Ich habe etwas weiter recherchiert. Leider nach dem Essen.
Das Dekret vom 12. 3. 1947 jener schönen Schläferin, der Sacra Congregatio Rituum, steht nicht in den AAS, was eigentlich bedeutet, daß es keine, jedenfalls keine universale, Rechtskraft hat.
Es wurde aber in den
Ephemerides Liturgicae 62 (1948) 381-382 veröffentlicht, deren Redakteur ab 1947 ein gewisser Pater Bugnini war.
(Ich lasse einmal dahingestellt, ob auch hier wieder der bekannte Pferdefuß zum Vorschein kommt.)
Das Dekret wurde aufgrund einer Anfrage der Propaganda (
instante Sacra Congregatione de Propraganda Fide) für
lateinische Missionspriester erlassen, und zwar wegen der Schwierigkeit
quam secum fert portatilium altarium translatio, quae ex lapide confici debent.
Was also seit dem 16. Jh. einem heiligen Franz Xaver und anderen, in Asien und Amerika, keine unüberwindlichen Schwierigkeiten bereitet hat, ohne Automobil, ohne Flugzeug, ohne Dampfschiff: einen kleinen Altarstein mit Reliquien mit sich zu führen zur Feier der hl. Messe, das ist
medio saeculo XX, nach dem 2. Weltkrieg, mit Auto, Flugzeug, Dampfschiff usw. auf einmal
valde incommodum.
Daher wurde, wohlgemerkt
facto verbo cum Sanctissimo, und
de speciali gratia, erlaubt, in Gegenden, wo es keine Wege und Wagen gibt (
ubi viarum et curruum desit copia), anstatt der Altarsteine
(loco illarum [!] lapidum: liebe Sextaner,
lapis ist aber doch bitte
masculini generis!), ein von einem Bischof gesegnetes Tuch mit authentischen Reliquien zu verwenden (
aliquod linteum ex lino vel cannabe confectum, et ab Episcopo benedictum, in quo reconditae sint Sanctorum Reliquiae ab eodem Episcopo recognitae).
Das ist dann erlaubt, wohlgemerkt,
onerata conscientia, nur in diesen Fällen, wo keine Kirche oder kein Oratorium, privates oder öffentliches, besteht, und das Mittragen des Steines äußerst lästig wäre.
Da dauert es einen ja schon fast der
sacerdotes missionales.
Mir ist, werter ad fontes, sehr fraglich, ob es sich hier tatsächlich um ein Antimension im griechischen Sinne handelt.
Braga-Bugnini,
Documenta ad instaurationem liturgicam spectantia 193-1963 (Rom 2), S. 562, ich zitiere daraus, überschreiben den Text aber "Concessio Antimensii Missionariis latinis".
Darauf hat sich wohl auch Berolinensis gegründet.
Was dann noch 1962 in der typica des Pontificale steht, weiß ich nicht, und will ich auch nicht wissen. Mein Pontificale ist von 1765. Damals wurden noch überall Altarsteine herumgetragen, unbeschwert.
Sat prata biberunt.