Äh, in der Volmerswerther Indultgemeinde gab es aber am Karfreitag zwei Liturgien (alt & neu). Allerdings natürlich von unterschiedlichen Priestern und Gemeinden gefeiert. Dort wird auch werktags das Hl. Meßopfer gefeiert, was ja auch nicht vom MP abgedeckt wäre.Robert Ketelhohn hat geschrieben:Auch jetzt schon darf in keiner Kirche zweimal die Osternacht gefeiert werden. Für die Missa præsanctificatorum des Karfreitags gilt das, glaube ich, auch. Mindestens wäre das sinnvoll, allein schon vom zeitlichen Ablauf her. Ebenso auch am Gründonnerstag.Kurt hat geschrieben:Ich weiß ja nicht, ob ich mit meinen fragilen französisch bzw. nicht vorhandenen italienisch Kenntnissen das richtig verstehe, aber ich meine herauslesen zu können, daß das Motu Proprio die Tage des österlichen Triduums ausnimmt. Damit hätte der Papst auf die Zielscheibe der angeblich problematischen Karfreitagsfürbitten einen chirurgischen Eingriff ausgeübt.
Die Kurie mag das als »chirurgischen Eingriff« verkaufen können, es ist aber nichts so völlig Überraschendes oder gar Willkürliches. Im übrigen werden offenbar „Personalpfarreien“ des außerordentlichen und überlieferten Ritus empfohlen; da gälte diese Einschränkung ohnehin nicht. Und in normalen Ortspfarreien wird dann wohl an jenen höchsten Festen der Wunsch und Brauch der Mehrheit gelten, da doppelte Feiern nicht möglich sind.
Würde das Motu Proprio die Karfreitagsliturgie nicht freigeben, und auch nicht die Werktagsmesse, so würde die Frage entstehen, ob es dafür weiterhin einer Indultregelung bedarf.
Mal sehen, wie weit das MP geht.