Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
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ad-fontes
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:In Kirchen, an denen an den Litaniae majores keine Prozession stattfindet, wird nach den "tridentinischen" Rubriken die Festmesse vom hl. Markus cum comm. rogationum zelebriert. Wird die Rogationsmesse auch dann dort am 25.4. in der betreffenden Festmesse kommemoriert, wenn das Markusfest verlegt wird?
Es ist etwas spät, in doppelter Hinsicht, aber schaden wird es nicht.
Die Antwort ist ja, und zwar sub unica conclusione cum oratione diei.
S. Decr. authentica 2942 (Limburg.) vom 27.2.1847 (das ist unter Graf Mastai :breitgrins: )
Wenn das Dekret nicht noch andere Absätze enthält, bezieht sich das nach Hartmann (RR) auf Feste duplicia I. cl., deren Formular als Prozessionsmesse an den Rogationes genommen wird.

Hartmann schreibt einen Absatz weiter: "In jenen Kirchen, in welchen keine Prozession stattfindet, wird nicht das Rogationsamt, sondern die Messe de festo cum commemoratione rogationum celebriert." Gleiches gilt wohl für den großen Bittag.

Bzgl. der Kommemoration sub unica conclusione an diesem Tag gibt es ein Dekret vom 26.3.1859 (Nr. 3088/5288), wenn der 2. oder 3. Ostertag okkurriert (Missa de die als Prozessionsmesse).

Meine Frage bezieht sich hingegen auf Orte, an denen keine Prozession stattfindet und namentlich auf den Weißen Sonntag. Obgleich Dominica I. cl. sub ritu duplici, ist mir nicht klar, ob eine Sonntagsmesse als Festmesse aufzufassen ist.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

Raphael

Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Raphael »

Vielleicht bekomme ich ja hier eine Antwort: :unbeteiligttu:
Während des Abschlußgottesdienstes des Katholikentages in Leipzig (Zelebrant: Kardinal Marx) wurde die erste Epistel von einer bekennenden Protestantin vorgelesen. Es handelte sich um Prof. Dr. Christina Aus der Au.

Ist das / war das mit den geltenden Rubriken vereinbar? :hmm:

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taddeo
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von taddeo »

Raphael hat geschrieben:Vielleicht bekomme ich ja hier eine Antwort: :unbeteiligttu:
Während des Abschlußgottesdienstes des Katholikentages in Leipzig (Zelebrant: Kardinal Marx) wurde die erste Epistel von einer bekennenden Protestantin vorgelesen. Es handelte sich um Prof. Dr. Christina Aus der Au.

Ist das / war das mit den geltenden Rubriken vereinbar? :hmm:
Nach dem 1970er Meßbuch dürfte das kein Problem sein, da die Lesung von jedem Laien vorgetragen werden kann. Das ist ungefähr so, wie wenn ein protestantischer Kirchenmusiker bei einer katholischen Messe orgelspielt.

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Lycobates
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:
Lycobates hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:In Kirchen, an denen an den Litaniae majores keine Prozession stattfindet, wird nach den "tridentinischen" Rubriken die Festmesse vom hl. Markus cum comm. rogationum zelebriert. Wird die Rogationsmesse auch dann dort am 25.4. in der betreffenden Festmesse kommemoriert, wenn das Markusfest verlegt wird?
S. Decr. authentica 2942 (Limburg.) vom 27.2.1847
Das Dekret ist hier zu lesen:

http://archive.org/stream/decretaauthen ... 8/mode/2up
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Hubertus
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Hubertus »

Wird eigentlich diese Handhaltung während des Kreuzzeichens von irgendeinem Rubrizisten erwähnt?
(Der Zelebrant wiederholt dies auch später beim Adiutorium nostrum, ca. 1:50.)
Ich kenne nur, daß die linke Hand während des Kreuzzeichens auf der Brust ruht.

https://www.youtube.com/v/z7oCYzk5yHQ?r ... =50&end=56

(Wer sich die Stelle mehrfach anschauen will, muß diese Kreuzgangs-Seite neu laden.)
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Marcus, der mit dem C »

Was mich verwundert ist, daß wenn ich es richtig gesehen habe, der Zelebrant die Kniebeuge mit dem linken Knie macht.
"Das katholische Modell ist ja seit 2000 Jahren am Scheitern und daher dringend ablösungsbedürftig"

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Hubertus
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Hubertus »

Marcus, der mit dem C hat geschrieben:
Dienstag 8. August 2017, 10:27
Was mich verwundert ist, daß wenn ich es richtig gesehen habe, der Zelebrant die Kniebeuge mit dem linken Knie macht.
Ja, das ist mir auch aufgefallen, aber das könnte theoretisch gesundheitliche Gründe haben.
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ad-fontes
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Ich dachte, daß Diakon und Subdiakon (außer beim Offertorium) bei der Beräucherung des Altares das Meßgewand des Zelebranten halten, sei vorgeschrieben, habe aber auch schon gesehen, daß dies unterbleibt. Was sagen die Rubrizisten dazu?
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

ad-fontes hat geschrieben:
Dienstag 15. August 2017, 16:33
Ich dachte, daß Diakon und Subdiakon (außer beim Offertorium) bei der Beräucherung des Altares das Meßgewand des Zelebranten halten, sei vorgeschrieben, habe aber auch schon gesehen, daß dies unterbleibt. Was sagen die Rubrizisten dazu?
Oder gibts das nur in der neuen Messe, daß der Diakon dem Zelebranten beim Beräuchern des Altares das Meßgewand über dem rechten Arm hält bzw. zuückschlägt?
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

http://acss.sspxusa.org/rubrics.aspx

In der Anlage SOLEMN HIGH MASS SERVING CHART steht zum Kyrie: "Lines up straight".

Wird das Kyrie tatsächlich nicht in der gleichen Position gesprochen wie der Introitus?
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Senensis
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Senensis »

Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 8. August 2017, 10:00
Wird eigentlich diese Handhaltung während des Kreuzzeichens von irgendeinem Rubrizisten erwähnt?
(Der Zelebrant wiederholt dies auch später beim Adiutorium nostrum, ca. 1:50.)
Ich kenne nur, daß die linke Hand während des Kreuzzeichens auf der Brust ruht.

https://www.youtube.com/v/z7oCYzk5yHQ?r ... =50&end=56

(Wer sich die Stelle mehrfach anschauen will, muß diese Kreuzgangs-Seite neu laden.)
Hm, also ich kann leider keine rubrizistische Auskunft geben; aber wie ich das Bewegungsrepertoire dieses Zelebranten kenne, könnte ich mir vorstellen, daß es sich um eine individuelle Eigenheit handelt...?

Beispielsweise war mir bei anderen Zelebranten lange nicht aufgefallen, daß der Zelebrant nach dem Ende der Lectio mit der linken Hand auf die Mensa tippt. Don R. macht die Geste so auffällig, daß ich sie seither auch bei anderen Priestern bemerke.
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Lycobates
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Lycobates »

Hubertus hat geschrieben:
Dienstag 8. August 2017, 10:00
Wird eigentlich diese Handhaltung während des Kreuzzeichens von irgendeinem Rubrizisten erwähnt?
(Der Zelebrant wiederholt dies auch später beim Adiutorium nostrum, ca. 1:50.)
Ich kenne nur, daß die linke Hand während des Kreuzzeichens auf der Brust ruht.
Letzteres ist Regel.
Unter der Brust, genauer gesagt.

Ritus servandus III,5:
Cum seipsum signat, semper sinistram ponit infra pectus : in aliis benedictionibus cum est ad altare, et benedicit oblata, vel aliquid aliud, ponit eam super altare, nisi aliter notetur.
Zuletzt geändert von Lycobates am Freitag 1. September 2017, 15:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Lycobates
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Lycobates »

Senensis hat geschrieben:
Dienstag 29. August 2017, 13:22
Beispielsweise war mir bei anderen Zelebranten lange nicht aufgefallen, daß der Zelebrant nach dem Ende der Lectio mit der linken Hand auf die Mensa tippt.
Das ist nicht vorgeschrieben, aber üblich, um notfalls dem Ministranten anzudeuten, daß die Epistel fertig ist, und er "Deo gratias" antworten muß.
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Senensis
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Senensis »

Ah, interessant. Dergleichen hatte ich tatsächlich vermutet.
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ad-fontes
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Welchen Zusatz fügt der Beichtvater hinzu, wenn er sub conditione (nach Konditionaltaufe) absolviert?

Und welchen Zusatz der Spender der Firmung in einem solchen Fall?
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Von den drei Messen an Allerseelen muß ein Priester nur die erste lesen, oder? Gibt es an Allerseelen Unterschiede zwischen dem Missale vor Divinu afflatu und nachher?
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Lycobates
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 09:57
Welchen Zusatz fügt der Beichtvater hinzu, wenn er sub conditione (nach Konditionaltaufe) absolviert?

Und welchen Zusatz der Spender der Firmung in einem solchen Fall?
Da gerade zur Hand.
Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II 237):
Opus non est ut conditio ore proferatur, sed sufficit si mente concipiatur atque voluntate virtualiter perseveret.
Es ist demnach nicht erforderlich, die Bedingung wörtlich auszusprechen, sondern es reicht, dieselbe im Geiste zu fassen und kraft des Willens bei der eigentlichen Spendung durchzuhalten.

So habe ich es jedenfalls bei Firmungen erlebt, wo niemals eine Bedingung verbal ausgesprochen wird.
In der Beichte ist es in diesen Fällen wohl üblich "si capax es" als Zusatz zur Absolutionsformel zu sprechen, aber wie man sieht nicht unbedingt erforderlich.
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Protasius
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Protasius »

ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:05
Von den drei Messen an Allerseelen muß ein Priester nur die erste lesen, oder? Gibt es an Allerseelen Unterschiede zwischen dem Missale vor Divinu afflatu und nachher?
Ich bin nicht sicher, ob das bei Divino afflatu geändert wurde, aber mein Missale Defunctorum (1904) enthält noch die gewöhnliche Präfation für die Totenmessen, die Præfatio pro defunctis ist nur als Nachtragsblatt drin.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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Lycobates
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:05
Von den drei Messen an Allerseelen muß ein Priester nur die erste lesen, oder? Gibt es an Allerseelen Unterschiede zwischen dem Missale vor Divinu afflatu und nachher?
Er muß keine, da es an Allerseelen strictissime keine Zelebrationspflicht gibt.
Aber wenn nur eine gefeiert wird, wird das erste Formular genommen.
Bei einem gesungenen Amt wird auch immer die erste genommen (wobei die 2. und 3. u.U. antizipiert werden können).

Der Priester darf nur für die erste Messe ein Stipendium annehmen und entsprechend applizieren.
Für die 2. und 3. nicht, die 2. muß er für alle Verstorbenen, die 3. ad mentem Summi Pontificis applizieren, nulla stipe percepta.

Die drei Messen an Allerseelen wurden erst von Papst Benedikt XV. am 10.8.1915 allgemein eingeführt (Konstitution Incruentum altaris AAS 7/1915 401), für Spanien und Portugal gab es das Privileg seit 1748; vorhin gab es nur eine, die erste. Die zweite ist der Messe in anniversario defunctorum entnommen, die dritte der täglichen Totenmesse pro pluribus defunctis.

Darüber hinaus sind an Allerseelen alle Altäre privilegiert. Das ist ein großer Trost, wenn man bedenkt, wie viele privilegierte Altäre in unseren zweckentfremdeten Kirchen heute verwaist dastehen und nie gebraucht werden können.
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Damasus
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Damasus »

ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:05
Von den drei Messen an Allerseelen muß ein Priester nur die erste lesen, oder? Gibt es an Allerseelen Unterschiede zwischen dem Missale vor Divinu afflatu und nachher?
Vor Divinu afflatu hab es um einen nur eine Messe zu Allerseelen ... drei gab es ja erst mit Benedikt XV bzw dem unsäglichen großen Krieg.
Der 2. November war zudem in den "guten alten Tagen" ein Tag infra octavam mit zusätzlichem officium defunctorum.
In Christo sunt omnes thesauri sapientiæ et scientiæ absconditi. (Col 2,3)

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Lycobates
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Lycobates »

Protasius hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:39
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:05
Von den drei Messen an Allerseelen muß ein Priester nur die erste lesen, oder? Gibt es an Allerseelen Unterschiede zwischen dem Missale vor Divinu afflatu und nachher?
Ich bin nicht sicher, ob das bei Divino afflatu geändert wurde, aber mein Missale Defunctorum (1904) enthält noch die gewöhnliche Präfation für die Totenmessen, die Præfatio pro defunctis ist nur als Nachtragsblatt drin.
Auch diese Praefatio stammt aus dem spanischen Raum (mozarabisch).
Sie wurde am 9.4.1919 eingeführt und heißt im römischen Missale Praefatio defunctorum.
AAS 11/1919 190
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:27
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 09:57
Welchen Zusatz fügt der Beichtvater hinzu, wenn er sub conditione (nach Konditionaltaufe) absolviert?

Und welchen Zusatz der Spender der Firmung in einem solchen Fall?
Da gerade zur Hand.
Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II 237):
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Es ist demnach nicht erforderlich, die Bedingung wörtlich auszusprechen, sondern es reicht, dieselbe im Geiste zu fassen und kraft des Willens bei der eigentlichen Spendung durchzuhalten.
Gilt dies auch für die Konditionaltaufe selbst?
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben: Darüber hinaus sind an Allerseelen alle Altäre privilegiert. Das ist ein großer Trost, wenn man bedenkt, wie viele privilegierte Altäre in unseren zweckentfremdeten Kirchen heute verwaist dastehen und nie gebraucht werden können.
Heißt "privilegiert", daß an alle Altären mehr als einmal pro Tag zelebriert werden darf? Für Weihnachten existiert ein solches Privileg bloß für den Hauptaltar?
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 18:19
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:27
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 09:57
Welchen Zusatz fügt der Beichtvater hinzu, wenn er sub conditione (nach Konditionaltaufe) absolviert?

Und welchen Zusatz der Spender der Firmung in einem solchen Fall?
Da gerade zur Hand.
Aertnys-Damen schreiben (Theologia moralis II 237):
Opus non est ut conditio ore proferatur, sed sufficit si mente concipiatur atque voluntate virtualiter perseveret.
Es ist demnach nicht erforderlich, die Bedingung wörtlich auszusprechen, sondern es reicht, dieselbe im Geiste zu fassen und kraft des Willens bei der eigentlichen Spendung durchzuhalten.
Gilt dies auch für die Konditionaltaufe selbst?
Nein, wir sprechen hier ja von Beichte und Firmung.
Bei der Taufe können drei Zusätze vorkommen, die es zu unterscheiden gilt: si vivis (bei Scheintoten oder Bewußtlosen), si tu es homo (bei Monstren), und si non es baptizatus (bei möglich anderweitig gültig Getauften).
Zuletzt geändert von Lycobates am Freitag 3. November 2017, 22:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 18:26
Lycobates hat geschrieben: Darüber hinaus sind an Allerseelen alle Altäre privilegiert. Das ist ein großer Trost, wenn man bedenkt, wie viele privilegierte Altäre in unseren zweckentfremdeten Kirchen heute verwaist dastehen und nie gebraucht werden können.
Heißt "privilegiert", daß an alle Altären mehr als einmal pro Tag zelebriert werden darf? Für Weihnachten existiert ein solches Privileg bloß für den Hauptaltar?
Nein, privilegiert heißt, daß mit der an diesem Altar gefeierten Messe ein vollkommener Ablaß verbunden ist, der einem (einem einzigen) gewissen Verstorbenen (für den die Messe auch appliziert werden muß, es sei denn, das Indult sieht anderes vor) zugewendet wird (in modum suffragii).
Solche Altäre sind mit der Überschrift altare privilegiatum perpetuum, bzw. quotidianum, bzw. ad tempus versehen.
Das Indult ist ein lokales, d.h. es kann nicht auf einen anderen Altar übertragen werden.
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Lycobates hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 22:25
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 18:19
Lycobates hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 10:27
ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 3. November 2017, 09:57
Welchen Zusatz fügt der Beichtvater hinzu, wenn er sub conditione (nach Konditionaltaufe) absolviert?

Und welchen Zusatz der Spender der Firmung in einem solchen Fall?
Da gerade zur Hand.
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Opus non est ut conditio ore proferatur, sed sufficit si mente concipiatur atque voluntate virtualiter perseveret.
Es ist demnach nicht erforderlich, die Bedingung wörtlich auszusprechen, sondern es reicht, dieselbe im Geiste zu fassen und kraft des Willens bei der eigentlichen Spendung durchzuhalten.
Gilt dies auch für die Konditionaltaufe selbst?
Nein, wir sprechen hier ja von Beichte und Firmung.
Bei der Taufe können drei Zusätze vorkommen, die es zu unterscheiden gilt: si vivis (bei Scheintoten oder Bewußtlosen), si tu es homo (bei Monstren), und si non es baptizatus (bei möglich anderweitig gültig Getauften).
Ist ein Firmpate bei einer Konditionalfirmung zwingend vorgeschrieben oder ist das wie bei der Notfirmung?
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Eine Verständnisfrage zum dritten Kapitel des Caeremoniale Episc.:

Dort heißt es, daß der Bischof einen violetten Talar trägt (darüber Rochett und Mozzetta), außer im Advent, in der Quadragesima, an allen Vigiltagen, an denen gefastet wird, und an den Quatembertagen (außer denen in der Pfingstoktav) und allen Freitagen, an denen die Gewänder schwarz sein sollen, was jedoch nicht gilt von Weihnachten bis zum Oktavtag von Epiphanie, vom Ostersonntag bis Trinitatis, in den Oktaven von Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Peter und Paul, Allerheiligen, des Stadtpatrons und am Tag der Wahl und der Weihe zum Bischof, am Tag der Ankunft eines großen Fürsten oder öffentlicher Freude.

Ist das obige eine Empfehlung und was dann folgt vorgeschrieben: in aliis vero octavis minoribus [...] vestibus violaceis uti debent., also wenn beispielsweise ein Duplexfest auf einen Freitag fällt, darf Ep. nicht schwarz, sondern muß violett tragen?
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Protasius
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Protasius »

ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 10. November 2017, 16:47
Eine Verständnisfrage zum dritten Kapitel des Caeremoniale Episc.:

Dort heißt es, daß der Bischof einen violetten Talar trägt (darüber Rochett und Mozzetta), außer im Advent, in der Quadragesima, an allen Vigiltagen, an denen gefastet wird, und an den Quatembertagen (außer denen in der Pfingstoktav) und allen Freitagen, an denen die Gewänder schwarz sein sollen, was jedoch nicht gilt von Weihnachten bis zum Oktavtag von Epiphanie, vom Ostersonntag bis Trinitatis, in den Oktaven von Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Peter und Paul, Allerheiligen, des Stadtpatrons und am Tag der Wahl und der Weihe zum Bischof, am Tag der Ankunft eines großen Fürsten oder öffentlicher Freude.

Ist das obige eine Empfehlung und was dann folgt vorgeschrieben: in aliis vero octavis minoribus [...] vestibus violaceis uti debent., also wenn beispielsweise ein Duplexfest auf einen Freitag fällt, darf Ep. nicht schwarz, sondern muß violett tragen?
Ich weiß nicht welche Ausgabe du verwendest, aber in meiner Ausgabe (1752 mit Nachträgen für Ausgabe von 1886) steht, daß es Episcopum decet schwarze Gewänder an Buß- und Fasttagen zu tragen; das ist eine Empfehlung [die bspw. am päpstlichen Hof nicht befolgt wurde, dort wurden schwarze Gewänder nur an Karfreitag und bei Sedisvakanz getragen]. Die folgende Anweisung in diesem Punkt ist offensichtlich eine Vorschrift (uti debent); sie legt die Tage fest, an denen entgegen der vorigen Empfehlung die normalen violetten Gewänder zu tragen sind.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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ad-fontes
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Den Reprint von 1600.

Trägt Ep. den Ring immer (in wie außerhalb der Liturgie) an der linken Hand (annulum cordis)?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Lycobates
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von Lycobates »

ad-fontes hat geschrieben:
Montag 6. November 2017, 21:04
Ist ein Firmpate bei einer Konditionalfirmung zwingend vorgeschrieben oder ist das wie bei der Notfirmung?
Der CIC (natürlich 1917) sagt can. 793 in confirmatione adhibendus est patrinus si haberi possit.
Daraus ergibt sich, daß, wenn keiner zu haben ist, auch ohne Patrinus die Firmung licite vorgenommen wird.

Bei einer Konditionaltaufe muß der gleiche Taufpate Verwendung finden, der bei der ersten (zweifelhaften) Taufe Pate stand, und zwar quatenus fieri potest. Wenn ein solcher nicht zu haben ist, braucht kein weiterer (anderer) Taufpate verwendet zu werden (can. 763-1), kann aber.
Man könnte m.M.n. die gleiche Regel per analogiam auf eine Konditionalfirmung anwenden.
Der Mittelweg ist der einzige Weg, der nicht nach Rom führt (Arnold Schönberg)
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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

ad-fontes hat geschrieben:
Freitag 10. November 2017, 18:47
Trägt Ep. den Ring immer (in wie außerhalb der Liturgie) an der linken Hand (annulum cordis)?
Eigentlich doch an der rechten Hand!? Habe nur neulich ein paar ältere Bilder von einer Weiheliturgie der FSSP gesehen, wo jemand die Linke geküßt hat, aber bei Photos kann es ja schonmal vorkommen, daß die gespiegelt ins Netz gestellt werden. Ob das der Grund ist? Bleibt noch die Frage: Warum heißt der Bischofsring annulus cordis?

Und noch eine Detailfrage: Wenn presbyter assistens den Ring küßt, küßt er ihn an einer anderen Stelle als Ep. (z.B. an der Seite)?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Re: Detailfragen zu Kalender und Rubrizistik

Beitrag von ad-fontes »

Entfällt die Commemoratio S. Pauli bzw. S. Petri, wenn ein Fest wie Pauli Bekehrung oder Petri Stuhlfeier als Duplex erster Klasse gefeiert wird?
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