Wie immer herzlichen Dank für die kompetente Antwort!Protasius hat geschrieben: An Ferialtagen werden in der Messe drei oder fünf oder ad libitum sieben Orationen gesprochen. Falls also ein Heiliger zu kommemorieren ist, bleibt eine Begleitoration, falls zwei, entfallen sie (...)
Bei 3a wäre also die erste Oration von Kreuzauffindung, die zweite von der Vigil, die dritte vom verdrängten Simplex.
Einmal zur Klarstellung: Im Duplex-Ritus konnte es aber nie mehr als drei Orationen geben, dh. im Beispiel vom Fest Kreuzauffindung wären nie mehr als drei Orationen statthaft gewesen?
Und: Am Aschermittwoch, und den ersten drei Tagen der Karwoche an denen ein Duplex-Fest kommemoriert werden musste gilt das oben zu den Ferialtagen gesagte aber sicher nicht, d.h. dann wurde wie an Sonntagen mit Semi-Duplex-Ritus nur das Duplex-Fest als duplex simplificatum kommemoriert und jede andere Oration fiel weg, oder? (In der Passions- und Karwoche waren ja ohnehin nur eine Begleitoration vorgesehen.)