Habe mir nochmal die Diskussionen zu diesem Schreiben angeschaut:iustus hat geschrieben:Es gibt Diözesen, in denen bei der alten Messe die Handkommunion ausgeteilt wird. Einzelne Bischöfe haben ihre Priester angewiesen, die Handkommunion nicht zu verweigern.
Quelle: http://www.katholisches.info/211/5/2 ... begrundet/
Ist eine solche Anweisung überhaupt rechtmäßig, da doch die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei festgestellt hat, dass die Austeilung auf der Hand in der alten Form nicht vorgesehen ist:
Nach den Ausführungen von Berolinensis scheint eine solche bischöfliche Anweisung rechtmäßig, da es dem Schreiben an Bindungswirkung fehlte: http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php? ... ng#p49159.
Und auch bei Weishaupt hieß es ausdrücklich:
http://kathnews.de/cms/cms/front_content.php?idart=438Auf die Frage, ob jemandem in der außerordentlichen Form des römischen Ritus die Kommunion verweigert werden darf, der die Handkommunion bevorzugt, gibt die Kommission jedoch keine Antwort, weil diese Frage nicht gestellt worden war. Aus der Antwort vom 21. Juni lässt sich dies nicht zwingend bejahen. Hier ist noch ein Rechtszweifel, der einer amtlichen Interpretation bedarf.