Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
Mary
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Mary »

WolfgangF hat geschrieben:Ich habe noch eine Frage zum Thema Beichte.

Meine persönliche Situation ist ja weiter oben beschrieben (an der Schwelle der Konversion, daher noch nie gebeichtet)... Zu meiner Frage:

Sünden, die man im "alten" Leben (als Nicht-Gläubiger) begangen hat, bleiben natürlich Sünden, müssen gebeichtet werden und können vergeben werden, wenn man sie aufrichtig bereut. Soweit ist alles klar. Aber wie steht es nun mit einer schweren Sünde aus der Vergangenheit, die man einfach nicht bereuen kann?

Konkret: Ich habe mich, das ist nun fast 40 Jahre her, scheiden lassen und später meine jetzige Frau geheiratet, mit der ich nun seit 36 Jahre verheiratet bin und die ich von ganzem Herzen liebe.Eigentlich müsste ich die Sünde, mich seinerzeit scheiden zu lassen, ja aufrichtig bereuen - was ja wohl heißt, dass ich mir wünsche, es z.B. ungeschehen machen zu können. Reue würde also in gewisser Weise meine jetzige Ehe in Frage stellen. Kurzum: Ich kann das einfach nicht bereuen, damals diesen Schritt getan zu haben. Aber vielleicht war's ja auch gar keine schwere Sünde, weil es "natürlich" beide Male keine kirchliche Trauung war?

Klingt ja alles vielleicht etwas albern, aber es beschäftigt mich eben doch...

:) Wolfgang

PS: Könnte und sollte man eigentlich eine so langjährige Ehe nachträglich noch irgendwie segnen lassen?
Hallo Wolfgang,

mal unabhängig von Reue und Beichte...
weiss dein Priester um deine Lebensumstände?
Ich denke, Du müsstest diese Fragen unbedingt VOR der Konversion mit einem Priester besprechen, ausserhalb der Beichte. Soweit ich weiss, anerkennt die katholische Kirche die zivilrechtlich geschlossene Ehe von nicht katholisch Getauften als Ehe an.

Lg Maria
Who is so great a God as our God? You are the God who does wonders!

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Niels
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Niels »

WolfgangF hat geschrieben: PS: Könnte und sollte man eigentlich eine so langjährige Ehe nachträglich noch irgendwie segnen lassen?
Nein, aber ihr könntet ja kirchlich heiraten. :ja:
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

WolfgangF
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von WolfgangF »

Niels hat geschrieben:
WolfgangF hat geschrieben: PS: Könnte und sollte man eigentlich eine so langjährige Ehe nachträglich noch irgendwie segnen lassen?
Nein, aber ihr könntet ja kirchlich heiraten. :ja:
Na ja, ganz klein und bescheiden - warum nicht? Aber wohl besser doch ein Schritt nach dem anderen...
:) Wolfgang

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Dottore Cusamano
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Dottore Cusamano »

Niels hat geschrieben:
WolfgangF hat geschrieben:PS: Könnte und sollte man eigentlich eine so langjährige Ehe nachträglich noch irgendwie segnen lassen?
Nein, aber ihr könntet ja kirchlich heiraten. :ja:
Und bis dahin vor allem keusch und enthaltsam leben.
"Da erhob sich ein Kampf im Himmel: Michael und seine Engel kämpften mit dem Drachen, und auch der Drache und seine Engel kämpften. Doch sie richteten nichts aus und es blieb kein Platz mehr für sie im Himmel." (Offb 12, 7-8)

WolfgangF
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von WolfgangF »

Dottore Cusamano hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:
WolfgangF hat geschrieben:PS: Könnte und sollte man eigentlich eine so langjährige Ehe nachträglich noch irgendwie segnen lassen?
Nein, aber ihr könntet ja kirchlich heiraten. :ja:
Und bis dahin vor allem keusch und enthaltsam leben.
Na ja, in meinem greisenhaften Alter, kein Problem ...
8) Wolfgang

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taddeo
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Beitrag von taddeo »

Domine, qui tulisti mihi posse: aufer a me, quaeso, et velle ... :pfeif:

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anneke6
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von anneke6 »

Marys Anmerkung ist wichtig: Wenn keiner der Ehepartner katholisch ist (Stichwort: Formpflicht), ist die Ehe unter den normalen Bedingungen (kein bereits bestehendes Eheband usw.) als gültig anzusehen. Eine kirchliche Trauung wäre dann nicht nötig und auch gar nicht möglich. Das gilt wirklich zu klären. Einen speziellen Segensritus für bereits verheiratete Paare gibt es in der RKK nicht.
???

obsculta
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von obsculta »

Niels hat geschrieben:
WolfgangF hat geschrieben: PS: Könnte und sollte man eigentlich eine so langjährige Ehe nachträglich noch irgendwie segnen lassen?
Nein, aber ihr könntet ja kirchlich heiraten. :ja:
Meinem bescheidenen Wissen nach können sie das nicht,wie auch schon Mary
anmerkte. Aber ich bin nicht wirklich firm. Nur muß das abgeklärt werden.

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Galilei
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Galilei »

obsculta hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:
WolfgangF hat geschrieben:PS: Könnte und sollte man eigentlich eine so langjährige Ehe nachträglich noch irgendwie segnen lassen?
Nein, aber ihr könntet ja kirchlich heiraten. :ja:
Meinem bescheidenen Wissen nach können sie das nicht,wie auch schon Mary
anmerkte. Aber ich bin nicht wirklich firm. Nur muß das abgeklärt werden.
Genau, Wolfgang ist sehr zu raten, sich über das kirchliche Eherecht zu informieren, um festzustellen, ob seine bisherigen Ehen gültig waren oder nicht.
Und Achtung: Es kommt dabei auf viele Details an. Wir haben dazu einen Strang, der sich spannend wie ein Krimi liest.

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Niels
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Niels »

Galilei hat geschrieben: Wolfgang ist sehr zu raten, sich über das kirchliche Eherecht zu informieren, um festzustellen, ob seine bisherigen Ehen gültig waren oder nicht.
Auf jeden Fall. Das Eherecht ist sehr kompliziert.
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WolfgangF
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von WolfgangF »

Galilei hat geschrieben:Genau, Wolfgang ist sehr zu raten, sich über das kirchliche Eherecht zu informieren, um festzustellen, ob seine bisherigen Ehen gültig waren oder nicht.
Und Achtung: Es kommt dabei auf viele Details an. Wir haben dazu einen Strang, der sich spannend wie ein Krimi liest.
Ich bin schwer beeindruckt. Ich überlege jetzt erstmal, meine vermutlich unrechtmäßig geheiratete Frau und meine Kinder zu verlassen und es mal mit einer Klosterlaufbahn zu versuchen...

:( Wolfgang

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Jacinta
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Jacinta »

WolfgangF hat geschrieben:
Galilei hat geschrieben:Genau, Wolfgang ist sehr zu raten, sich über das kirchliche Eherecht zu informieren, um festzustellen, ob seine bisherigen Ehen gültig waren oder nicht.
Und Achtung: Es kommt dabei auf viele Details an. Wir haben dazu einen Strang, der sich spannend wie ein Krimi liest.
Ich bin schwer beeindruckt. Ich überlege jetzt erstmal, meine vermutlich unrechtmäßig geheiratete Frau und meine Kinder zu verlassen und es mal mit einer Klosterlaufbahn zu versuchen...

:( Wolfgang
Nach meiner unmaßgeblichen subjektiven Meinung halte ich diese Situation, die das Kirchenrecht hier offenbar schafft, doch sehr unbillig. Es leben praktisch weltweit alle nur zivilrechtlich wiederverheirateten Nicht-Katholiken in Totsünde, ohne dass sich sich dessen bewußt sind und hätten es daher auch nicht vermeiden. Erst im Falle einer Taufe oder Konversion fällt es ihnen dann auf die Füße.
"In necessariis unitas, in non-necessariis libertas, in utrisque caritas."
"Man muss sich aber klarmachen, dass Krisenzeiten des Zölibats auch immer Krisenzeiten der Ehe sind." BXVI.

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Gamaliel
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Gamaliel »

Jacinta hat geschrieben:Nach meiner unmaßgeblichen subjektiven Meinung halte ich diese Situation, die das Kirchenrecht hier offenbar schafft, doch sehr unbillig.
Die von Dir gewählte Formulierung gefällt mir nicht ganz, daher insofern ein Einspruch. Das Kirchenrecht schafft gar keine Situationen, sondern nur die handelnden Menschen, die sich gegebenenfalls über Anordnungen Gottes oder der Kirche hinwegsetzen und dann in Konflikt mit dem Kirchenrecht geraten.
Die Situation von "WolfgangF" ist schlicht zuwenig bekannt um Näheres sagen zu können und selbst im ungünstigsten Fall, kann von einem Verlassen seiner jetzigen Frau keine Rede sein.

Jacinta hat geschrieben:Es leben praktisch weltweit alle nur zivilrechtlich wiederverheirateten Nicht-Katholiken in Totsünde, ohne dass sich sich dessen bewußt sind und hätten es daher auch nicht vermeiden.
Das wage ich zu bezweifeln. "Jedermann" versteht im Gewissen, daß er seinen Ehegatten nicht betrügen, gegebene Versprechen nicht brechen, seine Kinder nicht verlassen,... darf bzw. damit etwas Unrechtes tut. Wenn er es dennoch tut, ladet er Schuld auf sich und muß selbstverständlich für sein freies Handeln auch die Konsequenzen tragen.

Jacinta hat geschrieben:Erst im Falle einer Taufe oder Konversion fällt es ihnen dann auf die Füße.
Besser dann, als nie. Im persönlichen Gericht, wo es keine Gelegenheit zur Änderung, Besserung, Wiedergutmachung gibt, wäre es zu spät.

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Marion
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Marion »

Schön, daß du wieder da bist Gamaliel :huhu:
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Natbar
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Natbar »

Da in einem anderen Thread geschrieben wurde - das den Beichtzettel lesen bquemer ist wie den Rosenkranz zu beten, frage ich mal sind die Bußaufgaben strenger?

Also ich komme fast nie mit leichten davon obwohl ich nicht bei den Tradis beichten gehe - hmm liegt das dann wohl an mir???
Fallen ist menschlich, liegen bleiben teuflisch, aufstehen göttlich.

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Gamaliel
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Gamaliel »

Natbar hat geschrieben:Also ich komme fast nie mit leichten davon obwohl ich nicht bei den Tradis beichten gehe - hmm liegt das dann wohl an mir???
Was ist denn Deiner Erfahrung nach eine strenge Buße? Nenne doch einmal 2-3 Beispiele.

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Sempre
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Sempre »

Natbar hat geschrieben:Also ich komme fast nie mit leichten davon [...]
:klatsch:
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)

Natbar
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Natbar »

Vielleicht - und das denke ich oft - sind die Bußen für manche gar nicht so streng -sondern es kommt wohl darauf an, was den einem "weh" tut

Das was mir spontan sofort wieder eingefallen ist, daß ich das Ave Maria für alle beten mußte die mir nahe stehen (das erste fiel mir schon schwer - ich erkläre das jetzt ich weiß das eine Beichte von seitens des Priesters Schweigepflicht besteht) ich hatte echt Probleme mit jemanden also dafür beten - ok das war schon schwer - aber ich dachte diese Ave Marias hören nie auf, als ich aus der Kirche war sind mir dauernd noch Leute eingefallen....

Oder naja einmal das möchte ich hier nicht ausführen aber ich habe Mist gebaut und total ungeistige Literatur gelesen und (man muß dazu sagen, ich bin da beichten gegangen wo ich als Erwachsene Katechismusunterricht genommen habe - und er kennt mich - und er war immer ganz lieb aber ich habe wohl den Mist dann zu oft gebaut) die Zurechtweisung war wahr und hatte es eh schon in sich: persönliche Anrede (er spricht mich immer mit den Vornamen und mit Sie an) die Kirche besteht über 2000 Jahre und die Bibel kennt sie auch - also lesen sie darin

Also ich komme selten mit beten Sie ein Ave und ein Vater unser davon - wobei mir das auch ehrlich gesagt wenig bringt - ich will ja umkehren
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Gamaliel
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Gamaliel »

@Natbar

So ein äußerst kurzes Gebet - ein "Ave Maria" - ist natürlich eine seeeeeehr leichte Buße.

Im übrigen hat sich die "Schwere" der Buße nicht nach den Schubladen "Tradis" oder "Modernisten" zu richten, sondern nach Schwere und Ausmaß der gebeichteten Sünden. Für schwere Sünden ist immer eine schwere Buße aufzugeben. Das kann ein Rosenkranz, ein Psalter, ein Kreuzweg, Besuch eines Exerzitienkurses, ein Fasten (mehrtägig) usw. sein.

Natbar
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Natbar »

Gamaliel hat geschrieben:@Natbar

So ein äußerst kurzes Gebet - ein "Ave Maria" - ist natürlich eine seeeeeehr leichte Buße.

Im übrigen hat sich die "Schwere" der Buße nicht nach den Schubladen "Tradis" oder "Modernisten" zu richten, sondern nach Schwere und Ausmaß der gebeichteten Sünden. Für schwere Sünden ist immer eine schwere Buße aufzugeben. Das kann ein Rosenkranz, ein Psalter, ein Kreuzweg, Besuch eines Exerzitienkurses, ein Fasten (mehrtägig) usw. sein.

Also naja klar inzwischen kann ich es auch auswendig das Ave - aber weißt Du es ist eine leichte Buße wenn - also ich empfand das damals echt als schwer - mir sind immer mehr Menschen eingefallen die mir nahe stehen - ich fand das hart (aber gut jeder ist anders)

Natürlich sollte man das nicht in Schubladen stecken - da gebe ich Dir vollkommen Recht - allerdings habe ich schon Beichten erlebt, die sicherlich gut gemeint waren und ich danach dachte: warum habe ich die Absolution bekommen - ich würde gerne nochmal beichten - und ich glaube so etwas würde mir bei den Tradis nicht passieren
(mal ein Lob :) - so nach dem Motto: ist doch nicht so schlimm Absolution

Also bei der Aufzählung ich dachte ich komme nicht leicht davon - also das ist sehr streng oder?
Muß echt bei schweren Sünden so eine schwere Buße erfolgen? Ich glaube zumindestens man darf doch die Reue und die Gnade unseres Herrn Jesus Christus nicht vergessen - verstehe mich jetzt bitte nicht falsch - manchmal sind schon schwere Bußaufgaben (so habe ich es erlebt eine gute Abschreckung das man nicht so schnell in die gleiche Sünde verfällt) aber da wir nicht vollkommen sind, kommt sie eh wieder.....
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Natbar »

Sempre hat geschrieben:
Natbar hat geschrieben:Also ich komme fast nie mit leichten davon [...]
:klatsch:
sag mal gönnst Du mir das etwa :) Es muß wohl doch an meinem Verhalten liegen.... :)
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Natbar »

Gamaliel hat geschrieben:@Natbar

So ein äußerst kurzes Gebet - ein "Ave Maria" - ist natürlich eine seeeeeehr leichte Buße.

Im übrigen hat sich die "Schwere" der Buße nicht nach den Schubladen "Tradis" oder "Modernisten" zu richten, sondern nach Schwere und Ausmaß der gebeichteten Sünden. Für schwere Sünden ist immer eine schwere Buße aufzugeben. Das kann ein Rosenkranz, ein Psalter, ein Kreuzweg, Besuch eines Exerzitienkurses, ein Fasten (mehrtägig) usw. sein.

Hmm im Ernst jetzt: was hat das für ein Sinn solche schweren Bußaufgaben aufzugeben - ich meine auch das es schon ernst sein sollte - aber wenn nicht Abschreckung was hat das für ein Sinn?
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Sempre
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Sempre »

Natbar hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:
Natbar hat geschrieben:Also ich komme fast nie mit leichten davon [...]
:klatsch:
sag mal gönnst Du mir das etwa :) Es muß wohl doch an meinem Verhalten liegen.... :)
War nur ein Scherz. :tuete:

Gruß
Sempre
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Natbar »

Ich habe den Scherz schon verstanden sonst hätte ich kein Smile dahinter gemacht :)

Vielleicht kann ich in Zukunft Sachen anstellen, und dann Buße-light aufbekommen - auch mal so am Rande ein Scherz - du so empfindlich bin ich nun auch wieder nicht
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Gamaliel
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Gamaliel »

Natbar hat geschrieben:Ich glaube zumindestens man darf doch die Reue und die Gnade unseres Herrn Jesus Christus nicht vergessen - verstehe mich jetzt bitte nicht falsch - manchmal sind schon schwere Bußaufgaben (so habe ich es erlebt eine gute Abschreckung das man nicht so schnell in die gleiche Sünde verfällt) aber da wir nicht vollkommen sind, kommt sie eh wieder.....
Zum Glück hat Christus für uns am Kreuz Sühne geleistet, denn andernfalls hätten wir überhaupt keine Chance auf Rettung. Auch eine jahre- oder gar lebenslange Buße reichte nicht aus, um die Beleidigung Gottes, die in nur einer einzigen Todsünde liegt, einigermaßen wiedergutzumachen.

Man muß sich zuerst einmal einen richtigen Begriff von der Sünde machen, bevor man größe und Verhältnismäßigkeit der Buße einschätzt.

Natbar hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Für schwere Sünden ist immer eine schwere Buße aufzugeben. Das kann ein Rosenkranz, ein Psalter, ein Kreuzweg, Besuch eines Exerzitienkurses, ein Fasten (mehrtägig) usw. sein.
Hmm im Ernst jetzt: was hat das für ein Sinn solche schweren Bußaufgaben aufzugeben - ich meine auch das es schon ernst sein sollte - aber wenn nicht Abschreckung was hat das für ein Sinn?
Von "solch schweren Bußaufgaben" kann gar keine Rede sein. Erstens gibt es in dem von Dir verstandenen Sinn von "schwer" noch weit schwerere Bußen und zweitens hilft ein Blick in die ersten Jahrhunderte des Christentums, um zu sehen wie kinderleicht die oben genannten Bußaufgaben im Vergleich dazu sind.

Sinn der Buße ist es, die wegen der Beleidigung Gottes verdienten zeitlichen Strafen durch die vom Beichtvater auferlegten guten Werke abzubüßen.

Natbar
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Natbar »

Gamaliel hat geschrieben:
Natbar hat geschrieben:Ich glaube zumindestens man darf doch die Reue und die Gnade unseres Herrn Jesus Christus nicht vergessen - verstehe mich jetzt bitte nicht falsch - manchmal sind schon schwere Bußaufgaben (so habe ich es erlebt eine gute Abschreckung das man nicht so schnell in die gleiche Sünde verfällt) aber da wir nicht vollkommen sind, kommt sie eh wieder.....
Zum Glück hat Christus für uns am Kreuz Sühne geleistet, denn andernfalls hätten wir überhaupt keine Chance auf Rettung. Auch eine jahre- oder gar lebenslange Buße reichte nicht aus, um die Beleidigung Gottes, die in nur einer einzigen Todsünde liegt, einigermaßen wiedergutzumachen.
Einverstanden, nur weiß das Christus. Und eben weil er das weiß ist er ans Kreuz gegangen. Wie heißt es so schön in der Bibel: die unverdiente Güte....verdienen kann ich sie nicht auch nicht mit x-Bußaufgaben
Gamaliel hat geschrieben:Man muß sich zuerst einmal einen richtigen Begriff von der Sünde machen, bevor man größe und Verhältnismäßigkeit der Buße einschätzt.

Natbar hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Für schwere Sünden ist immer eine schwere Buße aufzugeben. Das kann ein Rosenkranz, ein Psalter, ein Kreuzweg, Besuch eines Exerzitienkurses, ein Fasten (mehrtägig) usw. sein.
Hmm im Ernst jetzt: was hat das für ein Sinn solche schweren Bußaufgaben aufzugeben - ich meine auch das es schon ernst sein sollte - aber wenn nicht Abschreckung was hat das für ein Sinn?
Von "solch schweren Bußaufgaben" kann gar keine Rede sein. Erstens gibt es in dem von Dir verstandenen Sinn von "schwer" noch weit schwerere Bußen und zweitens hilft ein Blick in die ersten Jahrhunderte des Christentums, um zu sehen wie kinderleicht die oben genannten Bußaufgaben im Vergleich dazu sind.
Das möchte ich nicht vergleichen, weil Gott sei Dank haben sich die Zeiten geändert - sollen wir jetzt zu Elisabeth von Thüringen und Konrad v. Marburg zurück mit Fasten, Auspeitschen absoluten Gehorsam gegenüber dem geistlichen Führer - hmm heilige Elisabeth und der Preis - Tod mit 25 glaube ich - sehne ich diese Zeit bei oder kommen wir jetzt in die Diskussion rein, nur die Ewigkeit zählt.....
Gamaliel hat geschrieben:Sinn der Buße ist es, die wegen der Beleidigung Gottes verdienten zeitlichen Strafen durch die vom Beichtvater auferlegten guten Werke abzubüßen.
Meinst Du im Ernst das das so funktioniert, daß wir soviel büßen können, das wir dann ganz wenig zeitliche Strafen haben - das glaube ich nicht
Anmerkung wo steht das im kath. Katechismus - ich möchte das genre mal nachlesen

Nichts für ungut
Natbar
Zuletzt geändert von HeGe am Mittwoch 15. Dezember 2010, 14:57, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Formatierung repariert. -HeGe
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von lifestylekatholik »

Natbar hat geschrieben:wo steht das im kath. Katechismus - ich möchte das genre mal nachlesen
Das ist eine gute Nachfrage! :daumen-rauf:
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Gamaliel
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Gamaliel »

Natbar hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Sinn der Buße ist es, die wegen der Beleidigung Gottes verdienten zeitlichen Strafen durch die vom Beichtvater auferlegten guten Werke abzubüßen.
Meinst Du im Ernst das das so funktioniert, daß wir soviel büßen können, das wir dann ganz wenig zeitliche Strafen haben - das glaube ich nicht
Anmerkung wo steht das im kath. Katechismus - ich möchte das genre mal nachlesen
Davon, ob wir am Ende viele oder wenige zeitliche Strafen haben, habe ich nichts gesagt. Die (gut verrichtete) Buße verringert schlicht die vorhandenen zeitlichen Strafen.


Da ich den KKK nicht schätze, kann ich Dir leider keine online verfügbare deutschsprachige Quelle nennen. Ich nenne Dir aber zwei Quellen auf Latein (das paßt zur "Sakramentskapelle") und bei besonderem Interesse kannst Du selbst anhand der genauen Referenzen, die ich Dir mitliefere, nach etwaigen Übersetzungen Ausschau halten (mir ist dieser zusätzliche Service jetzt zu zeitaufwendig).

1.) Konzil von Trient, 14. Sitzung, 8. Kapitel: "Die Notwendigkeit und Frucht der Genugtuung" (DH 1689ff; besonders 1690+1713)

2.) Der römische Katechismus, 2. Teil, 5. Hauptstück, "Die Genugtuung"

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Marion
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Marion »

Gamaliel hat geschrieben:2.) Der römische Katechismus, 2. Teil, 5. Hauptstück, "Die Genugtuung"
Hier ist der Katechismus auf Deutsch
http://books.google.com/books?id=M8lDAA ... ng&f=false

ab Seite 266 unten bis Seite 273
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Marion
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Marion »

Gamaliel hat geschrieben:
1.) Konzil von Trient, 14. Sitzung, 8. Kapitel: "Die Notwendigkeit und Frucht der Genugtuung" (DH 1689ff; besonders 169+1713)
auf Deutsch hier:

http://www.kathpedia.com/index.php/Sacr ... ortlaut%29
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Natbar
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Natbar »

Von kathpedia entnommen (und marion das andere hat in deutsch angefangen ist dann aber auch in latein weitergegangen - sagt mal wolltet ihr mir beide Bußaufgaben aufgeben - ich die so brav bin :D )

Also los gehts:. Kapitel: Von der Buße

Die Reue (oben, Sitz. 6 Kap 6 u. 14 von der Rechtfertigung), welche unter den genannten Handlungen des Büßers den ersten Platz inne hat, ist ein Schmerz der Seele und ein Abscheu über die begangene Sünde, mit dem Vorsatze, fernerhin nicht mehr in sündigen. Diese Reue-Rührung war aber zu aller Zeit notwendig, um Verzeihung der Sünden zu erlangen, und sie bereitet in dem nach der Taufe gefallenen Menschen, wenn sie mit dem Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit, und dem Verlangen, das übrige, zum gültigen Empfang dieses Sakramentes Erforderliche zu leisten, begeleitet ist, endlich also zur Nachlassung der Sünden vor. Der heilige Kirchenrat erklärt somit, diese Reue enthalte nicht nur (unten, Kanon 5) das Ablassen von der Sünde und den Vorsatz und den Anfang eines neuen Lebens, sondern auch einen Hass des Alten, gemäß jenen Worte: (Ez 18,31) „Werfet alle eure Bosheiten von euch, in welchen ihr euch versündigt habt, und schaffet euch ein neues Herz und einen neuen Geist.“ Und gewiss, wer jene Aufrufungen der Heiligen (Ps 50,6) „Ich sündigte dir allein und tat Böses vor Dir,“ (Ps 6,7)“Ich litt sehr in meinem Seufzen und netze alle Nächte mit Tränen mein Bett,“ (Jes 38,15) „Ich überdenke vor dir mit Seelenbitterkeit alle meine Jahre“ und andere der Art betrachtet, der wird leicht einsehen, dass dieselben aus einem heftigen Hasse des früheren Lebens und aus einer ungemeinen Verabscheuung der Sünden geflossen sind. Überdies lehrt er, dass, obwohl diese Reue bisweilen durch die Liebe vollkommen sein und den Menschen, noch ehe er dieses Sakrament wirklich empfangt, mit Gott versöhnen möge, diese Aussöhnung nichts desto weniger nicht dieser Reue allein, ohne das Verlangen nach dem Sakramente, das sie in sich schließt zugeschrieben werden dürfe. Von jener unvollkommenen Reue aber, welche Zerknirschung genannt wird, erklärt er, dass sie daher, weil sie gemeiniglich entweder aus der Betrachtung der Schändlichkeit der Sünden oder aus der Furcht vor der Hölle und der Strafen entspringt, wenn sie, in der Hoffnung der Verzeihung, den Willen zu sündigen ausschließt, den Menschen nicht nur nicht zum Heuchler und größeren Sünder mache, sondern auch eine Gabe Gottes und ein Antrieb des Heiligen Geistes sei, zwar des noch nicht Innewohnenden, sondern nur Rührenden, durch welchen unterstützt, der Büßende sich den Weg zur Gerechtigkeit bahnt. Und obgleich sie durch sich ohne das Sakrament der Buße den Sünder nicht zur Rechtfertigung zu bringen vermag, so macht sie ihn doch zur Erlangung der Gnade Gottes im Sakramente der Buße bereitsam. Denn (Jona 3,5; Mt 12,41; Lk 11,30) durch diese Furcht heilsam erschüttert, haben die Niniviten, auf die schreckensvolle Predigt des Jonas, Buße getan und Barmherzigkeit vom Herrn erhalten. Lügenhaft verleumden deswegen einige die katholischen Schriftsteller, als lehrten sie, das Sakrament der Buße erteile die Gnade ohne gute Rührung derer, welche es empfangen, denn dieses hat die Kirche Gottes nie gelehrt und nie geglaubt. Allein auch das lehren sie falsch, dass die Reue nur erdrungen und erzwungen und nicht frei und freiwillig sei.
5. Kapitel: Von der Beichte

Zufolge der schon erklärten Einsetzung des Sakraments der Buße, verstand die ganze Kirche immer, dass damit auch das vollständige (Lk 5,13 und 17,14 und Jak 5,16 und 1 Joh 1,8 und unten, Kanon 6 von der Buße) Bekenntnis der Sünden von dem Herrn eingesetzt und nach göttlichem Gesetze allen nach der Taufe Gefallenen notwendig sei, weil unser Herr Jesus Christus, als er von der Erde in den Himmel aufsteigen wollte, seine Priester als Stellvertreter seiner selbst zurückließ, gleichsam als Vorstände und Richter, vor welche alle tödlichen Vergehungen, in die die Gläubigen fallen würden, vorgebracht werden sollen, damit sie, vermöge der (Mt 18,18; Joh 20,23) Schlüsselgewalt, darüber das Urteil der Nachlasses und Behaltens der Sünden aussprechen: denn es ist offenbar, dass, ohne Erkenntnis der Sache, die Priester diese Beurteilung nicht ausüben könnten, und auch, dass sie in Auferlegung der Strafen die Billigkeit nicht beobachten könnten, wenn jene ihre Sünden nur im allgemeinen und nicht vielmehr im Besonderen und einzeln anzeigten (unten, Kanon 6). Hieraus ergibt es sich, dass die Büßenden alle tödlichen Sünden, derer sie sich nach einer fleißigen Erforschung bewusst sind, in der Beicht nennen müssen, auch die ganz Geheimen und nur wider (Deut 5,21) die zwei letzten der zehn Gebote Begangenen, zumal diese bisweilen die Seele schwerer verwunden und gefährlicher sind, als diejenigen, die offen begangen werden. Allein die lässlichen Sünden, durch welche wir von der Gnade Gottes nicht ausgeschlossen werden (oben, Sitzung 6 Kanon 23) und in welche wir häufiger verfallen können, obschon sie ohne alle Anmaßung und wie die Übung frommer Menschen beweist, recht und mit Nutzen in der Beicht angezeigt werden, dürfen doch ohne Schuld verschwiegen und durch viele andere Heilmittel ausgesöhnt werden. Weil aber alle Todsünden, auch die der Gedanken, die Menschen (Eph 2,3) zu Kindern des Zorns und zu Feinden Gottes machen, so ist es notwendig, von Gott die Vergebung aller durch eine aufrichtige und schamhafte Beichte zu suchen. Während also die Gläubigen Christi sich befleißen, alle Sünden zu bekennen, deren sie sich erinnern, legen sie zweifelsohne alle der göttlichen Barmherzigkeit zur Verzeihung dar, diejenigen aber, welche anders handeln und wissentlich einige verschweigen, stellen der göttlichen Güte durch den Priester gar nichts zur Nachlassung vor. Denn wenn ein Kranker sich schämt, dem Arzte die Wunde, die er nicht kennt zu entdecken, so heilt auch die Arznei nicht. Es ergibt sich hieraus, dass in der Beicht auch diejenigen Umstände angegeben werden müssen, welche die Art der Sünde verändern, weil ohne sie die Sünden selbst weder von den Büßenden vollständig angezeigt, noch von den Richtern erkannt würden und es nicht geschehen könne, dass diese über die Schwere der Vergehen richtig urteilen und den Büßenden dafür eine geziemende Strafe auflegen könnten. Vernunftwidrig ist es daher, zu lehren, diese Umstände seien von müßigen Menschen ersonnen oder es müsse nur ein Umstand gebeichtet werden, nämlich, dass man wieder den Mitbruder gesündigt habe. Allein ist es ebenfalls gottlos, die Beichte, die auf diese Weise zu verrichten geboten ist, unmöglich zu nennen oder sie eine Gewissensmörderei zu heißen, wobei es offenbar ist, dass in der Kirche von den Büßenden nicht anderes gefordert wird, als dass sie, nachdem jeglicher sich fleißig erforscht und alle Falten und Tiefen seines Gewissens ausgekundschaftet hat, diejenigen Sünden beichten sollen, mit denen sie ihren Gott und Herrn tödlich beleidigt zu haben sich erinnern, die übrigen Sünden aber, welche dem fleißig Nachdenken nicht mehr einfallen, werden dafür angesehen, dass sie sämtlich in die gleiche Beichte eingeschlossen seien, indem wir für dieselben gläubig mit dem Propheten sprechen (Ps 18,13): „Von meinen geheimen Vergehen, Herr, reinige mich.“ Die Beichte dieser Art selber aber könnte zwar schwierig und die Entdeckung der Sünden für die Schamhaftigkeit beschwerlich scheinen, wenn sie nicht durch so viele und große Vorteile und Tröstungen erleichtert würde, welche ganz gewiss allen, die würdig zu diesen Sakrament hinzutreten, durch die Lossprechung zu Teil werden. Und obwohl übrigens in Bezug auf die Art, heimlich einem Priester allein zu beichten, Christus nicht verboten hat, dass jemand nicht auch, zur Züchtigung seiner Vergehungen und zur eigenen Demütigung, sowohl zum Beispiel für andere, als zur Erbauung der geärgerten Kirchengemeinde, seine Vergehen öffentlich bekennen könne: so ist dieses doch durch kein göttliches Gebot befohlen und auch nicht rätlich genug, um durch ein menschliches Gesetz geboten zu werden, dass die Vergehen, besonders die Geheimen, durch ein öffentliches Bekenntnis aufgedeckt werden sollen. Weil daher von den heiligsten und ältesten Vätern, mit großer und einmütiger Übereinstimmung, die geheime sakramentale Beichte, derer sich die heilige Kirche vom Anfange an bediente und jetzt bedient, immer anempfohlen wurde: so wird offenbarerweise die eitle Verleumdung derjenigen widerlegt, welche sich nicht scheuen, zu lehren, dieselbe sei dem göttlichen Gebote fremd, eine menschliche Erfindung und habe ihren Anfang von den im Lateranischen Konzil versammelten (unten, Kanon 8) Vätern. Denn die Kirche hat durch das Lateranische Konzil nicht verordnet, dass die Gläubigen Christi beichten sollen, weil sie dies schon durch das göttliche Gesetz notwendig und eingesetzt erkannte, sondern nur, dass dies Gebot des Beichtens von allen du jeden, die zu den Unterscheidungsjahren gelangt sind, wenigstens einmal im Jahre erfüllt werden soll. Daher wird jetzt in der ganzen Kirche dieser heilsame Gebrauch der Beicht, zu sehr großem Nutzen der gläubigen Seelen, in jener heiligen und vorzüglich dazu geeigneten Zeit der vierzigtägigen Fasten beobachtet, welchen Gebrauch dieser heilige Kirchenrat, als einen solchen, der frommsinnig und billig beizubehalten ist, höchstens genehmigt und annimmt.
Zitatende
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Ich möchte das mal belegt haben mit den zeitlichen Strafen oder handelt es sich um sog. Privatoffenbarungen - ich weiß es nicht, oder lese ich das raus oder vermutet man das nur oder ist es eine logische Schlussfolgerung ect.........
Fallen ist menschlich, liegen bleiben teuflisch, aufstehen göttlich.

Gottheit tief verborgen, betend nach ich Dir, weil unter diesem Zeichen bist Du wahrhaft hier.....

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Marion
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Re: Fragen zur Beichte/Beichtpraxis

Beitrag von Marion »

Natbar hat geschrieben:Von kathpedia entnommen (und marion das andere hat in deutsch angefangen ist dann aber auch in latein weitergegangen - sagt mal wolltet ihr mir beide Bußaufgaben aufgeben - ich die so brav bin :D )
Das Buch besteht aus lateinischem Text und deutscher Übersetzung.
Also eine Seite Latein, dann dasselbe auf Deutsch, dann wieder eine Seite Latein und dann wieder Deutsch. Du kannst also die lateinischen Seiten einfach überspringen und weiterlesen.

Und nein, es geht hier nicht um Privatoffenbarungen oder Vermutungen. Es geht bei beiden Links um Lehre der katholischen Kirche. Das eine ist ein Katechismus und das andere ein Dokument vom Konzil (von dem http://de.wikipedia.org/wiki/Konzil_von_Trient)
Da hast du allerdings das falsche Stückchen herkopiert. (schau noch mal bei Gamaliels Beitrag wo du das da nachlesen kannst)
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat

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