Juergen hat geschrieben:Nein, ein Ritus kann niemals rechtgläubig, weil der Ritus selbst nicht glaubt. Aber diejenigen, die ihn feiern können rechtgläubig oder recht gläubig oder gläubig oder ungläubig oder… sein.
Wenn jedoch der Ritus von 1965 so gefeiert wird, wie er zu feiern ist, dann wird eine Messe gefeiert, an der teilzunehmen niemand aufgrund des Ritus gehindert ist. Insofern entsteht durch die Feier des Ritus eine – modernistisch ausgedrückt – „rechtgläubige Atmosphäre“.
An welchem Ritus wäre ein gläubiger Katholik denn zu feiern gehindert?
CIC hat geschrieben:Can. 1248 - § 1. Praecepto de Missa participanda satisfacit qui Missae assistit ubicumque celebratur ritu catholico vel ipso die festo vel vespere diei praecedentis.
Aus dem Canon ergibt sich, daß man sich dort besser fernhält, wo die Bedingung nicht erfüllt ist.
Gruß Jürgen
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CIC hat geschrieben:Can. 1248 - § 1. Praecepto de Missa participanda satisfacit qui Missae assistit ubicumque celebratur ritu catholico vel ipso die festo vel vespere diei praecedentis.
Aus dem Canon ergibt sich, daß man sich dort besser fernhält, wo die Bedingung nicht erfüllt ist.
Und wenn man diese Pflicht erfüllt hat (was aber gar nicht Gegenstand meiner Frage war), dann kann man, so Zeit und Geld es erlauben, noch an weiteren celebrationes partizipieren. Von welchen sollte man sich fernhalten?