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Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Dienstag 9. September 2014, 11:09
von Ecce Homo
http://whispersintheloggia.blogspot.de/ ... rever.html

Daraus:
Today in San Antonio, it happened again: in the last stages of a returned cancer now spread beyond treatment, William Carmona, 5, was ordained both deacon and priest on his deathbed by his bishop, Nashville's David Choby.
Das Video auf der Seite lässt mich heulen ohne Ende, ehrlich...
Schön und traurig zugleich...

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Dienstag 9. September 2014, 12:43
von Gallus
Beeindruckend. Das geht an die Nieren.

Hier findet man ein Foto des Neupriesters aus gesundheitlich besseren Tagen: http://www.nashvillepriest.com/seminarians214.pdf

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Dienstag 9. September 2014, 12:53
von Ecce Homo
Muss immer noch total schlucken...

Ehrlich - irgendwie kam mir grad der Gedanke, dass sich in Deutschland wohl kaum ein Bischof finden würde, der das...

*schluck*

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Dienstag 9. September 2014, 15:52
von Raphaela
Auf dem Totenbett würde das in Deutschland wahrscheinlich nicht passieren. Aber mir hat ein Priester erzählt, dass bei ihm im Weihekurs jemand war - noch ziemlich jung - der geweiht wurde und dann sofort Rente erhielt. Dem Bistum war bekannt, dass er sehr, sehr krank war.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Dienstag 9. September 2014, 16:20
von taddeo
Raphaela hat geschrieben:Auf dem Totenbett würde das in Deutschland wahrscheinlich nicht passieren.
Zumal so ein Vorgang auch kirchenrechtlich nicht ganz unproblematisch ist, auch wenn sich alle Verstöße gegen konkrete canones, die sich daraus ergeben, auf dem Weg von Dispensen aus dem Weg räumen lassen.
Höchst problematisch erscheint mir jedoch, falls der Ordinand tatsächlich "unresponsive" gewesen sein sollte, wie es im Blogeintrag heißt, also "ohne erkennbare Reaktion", bzw. "unansprechbar", wie man im Deutschen sagt. Wie man das kirchenrechtlich rechtfertigen will, jemanden zu weihen, der nicht der Weihehandlung aktiv zustimmen kann, ist mir schleierhaft. Natürlich kann man evtl. eine frühere Zustimmung voraussetzen (wenn er zB Seminarist war), aber im Moment der Weihe muß er es aktiv willentlich tun. Eine Eheschließung kommt ja auch nur zustande, wenn man in dem konkreten Moment "Ja" sagt, und nicht irgendwann vorher.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Dienstag 9. September 2014, 16:40
von Florianklaus
Ich finde es problematisch, wenn man Personen die Weihen erteilt, bei denen völlig klar ist, daß sie die damit verbundenen Vollmachten nie werden ausüben können.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Dienstag 9. September 2014, 16:58
von taddeo
Florianklaus hat geschrieben:Ich finde es problematisch, wenn man Personen die Weihen erteilt, bei denen völlig klar ist, daß sie die damit verbundenen Vollmachten nie werden ausüben können.
Das ist rechtlich nicht unbedingt zu beanstanden, wenn man berücksichtigt, daß das Priestertum auch dem Geweihten selbst ein "unauslöschliches Prägemal" verleiht (also seinen ontologischen Status ändert) und nicht nicht nur als Sozialaufgabe verstanden werden darf. Allerdings hast Du insofern recht, als es schon grenzwertig ist, wenn ein Neupriester nicht ein einzigesmal das tun kann, wofür er tatsächlich geweiht wird: nämlich eine Heilige Messe zu zelebrieren.

Wie dem auch sei: Das betrifft nur die Erlaubtheit der Weihespendung. Problematischer finde ich, daß die Nichtansprechbarkeit des Ordinanden während der Weihe eigentlich deren Gültigkeit grundsätzlich in Frage stellt.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Mittwoch 10. September 2014, 13:25
von Seraph
Florianklaus hat geschrieben:Ich finde es problematisch, wenn man Personen die Weihen erteilt, bei denen völlig klar ist, daß sie die damit verbundenen Vollmachten nie werden ausüben können.
Siehe unten, es geht um die besondere Verbundenheit mit Christus und das unauslöschliche Prägemal, das die Seele empfängt. Analog dazu gibt es ja auch die Profeß in articulo mortis, eben damit dem- oder derjenigen die besonderen geistlichen Gnaden zugute kommen.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Mittwoch 10. September 2014, 13:36
von Florianklaus
Seraph hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Ich finde es problematisch, wenn man Personen die Weihen erteilt, bei denen völlig klar ist, daß sie die damit verbundenen Vollmachten nie werden ausüben können.
Siehe unten, es geht um die besondere Verbundenheit mit Christus und das unauslöschliche Prägemal, das die Seele empfängt. Analog dazu gibt es ja auch die Profeß in articulo mortis, eben damit dem- oder derjenigen die besonderen geistlichen Gnaden zugute kommen.
Die Profeß dient vor allem der persönlichen Heiligung, die Priesterweihe erhält man, um im Weinberg des Herrn zu arbeiten. Das ist ein großer Unterschied. Ich bleibe dabei, wenn bei der Weihe schon klar ist, daß der Neugeweihte nicht einmal in seinem verbleibenden Leben das Meßopfer darbringen kann, sollte die Weihe besser nicht gespendet werden.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Mittwoch 10. September 2014, 14:13
von Maurus
Florianklaus hat geschrieben:
Seraph hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Ich finde es problematisch, wenn man Personen die Weihen erteilt, bei denen völlig klar ist, daß sie die damit verbundenen Vollmachten nie werden ausüben können.
Siehe unten, es geht um die besondere Verbundenheit mit Christus und das unauslöschliche Prägemal, das die Seele empfängt. Analog dazu gibt es ja auch die Profeß in articulo mortis, eben damit dem- oder derjenigen die besonderen geistlichen Gnaden zugute kommen.
Die Profeß dient vor allem der persönlichen Heiligung, die Priesterweihe erhält man, um im Weinberg des Herrn zu arbeiten. Das ist ein großer Unterschied. Ich bleibe dabei, wenn bei der Weihe schon klar ist, daß der Neugeweihte nicht einmal in seinem verbleibenden Leben das Meßopfer darbringen kann, sollte die Weihe besser nicht gespendet werden.
Den Bedenken würde ich mich anschließen. Für den Ordinandus mag es vielleicht schön sein, aber Priester wird man nicht für sich selbst und es ist auch nicht zur Heiligkeit nötig.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Mittwoch 10. September 2014, 17:37
von Siard
Ich habe (mehr als einmal) von zuständigen Oberen gehört, daß nur geweiht werden soll, wenn eine Stelle in der Pfarrseelsorge angetreten wird.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Mittwoch 10. September 2014, 18:48
von taddeo
Siard hat geschrieben:Ich habe (mehr als einmal) von zuständigen Oberen gehört, daß nur geweiht werden soll, wenn eine Stelle in der Pfarrseelsorge angetreten wird.
Das ist freilich auch eine arg funktionalistisch verkürzte Sicht. Da hätten früher viele Ordensmänner nicht zu Priestern geweiht werden dürfen.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 09:03
von Ecce Homo
Herr, gib ihm die ewige Ruhe - und das ewige Licht leuchte ihm -
Herr, lass ihn ruhen in Frieden.

https://www.facebook.com/AssumptionSemi ... 532897855

RIP, Hochwürden. :bedrippelt:

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 13:11
von Siard
taddeo hat geschrieben:
Siard hat geschrieben:Ich habe (mehr als einmal) von zuständigen Oberen gehört, daß nur geweiht werden soll, wenn eine Stelle in der Pfarrseelsorge angetreten wird.
Das ist freilich auch eine arg funktionalistisch verkürzte Sicht. Da hätten früher viele Ordensmänner nicht zu Priestern geweiht werden dürfen.
Das sehe ich genauso. Ich frage mich, woher diese Einstellung bei Ordensoberen kommt – im Priesterseminar eingebleut?

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 13:28
von taddeo
Siard hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Siard hat geschrieben:Ich habe (mehr als einmal) von zuständigen Oberen gehört, daß nur geweiht werden soll, wenn eine Stelle in der Pfarrseelsorge angetreten wird.
Das ist freilich auch eine arg funktionalistisch verkürzte Sicht. Da hätten früher viele Ordensmänner nicht zu Priestern geweiht werden dürfen.
Das sehe ich genauso. Ich frage mich, woher diese Einstellung bei Ordensoberen kommt – im Priesterseminar eingebleut?
Ein Priestermönch in der Pfarrseelsorge bringt dem Orden Zaster in Form des seitens der Diözese fälligen Gestellungsgeldes.
Ein Priestermönch im Kloster ist ein nutzloser Fresser, dessen Ausbildung nen Haufen Zaster gekostet hat, um es mal drastisch auszudrücken.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 13:38
von Athanasius0570
Ein PriesterMÖNCH in der Pfarrseelsorge ist eine Verirrung der letzten 500 Jahre.
Die Menge der PRIESTERmönche in den Klöstern ist eine Verirrung, die wohl schon vor fast 1000 Jahren begonnen hat.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 14:02
von taddeo
Athanasius0570 hat geschrieben:Ein PriesterMÖNCH in der Pfarrseelsorge ist eine Verirrung der letzten 500 Jahre.
Die Menge der PRIESTERmönche in den Klöstern ist eine Verirrung, die wohl schon vor fast 1000 Jahren begonnen hat.
So kann man es auch sagen. :pfeif:

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 17:59
von Siard
taddeo hat geschrieben:
Athanasius0570 hat geschrieben:Ein PriesterMÖNCH in der Pfarrseelsorge ist eine Verirrung der letzten 500 Jahre.
Die Menge der PRIESTERmönche in den Klöstern ist eine Verirrung, die wohl schon vor fast 1000 Jahren begonnen hat.
So kann man es auch sagen. :pfeif:
Nein, kann man so nicht. Es gibt genug Aufgaben für Priester in einem Kloster – jedenfalls in denen, die von vielen Pilgern und Touristen besucht werden.
Außerdem habe ich in diesem Zusammenhang nicht von Mönchen gesprochen und halte diese Engführung doch für sehr krampfhaft.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Donnerstag 11. September 2014, 18:06
von Athanasius0570
Stimmt, du hast nicht von Mönchen gesprochen.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 10:33
von Florianklaus
Die Weihe auf dem Sterbebett dürfte gegen Can. 2019 verstoßen haben:

Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 10:44
von taddeo
Florianklaus hat geschrieben:Die Weihe auf dem Sterbebett dürfte gegen Can. 2019 verstoßen haben:

Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.
Ja, hat sie, aber das ist dispensabel.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 11:53
von Florianklaus
taddeo hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Die Weihe auf dem Sterbebett dürfte gegen Can. 2019 verstoßen haben:

Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.
Ja, hat sie, aber das ist dispensabel.
Und wer darf aus welchen Gründen dispensieren?

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 11:55
von Lacrimosa
taddeo hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Die Weihe auf dem Sterbebett dürfte gegen Can. 2019 verstoßen haben:

Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.
Ja, hat sie, aber das ist dispensabel.
Ja, das ist verzeihlich. Schließlich ist davon auszugehen, dass sich der Mann zum Priester berufen fühlte und in gesunden Tagen daraufhin gelebt hat, einmal die Weihe zu erhalten. Dass er im Laufe der Zeit todsterbenskrank wurde, ist einfach nur tragisch. Man hat ihm die Weihe wohl aus Rücksicht auf seine Berufung nicht verwehren wollen und können. Auf Gesetze pochen, hilft da nur bedingt weiter.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 12:35
von taddeo
Lacrimosa hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Die Weihe auf dem Sterbebett dürfte gegen Can. 2019 verstoßen haben:

Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.
Ja, hat sie, aber das ist dispensabel.
Ja, das ist verzeihlich. Schließlich ist davon auszugehen, dass sich der Mann zum Priester berufen fühlte und in gesunden Tagen daraufhin gelebt hat, einmal die Weihe zu erhalten. Dass er im Laufe der Zeit todsterbenskrank wurde, ist einfach nur tragisch. Man hat ihm die Weihe wohl aus Rücksicht auf seine Berufung nicht verwehren wollen und können. Auf Gesetze pochen, hilft da nur bedingt weiter.
Dispensabel heißt, daß es rechtlich hinzubiegen ist - nicht, daß es "verzeihlich" wäre.
Man hat ihm die Weihe wohl nicht verwehren wollen - können hätte man ohne weiteres, ja vielleicht sogar müssen. Die Priesterweihe ist kein Privatvergnügen, und niemand hat ein Recht darauf, wenn er die Kriterien dafür nicht (mehr) erfüllen kann. Und auf die Einhaltung gewisser "Gesetze" kann nicht verzichtet werden, ohne die Gültigkeit und die Erlaubtheit dieser Weihe in Frage zu stellen.
Eine weitere Frage, die sich stellt, ist aber auch die: warum hat man die Weihe erst auf dem Sterbebett gespendet und nicht schon einige Zeit vorher, als etwa der medizinisch aussichtslose Zustand klar war, aber der Patient noch halbwegs bei Kräften und zumindest ansprechbar? - Ich kenne die näheren Umstände nicht und will mir daher auch kein Urteil in diesem Einzelfall anmaßen, schon gar nicht über den Geweihten. Aber alles in allem macht die ganze Angelegenheit einen äußerst dubiosen Eindruck.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 12:38
von CIC_Fan
Solche weihen hat es immer wieder gegeben sie sind nichts neues so vor ca 20 jahren im Stift heiligenkreuz dazu wird jedoch immer eine päpstliche Erlaubnis eingeholt mit der eben die dispens von diversen Bestimmungen verbbunden ist ich bin völlig sicher daß Papst Franz diese Dispens sofort erteilt hat
solche Vorgänge lassen noch einmal kurz aufblitzen was das Priestertum früher war

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 13:13
von Lacrimosa
taddeo hat geschrieben:
Lacrimosa hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Florianklaus hat geschrieben:Die Weihe auf dem Sterbebett dürfte gegen Can. 2019 verstoßen haben:

Can. 1029 — Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.
Ja, hat sie, aber das ist dispensabel.
Ja, das ist verzeihlich. Schließlich ist davon auszugehen, dass sich der Mann zum Priester berufen fühlte und in gesunden Tagen daraufhin gelebt hat, einmal die Weihe zu erhalten. Dass er im Laufe der Zeit todsterbenskrank wurde, ist einfach nur tragisch. Man hat ihm die Weihe wohl aus Rücksicht auf seine Berufung nicht verwehren wollen und können. Auf Gesetze pochen, hilft da nur bedingt weiter.
Dispensabel heißt, daß es rechtlich hinzubiegen ist - nicht, daß es "verzeihlich" wäre.
Man hat ihm die Weihe wohl nicht verwehren wollen - können hätte man ohne weiteres, ja vielleicht sogar müssen. Die Priesterweihe ist kein Privatvergnügen, und niemand hat ein Recht darauf, wenn er die Kriterien dafür nicht (mehr) erfüllen kann. Und auf die Einhaltung gewisser "Gesetze" kann nicht verzichtet werden, ohne die Gültigkeit und die Erlaubtheit dieser Weihe in Frage zu stellen.
Eine weitere Frage, die sich stellt, ist aber auch die: warum hat man die Weihe erst auf dem Sterbebett gespendet und nicht schon einige Zeit vorher, als etwa der medizinisch aussichtslose Zustand klar war, aber der Patient noch halbwegs bei Kräften und zumindest ansprechbar? - Ich kenne die näheren Umstände nicht und will mir daher auch kein Urteil in diesem Einzelfall anmaßen, schon gar nicht über den Geweihten. Aber alles in allem macht die ganze Angelegenheit einen äußerst dubiosen Eindruck.
Pardon, es rechtlich hinzubiegen, ist in dem Fall genauso auch verzeihlich, sonst hätte man ja das zugrundeliegende Kirchenrecht „unverbogen“ anwenden müssen. Aber man hat es nicht, weil es Gründe gab, die aus der Entfernung nicht zu beurteilen sind. Mir stellt sich eher die Frage, ob es nicht an Voyeurismus grenzt, den Vorgang überhaupt zu filmen und ins Netz zu stellen. (Ich schaue mir so etwas nicht an.)

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 13:20
von Robert Weemeyer
Es geht hier ja nicht um Hinbiegen, sondern um eine Dispens. Warum die allerdings vom Papst erteilt werden sollte und nicht vom Diözesanbischof (can. 87 § 1 CIC), weiß ich nicht.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 13:29
von CIC_Fan
ich denke das macht man zumindest hier zu Lande immer so wenn etwas schwierig ist lieber in Rom fragen

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 13:34
von Robert Weemeyer
Und woraus ergibt sich aus deiner Sicht, dass diese Sache schwierig sein soll? Die Bistümer hierzulande sind alle mit Kirchenrechtlern ausgestattet. Ein Rekurs nach Rom, wenn er nicht vorgeschrieben ist, scheint mir gerade in einer eilbedürftigen Sache wenig sinnvoll.

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 13:35
von CIC_Fan
das fragst Du am besten die Österr. Bischofskonferenz

Re: Weihe auf dem Totenbett

Verfasst: Freitag 12. September 2014, 20:01
von Siard
Robert Weemeyer hat geschrieben:Es geht hier ja nicht um Hinbiegen, sondern um eine Dispens. Warum die allerdings vom Papst erteilt werden sollte und nicht vom Diözesanbischof (can. 87 § 1 CIC), weiß ich nicht.
Weil jedenfalls bei den Zisterziensern der Papst, nicht der Ortsbischof zuständig ist. (Falls sich das Gesagte auf den Fall im Wienerwald-Stift bezieht.)