Summorum pontificum ./. Traditionis custodes

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
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Linus
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Beitrag von Linus »

Maurus hat geschrieben:Du würdest Schafe bestrafen, weil sie mal die Spur ihres Hirten verlieren? Und: Ein Strafsystem funktioniert nur, wenn die Straftat ein Einzelfall bleibt. Ein Delikt, das praktisch alle vollendet haben kann kaum noch judiziert werden.
Beugestrafen, sie wurden mehrmals auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, dann sollte man halt einfach ein Lokalinterdikt aussprechen (auch wenn das praktisch aus der Mode ist)
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Maurus
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Beitrag von Maurus »

Linus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:Du würdest Schafe bestrafen, weil sie mal die Spur ihres Hirten verlieren? Und: Ein Strafsystem funktioniert nur, wenn die Straftat ein Einzelfall bleibt. Ein Delikt, das praktisch alle vollendet haben kann kaum noch judiziert werden.
Beugestrafen, sie wurden mehrmals auf ihr Fehlverhalten hingewiesen, dann sollte man halt einfach ein Lokalinterdikt aussprechen (auch wenn das praktisch aus der Mode ist)
Moment...es ging doch darum, dass Ecce es nicht fair fand, dass jedem nur noch der Besuch der Messe FEo bleibt.

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Heute auf Radio Vatikan:
13/09/2007 11.56.52
Vatikan: "Motu Proprio gilt Chinesen"

Das Motu Proprio des Papstes zur alten Form des Mess-Ritus richtet sich gar nicht in erster Linie als Signal an die schismatischen Anhänger des verstorbenen Erzbischofs Marcel Lefebvre. Das glaubt der chilenische Bischof Juan Ignacio Gonzalez Errazuriz. Stattdessen sei es eines der wichtigsten Ziele der päpstlichen Verfügung, die Einheit unter den Katholiken in China zu bewahren. In einem Aufsatz, aus dem die Nachrichtenagentur CNA zitiert, äußert der Bischof die Ansicht, dass man das Motu Proprio mit dem fast zeitgleich veröffentlichten Brief Benedikts XVI. an die chinesischen Katholiken zusammenlesen sollte. Viele Katholiken in China seien mit der Liturgiereform der sechziger Jahre nicht vertraut; das Motu Proprio erlaube ihnen, sich trotzdem in die Einheit der Kirche einzufügen. Ziel des Papstes sei also "eine interne Wiederversöhnung im Herzen der Kirche".
(cna 13.09.2007 sk)
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Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

Komission Ecclesia dei kündigt an selbst Durchführungsbestimmungen für das Motu proprio zu erlassen offenbatr um der deutschen Bischofskonferenz den Wind aus den Segeln zu nehmen
http://www.kipa-apic.ch/meldungen/sep_s ... hp?id=3870
sehr lobenswert

ad_hoc
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Beitrag von ad_hoc »

"Motu Proprio gilt Chinesen"
So ein Quatsch! Er gilt allerdings auch ihnen.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Jeder glaubt doch letzten Endes, dass es (nicht) ihm/ihr gilt, oder? :kiss:
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ar26
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Beitrag von ar26 »

Ecce Homo hat geschrieben:Jeder glaubt doch letzten Endes, dass es (nicht) ihm/ihr gilt, oder? kiss
Damit, daß es ihm/ihr (schön gegendert :roll: ) gilt, hat ja auch jeder/jede Recht. Das Motu Proprio ist ja nicht nur für viele sondern für alle Gläubigen :mrgreen: .

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Messe FEo
Könnt ihr euch mal solche nervtötenden Abkürzungen klemmen? Ich verstehe das nicht, und ich habe auch weder Zeit noch Lust, darüber nachzudenken und Rätselspiele zu treiben.

So wie mir geht es zahlreichen Nutzer und Lesern. (Die Aufforderung gilt natürlich allen, nicht nur dem in diesem Falle rein zufällig zitierten.)
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Walter
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Beitrag von Walter »

Forma Extraordinaria

Dabei dachte ich, du wüsstest sowas hier noch am ehesten.
γενηθήτω το θέλημά σου·

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Das hat mit Wissen nichts zu tun. Wer Kreuzworträtsel mag, soll ein Kreuzworträtselforum aufmachen.
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Das hat mit Wissen nichts zu tun. Wer Kreuzworträtsel mag, soll ein Kreuzworträtselforum aufmachen.
JA die Unart der Welt heute alles muß aus Abkürzungen bestehen, bei uns Technikern auch (nur halt Englische Abkürzungen" ein jeder verwendete sie keiner weiß was sie bedeuten, abundzu noch unsinnige Übersetzungen, welches dann wieder in die Mutersprache übersetzt bedeuten das man ein Bauteil nicht prüft sondern unsitliche Dinge damit anstellt).

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Vielleicht sollten wir ein paar Kreuzgang-SOPs verfassen.
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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Vielleicht sollten wir ein paar Kreuzgang-SOPs verfassen.
Waahhhhhhhh :sauer:

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HeGe
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Beitrag von HeGe »

In der Kölner Kirche Maria Hilf gibt es aus Anlass der Veröffentlichung des Motu Proprio am Sonntag, 16.09., um 10 Uhr ein levitiertes Hochamt.

Wen es näher interessiert: Hier drücken.
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Maurus
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Beitrag von Maurus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:
Messe FEo
Könnt ihr euch mal solche nervtötenden Abkürzungen klemmen? Ich verstehe das nicht, und ich habe auch weder Zeit noch Lust, darüber nachzudenken und Rätselspiele zu treiben.

So wie mir geht es zahlreichen Nutzer und Lesern. (Die Aufforderung gilt natürlich allen, nicht nur dem in diesem Falle rein zufällig zitierten.)
Tut mir leid, ich hatte die Abkürzung hier schon gesehen und dachte, sie wäre bekannt. Nichts für ungut :).

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Linus
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Beitrag von Linus »

MGz!
Ja, ich gestehe, d. Abk. "Fo" f. "Forma ordinaria" bzw. "FEo" f. "Forma Extraordinaria" hab ich h.o. eingeführt.

Ich bekenne mich auch schuldig, ich bin Abk. Fetischist

MdbW!
L. :D
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Peregrin
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Beitrag von Peregrin »

Linus hat geschrieben: MdbW!
Jetzt bin ich aber wirklich neugierig. "Minderbemittelter Weiberheld"? :hmm:
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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Leguan
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Beitrag von Leguan »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Vielleicht sollten wir ein paar Kreuzgang-SOPs verfassen.
Der Kreuzgang ist doch schon eine Soap. ;D

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Der Bischof von Luxemburg zum Motu:
Zur erweiterten Zulassung der vorkonziliaren Form der Messfeier - Eine Standortbestimmung der Kirche von Luxemburg:
Am 7. Juli 2007 hat Papst Benedikt XVI. ein als „Motu Proprio“ erlassenes Apostolisches Schreiben „Summorum Pontificum“ veröffentlicht, mit dem die Möglichkeiten zum Gebrauch der vorkonziliaren Form der Messe von 1962 neben der Form der erneuerten Liturgie nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil leichter zugänglich gemacht und geregelt werden sollen. Es ist selbstverständlich, dass die Bestimmungen dieses päpstlichen Erlasses auch für Luxemburg gelten.

Das Motu Proprio (Art. 1) lässt aber auch keinen Zweifel daran, dass „das von Paul VI. promulgierte Römische Messbuch die ordentliche Ausdrucksform der „Lex orandi“ (Ordnung des Gebetes) der katholischen Kirche des lateinischen Ritus ist.“ Es soll diese Ausdrucksform auch künftig die allgemeine Praxis der Eucharistiefeier und die wesentliche Richtschnur pastoralliturgischen Handelns in unserer Diözese sein.

Das bedeutet konkret, dass die allermeisten Katholiken keine Veränderung in ihrer Gottesdienstpraxis zu erwarten haben. Sie werden grundsätzlich die Messe in der gewohnten Form feiern. Die Normalform der Messe ist und bleibt die im Auftrag des II. Vatikanischen Konzils erneuerte Liturgie.

I. Bekenntnis zur liturgischen Erneuerung

Bereitwillig und dankbar ist bei uns vor nahezu vierzig Jahren die von Papst Paul VI. im Auftrag des Konzils verfügte Erneuerung der Liturgie von den meisten Priestern und Pfarreien aufgenommen worden. In der Tat war der Boden bereitet. Die von Deutschland und Frankreich ausgehenden Reformbestrebungen waren auch in Luxemburg nicht ohne Einfluss geblieben. So genannte „dialogierte Messen“ und „Betsingmessen“ mit Volksliedern hatten die tätige Teilnahme der gottesdienstlichen Versammlungen vielerorts gefördert.

Es ist nicht überflüssig, in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass die beiden wichtigsten Ströme der liturgischen Erneuerung in Deutschland und Frankreich, die sich infolge der damaligen politischen Verhältnisse und der Kriegswirren überwiegend parallel und ohne größere Kontaktmöglichkeiten entwickelt hatten, 1951 dank der Vermittelung einiger Luxemburger Priester im Verbund mit Mönchen der Abtei Clerf bei einem liturgischen Kongress im „Institut Saint-Jean“ in Luxemburg-Belair erstmals zusammenfinden konnten. Unter den Initiatoren dieser historischen Begegnung ist vor allem der damalige junge Bistumskanzler und spätere Erzbischof von Luxemburg, Dr. Jean Hengen, zu nennen, der Jahre zuvor seine theologische Doktorarbeit einem liturgischen Thema gewidmet hatte.

Durch diese deutsch-französische Begegnung wurde jetzt auch Luxemburg in den nunmehr breiten Hauptstrom der liturgischen Bewegung eingebunden und so für die nachkonziliare Liturgiereform zugerüstet. Denn gerade die Pioniere und Förderer dieser Bewegung haben, nicht zuletzt durch ihre historische Forschungsarbeit, den Weg für die Liturgiekonstitution und die Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils bereitet.

Beide sind in der Tat nicht vom Himmel gefallen. Sie sind auch nicht, wie manchmal unterstellt wird, das Machwerk einiger Neuerer oder Bilderstürmer, sondern das Ergebnis einer umfassenden Kenntnis der liturgischen Tradition, die es erlaubte, sowohl auf die ältesten Texte der lateinischen Liturgie als auch auf die Schätze der orientalischen Liturgien zurückzugreifen, die zur Zeit der nachtridentinischen Reform z. T. unbekannt waren. Ein hervorragendes Beispiel eines solchen bereichernden Rückgriffs ist die beinahe wortwörtliche Übernahme der Anaphora der Traditio Apostolica (Rom, Anfang 3. Jh.) als zweites Hochgebet im Ordo Missae Pauls VI., während weitere neue Hochgebete den Anaphoren der byzantinischen Liturgie nachgebildet sind.

Die Orientierung des Konzils und der nachkonziliaren Liturgiereform an der reicheren, weil umfassenderen liturgischen Tradition hat es auch ermöglicht, die Messe von einer Reihe von Zusätzen zu befreien, die wie das Stufengebet mehr der privaten Vorbereitung und Frömmigkeit des Priesters zuzuordnen sind. Dadurch hat die Messliturgie an Transparenz und Verständlichkeit gewonnen. Das gilt auch für die Neufassung der Gebete zur Gabenbereitung, die nun ausdrücklich die natürlichen Elemente Brot und Wein als Frucht der menschlichen Arbeit bezeichnen, während sie sich in der vorkonziliaren Messe bereits auf die konsekrierten Elemente beziehen und nur in einem gedanklichen Vorgriff auf die Wandlung verständlich sind.

Eine weitere bedeutsame Frucht der Erneuerung ist die starke Einbeziehung der gesamten gottesdienstlichen Versammlung in den Vollzug der Eucharistie. In dem durch Papst Pius V. im Auftrag des Konzils von Trient gestalteten Messordo lag, entsprechend dem Kirchen- und Eucharistieverständnis des Tridentinums, der Akzent der Handlung vornehmlich, wenn nicht fast ausschließlich, beim Priester, während die Gläubigen der Messe „beiwohnten“ oder zuschauten. Im Messordo Pauls VI. ist das Subjekt der Eucharistiefeier, vorbehaltlich der unverzichtbaren Aktion des erhöhten Herrn und der jedem zukommenden Aufgabe, die gottesdienstliche Versammlung zusammen mit dem Priester, welcher der Feier „in persona Christi“ vorsteht. So kann die vom Konzil selbst gewünschte „volle, tätige und gemeinschaftliche Teilnahme [1] durch und durch zum Tragen kommen. Diese wird auch durch die Zelebrationsrichtung versus populum (dem Volk zugewandt) als unmittelbar erfahrbares Element der erneuerten Liturgie gefördert [2] .

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Wiederentdeckung und Neubelebung der verschiedenen liturgischen Dienste (Ministeria), durch die sich der Grundsatz verwirklicht: „Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger, in der Ausübung seiner Aufgabe nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“ [3].

Ein weiterer entscheidender Schritt im Zug der Liturgiereform war die breite Zulassung der Volkssprachen. Sie mag in dem heute gekannten Ausmaß wohl nicht vom Konzil selbst beabsichtigt gewesen sein [4], hat sich aber angesichts der mangelnden Kenntnis der lateinischen Sprache [5] zunehmend als notwendig erwiesen, sollte denn die Liturgie für das Volk verständlicher werden und dessen „volle, tätige und gemeinschaftliche Teilnahme“, die nicht zuletzt ein aufmerksames Hören einschließt, wirklich gefördert werden.

Gerade für dieses Hören auf Gottes Wort haben die neuen Leseordnungen die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan, „auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde“ [6] . Auch hier war die Zulassung der Volkssprachen eine unerlässliche Vorbedingung.

Unter Voraussetzung der unbestreitbaren Vorzüge der Volkssprachen muss allerdings auch daran erinnert werden, dass der Gebrauch der lateinischen Sprache niemals verboten wurde. Ihre weitere Verwendung wird vom Konzil sogar ausdrücklich gewünscht [7] . In diesem Zusammenhang dürfen wir feststellen, dass die lateinische Sprache in Luxemburg auch im Rahmen der Messe Papst Pauls VI. in Übung geblieben ist. In vielen Kirchen werden dank dem Einsatz zahlreicher Kirchenchöre die Ordinariumsgesänge im Sonntagsgottesdienst bis heute in lateinischer Sprache in der kostbaren Fassung der überlieferten gregorianischen Melodien gesungen. Im sonntäglichen Hochamt in der Kathedrale gilt das auch für die wechselnden Propriumsgesänge, die von einer eigenen „Schola Gregoriana“ in hoch gepflegter Form vorgetragen werden. Vielleicht könnten solche Gottesdienste in Zukunft auch, mit Ausnahme der Lesungen, gelegentlich ganz (d.h. einschließlich der Orationen und des Hochgebetes) in lateinischer Sprache gefeiert werden. Dadurch entsprächen wir nicht nur einer ausdrücklichen Empfehlung Papst Benedikts XVI., wir kämen auch dem Wunsch mancher Gläubigen entgegen, für die, ohne dass sie sich für die vorkonziliare Form der Messfeier entscheiden möchten, die lateinische Sprache doch eine wichtiges Wiederkennungsmerkmal der von Jugend auf lieb gewonnenen Liturgie ist.

So würde auch klar, dass eine gewisse Vorliebe für die lateinische Sprache nicht sozusagen automatisch eine Rückkehr zur vorkonziliaren Form der Messfeier zur Folge haben muss. Denn nicht die lateinische Sprache ist der wesentliche Unterschied zwischen vorkonziliarer und nachkonziliarer Form, sondern die größere Transparenz, die bessere Verständlichkeit und die reichere Vielfalt der Letzteren.

Die Früchte und Vorzüge der liturgischen Erneuerung, die wir hier nur ansatzweise und exemplarisch erwähnen konnten, wollen wir jedenfalls auch in Zukunft für die große Mehrheit der Gläubigen als einen kostbaren Schatz bewahren. Das muss unsere gemeinsame beharrliche Sorge sein. Sie soll uns antreiben, die Eucharistie nach dem Ordo Pauls VI., der auch künftig die ordentliche Form der Messfeier im lateinischen Ritus bleibt, noch ehrfürchtiger, würdiger und getreuer zu feiern und die von Papst Benedikt XVI. in seinem Brief vom 7. Juli 2007 an die Brüder im Bischofsamt (Abs. 5) erwähnten Entstellungen – die in Luxemburg gottlob selten sind – gewissenhaft zu vermeiden. Vor allem möchte ich nochmals die Treue zu den offiziellen liturgischen Texten anmahnen und dazu aufrufen, in der Feier der Messe von Experimenten jeder Art abzusehen. Eine würdige, gleicherweise sakrale und gemeinschaftliche Feier soll unsere Leitlinie für den Vollzug der Liturgie sein. So möge es uns gelingen, die hohen Werte der vom Konzil gewünschten und initiierten liturgischen Erneuerung in unserer Mitte lebendig zu erhalten und weiter zu pflegen.

II. Die Feier der Messe nach dem Missale von 1962

A) Allgemeine Richtlinien für die sonntägliche Eucharistiefeier

Wo ungeachtet der vorliegenden positiven Bilanz der konziliaren und nachkonziliaren Liturgiereform Gruppen von Gläubigen darauf bestehen, die sonntägliche Eucharistie in der vorkonziliaren Form zu feiern, wie sie zuletzt im Missale Johannes XXIII. von 1962 festgeschrieben wurde und künftig als außerordentliche Form des lateinischen Ritus zu gelten hat, ist ihrer Bitte unter den vom Motu proprio „Summorum Pontificum“ genannten Bedingungen stattzugeben. Insbesondere möchte ich auf folgende Punkte hinweisen:

1. Es muss sich um eine Gruppe handeln, die dauerhaft existiert [8] . Als Richtzahl für die Existenz einer solchen Gruppe könnte ein Kreis von etwa 25 Personen gelten. Wo sich kleinere Gruppen bilden, ist eine Lösung auf regionaler Ebene anzustreben, wenn nötig in Rücksprache mit der Bistumsleitung.
2. Es darf am Sonntag am jeweiligen Ort nur eine Feier dieser Art stattfinden [9]. Diese ist rechtzeitig anzukündigen.
3. In der Messe mit dem Volk dürfen die Priester die ordentliche Form nicht von sich aus durch die außerordentliche ersetzen.
4. Wo es in einem Zusammenschluss von Pfarreien nur eine Sonntagsmesse gibt, darf sie nicht durch eine Feier in der außerordentlichen Form ersetzt werden.
5. Es ist darauf zu achten, dass diejenigen, die sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen, die Verbindlichkeit des II. Vatikanischen Konzils im Allgemeinen sowie den Wert und die Heiligkeit des Ritus in seiner erneuerten Form im Besonderen anerkennen und die Zelebration nach den neuen liturgischen Büchern im Prinzip nicht ausschließen [10]. Als Prüfstein für die letztere Vergewisserung könnte eine gelegentliche Feier gemäß der ordentlichen Form in lateinischer Sprache gelten.
6. Es muss vermieden werden, dass die außerordentliche Form der Messe als Ausdruck bestimmter gesellschaftlicher oder politischer Positionen und Strömungen und somit als „Flagge“ kirchenfremder Anliegen missbraucht wird [11].
7. Schließlich ist zu prüfen, ob das gemäß Papst Benedikt XVI. für den Gebrauch des alten Missale erforderliche Maß an liturgischer Bildung und an Lateinkenntnissen vorausgesetzt werden kann [12].

B) Sonderbestimmungen für das Gebiet der Stadt Luxemburg

Im Hinblick auf ein vorliegendes Gesuch wird für die Stadt Luxemburg Folgendes bestimmt:

1. An allen Sonntagen und gebotenen Festtagen wird ab Mitte Oktober 2007 für das Gebiet der Stadt Luxemburg in der Pfarrkirche von Hollerich eine Messe in der außerordentlichen Form des lateinischen Ritus gefeiert. Die genaue Uhrzeit wird durch die Presse bekannt gegeben.
2. Um die Einbindung des betreffenden Personenkreises in die Diözesankirche zu gewährleisten, beauftrage ich mit der Feier dieser Messe und der Begleitung der Gruppe einige Priester unserer Diözese, die sich durch ihre gesunde Lehre, ihre Loyalität zum II. Vatikanischen Konzil und ihr ausgewogenes pastorales Urteil auszeichnen.
3. Ihnen obliegt auch die Aufgabe, auf die Erfüllung der unter A) genannten allgemeinen Bedingungen zu achten.

C) Schlussbestimmungen

Letztlich erinnere ich daran, „dass dem Bischof das Recht zusteht, die Liturgie in der eigenen Diözese zu ordnen“ [13] und „es auf jeden Fall seine Aufgabe bleibt, darüber zu wachen, dass alles friedlich und sachlich geschieht“ [14].

Über alle Messfeiern in der außerordentlichen Form ist mir halbjährlich Bericht zu erstatten, damit ich meinerseits dem Heiligen Stuhl über die entsprechenden Erfahrungen Rechenschaft ablegen kann [15].

Im Vertrauen auf die Fürsprache unserer Schutzpatronin, der Trösterin der Betrübten, übergebe ich diese Überlegungen und Bestimmungen an alle, die es angeht, Priester, Ordenleute und Laienchristen, und verbinde damit die Hoffnung, dass wir uns in dieser Angelegenheit stets durch den erhabenen Grundsatz leiten lassen: „Salus animarum, suprema lex“ – „Das Heil der Seelen ist das oberste Gesetz“.

Luxemburg, am Fest Mariä Geburt, dem 8. September 2007


[1] “Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“, 21.

[2] Diese Ausrichtung ist zwar nicht vorgeschrieben, doch die Allgemeine Einführung ins Römische Messbuch von 1969 (Nr. 262) sieht in Bezug auf den Hauptaltar vor, dass er freistehen soll, „damit man ohne Schwierigkeiten an ihm, der Gemeinde zugewandt, die Messe feiern kann“. In der Neuausgabe von 2002 (Nr. 299) heißt es: „Dies sollte der Fall sein, wo immer es möglich ist“.

[3] Liturgiekonstitution 28.

[4] Vgl. Liturgiekonstitution 36 § 2, 54, 63.

[5] Vgl. Brief Papst Benedikts XVI. vom 7. Juli 2007 an die Brüder im Bischofsamt, Abs. 7.

[6] Liturgiekonstitution 51.

[7] Liturgiekonstitution 36 § 1, 54.

[8] Motu proprio Art. 5 § 1.

[9] Motu proprio Art. 5 § 2.

[10] Vgl. Brief Papst Benedikts XVI. vom 7. Juli 2007 an die Brüder im Bischofsamt, Abs. 9.

[11] A.a.O, Abs. 7.

[12] Vgl. a.a.O.

[13] Liturgiekonstitution 22 ; Brief Papst Benedikts XVI. vom 7. Juli 2007 an die Brüder im Bischofsamt, Abs. 10.

[14] Brief Papst Benedikts XVI. vom 7. Juli 2007 an die Brüder im Bischofsamt, Abs. 11.

[15] A.a.O. Abs. 12.

13. September 2007Mgr Fernand FRANCK
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Peregrin hat geschrieben:
Linus hat geschrieben: MdbW!
Jetzt bin ich aber wirklich neugierig. "Minderbemittelter Weiberheld"? :hmm:
Mit den besten Wüschen?
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Linus
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Beitrag von Linus »

Peregrin hat geschrieben:
Linus hat geschrieben: MdbW!
Jetzt bin ich aber wirklich neugierig. "Minderbemittelter Weiberheld"? :hmm:
Nein. Abegkupferter Corpsstudenten- Schreibstil: die beginnen jeglichen Brief mit "MGz" (Meinen Gruß zuvor!" (wenns "mein" fehlt, weiß man "Kacke ist am dampfen") danach erst die Anrede (Sehr geehrter....) anschließend Brieftext wobei "ich" durch "Unterfertigter" ersetzt wird. Briefende mit MdbW! eben wie Ecce schon Schrieb "Mit den besten Wünschen"
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ottaviani
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Es gibt keine Einheitlichen Durchführungsbestimmungen

Beitrag von ottaviani »

der deutschen Bischofskonferenz
was seit Wochen angekündigt wird kommt nicht sag Em Lehmann
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/26/ ... 22,00.html
http://www.summorum-pontificum.de/

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Radio Vatikan am 25.09.07: Bischöfe, Leitlinien zur Alten Messe
Die deutschen Bischöfe suchen in Fulda einer gemeinsamen Linie für die Umsetzung des Päpstlichen Schreibens zur Alten Messe. Es seien noch Fragen offen, sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sagte gestern zum Auftakt der Herbstvollversammlung. Etwa, „wie sich die Forderung einer festen Gruppe näher interpretieren lässt: Sind das Leute aus einer Pfarrei oder gilt das auch übergreifend für einen größeren Raum? Es ist auch die Frage, was heißt das, dass der Priester geeignet sein muss? Denn es ist ja auch gesagt, dass wenn der Priester die Messe privat feiert, dann braucht er keine Erlaubnis weder vom Bischof noch von Rom. Wie kann man dann die Eignung feststellen?“
Im Vorfeld der Vollversammlung seien auf zwei DIN A4 Seiten Leitlinien erarbeitet worden, die von den Oberhirten nun verabschiedet werden sollen. Lehmann zeigte sich zuversichtlich, dass er diese Ende der Woche vorstellen könne. Ab Anfang Oktober sollten sie dann in Kraft treten. Entscheiden müsse letztlich jede Diözese selbst, betont der DBK-Vorsitzende. Leitlinien sind nicht verpflichtend.
„Man kann vielleicht sagen, es sind Leitplanken da, wo wir uns nach beiden Seiten abgrenzen, aber in der Mitte ist eine große Straße mit verschiedenen Weisen vorzugehen. Das ist vielleicht auch Notwendig, weil die Lage in den einzelnen Diözesen unterschiedlich ist.“
Der Bedarf in den Diözesen sei im Vergleich zu einer im vergangenen Jahr von der Bischofskonferenz veranlassten Umfrage bislang nicht nennenswert gestiegen, so Lehmann.
„Ich lasse mich da selbst überraschen, wenn’s anders wäre. … Wir wollen das was der Papst sagt, nicht unterlaufen oder minimieren, aber wir wollen auch, dass es eingehalten wird. Eine wichtige Forderung ist ja, dass nur der die außerordentliche Form, also die Messe von 1962, feiern kann und darf, der ohne Abstriche die neue Messe, also die ordentliche Form anerkennt. Das war bislang nicht immer der Fall. Es gab je Leute die gesagt haben: nein, auf gar keinen Fall eine Konzelebration mit dem Bischof mit der neuen Messe. Und das ist ausgeschlossen.“
Ein rigoroses System der Überprüfung schloss Lehmann jedoch aus.
(rv 25.09.2007 bp)
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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

so ist das ja alles im rahmen des Motu proprio jene die den NOM ablehnen so wie ich nehmen das Motu proprio ja auch nicht in anspruch

maliems
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Beitrag von maliems »

Lehmann:

... Nachfrage geringer als gedacht.

aua, er war´s doch der sagte, es gebe keine nennenswerte Nachfrage. Was hat er denn jetzt wirklich gedacht. oder meint er "geringer, als von Rom gedacht"?

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Walter
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Beitrag von Walter »

Ich glaube, er meinte es im Sinne von »geringer als befürchtet« (sowohl von den deutschen Bischöfen als auch von Rom). Eine allgemein erlaubte alte Messe, in die aber keiner hingehen will, würde den Piusbrüdern einerseits entgegen kommen (zumindest den Wind aus den Segeln nehmen), ihnen andererseits jedoch auch zeigen, dass sie sich auf Dauer nicht erfolgreich gegen Rom stellen können.
γενηθήτω το θέλημά σου·

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Zitat Papst Benedikt XVI. im Begleitschreiben zum Motu Proprio:
Machen wir unser Herz weit auf, und lassen wir all dem Raum, wozu der Glaube selbst Raum bietet.
Schade, daß sich von diesem Kerngedanken des gesamten Motu Proprio "Summorum pontificum" so wenig in den Reaktionen der deutschen Bischöfe wiederspiegelt.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

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Peregrin
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Beitrag von Peregrin »

Walter hat geschrieben:Ich glaube, er meinte es im Sinne von »geringer als befürchtet« (sowohl von den deutschen Bischöfen als auch von Rom). Eine allgemein erlaubte alte Messe, in die aber keiner hingehen will, würde den Piusbrüdern einerseits entgegen kommen (zumindest den Wind aus den Segeln nehmen), ihnen andererseits jedoch auch zeigen, dass sie sich auf Dauer nicht erfolgreich gegen Rom stellen können.
Ich würde sofort hingehen, wenn sie eine machen. Bin aber noch nicht dazugekommen, unseren Pfarrer zu petitionieren. Aber die Sonntagshauptmessen mit den während der Wandlung lärmend einziehenden Kindern (und Eltern), den schrillen Schreien wie im Affenhaus und den feixenden Kommunionhelfern ("jo, servas") halte ich nicht mehr lange aus.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Walter hat geschrieben:Ich glaube, er meinte es im Sinne von »geringer als befürchtet« (sowohl von den deutschen Bischöfen als auch von Rom)
Nein, im Gegenteil. Daß plötzlich ein großer Ansturm auf die alten Messe losbrechen würde, hat doch ohnehin niemand ernstlich erwartet. Es beginnt aber eine Bewegung dahin, die langsam zunimmt. Das hat Lehmann gewiß vorhergesehen, und darum versucht er wie vorher, so auch jetzt zu bremsen, indem er abwiegelt und kleinredet.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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incarnata
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Beitrag von incarnata »

Habe folgenden Text entworfen und bin dabei,in 4 verschiedenen
benachbarten Pfarreien damit Interessenten am alten ordo zu sammeln
per Unterschriftenliste.:
Sehr geehrter Herr Pfarrer....

Im motu proprio vom 7.7.07 "summorum pontificum" hat Papst Benedikt XVI
die Feier der Hl. Messe in der tradierten Form nach dem röm Messbuch von
1962 auch ausserhalb der Messzentren,in denen dies seit dem motu proprio
"ecclesia dei" von 1988 möglich ist,zugelassen.Bitten nach Messfeiern in dieser ausserordentlichen Form des röm. Ritus soll nach §5"in Pfarreien,wo eine Gruppe von Gläubigen,die der früheren Liturgie anhängen,dauerhaft exsistiert "bereitwillig" nachgekommen werden.
Auch in unserer Pfarrei gibt es solche Gläubige; einerseits solche,die durch den mehr oder minder regelmässigen Besuch von Messen des tradierten Ritus diesen gut kennen und lieben,andererseits solche,die aus körperlichen,finanziellen oder organisatorischen Gründen nicht dazu in der Lage sind,aber grosse Sehnsucht danach haben,die vertraute Liturgie ihrer
Kindheit/Jugend od. jüngeren Erwachsenenjahre wieder zu erleben bzw. die
gerne die Meßform ihrer Vorfahren kennenlernen möchten.
Es geht uns nicht darum,Zwietracht in der Gemeinde zu stiften,oder eine Messform gegen die andere auszuspielen,sondern wir wünschen,wie der Hl.Vater in seinem Begleitschreiben,daß es zu einer gegenseitigen Befruchtung der beiden Formen der Messfeier kommt durch ein tieferes Verständnis dafür,was Liturgie ist und eine Verinnerlichung bei der Teilname an dem
Mysterium der Eucharistie,auch bei der Feier in der ordentlichen Form.

Wir bitten daher um die Bereitstellung einer Kirche oder Kapelle,die wegen des Transports gehbehinderter auch mit KFZ angefahren werden kann zur regelmässigen Feier der Hl. Messe nach dem röm. ordo von 1962.In Zusammenarbeit mit benachbarten Pfarreien wären wir insbesondere sehr dankbar für die Möglichkeit einer ständigen Sonntagsmesse im überlieferten
Ritus in Wohnortnähe.

Ergebnis: In jeder Pfarrei finden sich 2-9 Leute,die sofort unterschreiben;
daneben finden sich aber noch ca 10-20 im Prinzip die alte Messe Wünschende
die aber den örtlichen Pfarrer nicht hintergehen oder verärgern möchten und daher nur unterschreiben würden,wenn der Pfarrer selbst so eine Liste
auslegen würde.Solange die Pfarrer nicht selbst offiziell das Bedürfnis nach
der alten Messe erkunden,melden sich die "Bedürftigen" nicht !Die Pfarrer
haben aber wenig Lust dazu:die Reaktionen waren von "überlegen Sie sich
das doch bitte nochmal-ich geh jetzt erst mal in Urlaub" bis "warten wir doch
erst mal ab ,was die Bischofskonferenz sagt" soll heissen: hoffentlich:
es besteht kein Bedarf,also genügen die eh bestehenden Zentren.Ich geb
aber nicht auf,insbesondere,da ich das Gefühl habe,wenn erst mal eine
Messe alter Form vor Ort gelesen wird,werden auch junge Neugierige kommen
und der Zulauf von selber wachsen.Unterstützt Ihr mich im Gebet ?
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)

ad_hoc
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Registriert: Mittwoch 14. Januar 2004, 12:14

Beitrag von ad_hoc »

Unterstützt Ihr mich im Gebet ?
Sehr gerne und jederzeit.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

maliems
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Registriert: Dienstag 24. Juli 2007, 22:36

Beitrag von maliems »

@Robert:

interessanter Gedanke. Würde mir den Lehmann sogar etwas sympathisch machen, weil er dann doch nicht ganz so dickhäutig wäre, wie er immer tut.

@peregrin und incarnata

Mir persönlich geht es auch so. Ich will zwar alte Messe, will aber den Ortspfarrer damit nicht belästigen (tue ich auch nicht, weil ich einfach 25km fahre und eine alte Messe habe).

Nutzt doch (auch für eure Bekannten) die Formulare von Pro-Sancta-Ecclesia! Die sollen zwar auch an den Ortspfarrer gehen, das ist aber wohl nicht wesentlich. Das wesentliche ist die Sammlung von Interessierten innerhalb eines Postleitzahlen-Gebietes.

Habt ihr das Formular noch? Es müßte hier irgendwo verlinkt sein. Komischerweise habe ich es bei introibo.net nicht mehr gefunden. Sicher habe ich nicht genau genug geguckt.

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