1176 §3 hat geschrieben:Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, daß die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen.
Aus dem Organspendestrang erinnere ich mich, daß man auch vom Leichnam nur was weggeben (ihn also beschädigen und verstümmeln) darf für einen guten Zweck. Wir besitzen ja über unseren Körper nur ein „dominium utile“.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
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Re: Kremierung kirchlich erlaubt ?
Das ist ebenso zu verwerfen, daß Gräber derart geschändet werden. (Erstaunlicherweise traut sich das niemand mit jüdischen Gräbern zu tun.)Vir Probatus hat geschrieben:Was passiert denn mit den Gebeinen nach Ablauf der Ruhezeit? Die Sammelkremierung.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Na und? – Das ist inakzeptabel und in toto zu verwerfen.
Du hast nicht verstanden, worum es geht. Nicht um konkrete Materie, sondern die Symbolik der Handlungen.Vir Probatus hat geschrieben:Hoffentlich findet die "Auferstehung des Fleisches" vorher statt.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
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