Wenn das Dekret nicht noch andere Absätze enthält, bezieht sich das nach Hartmann (RR) auf Feste duplicia I. cl., deren Formular als Prozessionsmesse an den Rogationes genommen wird.Lycobates hat geschrieben:Es ist etwas spät, in doppelter Hinsicht, aber schaden wird es nicht.ad-fontes hat geschrieben:In Kirchen, an denen an den Litaniae majores keine Prozession stattfindet, wird nach den "tridentinischen" Rubriken die Festmesse vom hl. Markus cum comm. rogationum zelebriert. Wird die Rogationsmesse auch dann dort am 25.4. in der betreffenden Festmesse kommemoriert, wenn das Markusfest verlegt wird?
Die Antwort ist ja, und zwar sub unica conclusione cum oratione diei.
S. Decr. authentica 2942 (Limburg.) vom 27.2.1847 (das ist unter Graf Mastai )
Hartmann schreibt einen Absatz weiter: "In jenen Kirchen, in welchen keine Prozession stattfindet, wird nicht das Rogationsamt, sondern die Messe de festo cum commemoratione rogationum celebriert." Gleiches gilt wohl für den großen Bittag.
Bzgl. der Kommemoration sub unica conclusione an diesem Tag gibt es ein Dekret vom 26.3.1859 (Nr. 3088/5288), wenn der 2. oder 3. Ostertag okkurriert (Missa de die als Prozessionsmesse).
Meine Frage bezieht sich hingegen auf Orte, an denen keine Prozession stattfindet und namentlich auf den Weißen Sonntag. Obgleich Dominica I. cl. sub ritu duplici, ist mir nicht klar, ob eine Sonntagsmesse als Festmesse aufzufassen ist.