Primas Germaniae

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HeGe
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Primas Germaniae

Beitrag von HeGe »

Aus dem Thread Frage: "Erz-" abgetrennt.

Hallo,

wo ihr gerade von bischöflichen Ehrentiteln redet: hatte nicht irgendeiner der österreichischen Bischöfe noch einen besonderen Ehrentitel? Irgendwas mit "germaniae", glaube ich? Ich weiß leider nicht mehr welcher es war, vielleicht Salzburg (auf deren Internetseite habe ich nichts finden können)? Wie ist dieser Titel zustandegekommen?

HeGe

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Erich_D
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Beitrag von Erich_D »

HeGe hat geschrieben:Hallo,

wo ihr gerade von bischöflichen Ehrentiteln redet: hatte nicht irgendeiner der österreichischen Bischöfe noch einen besonderen Ehrentitel? Irgendwas mit "germaniae", glaube ich? Ich weiß leider nicht mehr welcher es war, vielleicht Salzburg (auf deren Internetseite habe ich nichts finden können)? Wie ist dieser Titel zustandegekommen?

HeGe
Primas Germaniae. Ja, das ist ein Titel des Erzbischofs von Salzburg. Vielleicht kann ich heute abend dazu etwas mehr schreiben.
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Linus
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Beitrag von Linus »

HeGe hat geschrieben: Ich weiß leider nicht mehr welcher es war, vielleicht Salzburg (auf deren Internetseite habe ich nichts finden können)? Wie ist dieser Titel zustandegekommen?

HeGe
Wie schon gesagt: Primas Germaniae, kommt daher, dass Salzburg bis 1803 ein eigenständiges Fürsterzbistum(Heiliges Römisches Reich und so) war, dass nicht den Habsburgern unterstellt war.

Frage:
Die Salzburger Erzbisxhöfe werden deswegen nie zu Kardinälen ernannt, weil sonst dogar der Papst ein Problem bei der Weisung an ebendiesen hätte, stimmt das?

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Der Salzburger Erzbischof hat den Primatentitel nach dem Untergang der Erzdiözese Mainz in den Napoleonischen Wirren von deren Hirten übernommen. – Im übrigen gibt es noch diverse weitere Primaten: Der Erzbischof von Lyon z. B. ist Primas von Frankreich, der von Toledo ist Primas von Spanien, die Erzbischöfe von Gran (Esztergom) und Prag sind Primaten von Ungarn und Böhmen.

Der Erzbischof von Warschau übrigens ist heute nicht als solcher Primas von Polen, sondern nur, weil Kardinal Glemp ad personam das Amt des Custoden vom Grab des hl. Adalbert in Gnesen und mit ihm auch den Titel des Primaten von Polen behalten durfte, als der Gnesener Stuhl 1992 wieder vom Warschauer getrennt wurde; durch Glemps Amtsverzicht oder Tod wird mit dem Custodenamt auch der polnische Primatentitel wieder an den Gnesener Erzbischof zurückfallen.
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Erich_D
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Beitrag von Erich_D »

Primas Germaniae. Ein stolzer Titel. Der Titel 'Primas', heute nur mehr ehrend, geht auf eine Zeit zurück, in der mehrere Kirchenprovinzen zusammengefasst und unter die Leitung eines Primas gestellt waren, der als Legat des Papstes spezielle Rechte sein eigen nennen konnte. Die Erzbischöfe von Salzburg sind noch heute "geborene Legaten". Seit dem 10. Jahrhundert konnten sie in ihrer Kirchenprovinz in bestimmten dringenden Fällen Entscheidungen treffen, die ansonsten dem Papst vorbehalten waren, etwa den Kirchenbann verhängen oder auch Gebannte von ihrer Kirchenstrafe lossprechen. Ein recht bekannter Fall ist jener des Babenberger Herzog Leopold V. von Österreich, der den englischen König Richard Löwenherz bei dessen Rückkehr vom Kreuzzug gefangensetzte und nur gegen ein enormes Lösegeld freigab. Dafür wurde er vom Papst unter Kirchenbann gestellt. Als er nach einem Reitunfall dem Tode nahe lag, löste der Salzburger Erzbischof auf Grund des dringlichen Falls in Eigenverantwortung den vom Papst verhängten Bann.

Um den Titel des 'Primas Germaniae' hatte es seit Beginn der Neuzeit Streit zwischen dem Erzbistum Magdeburg - bei dem diese Würde zu dieser Zeit lag - und dem Erzbistum Salzburg gegeben. Der Titel beinhaltete den Vorsitz auf der geistlichen Fürstenbank bei den Reichstagen, war also tatsächlich mehr als nur ein Ehrentitel. Bereits Kardinal Erzbischof Matthäus Lang (Salzburger EB von 1519 bis 1540) strebte eine Übernahme des Titels für sein Erzbistum an. Tatsächlich dauerte es noch bis 1680 - also bis zur Säkularisation des Erzbistums Magdeburg (1648) - und dem Tod dessen letzten Administrators (1680) - bis Salzburg diese Würde übernehmen konnte. Die Rota Romana, der päpstliche Gerichtshof, hat dies 1691 offziell bestätigt.

Als 'geborene päpstliche Legaten' tragen die EB von Sbg. noch heute den Purpur, der ansonsten den Kardinälen vorbehalten ist. Als 1986 der damalige EB Karl Berg bei Betreten des Vatikans den Purpur trug, löste ere nicht geringe Irritation beim Hauptmann der Schweizer Garde aus, dem dieser 'Kardinal' gänzlich unbekannt war. Auch bei den letzten Konzilien (Vaticanum I und II) genossen die Sbg. EB Sonderrechte. So hatten sie ihren Sitz nicht bei den anderen Erzbischöfen, sondern bei den Primates. Beim ersten Vaticanum begrüßte Papst Pius IX. den damaligen EB Maximilian von Tarnóczy mit den Worten: "Seht, da kommt der halbe Papst, der selbst Bischöfe machen kann". Damit spielt er auf ein Sonderrecht an, einmalig in der katholischen Kirche: die Erzbischöfe von Salzburg durften nämlich seit 1027 in den vier Eigenbistümern Gurk, Chiemsee, Seckau und Lavant Bischöfe in eigener Verantwortung einsetzen. Erst 1920 bzw. endgültig 1934 gingen diese Rechte verloren.

Was auch viele nicht wissen: Salzburg ist heute die älteste geistliche Metropole im deutschen Sprachraum. Zwar waren die Erzbistümer Mainz und Trier älter, doch verloren diesen später ihren Rang (Mainz 1803/05 an Regensburg, Trier schließlich wurde 1794 dem Erzbistum Mecheln zugeordnet und 1821 Köln untergeordnet - Köln ist zwei Jahre jünger als Salzburg).

(jetzt habe ich mich wohl als Lokalpatriot 'geoutet')
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Erich_D
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Beitrag von Erich_D »

Linus hat geschrieben:Frage:
Die Salzburger Erzbisxhöfe werden deswegen nie zu Kardinälen ernannt, weil sonst dogar der Papst ein Problem bei der Weisung an ebendiesen hätte, stimmt das?
Nein, das stimmt nicht. Es hat mehrmals Salzburger Erzbischöfe gegeben, die auch die Kardinalswürde trugen. Der letzte war Kardinal Johannes Baptist Katschthaler (1900-1914). Davor Kardinal Johannes Haller (1890-1900), Kardinal Maximilian Joseph von Tarnoczy (1851-1876), Kardinal Friedrich Johannes von Schwarzenberg (1835-1849), Kardinal Max Gandolf Graf von Kuenburg (1668-1687), Kardinal Guidobald Graf von Thun (1654-1668), Kardinal Matthäus Lang (1519-1540 - beanspruchte seit 1529 den Titel des Primas Germaniae), Kardinal Burkhart II. von Weißpriach (1461-1466) und - als ersten - Kardinal Konrad III., Graf von Wittelsbach (1177-1183).

Auch die Salzburger Erzbischöfe waren stets gegenüber dem Papst weisungsgebunden, wenngleich das Domkapitel bis heute Sonderrechte in der Wahl des Erzbischofs genießt.

Wir haben übrigens auch mehrere Heilige unter den Erzbischöfen, nicht nur Rupert und Virgil, sondern auch noch Arno, Hartwik, Gebhard, Theimo und Eberhard II., seit Mitte des 12. Jahrhunderts allerdings keinen mehr.
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HeGe
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Beitrag von HeGe »

Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten, es gibt ja immer vieles, was man noch dazu lernen kann.

HeGe

Franz-Xaver
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Beitrag von Franz-Xaver »

Habe ich das verpasst, oder hat hier schon jemand gesagt wer momentan Primas Germaniae ist?

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Petra
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Beitrag von Petra »

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Franz-Xaver
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Beitrag von Franz-Xaver »

Petra hat geschrieben:Bild
Danke Petra, das ist er! :)

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Erich_D
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Beitrag von Erich_D »

Franz-Xaver hat geschrieben:Habe ich das verpasst, oder hat hier schon jemand gesagt wer momentan Primas Germaniae ist?

Aloys Kothgasser SDB

Wer einer meiner Dogmatikprofessoren und auch Rektor der PTH Benediktbeuern und ist Salesianer Don Boscos.

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Ist mein Bischof (in die Brust werf!).

Wie war er denn so als Prof? (bisschen Klatsch tut nicht weh).

In Salzburg ist er relativ beliebt. Salzburg - bzw. das Salzburger Domkapitel - hat bei der Wahl des EB's historische Sonderrechte. So dürfen sie aus einem 3er-Vorschlag des Vatikans den Erzbischof wählen. Das kann - je nach den verschiedenen Interessenslagen der Angehörigen des Domkapitels - ein recht zäher Prozess sein mit mehreren Sitzungen, Rückfragen an den päpstlichen Nuntius bzw. gleich nach Rom usf. Hier in Salzburg heisst es aber, dass das Domkapitel nach Öffnung des Vorschlags so freudig überrascht war Kothgassers Name im 3er-Vorschlag zu sehen, dass sie sich sofort und gleich bei der ersten Sitzung auf ihn einigten.
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Erich Dumfarth hat geschrieben:»… bißchen Klatsch tut nicht weh … Hier in Salzburg heisst es aber, daß das Domkapitel nach Öffnung des Vorschlags so freudig überrascht war Kothgassers Name im 3er-Vorschlag zu sehen, daß sie sich sofort und gleich bei der ersten Sitzung auf ihn einigten.«
Was spricht denn Frau Fama, wie die beiden andern Namen lauteten? :)
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Erich Dumfarth hat geschrieben:In Salzburg ist er relativ beliebt. Salzburg - bzw. das Salzburger Domkapitel - hat bei der Wahl des EB's historische Sonderrechte. So dürfen sie aus einem 3er-Vorschlag des Vatikans den Erzbischof wählen.
Das ist ein Sonderrecht :roll:
Ist in PB ähnlich.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Erich_D
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Beitrag von Erich_D »

Ketelhohn hat geschrieben:
Erich Dumfarth hat geschrieben:»… bißchen Klatsch tut nicht weh … Hier in Salzburg heisst es aber, daß das Domkapitel nach Öffnung des Vorschlags so freudig überrascht war Kothgassers Name im 3er-Vorschlag zu sehen, daß sie sich sofort und gleich bei der ersten Sitzung auf ihn einigten.«
Was spricht denn Frau Fama, wie die beiden andern Namen lauteten? :)
Darüber ist meines Wissens nichts substanzielles durchgesickert. Nach einem Bericht in den "Salzburger Nachrichten" soll Domdechant Johannes Neuhardt unmittelbar vor der Annahme des Rücktritts von EB Eder in Wien mit dem damaligen Nuntius, Donato Squicciarini, zusammengetroffen sein und von diesem den in einem Kuvert versiegelten 3er-Vorschlag erhalten haben. Vom Nuntius soll dem Domkapitel der Wunsch mitgeteilt worden, es möge 1) absolutes Stillschweigen über die Wahl, die Kandidaten etc. gewahr werden und 2) die Wahl sehr zügig und unmittelbar nach dem Rücktritt von EB Eder vollzogen werden.
Noch am Tag des Rücktritts traf das Domkapitel zusammen, das Kuvert mit dem Vorschlag wurde geöffnet - und angeblich noch bei dieser Sitzung Kothgasser zum 89. Nachfolger des Heiligen Rupert erwählt.

Soweit Dinge, die vermutlich korrekt sind. Ein Gerücht - und hier bewegen wir uns wirklich auf dem Boden von Gerüchten, denn das befohlene Stillschweigen scheint tatsächlich eingehalten worden zu sein - ein Gerücht also besagt, Kothgasser wäre der mit Abstand "liberalste" der Kandidaten gewesen; das Domkapitel wäre vollkommen überrascht gewesen seinen Namen im Vorschlag zu finden und hätten sich praktisch sofort auf ihn geeinigt. "Liberal" ist allerdings relativ. Als Kothgasser in einem Interview, das er der Süddeutschen Zeitung einige Wochen nach seiner Wahl gab, auf die Frage "Sie stehen also ganz hinter dem Papst?", erklärte "Ich bin immer hinter ihm gestanden. Ich bin zutiefst überzeugt, dass man nicht glaubender Katholik sein kann – schon gar nicht Priester oder Bischof – ohne Einheit mit Petrus. Wer nicht mit Petrus geht, wird nur sehr schwer mit Christus gehen können" waren manche Kreise wohl bitter enttäuscht ...

Ich war übrigens bei seiner Amtseinführung im Dom. War ein großes Fest. Gewaltig, wenn alle Glocken des Doms läuten (Salzburg hat das schwerste Geläut im deutschsprachigen Raum).

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otto
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Beitrag von otto »

Respekt Erich ich ziehe meinen virtuellen Hut vor Dir, und deinem Wissen über die Erzbischöfe von Salzburg, und den Titel "Primas Germaniae" den du sehr ausführlich erklärt hast.

*jetzt fehlt nur der hut zieh smilie*
"Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach." Matthäus 16,24

Ralf

Beitrag von Ralf »

Juergen hat geschrieben:
Erich Dumfarth hat geschrieben:In Salzburg ist er relativ beliebt. Salzburg - bzw. das Salzburger Domkapitel - hat bei der Wahl des EB's historische Sonderrechte. So dürfen sie aus einem 3er-Vorschlag des Vatikans den Erzbischof wählen.
Das ist ein Sonderrecht :roll:
Ist in PB ähnlich.
In Österreich ist das sonst aber wohl nirgendwo der Fall. Deswegen Sonderrecht. Unsereins kennt das natürlich.

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Erich_D
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Beitrag von Erich_D »

Ralf hat geschrieben:
Juergen hat geschrieben:
Erich Dumfarth hat geschrieben:In Salzburg ist er relativ beliebt. Salzburg - bzw. das Salzburger Domkapitel - hat bei der Wahl des EB's historische Sonderrechte. So dürfen sie aus einem 3er-Vorschlag des Vatikans den Erzbischof wählen.
Das ist ein Sonderrecht :roll:
Ist in PB ähnlich.
In Österreich ist das sonst aber wohl nirgendwo der Fall. Deswegen Sonderrecht. Unsereins kennt das natürlich.
Tatsächlich? Ist es in Deutschland so, dass die Erzbischöfe vom Domkapitel gewählt werden könne (aus einem Vorschlag)? Ist zb. der Berliner Erzbischof Georg Card. Sterzinsky so gewählt worden?
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Das ist in Kleindeutschland (außer in Bayern) überall so mit den Dreierlisten.
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Ralf

Beitrag von Ralf »

Hmmm, ich in da nicht ganz so firm, aber außer in Bayern (anderes Konkordat) ist es wohl in ganz Deutschland so (wenn sich das Kapitel nicht wie in Köln verzettelt und sich nicht einigen kann). Oder? Wer weiß Genaues?

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Niels
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Beitrag von Niels »

So läuft das Ganze im Bistum Essen ab:
Ulrich Lota hat geschrieben:Wahl und Ernennung des neuen Bischofs

1.Wahl und Ernennung eines Bischofs für das Bistum Essen sind kirchenrechtlich (Codex Iuris Canonici) und staatskirchenrechtlich (Preußisches Konkordat von 1929) geregelt.

2.Mit der Annahme des Amtsverzichts des Bischofs ist der Bischofsstuhl bis zum Amtsantritt des neuen Bischofs vakant. Mit Eintritt der Sedisvakanz erlischt auch das Amt des Bischöflichen Generalvikars.

3.Mit Eintritt der Sedisvakanz geht die Leitung des Bistums bis zur Bestellung des Diözesanadministrators auf den dienstältesten Weihbischof über (can. 419 CIC), der für diese Zeit die Vollmachten erhält, die das Recht dem Generalvikar zuerkennt (can. 426 CIC).

4.Innerhalb von acht Tagen nach Kenntnisnahme von der Vakanz haben die residierenden Domkapitulare einen Diözesanadministrator zu wählen, der die Diözese zwischenzeitlich zu leiten hat (can. 421 § 1 CIC).

5.Die Wahl bedarf keiner Bestätigung. Der zum Diözesanadministrator Gewählte hat so bald wie möglich die Wahl dem Apostolischen Stuhl und der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen anzuzeigen.

6.Das Domkapitel hat gemäß dem Vertrag zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929 Artikel 6 eine Kandidatenliste aufzustellen. Bei der Aufstellung dieser Kandidatenliste wirken die nichtresidierenden Domkapitulare mit. Bevor die Liste aufgestellt wird, kann sich das Domkapitel entschließen, Vertreter aus dem Laien-, Priester- und Ordensstand als Einzelpersonen zu befragen, um Hinweise auf mögliche Kandidaten zu erhalten.

7.Das Domkapitel ist bei der Erstellung der Kandidatenliste beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Einzuladenden anwesend ist.

8.Die Kandidatenliste des Domkapitels wird durch den Dompropst dem Heiligen Stuhl übermittelt.

9.Hinsichtlich der Eignung der Kandidaten für das Bischofsamt fordert das Kirchenrecht (can. 378 CIC), dass der Betreffende
- sich auszeichnet durch festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Lebensweisheit, Klugheit sowie menschliche Tugenden und die übrigen Eigenschaften besitzt, die ihn für die Wahrnehmung des Amtes, um das es geht, geeignet machen;
- einen guten Ruf hat;
- wenigstens fünfunddreißig Jahre alt ist;
- wenigstens seit fünf Jahren Priester ist;
- einen Doktorgrad oder wenigstens den Grad eines Lizentiaten in der Heiligen Schrift, in der Theologie oder im kanonischen Recht an einer vom Apostolischen Stuhl anerkannten Hochschuleinrichtung erworben hat oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren ist.

10.Spätestens drei Monate nach Eintreffen der Liste mit den drei Kandidaten des Heiligen Stuhls, der sogenannten Terna, beruft der Dompropst die residierenden und die nichtresidierenden Domkapitulare zur Wahl des Bischofs ein. Das Domkapitel ist zur Wahl des Bischofs beschlussfähig, wenn die Mehrzahl der Einzuladenden versammelt ist. Im ersten – und wenn nötig auch im zweiten Wahlgang – ist derjenige gewählt, der die absolute Mehrheit der Stimmen der Anwesenden erhält. Sollte dies in zwei Wahlgängen nicht der Fall sein, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt. In diesem dritten Wahlgang genügt dann die einfache Mehrheit zur Wahl.

11.Nimmt der Kandidat die Wahl an, fragt der Dompropst bei der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen an, ob gegenüber dem Gewählten politische Bedenken bestehen.

12.Erhebt die Landesregierung keinen Widerspruch, teilt das Domkapitel den Namen des Gewählten dem Apostolischen Stuhl mit. Erst danach kann die Ernennung des neuen Bischofs durch den Papst erfolgen.

13.Nach seiner Ernennung durch den Papst leistet der gewählte Bischof den Treueeid vor dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen.

14.Der Bischof ergreift in kanonischer Form Besitz von seiner Diözese, indem er innerhalb von vier Monaten den residierenden und nichtresidierenden Domkapitularen das Apostolische Ernennungsschreiben vorzeigt. Diese Frist verkürzt sich auf zwei Monate, wenn der neue Diözesanbischof bereits früher zum Bischof geweiht wurde. Mit der Besitzergreifung durch den neuen Bischof erlischt das Amt des Diözesanadministrators.

15. Für alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Bischofswahl gilt eine strenge und weitgehende Geheimhaltungspflicht. Damit soll zum einen eine Einmischung von außen vermieden, zum anderen die möglichen Kandidaten geschützt werden.
http://www.bistum-essen.de/vakanz/wahl.htm

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Werner001
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Beitrag von Werner001 »

Hmmm, ich in da nicht ganz so firm, aber außer in Bayern (anderes Konkordat) ist es wohl in ganz Deutschland so (wenn sich das Kapitel nicht wie in Köln verzettelt und sich nicht einigen kann). Oder? Wer weiß Genaues?
Nach dem preussischen Konkordat wählt das Domkapitel aus einer Liste, die vom Vatikan aufgestellt wird den Bischof.
Der verstorbene Kardinal Frings hat mal gesagt, diese Liste enthielte gewöhnlich "eine Blinden, einen Tauben, und den Wunschkandidaten des Vatikans".
Nach dem bayerischen Konkordat darf der Papst die Auswahl treffen, aber die Liste stellt das Domkapitel auf und kann hier seinerseits einen Blinden...
Obwohl also in der Frage der letzten Entscheidung das preussische Konkordat dem Kapitel mehr Befugnis gibt als das bayerische, hat de facto beim bayerischen das Kapitel mehr Einfluß.
Das bayerische gilt für die bayerischen Bistümer und Speyer.
Welche Regelung für die Bistümer gilt, die unter keines der beiden Konkordate fallen (Rottenburg-S, Freiburg, Mainz(?)) weiss ich nicht.

Werner

Katholik2003

Beitrag von Katholik2003 »

Werner001 hat geschrieben:[Welche Regelung für die Bistümer gilt, die unter keines der beiden Konkordate fallen (Rottenburg-S, Freiburg, Mainz(?)) weiss ich nicht.
Werner
In Freiburg gilt das Badische Konkordat. Das Domkapitel stellt eine Zehnerliste zusammen, der Papst wählt drei aus und aus denen wählt dann das Domkapitel.

HeGe
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Beitrag von HeGe »

Erich_D hat geschrieben:Als 'geborene päpstliche Legaten' tragen die EB von Sbg. noch heute den Purpur, der ansonsten den Kardinälen vorbehalten ist. Als 1986 der damalige EB Karl Berg bei Betreten des Vatikans den Purpur trug, löste ere nicht geringe Irritation beim Hauptmann der Schweizer Garde aus, dem dieser 'Kardinal' gänzlich unbekannt war.
Wie ich kürzlich in einem Artikel über Kardinal Frings gelesen habe, ist der Kölner Erzbischof auch "legatus natus apostolicae sedis", darf also auch ohne Kardinalsernennung Purpur tragen.

Es ist immer wieder erstaunlich, was es in der Kirche noch für Sonderheiten gibt, die man immer noch entdecken kann. :shock:

Laut Wikiblödia sind außerdem im ehemals deutschen Sprachraum auch noch Prag und Gnesen dazu berechtigt.
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holzi
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Beitrag von holzi »

Erich_D hat geschrieben:Was auch viele nicht wissen: Salzburg ist heute die älteste geistliche Metropole im deutschen Sprachraum. Zwar waren die Erzbistümer Mainz und Trier älter, doch verloren diesen später ihren Rang (Mainz 1803/05 an Regensburg, Trier schließlich wurde 1794 dem Erzbistum Mecheln zugeordnet und 1821 Köln untergeordnet - Köln ist zwei Jahre jünger als Salzburg).
Ist zwar jetzt schon lange her, aber ich geb trotzdem noch eine Antwort drauf:
Das Erzbischofswürde von Mainz ging nicht auf das Bistum Regensburg über, sondern wurde vom letzten Mainzer Erzbischof, Carl v. Dalberg nach dem Verlust Mainz' an Napoleon mit in seine neue Residenz Regensburg mitgenommen. Nach seinem Tod 1817 hatte sein Nachfolger Johann Nepomuk Wolf weder den Titel des Primas Germaniæ noch den des Erzbischofs, sondern war ganz ordinärer gewöhnlicher Bischof.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Den Herrn Dalberg hat dafür vermutlich der gBaW zu sich genommen.
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Linus
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Beitrag von Linus »

War er aktiver Schürzenträger oderwas hat er gemacht, dass er jetzt in in ferioren Gefilden gemeinsam mit dem bocksfüßigen GBAW steine klopft?
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Linus hat geschrieben:War er aktiver Schürzenträger
Ja.
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holzi
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Beitrag von holzi »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Den Herrn Dalberg hat dafür vermutlich der gBaW zu sich genommen.
Häh?

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Ewald Mrnka
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Beitrag von Ewald Mrnka »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:War er aktiver Schürzenträger
Ja.
Er war aber auch ein sehr geschätzter Br.

Vielleicht arbeitet er tatsächlich, zusammen mit anderen Herren seines Standes, an einem heißen Ort am rauhen Stein.
Wer die wirklichen Herrschenden identifizieren will, braucht sich nur zwei Fragen zu stellen:
WEN und WAS darfst Du NICHT kritisieren?
WESSEN INTERESSEN verfolgt das System?

michaelis
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Frage am Rande

Beitrag von michaelis »

Nur mal am Rande gefragt:

In den 60er- und 70er- Jahren wurde doch mehrfach die Kleidung der Kardinäle reformiert/vereinfacht. :(

Galt das auch für die der Legaten, oder gelten für diese einfach grundsätzlich die Regelungen der Kardinäle.

(Wenn das nämlich nicht so wäre und man die Legaten damals vergessen hat, dürfte sE Meisner heute als Legat immer noch Hermelin und silberne Schnallen tragen.) ;)

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Linus
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Beitrag von Linus »

mh. die silbernen schnallen (nebst den lila(?) seidenstutzen) trug der jüngst verstorbene Don Gregor Hesse. Er war normaler Priester. Daher ist zu schließen dass die nicht-kleiderreform auch für Legaten zutrifft.
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