Anmerkung: Das Thema wurde nicht von Ecce Homo eröffnet sondern entstand durch Abteilung. -Moderation
ottaviani hat geschrieben:ich habe eine dem entsprechende Anfrage bereits an H.H.P. Schmidberger geschickt
Würdest du uns dann auf dem Laufenden halten, bitte? Das interessiert mich nämlich wirklich...
ottaviani hat geschrieben:bisher wurden immer die Abläße empfohlen in der Fassung von 1962
Was heißt denn das? Ich bin geburtsmäßig doch eher ein nachkonziliares "Kind" und weiß echt nicht, wie das mit den Ablässen "vorher" war, welche Bedingungen es da hatte etc... wäre das einen Thread wert? Oder gibt es schon so was hier?
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
ottaviani hat geschrieben:aus der binde und lösegewalt des amtes des hl. petrus
Und wo ist da die Rede vom "Tagessatz"?
Und vor allem, wenn die FSSPX bisher die Sachen von Rom nicht anerkannt hat - die sich ja auch auf selbiges berufen, wie ist das in Einklang zu bringen (die einen nehmen sich das, die anderen das und beide berufen sich auf dasselbe)? (Wie macht das eigentlich die FSSP?)
(Wäre das nicht doch einen eigenen Thread wer?)
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...
Ich ernnere mich noch gut an die Gesangbücher meiner Kindheit. Dort waren bei bestimmten Gebeten stets klein als Fussnote die genauen Tage des Ablasses angegeben.
Ich hab mich als Kind immer gefragt, wozu das nützt, wenn man doch nicht weiss, wie lange das Fegefeuer dauert.
sofaklecks hat geschrieben:Ich ernnere mich noch gut an die Gesangbücher meiner Kindheit. Dort waren bei bestimmten Gebeten stets klein als Fussnote die genauen Tage des Ablasses angegeben.
Ich hab mich als Kind immer gefragt, wozu das nützt, wenn man doch nicht weiss, wie lange das Fegefeuer dauert.
sofaklecks
Es handelt sich nicht um Tage im Fegefeuer, sondern um Tage altkirchlicher Bußpraxis.
Aus dem entsprechenden Artikel der Catholic Encyclopedia: A partial indulgence commutes only a certain portion of the penalty; and this portion is determined in accordance with the penitential discipline of the early Church. To say that an indulgence of so many days or years is granted means that it cancels an amount of purgatorial punishment equivalent to that which would have been remitted, in the sight of God, by the performance of so many days or years of the ancient canonical penance. Here, evidently, the reckoning makes no claim to absolute exactness; it has only a relative value.
God alone knows what penalty remains to be paid and what its precise amount is in severity and duration.