taddeo hat geschrieben:Jedenfalls führt kein Weg daran vorbei, daß die Priester der FSSPX keine ordentliche Trauvollmacht haben (können) und unter den jetzigen Umständen höchstwahrscheinlich auch von keinem Ordinariat bzw. Delegationsberechtigten eine Delegation erhalten werden.
so wird es wohl sein
Teil1
http://kath-zdw.ch/forum/index.php/topi ... l#msg1747
Sehr geehrte Frau K ,
zu Ihrer Anfrage bzgl. Trauungen von Priestern der Piusbruderschaft ist folgendes anzumerken:
die kirchliche Trauung von zwei katholischen Christen ist nur gültig, wenn das Jawort vor einem Geistlichen mit Trauvollmacht abgegeben wird. Trauvollmacht besitzt u.a. der Ortspfarrer für die Pfarrei/en für die er ernannt ist. Diese Trauvollmacht kann er an einen anderen Geistlichen delegieren.
Dies bedeutet, dass die Eheschließungen vor Priestern der Piusbruderschaft nach katholischem Kirchenrecht nicht gültig sind, da ihnen die Trauvollmacht fehlt. Die bloße Anwesenheit eines Geistlichen der Petrusbruderschaft bzw. des Ortspfarrers ist nicht ausreichend. Entscheidend ist, wer das Jawort erfragt.
In der Hoffnung damit Ihre Frage beantwortet zu haben verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
M. Klahm
Michael Klahm
Diözesanrichter
Bischöfliches Offizialat
Hinter dem Dom 6
5429 Trier
Tel.: 651-715-361
Fax: 651-715-47
e-mail:
Michael.klahm@bgv-trier.de
Aber die FSSPX schien/scheint auf dem Konfrontationskurs. Und da muss jeder für sich entscheiden, ob er mitmacht.
Teil2
Sehr geehrte Frau K,
Ihre Frage an Pater Steiner wurde mir weitergeleitet, weil ich Kirchenrecht im Seminar von Zaitzkofen unterrichte.
Wie Ihnen Pater Steiner schon geantwortet hat, betrifft Ihre Frage die Jurisdiktion, die Befugnis, welche der Priester in normalen Umständen haben muss, um gültig loszusprechen oder eine Ehe segnen zu können.
Die Beichtbefugnis ist leichter als die Befugnis zur Eheassistenz ersetzt, denn die Beichte ist nötiger für das Heil. Jedoch sieht das Kirchenrecht vor, dass auch die Befugnis zur Eheassistenz, die vom Recht aus dem Ortsordinar und dem Pfarrer zukommt und von ihnen einem Priester oder einem Diakon delegiert werden kann, ersetzt werden kann (can.144 §2; can.1111 §2).
Ein Grund für die Ersetzung der Jurisdiktion ist nicht nur der Error communis, sondern auch der positive und begründete Zweifel.
Wenn man annimmt, dass es eine Krise in der Kirche gibt, kann man leicht mit Hilfe der Überlegung, die im Kanon 19 vorgesehen ist, d. h. unter Berücksichtigung
- der Gesetze, die im mehreren Fällen vorsehen, dass eine fehlende Jurisdiktion im Hinblick auf das Heil der Seelen ersetzt wird
- der allgemeinen Rechtsprinzipien: Wie z. B. „Sacramenta propter homines“ oder „salus animarum suprema lex“
- der Billigkeit, mit der die Kirche will, dass ihre Gesetze angewendet werden,
zur Schlussfolgerung kommen, dass die Kirche sicher nicht will, dass eine Befugnis, die jeder Priester leicht bekommt, gerade jene Priester nicht bekommen würden, die dem Glauben treu bleiben wollen.
Darum ist es sicher, dass in diesen Fällen, wo eine besondere Befugnis erfordert ist und wo wir sie wegen unserer Treue zur Tradition nicht bekommen können, ersetzt die Kirche ganz sicher unsere Jurisdiktion.
Dieses Argument ist begründet, und deswegen auch wenn jemand diesbezüglich einen Zweifel hätte, würde diese Befugnis sicher ersetzt.
Gewiss bin ich bewusst, dass diese Überlegung schwer zu teilen ist für jemanden, der denkt, dass die heutige Krise eine ganz normale Krise ist, wie jene, welche die Kirche im Laufe ihrer Geschichte zu leiden hatte. Notsituation besteht schon für junge Leute, die heiraten wollen, wenn sie Schwierigkeiten haben, eine Pfarrei zu finden, wo sie im alten Ritus heiraten können; oder wenn sie einen modernistischen Vorbereitungskurs mitmachen müssen… Es gäbe keine Krise, wenn der Glaube in jeder Pfarrei klar verkündet würde. Das ist aber gar nicht der Fall. Und die Priesterausbildung und die Religionsunterricht in Deutschland sind immer mehr als bedürftig…
Daß Ehen, die in der Priesterbruderschaft geschlossen wurden, von Diözesangerichte wegen Formfehler leicht annuliert wurden, ist gerade ein Ärgernis und bezeugt eher die Krise und die Leichtsinnigkeit dieser Tribunale und ihres Personals!
Ich hoffe diese Zeilen können Ihnen helfen unseren Standpunkt zu verstehen und wünsche Ihnen ein gesegnetes und frohes Fest der Auferstehung unseres Heilands.
P. Patrice Laroche
Ich bin zwar nicht direkt "betroffen", aber wenn ich überlege, dass Pfarrer in meiner Gemeinde die Vollmacht hat, obwohl er:
- ein homosexuelles Paar im Dom segnete und trotz Strafe nach einigen Jahren im persönlichen Gespräch bestätigte, dass er es noch mal machen würde
- "Yoga-Übungen" in der Kirche abhalten lässt
- NOM permanent zur unkenntlichkeit verdrehte (u.a "pro multis" -> "für alle "Übersetzung)
- öffentliche Verdrehung der Lehre betreibt
dann ist es schon echt bitter. Da geht es nicht nur um die Liturgie-Form.
Ich frage bei meinem Pater nach, wie die "empirischen Werte" sind.