Summorum pontificum ./. Traditionis custodes

Rund um den traditionellen römischen Ritus und die ihm verbundenen Gemeinschaften.
Fridericus
Beiträge: 1237
Registriert: Montag 27. April 2009, 17:33

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Fridericus »

Juergen hat geschrieben:
Fridericus hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
Germanus hat geschrieben:Nachdem die, die vorgeben, der Tradition der "alten" Messe zu folgen, bislang keinerlei Belege dafür geliefert haben, dass die Kommunion kein fester Bestandteil der Messfeier ist,
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es darum, dass die Kommunionausteilung an die Gläubigen nicht zwingend jedesmal zu erfolgen habe.
Genau.
Nein, es ging nicht um die Frage, ob die Kommunionausteilung an die Gläubigen zwingend jedesmal zu erfolgen habe, sondern um die Frage, ob die Kommunionausteilung (egal ob jedesmal oder nur hin und wieder / und egal ob zwingend oder nicht zwingend) überhaupt Bestandteil der Messe ist.
[/quote]

Nein. Dann hast Du etwas missverstanden, vllt. war aber auch meine Formulierung etwas zu undeutlich (bzw. zu scharf) und hat zum Missverständnis beigetragen.
Zuletzt geändert von Fridericus am Mittwoch 22. August 2012, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.

Germanus
Beiträge: 756
Registriert: Dienstag 17. Oktober 2006, 20:39

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Germanus »

Fridericus hat geschrieben:
Maurus hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
Germanus hat geschrieben:Solche Binsenweisheiten, richtig in die geschichtlichen Gegebenheiten eingeordnet, werden leider heute in traditionalistischen Kreisen oft ausgeblendet. Sage denen mal einer, die traditionelle Liturgiesprache Roms sei eigentlich das Griechische... weil es Umgangssprache der frühchristlichen Gemeinde Roms war. Die Segnungen von "Summorum Pontificum" hängen meiner Meinung nach an der dadurch angestoßenen Rückbesinnung auf das wirkliche und so traditionsreiche Erbe der römischen Liturgie und vor allem auch der verschiedenen lateinischen Riten. Dass heute die Umgangssprache der Gemeinde Roms nicht mehr das Griechische ist, erlaube ich mir nur anzumerken - einen Rückschluss auf mögliche sinnvolle Überlegungen hinsichtlich der Liturgie verkneife ich mir in der "Sakramentskapelle".
Gruß G.
Solche Binsenwahrheiten, dass das Latein bereits über mehr als ein Jahrtausend nicht mehr die Umgangssprache der Gemeinde Roms ist, blenden die Agitatoren für eine vernakulare Liturgie aus. Immer versucht man, zum romantisch verklärten Ideal der »Urkirche« zurückzuhüpfen und erklärt die zwei Jahrtausende kirchlichen Lebens dazwischen für eine wertlose Verirrung. Wie verquer und im Kern kirchenfeindlich diese Denke ist, ist ihnen kaum zu vermitteln.
Im neuen Ritus ist ja heute der Gedenktag des Hl. Pius X., der die Kinderkommunion eingeführt hat. Hat der Papst damit eigentlich die vorhergehende, über tausendjährige Tradition zur Verirrung erklärt?
Die Spendung der Kommunion ist freilich nicht Teil der Messe.
... um das nur mal wieder in Erinnerung zu rufen...
"Her, denke an mui, wenn diu met duinem Ruike kümmes." (Lk 23,42)

Benutzeravatar
lifestylekatholik
Beiträge: 8702
Registriert: Montag 6. Oktober 2008, 23:29

Re: Summorum pontificum

Beitrag von lifestylekatholik »

Fridericus hat geschrieben:Nein. Dann hast Du etwas missverstanden, vllt. war aber auch meine Formulierung etwas zu undeutlich (bzw. zu scharf).
Lass sie. Die haben sich einen Popanz gebaut und wollen jetzt drauf rumtrampeln.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

Benutzeravatar
Niels
Beiträge: 24027
Registriert: Donnerstag 2. Oktober 2003, 11:13

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Niels »

P. Aulagnier vom Institut vom Guten Hirten hat ein Buch veröffentlicht: http://www.katholisches.info/212/8/21 ... rschienen/

Daraus:
Im französischen Verlag Godefroy de Bouillon ist ein Buch über die von Papst Benedikt XVI. seit Beginn seines Pontifikats umgesetzte Liturgiereform erschienen. (...)

Aulagnier veröffentlicht und analysiert alle wichtigen Dokumente zum Thema und kommt zum Schluß, daß Papst Benedikt XVI. mit seiner Reform der Reform in Zukunft wiederum nur eine einzige Form des Römischen Ritus anstrebt. Derzeit stehen die ordentliche und die außerordentliche Form des Römischen Ritus nebeneinander. Der Papst schrieb bereits im Motu proprio von der gewünschten „gegenseitigen Befruchtung“. (...)
Benedikt XVI. Ziel sei es, daß die Liturgie sowohl in der Kirchensprache als auch in den Volkssprachen in derselben Form zelebriert werde. Er wolle, daß beide Formen ineinanderfließen und wieder eins werden und dies aus der Tradition heraus tun. Wo immer Papst Benedikt XVI. seit Beginn seines Pontifikats Schritte der liturgischen Erneuerung setzt, sind diese tridentinisch, so Aulagnier.

Der Autor läßt erkennen, daß Benedikt XVI. in seiner liturgischen Erneuerung schneller noch deutlicher Schritte gesetzt hätte, daß es jedoch starken Widerstand aus den Reihen der Bischöfe gegeben habe, so jenen des französischen und des deutschen Episkopats vor der Veröffentlichung des Motu proprio Summorum Pontificum, und es diesen Widerstand noch immer gibt, wenngleich er schwächer wird. Der Papst habe sein Tempo verlangsamt, weil er überzeugen und gewinnen wolle.

Vielleicht noch wichtiger, so Aulangier, als die päpstlichen Dokumente ist das Vorbild des Papstes bei der praktischen Umsetzung der Reform. Es gebe eine „pädagogische“ Vorgangsweise des Papstes durch sein Vorbild, das zwar langsam wirke, aber es wirke und dies weltweit. Die Zahl der Meßorte im Alten Ritus nehmen überall zu. Dennoch sei während dieses Pontifikats noch keine substantielle Veränderung des Missale Pauls VI. erfolgt, sieht man von der Neuübersetzung des Missale ins Englische ab. Aulangier schließt mit einem Verweis auf einen Vortrag von Msgr. Athanasius Schneider in Paris über die fünf Wunden der Liturgie. Der Autor meint, daß es langfristig schwer vorstellbar sei, daß zwei Missale gleichwertig nebeneinander existieren, es zur Überwindung dieser Situation noch vieler Schritte bedürfe. (...)
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Benutzeravatar
Linus
Beiträge: 15072
Registriert: Donnerstag 25. Dezember 2003, 10:57
Wohnort: 4121 Hühnergeschrei

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Linus »

Fridericus hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
Germanus hat geschrieben:Nachdem die, die vorgeben, der Tradition der "alten" Messe zu folgen, bislang keinerlei Belege dafür geliefert haben, dass die Kommunion kein fester Bestandteil der Messfeier ist,
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es darum, dass die Kommunionausteilung an die Gläubigen nicht zwingend jedesmal zu erfolgen habe.
Genau.
Gab es eigentlich Messen, in denen die Kommunionspende ans Volk zwingend vorgeschrieben war? (im Sinne eines Zwanges für den Zelebranten)
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Fridericus
Beiträge: 1237
Registriert: Montag 27. April 2009, 17:33

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Fridericus »

Linus hat geschrieben:
Fridericus hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben:
Germanus hat geschrieben:Nachdem die, die vorgeben, der Tradition der "alten" Messe zu folgen, bislang keinerlei Belege dafür geliefert haben, dass die Kommunion kein fester Bestandteil der Messfeier ist,
Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es darum, dass die Kommunionausteilung an die Gläubigen nicht zwingend jedesmal zu erfolgen habe.
Genau.
Gab es eigentlich Messen, in denen die Kommunionspende ans Volk zwingend vorgeschrieben war? (im Sinne eines Zwanges für den Zelebranten)
Das weiß ich nicht. Aber in einem Requiem scheint sie lange Zeit nicht vorgesehen gewesen zu sein.
Philipp Hartmann, Reportorium Rituum hat geschrieben:Auch in einem Reqiuem kann die hl. Kommunion ausgeteilt werden, indem alle entgegenstehenden Dekrete aufgehoben sind.

iustus
Beiträge: 7158
Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 14:59

Re: Summorum pontificum

Beitrag von iustus »

Das kann ja wohl nicht wahr sein:
www.summorum-pontificum.de hat geschrieben:Wie in den vergangenen Jahren wollte auch in diesem Jahr die Fatima-Initiative zum Abschluss ihrer Wallfahrt zur Kirche Maria Schnee in Maria Lugga die überlieferte Messe feiern, Zelebrant wäre Militärdekan Siegfried Lochner gewesen. Doch in diesem Jahr sah sich Prior Andreas Baur (Weihejahrgang 1973) aufgerufen, die Zelebration zu untersagen, denn: „Ich stehe der tridentinischen Messe kritisch gegenüber. Sie entspricht nicht dem Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils.“

Aha. Was bedeuten schon Gesetze wie Summorum Pontificum und Universæ Ecclesiæ, wenn Herr Prior zu meinen belieben, der Geist des Konzils habe ihm etwas anderes eingegeben. Zumal er sich von der Ordinariokratie der Diözese Kärnten gestützt sehen kann: „Der Prior hat das Hausrecht. Wenn er nicht will, dass solche Messen in seiner Kirche gefeiert werden, ist das legitim“, läßt sich Ordinariatskanzler Jakob Ibounig zitieren - Hausrecht geht vor Kirchenrecht.
Das Ganze geschah wohl schon Mitte Oktober. Hoffentlich zeigt Rom hier diesen Lokalkirchenfürsten, wo der Hammer hängt!
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

Fridericus
Beiträge: 1237
Registriert: Montag 27. April 2009, 17:33

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Fridericus »

Oh und wie das wahr sein kann, in Rom geht man ja mittlerweile wieder mit bestem Beispiel voran.

Ich möchte zugern eine kirchenrechtliche Begründung für dieses Verhalten des Priors lesen, auch die Einlassung des Ordinariatskanzlers ist für dieses selbstherrliche Verhalten keine Rechtfertigung

Ralf

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Ralf »

Der Rector Ecclesiae kann bestimmen, wer bei ihm Messe feiert (CIC §561). In einer Ordenskirche gilt das natürlich sowieso, da ist der Hausobere automatisch Rector Ecclesiae.

Fridericus
Beiträge: 1237
Registriert: Montag 27. April 2009, 17:33

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Fridericus »

Nein! In SP Art. 5 § 3 lesen wir "Fidelibus seu sacerdotibus id petentibus, parochus celebrationes, hac in forma extraordinaria, permittat etiam in adiunctis peculiaribus, uti sunt matrimonia, exsequiae aut celebrationes occasionales, verbi gratia peregrinationes" (Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z.B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa Wallfahrten)
und in Art. 18 UE "In sanctuariis et in peregrinationum locis possibilitas celebrandi secundum extraordinariam formam coetibus peregrinorum id petentibus praebeatur (cf. Litterae Apostolicae Summorum Pontificum, art. 5 § 3), si sacerdos adest idoneus" (Auch an Heiligtümern und Wallfahrtsorten soll den Pilgergruppen, die darum bitten, die Feier in der forma extraordinaria ermöglicht werden, wenn ein geeigneter Priester zur Verfügung steht (vgl. Motu proprio Summorum Pontificum, Art. 5 § 3))
Zuletzt geändert von Fridericus am Samstag 7. Dezember 2013, 14:18, insgesamt 4-mal geändert.

iustus
Beiträge: 7158
Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 14:59

Re: Summorum pontificum

Beitrag von iustus »

Ralf hat geschrieben:Der Rector Ecclesiae kann bestimmen, wer bei ihm Messe feiert (CIC §561). In einer Ordenskirche gilt das natürlich sowieso
Nein. Kann er nicht. Wenn die Kirche frei ist und ein Priester dort die Messe in der außerordentlichen Form feiern will, hat der Rector ecclesiae ihm dies zu gestatten.
Zuletzt geändert von iustus am Samstag 7. Dezember 2013, 14:09, insgesamt 1-mal geändert.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

iustus
Beiträge: 7158
Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 14:59

Re: Summorum pontificum

Beitrag von iustus »

iustus hat geschrieben:
Ralf hat geschrieben:Der Rector Ecclesiae kann bestimmen, wer bei ihm Messe feiert (CIC §561). In einer Ordenskirche gilt das natürlich sowieso
Nein. Kann er nicht. Wenn die Kirche frei ist und ein Priester dort die Messe in der außerordentlichen Form feiern will, hat der Rector ecclesiae ihm dies zu gestatten.
Und zwar nach Art. 5 § 3 i.V. m. § 5 Summorum Pontificum:
§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei der Trauung, bei der Begräbnisfeier oder bei situationsbedingten Feiern, wie etwa Wallfahrten. (...)

§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

Benutzeravatar
ar26
Beiträge: 3241
Registriert: Sonntag 19. November 2006, 10:46
Wohnort: Sachsen

Re: Summorum pontificum

Beitrag von ar26 »

Das Problem ist nach wie vor an vielen Orten das Gleiche. Das von Benedikt XVI. gesetzte Kirchenrecht zur Hl. Messe in der a.o. Form bestimmt, daß den Gläubigen die Kirchen vom Kirchenrektor zur Verfügung gestellt werden müssen, wenn kein entgegenstehender Grund vorliegt. Zwar hat dies der Kirchenrektor grundsätzlich anzuordnen, jedoch ist sein Ermessenspielraum in dieser Sache stark reduziert und betrifft nur noch die Frage der Prüfung, ob ein Grund entgegensteht. Kein Gegenstand des Ermessens ist, ob der Kirchenrektor die Hl. Messe in der a.o. Form gut findet o.ä.

Die tatsächliche Wirklichkeit, die ich selbst fortwährend kosten darf und die oft auch bischöflich gedeckt wird, ist eine andere. Papst Kirchenrektor entscheidet, wie er die ganze Sache findet; oder noch schlimmer, er befragt seinen Papst Gremium.
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

iustus
Beiträge: 7158
Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 14:59

Re: Summorum pontificum

Beitrag von iustus »

In einem Fall, den ich erlebt hatte, half ein Fax an die Kommission Ecclesia Dei. Im nächsten Jahr konnte die Feier dann wie von uns erbeten erfolgen.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

Fridericus
Beiträge: 1237
Registriert: Montag 27. April 2009, 17:33

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Fridericus »

P. Marco Piranty, in Weihnachtsrundbrief des Instituts St. Philipp Neri, S. 22 hat geschrieben:Ich ging den Schritt in die Diözese auch in der Hoffnung, nach Summorum Pontificum müßte es doch möglich sein, die „außerordentliche Form des Römischen Ritus“ harmonisch in den Alltag eines Diözesanpriesters zu integrieren. Meine Hoffnung wurde enttäuscht. Die alte Messe zu feiern, war fast nur im Geheimen möglich, wenn man sich nervenaufreibende Diskussionen ersparen wollte.
6 Jahre nach Summorum Pontificum... :traurigtaps:

Fridericus
Beiträge: 1237
Registriert: Montag 27. April 2009, 17:33

Re: Summorum pontificum

Beitrag von Fridericus »

Wieso noch immer dieser Hass gegen die alte Messe? :traurigtaps:

Unbelievable - dying Mario Palmaro's only way to arrange Traditional Funeral Mass: ask for city permit and shame pastor into "allowing" it
http://rorate-caeli.blogspot.com/214/ ... -your.html
"Mario Palmaro leaves a wife and four young children, yet in order to have a Catholic funeral he had to resort to a sort of ploy: while still alive he asked the pastor (archpriest) of [the Cathedral of] Monza, to have the Holy Catholic Mass (V.O.) [i.e. Vetus Ordo] celebrated at his death; the priest answered - 'no way.' But Mario had already written to the Mayor [for a permit], if the funeral were to be refused in the Church, that it be done by a Catholic priest (faithful to the Vetus Ordo) in the square [outside the cathedral]. And the Mayor gave his consent. So, faced with something that could have become a shameful scandal, the pastor had the Mass of All Ages celebrated inside the Cathedral in the presence of a deeply moved crowd."

Costa Rica: step-by-step account of how Latin Mass was banned in practice in an entire country
http://rorate-caeli.blogspot.com/214/ ... -step.html

ad_hoc
Beiträge: 4877
Registriert: Mittwoch 14. Januar 2004, 12:14

Re: Summorum pontificum

Beitrag von ad_hoc »

Es scheint, als wäre die Alte Messe eines der Siebe, womit die Spreu vom Weizen getrennt wird; und die Spreu trennt sich vom Weizen aus sich heraus.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

Benutzeravatar
umusungu
cum angelis psallat Domino
Beiträge: 5048
Registriert: Donnerstag 1. Januar 2004, 13:30

Re: Summorum pontificum

Beitrag von umusungu »

Costa Rica .......... schon interessant!

ad_hoc
Beiträge: 4877
Registriert: Mittwoch 14. Januar 2004, 12:14

Re: Summorum pontificum

Beitrag von ad_hoc »

Das ist nicht interessant, sondern die logische Fortentwicklung dessen, wofür Papst Franziskus nach außen steht: die Rücknahme der Erlaubnis, die Hl. Messe nach dem alten Ritus feiern zu dürfen.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

CIC_Fan

Ein Kardinal wird ausgeladen

Beitrag von CIC_Fan »

In der kommenden Woche ist ein Besuch von S.Em Kardinal Burke in Wien auf Einladung der Una Voce Austria geplant Di wird die deutsche Ausgabe des Buches der 5 Kardinäle zu den Themen der Bischofssynode vorgestellt Abends ist dann ein Pontifikalamt in der Karlskirche für Mittwoch war um 8 Uhr eine Stillmesse in der Wienerpfarre Donaufeld mit anschließendem Frühstück im Pfarrsaal geplant das hat der Zuständige Probst des Stiftes Klosterneuburg nun verboten wie ich höre in Absprache mit Em Schönborn es würde mich nicht wundern wenn Em Schönborn Kardinal Burke unter druck setzt gar nicht zu kommen

iustus
Beiträge: 7158
Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 14:59

Re: Ein Kardinal wird ausgeladen

Beitrag von iustus »

Skandalös!

Was genau wurde verboten: die Buchvorstellung, das Pontifikalamt, die Stillmesse? Alle drei?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

CIC_Fan

Re: Ein Kardinal wird ausgeladen

Beitrag von CIC_Fan »

nur die stillmesse in der Pfarre alles andere geht ja nicht ich vermute wie gesagt man wird druck ausüben damit der Kardinal absagt

iustus
Beiträge: 7158
Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 14:59

Re: Ein Kardinal wird ausgeladen

Beitrag von iustus »

Oje. :/
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

Benutzeravatar
cantus planus
Beiträge: 24273
Registriert: Donnerstag 20. Juli 2006, 16:35
Wohnort: Frankreich: Département Haut-Rhin; Erzbistum Straßburg

Re: Ein Kardinal wird ausgeladen

Beitrag von cantus planus »

Das ganze Theater gab es übrigens schon einmal: http://www.katholisches.info/29/3/3 ... hen-ritus/

Gilt eigentlich das Privileg der Kardinäle nicht mehr, in jeder Kirche (ausser an dem Papst vorbehaltenen Altären) eine Heilige Messe feiern zu dürfen? :achselzuck:
Nutzer seit dem 13. September 2015 nicht mehr im Forum aktiv.

‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Ein Kardinal wird ausgeladen

Beitrag von taddeo »

cantus planus hat geschrieben:Das ganze Theater gab es übrigens schon einmal: http://www.katholisches.info/29/3/3 ... hen-ritus/

Gilt eigentlich das Privileg der Kardinäle nicht mehr, in jeder Kirche (ausser an dem Papst vorbehaltenen Altären) eine Heilige Messe feiern zu dürfen? :achselzuck:
Davon steht nichts im CIC 1983. Das einzige ähnliche Privileg, das Kardinäle besitzen, ist jenes, daß sie wie der Papst überall auf der Welt allen Gläubigen das Bußsakrament spenden dürfen, ohne daß sie ein anderer Hierarch daran hindern könnte (can. 967 §1); ein normaler Bischof darf das nur, wenn es ihm der Ortsordinarius nicht ausdrücklich verboten hat.

Kardinal Burke könnte also in Wien als Beichtvater machen, was er will, aber die öffentliche Zelebration einer Messe (egal welchen Ritus) kann ihm verwehrt werden.

Benutzeravatar
Heinrich II
Beiträge: 414
Registriert: Montag 30. Januar 2012, 18:27
Wohnort: Bistum Mainz

Re: Ein Kardinal wird ausgeladen

Beitrag von Heinrich II »

taddeo hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Das ganze Theater gab es übrigens schon einmal: http://www.katholisches.info/29/3/3 ... hen-ritus/

Gilt eigentlich das Privileg der Kardinäle nicht mehr, in jeder Kirche (ausser an dem Papst vorbehaltenen Altären) eine Heilige Messe feiern zu dürfen? :achselzuck:
Davon steht nichts im CIC 1983. Das einzige ähnliche Privileg, das Kardinäle besitzen, ist jenes, daß sie wie der Papst überall auf der Welt allen Gläubigen das Bußsakrament spenden dürfen, ohne daß sie ein anderer Hierarch daran hindern könnte (can. 967 §1); ein normaler Bischof darf das nur, wenn es ihm der Ortsordinarius nicht ausdrücklich verboten hat.

Kardinal Burke könnte also in Wien als Beichtvater machen, was er will, aber die öffentliche Zelebration einer Messe (egal welchen Ritus) kann ihm verwehrt werden.
War das früher anders? Ich hatte das auch schon mal gehört, dass Kardinäle überall die heilige Messe feiern dürfen.
Wer euch ein anderes Evangelium verkündet, als ihr angenommen habt, der sei verflucht. Geht es mir denn um die Zustimmung der Menschen, oder geht es mir um Gott?

Benutzeravatar
Maurus
Beiträge: 6813
Registriert: Donnerstag 2. März 2006, 12:56
Wohnort: Kurmainz

Re: Ein Kardinal wird ausgeladen

Beitrag von Maurus »

Protasius hat geschrieben:
iustus hat geschrieben:Sowohl Kardinal Brandmüller anlässlich der Heilig-Rock-Wallfahrt in Trier als auch Weihbischof Dick anlässlich des Eucharistischen Kongresses in Köln (http://pro-missa-tridentina.de/galerie/galerie_44.htm) zelebrierten vom Thron aus, trugen aber beim Einzug die Mozetta, nicht die Cappa magna.
:hmm: Es gab mal Erlasse der Ritenkongregation, die das für Missionsbischöfe, die sich keine Cappa leisten können, erlaubten. Bei Dick könnte es daran liegen, daß er nur Weihbischof ist. Bei Brandmüller bin ich überfragt, im Caeremoniale ist sie für den Einzug zur Terz vor dem Pontifikalamt vom Thron vorgesehen.
Es könnte schlicht sein, dass Buchstabe und Brauch hier nicht deckungsgleich sind. Das wäre ja nicht so ungewöhnlich.

Benutzeravatar
taddeo
Moderator
Beiträge: 19226
Registriert: Donnerstag 18. Januar 2007, 09:07

Re: Ein Kardinal wird ausgeladen

Beitrag von taddeo »

Heinrich II hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:Das ganze Theater gab es übrigens schon einmal: http://www.katholisches.info/29/3/3 ... hen-ritus/

Gilt eigentlich das Privileg der Kardinäle nicht mehr, in jeder Kirche (ausser an dem Papst vorbehaltenen Altären) eine Heilige Messe feiern zu dürfen? :achselzuck:
Davon steht nichts im CIC 1983. Das einzige ähnliche Privileg, das Kardinäle besitzen, ist jenes, daß sie wie der Papst überall auf der Welt allen Gläubigen das Bußsakrament spenden dürfen, ohne daß sie ein anderer Hierarch daran hindern könnte (can. 967 §1); ein normaler Bischof darf das nur, wenn es ihm der Ortsordinarius nicht ausdrücklich verboten hat.

Kardinal Burke könnte also in Wien als Beichtvater machen, was er will, aber die öffentliche Zelebration einer Messe (egal welchen Ritus) kann ihm verwehrt werden.
War das früher anders? Ich hatte das auch schon mal gehört, dass Kardinäle überall die heilige Messe feiern dürfen.
Im CIC 1917 gab es eine ellenlange Liste von Privilegien der Kardinäle:
Can. 239. § 1. Praeter alia privilegia quae in hoc Codice suis in titulis enumerantur, Cardinales omnes a sua promotione in Consistorio facultate gaudent :

l. Audiendi ubique terrarum confessiones etiam religiosorum utriusque sexus et absolvendi ab omnibus peccatis et censuris etiam reservatis, exceptis tantum censuris Sedi Apostolicae specialissimo modo reservatis et illis quae adnexae sunt revelationi secreti S. Officii;

2. Sibi suisque familiaribus eligendi sacerdotem confessionibus excipiendis, qui, si iurisdictione careat, eam ipso iure obtinet, etiam quod spectat ad peccata et censuras, reservatas quoque, illis tantum censuris exceptis, de quibus in n. 1;

3. Verbum Dei ubique praedicandi;

4. Celebrandi vel alii permittendi ut coram se celebret unam Missam in feria V maioris hebdomadae ac tres Missas in nocte Nativitatis Domini;

5. Benedicendi ubique, solo crucis signo, cum omnibus indulgentiis a Sancta Sede concedi solitis, rosaria, aliasque coronas precatorias, cruces, numismata, statuas, scapularia a Sede Apostolica probata eaque imponendi sine onere inscriptionis;

6. Sub unica benedictione erigendi, in ecclesiis et oratoriis etiam privatis aliisque piis locis, stationes Viae Crucis cum omnibus indulgentiis, quae huiusmodi pium exercitium peragentibus impertitae sunt; nec non benedicendi pro fidelibus, qui causa infirmitatis vel alius legitimi impedimenti sacras stationes Viae Crucis visitare nequeant, Crucifixi icones cum applicatione omnium indulgentiarum devoto exercitio eiusdem Viae Crucis a Romanis Pontificibus adnexarum;

7. Celebrandi super aram portatilem non solum in domo propriae habitationis, sed ubicunque degunt; et permittendi ut alia Missa, ipsis adstantibus, celebretur;

8. Celebrandi in mari, debitis cautelis adhibitis;

9. In omnibus ecclesiis et oratoriis Missam celebrandi proprio calendario conformem;

1. Fruendi altari privilegiato personali quotidiano;

11. Lucrandi in propriis sacellis indulgentias, ad quas acquirendas praescripta sit visitatio templi alicuius vel publicae aediculae civitatis seu loci, in quo Cardinales actu commorentur, quo privilegio etiam eorum familiares frui possunt;

12. Benedicendi ubique populo more Episcoporum; sed in Urbe in ecclesiis tantum, piis locis et fidelium consessibus;

13. More Episcoporum gestandi crucem ante pectus etiam supra mozetam atque utendi mitra et baculo pastorali;

14. Sacrum celebrandi in quolibet privato sacello sine praeiudicio illius qui indulto gaudet;

15. Pontificalia cum throno et baldachino peragendi in omnibus ecclesiis extra Urbem, Ordinario praemonito, si ecclesia sit cathedralis;

16. Honoribus locorum Ordinariis tribui solitis fruendi quocunque se conferant;

17. Fidem faciendi in foro externo, de oraculo póntificio testantes;

18. Fruendi sacello ab Ordinarii visitatione exempto;

19. De reditibus beneficiariis libere disponendi etiam per testamentum, salvo praescripto can. 1298;

2. Consecrationes et benedictiones ecclesiarum altarium, sacrae supellectilis, Abbatum aliasve similes, excepta oleorum sacrorum consecratione, si Cardinalis charactere episcopali careat, ubique locorum, servatis servandis, peragendi, firmo praescripto can. 1157;

21. Praecedendi omnibus Praelatis etiam Patriarchis, imo ipsis Legatis Pontificiis, nisi Legatus sit Cardinalis in proprio territorio residens; Cardinalis autem Legatus a latere praecedit extra Urbem omnibus aliis;

22. Conferendi primam tonsuram et ordines minores, dummodo promovendus habeat dimissorias proprii Ordinarii litteras;

23. Ministrandi sacramentum confirmationis, firmo onere inscriptionis nominis confirmati ad normam iuris;

24. Concedendi indulgentias ducentorum dierum etiam toties quoties lucrandas, in locis vel institutis ac pro personis suae iurisdictionis vel protectionis; item in aliis locis, sed a praesentibus solummodo, singulis vicibus, lucrandas.
Davon ist scheinbar nur das Beichtprivileg übriggeblieben.

iustus
Beiträge: 7158
Registriert: Samstag 8. Juli 2006, 14:59

Re: Summorum pontificum

Beitrag von iustus »

http://www.summorum-pontificum.de:
Die von Kardinal Raymond Burke für den kommenden 5. November angekündigte Votivmesse im überlieferten Ritus in der Pfarrkirche St. Leopold Donaufeld in Wien-Floridsdorf wurde abgesagt. Wie katholisches.info wohl nicht ganz ohne Grund annimmt, dürfte der Grund für die Absage in kirchenpolitischen Überlegungen liegen: Die Pfarrei in Florisdorf untersteht dem Abtprimas von Klosterneuburg, wo man allem zur Schau getragenen Konservatismus zum Trotz in Sachen überlieferte Liturgie eine eher ablehnende Position einnimmt.
Wenn der Kardinal auf die Feier der Votivmesse bestanden hätte, hätte es ihm aber niemand verbieten dürfen, oder? Denn im MP heißt es:
§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei Trauungen, bei Begräbnisfeiern oder bei Feiern zu bestimmten Anlässen, wie etwa Wallfahrten. (...)

§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

michaelis
Beiträge: 1307
Registriert: Montag 25. April 2005, 20:47
Wohnort: Erzbistum Köln

Re: Summorum pontificum

Beitrag von michaelis »

iustus hat geschrieben:
Die von Kardinal Raymond Burke für den kommenden 5. November angekündigte Votivmesse im überlieferten Ritus in der Pfarrkirche St. Leopold Donaufeld in Wien-Floridsdorf wurde abgesagt. (...)
"Wien-Floridsdorf" hat bei mir einige Glöckchen klingeln lassen. Gab' es da nicht einen bloggenden Augustiner-Chorherren aus Klosterneuburg? :hmm:
Stimmt! Der Herr Alipius (einigen vielleicht besser bekannt als puttenliebender geistiger Vater von Schwester Robusta) ist Pfarrmoderator in Floridsdorf. Allerdings in der Pfarrei Floridsdorf.

Die hier in Frage stehende Pfarrei St. Leopold liegt zwar auch im Bezirk Wien-Floridsdorf, aber im Stadtteil Donaufeld.
Und um die Verwirrung noch zu erhöhen, wird auch diese Pfarrei von Klosterneuburg betreut.

Da muß man erstmal durchsteigen. :motz:

CIC_Fan

Re: Summorum pontificum

Beitrag von CIC_Fan »

iustus hat geschrieben:http://www.summorum-pontificum.de:
Die von Kardinal Raymond Burke für den kommenden 5. November angekündigte Votivmesse im überlieferten Ritus in der Pfarrkirche St. Leopold Donaufeld in Wien-Floridsdorf wurde abgesagt. Wie katholisches.info wohl nicht ganz ohne Grund annimmt, dürfte der Grund für die Absage in kirchenpolitischen Überlegungen liegen: Die Pfarrei in Florisdorf untersteht dem Abtprimas von Klosterneuburg, wo man allem zur Schau getragenen Konservatismus zum Trotz in Sachen überlieferte Liturgie eine eher ablehnende Position einnimmt.
Wenn der Kardinal auf die Feier der Votivmesse bestanden hätte, hätte es ihm aber niemand verbieten dürfen, oder? Denn im MP heißt es:
§ 3. Gläubigen oder Priestern, die darum bitten, hat der Pfarrer auch zu besonderen Gelegenheiten Feiern in dieser außerordentlichen Form zu gestatten, so z. B. bei Trauungen, bei Begräbnisfeiern oder bei Feiern zu bestimmten Anlässen, wie etwa Wallfahrten. (...)

§ 5. In Kirchen, die weder Pfarr- noch Konventskirchen sind, ist es Sache des Kirchenrektors, eine Erlaubnis bezüglich des oben Genannten zu erteilen.
praktisch kann man es natürlich verbieten den gegen das Verbot müßte man den Wiener Kardinal eibschalten der sicher dem Probst recht gibt und dann die Kommission ED Em burke bleibt sicher nicht so lange in Wien auch hat der Priester für seinen Kurs in der Pfarrei nicht die mindeste Unterstützung die Pfarrei hat sich beim Probst beschwert

Benutzeravatar
kreuzzeichen
Beiträge: 384
Registriert: Sonntag 22. April 2012, 18:28

Re: Summorum pontificum

Beitrag von kreuzzeichen »

Gibt es irgendwelche Hintergründe zu berichten? Die Absage ist ja nun schon länger her und der Termin der geplanten Messe längst vorbei.
"Für jedes Problem gibt es eine einfache Lösung – klar, einleuchtend und falsch." (Henry Louis Mencken)

Antworten Vorheriges ThemaNächstes Thema