Zum Motu Proprio "Summorum Pontificum"

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Ich kann darin auch beim besten Willen nichts negatives finden. Und bevor ich den Originaltext nicht kenne, schon gar nicht.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore

Kurt
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Beitrag von Kurt »

Athanasius2 hat geschrieben:Alles sehr fremd, und wenn tatsächlich so, eher ein Grund zu Trauer als zu Freude.
Reißt Euch zusammen, gefälligst. Wenn Ihr jetzt nicht die Kurve kriegt, dann endet Ihr noch mal als sedisvakantistischer Papst. :roll:

Kurt
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Beitrag von Kurt »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Mann ey! Welcher Heini hat denn mein Bonmot beanstandet???
Welches Bonmot denn ? (;D)

Ich habe mich nur über zwei alberne Anglikaner beschwert, allerdings hat der Beschwerdeknopf eine Fehlermeldung gebracht.

Ich war's also auch nicht.

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Abwarten und den Text lesen, sag ich noch...

Wir werden es bald wissen, was wirklich drin steht - vermutlich hatte ich schon vor einiger Zeit mit der Vermutung Recht, dass jeder dran was zu meckern hat... ;)
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Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Mann ey! Welcher Heini hat denn mein Bonmot beanstandet???
Kurt hat geschrieben: Welches Bonmot denn ? (;D)
Wenn man es nacherzählen würde, wäre es kein Bonmot mehr. :)
Ich habe heute morgen darüber herzlich gelacht.
Kurt hat geschrieben: Ich habe mich nur über zwei alberne Anglikaner beschwert, allerdings hat der Beschwerdeknopf eine Fehlermeldung gebracht.

Auch unsere anglikanischen Kreuzgangster haben doch nur zur Auflockerung beigetragen. Ich fands recht nett.
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Kurt
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Beitrag von Kurt »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Auch unsere anglikanischen Kreuzgangster haben doch nur zur Auflockerung beigetragen. Ich fands recht nett.
Ich habe ja auch nicht damit gerechnet, dass siri, ääh ottaviani wirklich was macht; aber gut zu wissen ;D
Im Moment ist das sehr spannend. Der kath.net-Admin gießt gerade noch etwas Öl ins Feuer:
Noch ein Nachtrag: Das Schreiben wird der Knaller werden, das kann ich euch hier schon versprechen..... Mehr kann ich (noch nicht) sagen, auch wenn es mir auf der Zunge liegt, aber Stichwort EMBARGO!
G.
... und ich sage euch eines: In den nächsten Tagen wird es noch mindeste zwei andere gewaltige Nebenknallschauplätze geben...
So treibt man Klickraten in die Höhe ;)
Bin aber trotzdem gespannt wie ein Flitzebogen und auch gespannt auf allerlei Reaktionen.
(Insofern ist anglikanische Kurtzweyl durchaus so angebracht wie "Wir-warten-aufs-Christkind")

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Am erstaunlichsten fand ich bis jetzt, daß wirklich vom tatsächlichen Text noch so gut wie nichts durchgesickert ist. Keine undichten Stellen in den Diözesen. Da ist ja selbst das Konklave dagegen wie ein offenes Haus.
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Kurt
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Beitrag von Kurt »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Am erstaunlichsten fand ich bis jetzt, daß wirklich vom tatsächlichen Text noch so gut wie nichts durchgesickert ist. Keine undichten Stellen in den Diözesen. Da ist ja selbst das Konklave dagegen wie ein offenes Haus.
Ja, das ist ungewöhnlich, und ich werte es einmal als ein gutes Zeichen.
Ich würde sagen: Man nimmt die Sache von allen Seiten sehr ernst. Und es deutet auf eine tragfähige Lösung hin.

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Kurt hat geschrieben:
Noch ein Nachtrag: Das Schreiben wird der Knaller werden, das kann ich euch hier schon versprechen..... Mehr kann ich (noch nicht) sagen, auch wenn es mir auf der Zunge liegt, aber Stichwort EMBARGO!
G.
... und ich sage euch eines: In den nächsten Tagen wird es noch mindeste zwei andere gewaltige Nebenknallschauplätze geben...
So treibt man Klickraten in die Höhe ;)
Diese ebenso albern wie überflüssig und kindisch wirkenden "Ätschibätsch-ich-weiss-was-aber-sags-nicht"-Kommentare haben mich bei der "Konkurrenz" immer abgeschreckt.

Dieser gewisse G. hat manchmal eine Diskussionsführung, die ich hier lieber nicht kommentieren möchte. Entweder sage ich, was ich weiß - oder ich halte eben klug den Mund.

(Schon wieder off topic, aber ich musste es mal loswerden. Pardon!)
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

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incarnata
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Beitrag von incarnata »

Was bekannt ist,ist zumindest,daß jetzt auch ohne Genehmigug des
Diäzösanbischofs tridentinische Messen in den Pfarreien gelesen werden
können,wenn sich genügend daran Interessierte finden.
Alle,die sich darüber freuen,sollten sich schon mal Gedanken machen
wie man das regelmässig organisiert,sonst bleibt doch alles beim Alten:
mobile Tradis fahren ins nächste Tradi-messzentrum.Die nicht so mobilen
von früher her interessierten Senioren gucken weiter in die Röhre; die Jungen
die den alten ritus nicht kennen,tun sich deshalb eine lange Autofahrt doch nicht
an,selbst wenn eine gewisse Neugier besteht.
Es heisst also zu klären: 1) Wo finde ich einen Priester,der eine solche Messe
zelebrieren kann und dazu auch Zeit hat,möglichst mit einer gewissen
Verbindung zur Pfarrgemeinde
2) Wie sammle ich möglichst viele Interessentennamen aus der Gemeinde
3) Kann unter Einschluß von Nachbargemeinden ein Zyklus organisiert
werden mit trad. Messen 1x/ Monat in je einer anderen,so daß wer will
4x/Monat in eine solche Messe gehen kann ohne zu weit fahren zu müssen
und jeweils einmal vor Ort
4) Wer stattet die ungeübten nicht mehr alten Schott-Besitzer mit den
unveränderlichen Messtexten aus,damit sie still-aktiv teilnehmen können
5) Wer schult eine Choralscola ?
6) Was tun in Kirchen,die keine Kommunionbank mehr haben.?
Kniebänkchen vorne hinstellen ? 1.Kirchenbank freihalten,die als
Kommunionbank benutzt wird ?
7) Gibt`s in der Pfarre noch Patenen,oder sind die schon verscherbelt worden ?
Durch die barmherzige Liebe unseres Gottes wird uns besuchen das aufstrahlende
Licht aus der Höhe.......(Lk1,76)

John Grantham
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Beitrag von John Grantham »

Kurt hat geschrieben:(Insofern ist anglikanische Kurtzweyl durchaus so angebracht wie "Wir-warten-aufs-Christkind")
AHA!

Cheers,

John

PS: Bevor Ihr mich Anglikaner steinigt, ich bin derjenige, der auch gesagt hat, er interessiert sich für die Alte Messe... :P
Der Beweis, dass Gott einen Sinn für Humor hat: Er hat die Menschheit geschaffen.
[ Alt-Katholisch/Anglikanisch in Hannover ]

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Athanasius2
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Beitrag von Athanasius2 »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Am erstaunlichsten fand ich bis jetzt, daß wirklich vom tatsächlichen Text noch so gut wie nichts durchgesickert ist. Keine undichten Stellen in den Diözesen. Da ist ja selbst das Konklave dagegen wie ein offenes Haus.
In Frankreich hetzen die Diözesanzeitungen und die modernistischen Zeitungen Le Pelerin und Temoignage Chrétien schon kräftig.

Man will aber nicht raus lassen kommen, weil es für manche Modernisten (die intoleranten Toleranten) zu schwer ist zum ertragen.

Man hofft - obwohl man daran nicht (mehr) glaubt - an ein Wunder, damit der reaktionäre Papa Ratzingé den "Integristen" dieses Zugeständnis nicht macht und in letzter Minute seine communio mit der Wiederaufgerichteten Konstitutionellen Kirche Frankreichs betont.

Kurt
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Beitrag von Kurt »

Bemerkenswert: Rorate Blogspot schreibt:
This blog will refrain from publishing any content of Summorum Pontificum until the entire text and accompanying letter are officially made public by the Holy See. There is no doubt that this is the most significant document of this pontificate, whose release has been carefully crafted by the Holy Father himself -- and we will not disrespect his desire, as his enemies and their worldwide network of influences, are wont to do.

We ask our commentators to refrain from posting excerpts of the text until official publication by the Holy See.

(und kreuz.net berichtet über niederländische Altenheime...Da ist was im Busche...)

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

incarnata hat geschrieben: 1) Wo finde ich einen Priester,der eine solche Messe
zelebrieren kann und dazu auch Zeit hat,möglichst mit einer gewissen
Verbindung zur Pfarrgemeinde
2) Wie sammle ich möglichst viele Interessentennamen aus der Gemeinde
3) Kann unter Einschluß von Nachbargemeinden ein Zyklus organisiert
werden mit trad. Messen 1x/ Monat in je einer anderen,so daß wer will
4x/Monat in eine solche Messe gehen kann ohne zu weit fahren zu müssen
und jeweils einmal vor Ort
4) Wer stattet die ungeübten nicht mehr alten Schott-Besitzer mit den
unveränderlichen Messtexten aus,damit sie still-aktiv teilnehmen können
5) Wer schult eine Choralscola ?
6) Was tun in Kirchen,die keine Kommunionbank mehr haben.?
Kniebänkchen vorne hinstellen ? 1.Kirchenbank freihalten,die als
Kommunionbank benutzt wird ?
7) Gibt`s in der Pfarre noch Patenen,oder sind die schon verscherbelt worden ?
Ergänze:
8 ) Wer baut die Kirche, die keinen Hochaltar hat, so um, dass man dort feiern kann?
9) Wer ist der Rechtsanwalt, der den Rechtsstreit führt zwischen dem Kirchenbauverein, der sich gegen den Umbau wehrt und den Gläubigen, die die MTL fordern?
User inaktiv seit dem 05.06.2018.
Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Gott, es gibt darüber hinaus noch so viel Wichtiges in diesem Land und in dieser Kirche...
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sofaklecks
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Siehste

Beitrag von sofaklecks »

Siehste, Ecce,

da hast du Recht.

Der Kardinalfehler war, den alten Ritus zu verbieten.

Wie sagt mein Freund Michele immer: "Wie schade, dass das Wassertrinken nicht verboten ist. Es tät so viel besser schmecken!"

Das sind Übersprungshandlungen, damit man die wirklich drängenden Probleme der Kirche verdrängen kann.

sofaklecks

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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

Kurt hat geschrieben:
Athanasius2 hat geschrieben:Alles sehr fremd, und wenn tatsächlich so, eher ein Grund zu Trauer als zu Freude.
Reißt Euch zusammen, gefälligst. Wenn Ihr jetzt nicht die Kurve kriegt, dann endet Ihr noch mal als sedisvakantistischer Papst. :roll:
mein lieber nur weil eine Messe "erlaubt wird" die nie verboten war sage ich sicher nicht amen zum ökumenismus ect

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

PS.: @Fiore futterst du immer noch?
Na was glaubst du denn? Bis auf den im Tresor eingeschlossenen Vorrat für die Altersversorgung durch ebay (ich verkaufs dann als Reliquie denn nach dem MP wird B16 sowieso heilgesprochen) ist nix mehr da.

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

Kurt
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Beitrag von Kurt »

ottaviani hat geschrieben:mein lieber nur weil eine Messe "erlaubt wird" die nie verboten war sage ich sicher nicht amen zum ökumenismus ect
Das Ökumenismus-Dekret ist kein Dogma.

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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

am vatikanumII ist gar nix dogma

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

ottaviani hat geschrieben:am vatikanumII ist gar nix dogma
Naja es war zwar traditionell gesehen ein "Plauderkonzil", aber so einfach kann man das nicht wegwischen. Der Anspruch des Konzils war ja keine entfaltung in Lehrsätzen sondern eine darlegung der Tradition und Konsequenziehung für unsere Zeit.

Nun muß man bei den Dokumenten sehr wohl unterscheiden was ist (zusammenfassende) Darlegung der Tradition und was sind nur Antworten auf derzeitige Probleme.

Ersteres ist natürlich depositum fidei auch wenn kein Anathema unten drunter steht, brauchts auch nicht die sind eh schon vorher geschehen. Sonst wäre es ja ein Plagiatskonzil :mrgreen:

Zweiters ist natürlich nur für die Umstände hier und jetzt gültig. Wenn der Papst heute ne Enzyklicka übers Autofahren rausbringen würde wird das in 1000 Jahren wenn wir nurmehr durch die Gegend beamen auch keine Gültigkeit mehr haben.

Und die Trennung ist ja z.B. kein "immerzustand" und wird hoffentlich auch kein "immerzustand" bleiben deshalb kann es nur ein temporär gültiges Dokument mit der Zielsetzung der besitigung von Misständen sein.

Bei anderen Dokumenten ist das nicht so einfach und ich denke man kann schon mal im ersten Ansatz über die Titel die "wichtigen " Dokumente ersehen.

LG
Fiore
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Linus
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Beitrag von Linus »

FioreGraz hat geschrieben:
PS.: @Fiore futterst du immer noch?
Na was glaubst du denn? Bis auf den im Tresor eingeschlossenen Vorrat für die Altersversorgung durch ebay (ich verkaufs dann als Reliquie denn nach dem MP wird B16 sowieso heilgesprochen) ist nix mehr da.

LG
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Na dann roll mal rüber übern Wechsel nach Wien :D
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Kurt
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Beitrag von Kurt »

ottaviani hat geschrieben:am vatikanumII ist gar nix dogma
Und was krakeelt ihr dann so rum?
Einfach weiterblättern.

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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

Morgen ist es tatsächlich soweit hier die offizielle ankündigung des pressesaales
http://212.77.1.245/news_services/bulle ... 56&lang=ge

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Kurt
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Beitrag von Kurt »

Daraus die ersten Zeilen des Motu Proprio:
LITTERAE APOSTOLICAE
MOTU PROPRIO DATAE

BENEDICTUS XVI

SUMMORUM PONTIFICUM cura ad hoc tempus usque semper fuit, ut Christi Ecclesia Divinae Maiestati cultum dignum offerret, «ad laudem et gloriam nominis Sui» et «ad utilitatem totius Ecclesiae Suae sanctae».


Ab immemorabili tempore sicut etiam in futurum, principium servandum est «iuxta quod unaquaeque Ecclesia particularis concordare debet cum universali Ecclesia non solum quoad fidei doctrinam et signa sacramentalia, sed etiam quoad usus universaliter acceptos ab apostolica et continua traditione, qui servandi sunt non solum ut errores vitentur, verum etiam ad fidei integritatem tradendam, quia Ecclesiae lex orandi eius legi credendi respondet»....

new
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Beitrag von new »

Auf deutsch?

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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

hier eine priv übersetzung
Benedikt XVI.

Bis auf diese Zeit war es stets die Sorge der Päpste, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät im Opfer einen würdigen Kult erweise, "zum Lob und Ruhme Seines Namens" und "zum Nutzen seiner ganzen heiligen Kirche."

Seit unvorherdenklicher Zeit und auch in Zukunft ist das Prinzip zu beachten, "demzufolge eine jede Teilkirche ohne jede Ausnahme nicht nur in dem, was zur Lehre des Glaubens und den sakramentalen Zeichen gehört mit der Universalkirche übereinstimmen muss, sondern auch mit den aus der Apostolischen und fortgesetzten Tradition universalkirchlich empfangenen Bräuchen, die nicht nur zu beachten sind, auf dass Irrtümer geflohen werden, sondern vielmehr auch darum, den Glauben unversehrt weiterzugeben, weil das Gesetz des Betens der Kirche ein Widerhall des Gesetzes ihres Glaubens ist (wörtlicher: weil das Gesetz des Betens der Kirche auf das Gesetz ihres Glaubens antwortet.")

Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Ich bin ja mal gespannt, wann der erste Fernsehgottesdienst im tridentinischen Ritus ausgestrahlt wird.
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sofaklecks
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Reiz des Neuen

Beitrag von sofaklecks »

Ich bin sicher, dass man in den Redaktionen schon daran arbeitet.

Hauptsache was Neues, auch wenn es was Altes ist.

Aber auf keinen Fall zu spät.

Und vor dem Fernseher werden dann alle Beckmesser der Regeln des Alten Ritus sitzen, um ihre Strichlein zu machen.


sofaklecks

fr. Meinrad
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@ Raimund Jsoef H.

Beitrag von fr. Meinrad »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Ich bin ja mal gespannt, wann der erste Fernsehgottesdienst im tridentinischen Ritus ausgestrahlt wird.
Ich glaube kaum, dass ein Gottesdienst im altehrwürdigen Ritus im TV übertragen wird. Und wenn ja, dann sind die TV-Anstalten katholisch geworden.

Also warten wir jetzt mal das Schreiben ab.

Gott segne unseren [Punkt]

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Im Wortlaut:
Motu Proprio SUMMORUM PONTIFICUM

Die Sorge der Päpste ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt, „zum Lob und Ruhm Seines Namens“ und „zum Segen für Seine ganze heilige Kirche“.


Seit unvordenklicher Zeit wie auch in Zukunft gilt es den Grundsatz zu wahren, „demzufolge jede Teilkirche mit der Gesamtkirche nicht nur hinsichtlich der Glaubenslehre und der sakramentalen Zeichen übereinstimmen muss, sondern auch hinsichtlich der universal von der apostolischen und ununterbrochenen Überlieferung empfangenen Gebräuche, die einzuhalten sind, nicht nur Irrtümer zu vermeiden, sondern auch damit der Glaube unversehrt weitergegeben wird; denn das Gesetz des Betens (lex orandi) der Kirche entspricht ihrem Gesetz des Glaubens (lex credendi).“ (1)


Unter den Päpsten, die eine solche gebotene Sorge walten ließen, ragt der Name des heiligen Gregor des Großen heraus; dieser sorgte dafür, dass sowohl der katholische Glaube als auch die Schätze des Kultes und der Kultur, welche die Römer der vorangegangenen Jahrhunderte angesammelt hatten, den jungen Völkern Europas übermittelt wurden.


Er ordnete an, dass die in Rom gefeierte Form der heiligen Liturgie – sowohl des Messopfers als auch des Officium Divinum – festgestellt und bewahrt werde.


Eine außerordentlich große Stütze war sie den Mönchen und auch den Nonnen, die unter der Regel des heiligen Benedikt dienten und überall zugleich mit der Verkündigung des Evangeliums durch ihr Leben auch jenen äußerst heilsamen Satz veranschaulichten, dass „dem Gottesdienst nichts vorzuziehen“ sei (Kap. 43). Auf solche Weise befruchtete die heilige Liturgie nach römischem Brauch nicht nur den Glauben und die Frömmigkeit, sondern auch die Kultur vieler Völker.


Es steht fraglos fest, dass die lateinische Liturgie der Kirche – mit ihren verschiedenen Formen in allen Jahrhunderten der christlichen Zeit – sehr viele Heilige im geistlichen Leben angespornt und so viele Völker in der Tugend der Gottesverehrung gestärkt und deren Frömmigkeit befruchtet hat.




Dass aber die heilige Liturgie diese Aufgabe noch wirksamer erfüllte, darauf haben verschiedene weitere Päpste im Verlauf der Jahrhunderte besondere Sorgfalt verwandt; unter ihnen ragt der heilige Pius V. heraus, der mit großem seelsorglichen Eifer auf Veranlassung des Konzils von Trient den ganzen Kult der Kirche erneuerte, die Herausgabe verbesserter und „nach der Norm der Väter reformierter“ liturgischer Bücher besorgte und sie der lateinischen Kirche zum Gebrauch übergab.


Unter den liturgischen Büchern des römischen Ritus ragt das Römische Messbuch deutlich heraus; es ist in der Stadt Rom entstanden und hat in den nachfolgenden Jahrhunderten schrittweise Formen angenommen, die große Ähnlichkeit haben mit der in den letzten Generationen geltenden.


„Dasselbe Ziel verfolgten die Päpste im Lauf der folgenden Jahrhunderte, indem sie sich um die Erneuerung oder die Festlegung der liturgischen Riten und Bücher bemühten und schließlich am Beginn dieses Jahrhunderts eine allgemeine Reform in Angriff nahmen“. (2) So aber hielten es Unsere Vorgänger Clemens VIII., Urban VIII., der heilige Pius X., (3) Benedikt XV., Pius XII. und der selige Johannes XXIII.


In jüngerer Zeit brachte das Zweite Vatikanische Konzil den Wunsch zum Ausdruck, wonach mit der gebotenen Achtsamkeit und Ehrfurcht gegenüber dem Gottesdienst dieser ein weiteres Mal reformiert und den Erfordernissen unserer Zeit angepasst werden sollte.


Von diesem Wunsch geleitet hat Unser Vorgänger Papst Paul VI. die reformierten und zum Teil erneuerten liturgischen Bücher im Jahr 1970 für die lateinische Kirche approbiert; überall auf der Erde in eine Vielzahl von Volkssprachen übersetzt, wurden sie von den Bischöfen sowie von den Priestern und Gläubigen bereitwillig angenommen.


Johannes Paul II. rekognoszierte die dritte Editio typica des Römischen Messbuchs. So haben die Päpste daran gearbeitet, dass „dieses ‚liturgische Gebäude‘ […] in seiner Würde und Harmonie“ neu erstrahlte. (4)


Andererseits hingen in manchen Gegenden durchaus nicht wenige Gläubige den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart großer Liebe und Empfindung an und tun dies weiterhin, dass Papst Johannes Paul II., geleitet von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im Jahr 1984 mit dem besonderen Indult „Quattuor abhinc annos“, das die Kongregation für den Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit zum Gebrauch des Römischen Messbuchs zugestand, das von Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegeben worden war; im Jahr 1988 forderte Johannes Paul II. indes die Bischöfe mit dem als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreiben „Ecclesia Dei“ auf, eine solche Möglichkeit weitherzig und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die darum bitten, einzuräumen.


Nachdem die inständigen Bitten dieser Gläubigen schon von Unserem Vorgänger Johannes Paul II. über längere Zeit hin abgewogen und auch von Unseren Vätern Kardinälen in dem am 23. März 2006 abgehaltenen Konsistorium gehört worden sind, nachdem alles reiflich abgewogen worden ist, nach Anrufung des Heiligen Geistes und fest vertrauend auf die Hilfe Gottes, BESCHLIESSEN WIR mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben folgendes:




Art. 1. Das von Paul VI. promulgierte Römische Messbuch ist die ordentliche Ausdrucksform der „Lex orandi“ der katholischen Kirche des lateinischen Ritus. Das vom hl. Pius V. promulgierte und vom sel. Johannes XXIII. neu herausgegebene Römische Messbuch hat hingegen als außerordentliche Ausdrucksform derselben „Lex orandi“ der Kirche zu gelten, und aufgrund seines verehrungswürdigen und alten Gebrauchs soll es sich der gebotenen Ehre erfreuen.


Diese zwei Ausdrucksformen der „Lex orandi“ der Kirche werden aber keineswegs zu einer Spaltung der „Lex credendi“ der Kirche führen; denn sie sind zwei Anwendungsformen des einen Römischen Ritus.


Demgemäß ist es erlaubt, das Messopfer nach der vom sel. Johannes XXIII. promulgierten und niemals abgeschafften Editio typica des Römischen Messbuchs als außerordentliche Form der Liturgie der Kirche zu feiern. Die von den vorangegangenen Dokumenten „Quattuor abhinc annos“ und „Ecclesia Dei“ für den Gebrauch dieses Messbuchs aufgestellten Bedingungen aber werden wie folgt ersetzt:


Art. 2. In Messen, die ohne Volk gefeiert werden, kann jeder katholische Priester des lateinischen Ritus – sei er Weltpriester oder Ordenspriester – entweder das vom seligen Papst Johannes XXIII. im Jahr 1962 herausgegebene Römische Messbuch gebrauchen oder das von Papst Paul VI. im Jahr 1970 promulgierte, und zwar an jedem Tag mit Ausnahme des Triduum Sacrum.


Für eine solche Feier nach dem einen oder dem anderen Messbuch benötigt der Priester keine Erlaubnis, weder vom Apostolischen Stuhl noch von seinem Ordinarius.


Art. 3. Wenn Gemeinschaften der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens – seien sie päpstlichen oder diözesanen Rechts – es wünschen, bei der Konvents- bzw. „Kommunitäts“-Messe im eigenen Oratorium die Feier der heiligen Messe nach der Ausgabe des Römischen Messbuchs zu halten, die im Jahr 1962 promulgiert wurde, ist ihnen dies erlaubt.


Wenn eine einzelne Gemeinschaft oder ein ganzes Institut bzw. eine ganze Gesellschaft solche Feiern oft, auf Dauer oder ständig begehen will, ist es Sache der höheren Oberen, nach der Norm des Rechts und gemäß der Gesetze und Partikularstatuten zu entscheiden.


Art. 4. Zu den Feiern der heiligen Messe, von denen oben in Art. 2 gehandelt wurde, können entsprechend dem Recht auch Christgläubige zugelassen werden, die aus eigenem Antrieb darum bitten.


Art. 5 § 1. In Pfarreien, wo eine Gruppe von Gläubigen, die der früheren Liturgie anhängen, dauerhaft existiert, hat der Pfarrer deren Bitten, die heilige Messe nach dem im Jahr 1962 herausgegebenen Römischen Messbuch zu feiern, bereitwillig aufzunehmen. Er selbst hat darauf zu achten, dass das Wohl dieser Gläubigen harmonisch in Einklang gebracht wird mit der ordentlichen Hirtensorge für die Pfarrei, unter der Leitung des Bischofs nach der Norm des Canon 392, wobei Zwietracht zu vermeiden und die Einheit der ganzen Kirche zu fördern ist.


§ 2. Die Feier nach dem Messbuch des sel. Johannes XXIII. kann an den Werktagen stattfinden; an Sonntagen und Festen kann indes ebenfalls eine Feier dieser Art stattfinden.


§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa Wallfahrten.


§ 4. Priester, die das Messbuch des sel. Johannes XXIII. gebrauchen, müssen geeignet und dürfen nicht von Rechts wegen gehindert sein.


§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.


Art. 6. In Messen, die nach dem Messbuch des sel. Johannes XXIII. zusammen mit dem Volk gefeiert werden, können die Lesungen auch in der Volkssprache verkündet werden, unter Gebrauch der vom Apostolischen Stuhl rekognoszierten Ausgaben.

Art. 7. Wo irgendeine Gruppe von Laien durch den Pfarrer nicht erhalten sollte, worum sie nach Art. 5 § 1 bittet, hat sie den Diözesanbischof davon in Kenntnis zu setzen. Der Bischof wird nachdrücklich ersucht, ihrem Wunsch zu entsprechen. Wenn er für eine Feier dieser Art nicht sorgen kann, ist die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ mitzuteilen.


Art. 8. Ein Bischof, der für Bitten dieser Art seitens der christgläubigen Laien Sorge tragen möchte, aber aus verschiedenen Gründen daran gehindert wird, kann die Sache der Päpstlichen Kommission „Ecclesia Dei“ berichten, die ihm Rat und Hilfe zu geben hat.


Art 9 § 1. Der Pfarrer kann – nachdem er alles wohl abgewogen hat – auch die Erlaubnis geben, dass bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensalbung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Heil der Seelen dies nahe legt.


§ 2. Den Bischöfen ist die Vollmacht gegeben, das Sakrament der Firmung nach dem alten Pontificale Romanum zu feiern, wenn das Heil der Seelen dies nahe legt.


§ 3. Die geweihten Kleriker haben das Recht, auch das Römische Brevier zu gebrauchen, das vom sel. Johannes XXIII. im Jahr 1962 promulgiert wurde.


Art. 10. Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten oder einen Rektor bzw. Kaplan zu ernennen, entsprechend dem Recht.


Art. 11. Die Päpstliche Kommission „Ecclesia Dei“, die von Johannes Paul II. im Jahr 1988 errichtet wurde (5), fährt fort mit der Erfüllung ihrer Aufgabe. Diese Kommission soll die Form, die Amtsaufgaben und die Handlungsnormen erhalten, mit denen der Papst sie ausstatten will.


Art. 12. Dieselbe Kommission wird über die Vollmachten hinaus, derer sie sich bereits erfreut, die Autorität des Heiligen Stuhls ausüben, indem sie über die Beachtung und Anwendung dieser Anordnungen wacht.


Alles aber, was von Uns durch dieses als Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben beschlossen wurde, ist – so bestimmen Wir – gültig und rechtskräftig und vom 14. September dieses Jahres, dem Fest der Kreuzerhöhung, an zu befolgen, ungeachtet jeder anderen gegenteiligen Anordnung.


Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 7. Juli, im Jahr des Herrn 2007, dem dritten Jahr Unseres Pontifikats.


Anmerkungen:
(1) INSTITUTIO GENERALIS MISSALIS ROMANI, EDITIO TERTIA, 2002, Nr. 397. (2) PAPST JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus vom 4. Dezember 1988, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899. (3) Ebd. (4) HL. PAPST PIUS X., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Abhinc duos annos vom 23. Oktober 1913: AAS 5 (1913) 449-450; vgl. PAPST JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Vicesimus quintus annus, Nr. 3: AAS 81 (1989) 899. (5) Vgl. PAPST JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben „Motu Proprio“ Ecclesia Dei adflicta vom 2. Juli 1988, Nr. 6: AAS 80 (1988) 1498.

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Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

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