Und was genau ändert das an der Sachlage?Raphael hat geschrieben:Die o.a. Überlegungen kranken zuvörderst an zwei Stellen:
1. Die Bischofsweihen von 1988 durch Erzbischof Lefebvre wurden nicht alleine ohne Zustimmung des Vatikans durchgeführt, sondern gegen die ausdrückliche Weisung des damals regierenden Papstes Johannes Paul II..
Meiner Meinung nach folgendes: Das Gesetz des Vaters sagt: Du gehst nicht da hinten in den Wald. Der Sohn sagt zum Vater: Ich muss aber dort hineingehen, um meinen Bruder zu retten. Der Vater sagt: Mein Gesetz verbietet das aber und ich hier jetzt nocheinmal ausdrücklich.
Die Änderung der Sachlage betrifft jedenfalls nicht den Sohn und seine Entscheidung, dem Gesetz und dem Gesetzgeber zuwiderzuhandeln.
Lies halt den ganzen Artikel, um nicht zu dem irrigen Schluss zu kommen, eine Zuwiderhandlung gegen den Buchstaben des Gesetzes zugunsten der Seele des Gesetzes sei nur dann angesagt, wenn es um Leben und Tod ginge. Zumal die Seele des Gesetzes im hier gegebenen Fall wenn schon dann von ewigem Leben und ewigem Tod handelt.Raphael hat geschrieben:2. Bei der aus dem Morallexikon zitierten Begebenheit aus den Makkabaer-Kämpfen ging es um eine Frage von Leben oder Tod, welche die Epikie rechtfertigen würde. Die Frage des Lebens oder des Todes stand jedoch bei den Bischofsweihen von 1988 gar nicht "auf der Agenda", sondern es ging um die Weitergabe des geistlichen Erbes von Erzbischof Lefebvre. Dieses Erbe ist nun keineswegs geringzuschätzen, aber auch keine Frage von Leben oder Tod.
Du hättest also ggf. nicht geweiht. Dom Lefebvre tat es.Raphael hat geschrieben:IMHO hätte sich auch bei einem Unterlassen der Bischofsweihen von 1988 durch Erzbischof Lefebvre ein Weg in die Zukunft für den katholischen Traditionalismus erwiesen.
Gruß
Sempre