Seite 3 von 3

Re: Bleibt die Missa Tridentina eine Randerscheinung?

Verfasst: Dienstag 21. Juli 2015, 21:14
von umusungu
Niels hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:
CIC_Fan hat geschrieben:in den USA gibt es bereits mit Billigung von ED alte Messen mit Ministrantinen und Handkommunion
( :erschrocken: :ikb_stretcher: )
Urks!
Riechsalz bitte!
ich kenne mich im ao Ritus nicht aus. Aber steht in den einschlägigen Bestimmungen etwas davon, dass nur Männer den Ministranten-Dienst übernehmen dürfen? Und ich meine diesen Dienst und nicht irgendwelche anderen, die angeblich von den Ministranten ersetzt werden sollen.

Re: Ministrieren im außerordentlichen Ritus

Verfasst: Dienstag 21. Juli 2015, 21:29
von Kai
Laut Schreiben der päpstlichen Kommission Ecclesia Dei vom 19.5.211 ist das so.

Hier noch einnmal der Link (Juergen hatte ihn schon gepostet): http://www.kath.net/news/31748

Re: Ministrieren im außerordentlichen Ritus

Verfasst: Dienstag 21. Juli 2015, 21:56
von umusungu
Unter diesem Aspekt ist der Rundbrief der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung von 1994 (vgl. Notitiae 30 [1994]333-335), welcher weibliche Messdiener erlaubt, nicht für die außerordentliche Forum gültig.“
das ist keinerlei inhaltliche Antwort ............. eigentlich kann man so was in der Pfeife rauchen.
Diese Antwort in langen Worten und vielen Zitaten heißt sonst: "Das haben wir noch nie so gemacht".
Na denn ................

Re: Ministrieren im außerordentlichen Ritus

Verfasst: Dienstag 21. Juli 2015, 22:44
von Juergen
Als liturgische Norm gilt, was im CIC von 1917 steht:
Can 813 §1. Sacerdos Missam ne celebret sine ministro qui eidem inserviat et respondeat.
§2. Minister Missae inserviens ne sit mulier, nisi, deficiente viro, iusta de causa, eaque lege ut mulier ex longinquo respondeat nec ullo pacto ad altare accedat.

Re: Ministrieren im außerordentlichen Ritus

Verfasst: Dienstag 21. Juli 2015, 23:04
von umusungu
der CIC 1917 ist doch nicht mehr in Funktion.

Re: Ministrieren im außerordentlichen Ritus

Verfasst: Dienstag 21. Juli 2015, 23:09
von Protasius
Instruktion [i]Universae ecclesiae[/i] hat geschrieben:28. Das Motu proprio Summorum Pontificum ist darüber hinaus ein Spezialgesetz und derogiert daher für den ihm eigenen Bereich von jenen nach 1962 erlassenen Gesetzen, die sich auf die heiligen Riten beziehen und unvereinbar sind mit den Rubriken der liturgischen Bücher, die 1962 in Kraft waren.