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Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
von CIC_Fan
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 10:57
weil das genauso bindet in einem Staat ist wie z.B. eib Konkordat auf deren Einhaltung die Kirche ja immer zu recht pocht
Seit wann vertrittst Du die Ansicht, daß man sich an Regeln zu halten hat? :hmm:
staatliche Gesetze selbstverständlich , was anders ist es mit Anordnung von privat organisationen wie Hasenzüchterverein oder röm kath. Kirche

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 11:50
von Raphael
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:04
weil das staatliche Gesetz genauso verbindlich ist wie das Konkordat
Das ist keine Antwort auf meine Frage! :roll:

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 11:52
von CIC_Fan
richtig der zitierte Halbsatz ist keine Antwort bitte das gesamte letzte Posting lesen

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 12:03
von Raphael
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:52
richtig der zitierte Halbsatz ist keine Antwort bitte das gesamte letzte Posting lesen
Ich hatte das gesamte Posting von Dir zitiert, aber währenddessen hast Du offensichtlich "nachgebessert"! :roll:

Nichtsdestoweniger ist meine Frage immer noch nicht beantwortet. :pfeif:

Die Frage war, seit wann Du die Ansicht vertrittst, man habe sich an Regeln zu halten.

DAS harrt immer noch auf eine Erklärung Deinerseits! :doktor:

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 12:20
von Florianklaus
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 10:51
und genau diesen hat sich der Bischof zu beugen
Das tut er doch auch. Es ist aber auch nicht verboten, Erwartungen zu formulieren.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
von Niels
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 13:07
von Niels
Form ohne Inhalt ist Willkür.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 13:25
von Raphael
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:07
Form ohne Inhalt ist Willkür.
Der Einwand des verzickten Fans lautet dann:
Formlosigkeit ohne Inhalt ist keine Willkür! :narr:

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 13:45
von Niels
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:07
Form ohne Inhalt ist Willkür.
Dazu braucht man eigentlich keinThomist zu sein.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 5. Dezember 2017, 14:40
von Niels
Gehirn einschalten. Lenden ausblenden. :-)

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:05
von CIC_Fan
Florianklaus hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 12:20
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 10:51
und genau diesen hat sich der Bischof zu beugen
Das tut er doch auch. Es ist aber auch nicht verboten, Erwartungen zu formulieren.
natürlich tut er das das habe ich nie bestritten

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:07
von CIC_Fan
Raphael hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:25
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:07
Form ohne Inhalt ist Willkür.
Der Einwand des verzickten Fans lautet dann:
Formlosigkeit ohne Inhalt ist keine Willkür! :narr:
Der Forums Pharisäer will es nicht verstehen

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
von CIC_Fan
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56
von Protasius
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2017, 19:15
von Libertas Ecclesiae
„Deutschland ist ,mehr oder weniger’ eine Heidenrepublik [...] Das Christentum ist weitgehend zur Folklore verkümmert.“

Michael Wolffsohn kritisiert Repräsentanten der evangelischen und katholischen Kirche: „Sie müssen höllisch aufpassen, dass sie den Himmel nicht aus den Augen verlieren.“

Im Land herrscht „religiöse Ahnungslosigkeit“

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Mittwoch 6. Dezember 2017, 20:23
von Raphael
Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?
DAS ist dem verzickten Fan völlig egal. Ihm geht es nur um den Widerspruch um des Widerspruchs willen! :roll:

Er vertritt den Rechtspositivismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er vertritt den Laizismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er agitiert gegen das Naturrecht, weil er genau weiß, das es einen hohen Stellenwert innerhalb des kirchlichen Lehrgebäudes innehat.

Ob diese jeweiligen Standpunkte seiner tatsächlichen Meinung entsprechen, ist für den durchschnittlichen Foranten nicht feststellbar, seitdem er im Forum spaßeshalber als advocatus diaboli unterwegs ist.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2017, 07:52
von CIC_Fan
Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?
nein natürlich nicht unter anderem deshalb weil das klar der Deklaration über die Menschenrechte widerspricht

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2017, 10:33
von HeGe
Raphael hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 20:23
DAS ist dem verzickten Fan völlig egal. Ihm geht es nur um den Widerspruch um des Widerspruchs willen! :roll:

Er vertritt den Rechtspositivismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er vertritt den Laizismus, weil er genau weiß, daß dieser mit der katholischen Lehre nicht kompatibel ist.
Er agitiert gegen das Naturrecht, weil er genau weiß, das es einen hohen Stellenwert innerhalb des kirchlichen Lehrgebäudes innehat.

Ob diese jeweiligen Standpunkte seiner tatsächlichen Meinung entsprechen, ist für den durchschnittlichen Foranten nicht feststellbar, seitdem er im Forum spaßeshalber als advocatus diaboli unterwegs ist.
Ich habe die Diskussion mit ihm zu diesem Punkt mittlerweile auch eingestellt, denn egal, was als Ergebnis nachher rauskommt, beim nächsten Mal verzapft er wieder den gleichen Stuss. Meiner Meinung nach ist das schlicht Spamming, was er hier macht.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2017, 11:46
von Lycobates
CIC_Fan hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 07:52
Protasius hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 18:56
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
Wenn die staatlichen Gesetze verlangen, daß man „unwertes Leben“ euthanasiert, ist das also auch zu akzeptieren?
nein natürlich nicht unter anderem deshalb weil das klar der Deklaration über die Menschenrechte widerspricht
Besagte tolle "Deklaration über die Menschenrechte" könnte aber auch per Mehrheitsbeschluß außer Kraft gesetzt bzw. in ihrer Wirkung rechtskräftig eingeschränkt werden :hmm:

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24
von Florianklaus
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25
von CIC_Fan
Florianklaus hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.
staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23
von Florianklaus
CIC_Fan hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25
Florianklaus hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.
staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Freitag 8. Dezember 2017, 10:24
von CIC_Fan
Florianklaus hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23
CIC_Fan hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25
Florianklaus hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.
staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.
dann gibt es eine Einfache Lösung man tut das was man in der Schweiz immer tut einen Volksentscheid einleiten

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Freitag 8. Dezember 2017, 10:31
von Protasius
CIC_Fan hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 10:24
Florianklaus hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23
CIC_Fan hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25
Florianklaus hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.
staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.
dann gibt es eine Einfache Lösung man tut das was man in der Schweiz immer tut einen Volksentscheid einleiten
Was soll das denn lösen? Ob etwas gegen die Religionsfreiheit verstößt, ist ein objektives Faktum, keine Entscheidung mit Wahlfreiheit wie die Frage ob man der Eurozone beitreten soll.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Freitag 8. Dezember 2017, 10:51
von CIC_Fan
Protasius hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 10:31
CIC_Fan hat geschrieben:
Freitag 8. Dezember 2017, 10:24
Florianklaus hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 22:23
CIC_Fan hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 15:25
Florianklaus hat geschrieben:
Donnerstag 7. Dezember 2017, 12:24
CIC_Fan hat geschrieben:
Mittwoch 6. Dezember 2017, 17:11
Niels hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 13:03
CIC_Fan hat geschrieben:
Dienstag 5. Dezember 2017, 11:07
staatliche Gesetze selbstverständlich
Die letzte Konsequenz Deiner rechtspositivistischen Äußerungen scheint Dir noch immer nicht klar zu sein. Ein Blick in die Geschichte (1917-1945/89) dürfte reichen.
Nochmals das staatliche Gesetz ist zu akzeptieren das ist in jeder zivilisierten Gesellschaft so und der Schweizer Bischof handelt ja auch entsprechend
was man nicht erwarten kann ist das Privatvereine wie röm kath.Kirche jemand der nicht glaubt und einer ganzen Gesellschaft ihre Vorstellungen auferlegt.
In der Schweiz ist es umgekehrt, der Staat zwingt der Kirche gegen ihren Willen bestimmte Organisationsformen auf, da darf man schon mal nach der Legitimation fragen.
staatliches Gesetz wer sagt daß die Kirche selbst ihre Organisationsform selbst wählen muß ?
man könnte sie auch jedem Verein gleichstellen daß die Kirche in manchen Staaten Ausnahme Regelungen hat beruht auf Verträgen zwischen dem Staat und dem hl.Stuhl in der Schweiz handelt der Staat anders es liegt an der Kirche ob sie da mitmacht oder zu einem Privatverein wird und von vorne anfängt
Was mich an der ganzen Sache mit Mgr Huonder stört ist die Aussage er habe ein "moralisches Recht" das ist grenzenlose selbstüberschätzung der Synode einen Vorschlag machen ist sein gutes Recht keine Frage aber es ist auch das gute Recht den Vorschlag abzulehnen weil eine andere Verwendung nicht im Sinne jener ist die das Geld gegeben haben
M.E. verstößt es gegen das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, wenn man es den religiösen Gemeinschaften nicht selbst überläßt, wie sich organisieren. Die gilt insbesondere für die katholische Kirche, deren bischöfliche Verfassung nach ihrem Selbstverständnis göttlichen Rechts ist und daher zum religiösen Kernbereich gehört. Das einseitig aufoktroyierte Schweizer Staatskirchenrecht zwingt der Kirche unter Mißachtung dessen eine kantonale Untergliederung auf.
dann gibt es eine Einfache Lösung man tut das was man in der Schweiz immer tut einen Volksentscheid einleiten
Was soll das denn lösen? Ob etwas gegen die Religionsfreiheit verstößt, ist ein objektives Faktum, keine Entscheidung mit Wahlfreiheit wie die Frage ob man der Eurozone beitreten soll.
dann muß das die Justiz entscheiden zur Not der Menschenrechts Gerichtshof wobei die schweizer Bischöfe hüten da etwas an zu leiern weil sie wissen das führt zu maßen austritten und letztendlich zum finanziellen Desaster sonst hätten sie schon längst etwas versucht zu unternehmen

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Dienstag 12. Dezember 2017, 17:01
von Schwenkelpott
http://de.radiovaticana.va/news/2017/12 ... nt/1354106
Radio Vatikan hat geschrieben:Seligsprechungsverfahren für Guardini und Gerlich beginnt

Mit einem Festgottesdienst im Liebfrauendom eröffnet der Münchner Erzbischof Kardinal Reinhard Marx am kommenden Samstag zwei Seligsprechungsverfahren.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Samstag 16. Dezember 2017, 14:44
von Schwenkelpott
http://www.katholisch.de/aktuelles/aktu ... roe-chance
katholisch.de hat geschrieben: Kleiner Dienst – große Chance?

Für zukünftige Diakone ist die Beauftragung zum Akolythat nur eine Zwischenstation. In der österreichischen Diözese Gurk wird nun ein Polizeibeamter als ständiger Akolyth beauftragt — ein ungewöhnlicher Einzelfall.

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 21. Dezember 2017, 09:32
von Pirmin
Raphaela hat geschrieben:
Samstag 25. November 2017, 10:07
Pirmin hat geschrieben:
Donnerstag 9. November 2017, 15:24
Dieses Mal geht es nicht etwa um den Namensvetter von David Berger, nämlich um David Gippner aus Waldfischbach-Burgalben (hier schon einmal verlinkt, nur zur Erinnerung), sondern um den Wallfahrtsdirektor Volker Sehy aus demselben Ort, der als „einer der besten Prediger im Bistum Speyer“ gilt, wie der Redakteur schreibt. Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Vermutlich gibt es aber keinen anderen katholischen Priester weit und breit, der an Karfreitag Christus factus est vollendeter singt. :)
Ich habe kein Abo von der Rheinfalz und werde mir auch keines zulegen; kann den Artikel über Volker Sehy nicht lesen.
Sorry, sehe ich eben erst. (Kann ich leider nicht ändern.)

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2017, 14:21
von HeGe

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Donnerstag 28. Dezember 2017, 15:54
von Marienkind
Seligsprechungsverfahren für Guardini und Gerlich beginnt
Welchen Nutzen hat diese Selig-Sprechung?
.
Cui bono (ut Ciceronis verbis utar)?

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Freitag 29. Dezember 2017, 11:08
von CIC_Fan
lies die Lebensgeschichte von Herrn gehrlich

Re: Nachrichten aus den Bistümern V

Verfasst: Freitag 29. Dezember 2017, 17:41
von Petrus
Marienkind hat geschrieben:
Donnerstag 28. Dezember 2017, 15:54
Seligsprechungsverfahren für Guardini und Gerlich beginnt
Welchen Nutzen hat diese Selig-Sprechung?
.
Cui bono (ut Ciceronis verbis utar)?
nun, das ist wohl eine wichtige Sache.

Gespannt bin ich darauf, welches Wunder Romano Guardini bewirkt (hat?).

Weil, ohne Wunder geht da gar nix.