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Verfasst: Dienstag 7. Oktober 2008, 20:11
von Firmian
Wie kannst Du aus den Ansichten eines Users darauf schließen, ob er befragt wurde?

Verfasst: Dienstag 7. Oktober 2008, 23:00
von Niels
Raphaela hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Hey, hier gibt es ja neuerdings eine Ja-Stimme! Wer war das? Wer wurde wann und wo befragt?
Von allen angemeldeten Usern könnte ich es mir bei einem bestimmten schon vorstellen. Vielleicht ist er nur angemeldet und schreibt ansonsten eigentlich nicht mit?
Ein Ortsordinarius aus Freiburg i. Br. ? ;D

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 07:48
von iustus
Kilianus hat geschrieben:... und warum beugen einige der Herren vor einem leeren Tabernakel das Knie???
Das war mir allerdings auch aufgefallen. Wahrscheinlich Pawlowscher Reflex. ;) Ich glaube, bei während der Messe wird in der Altarmitte vor dem Altarkreuz das Knie auch dann gebeugt, wenn kein Tabernakel auf dem Altar steht.

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 07:54
von iustus
Jacinta hat geschrieben: Wie löst man das Problem eigentlich in Kirchen, wo es zum Glück noch den alten Hochaltar gibt und nur einfach so ein "Küchentisch" davor gestellt wurde?
Na, nicht so respektlos. Wenn´s ein beweglicher Altar ist, wird er zur Seite geschoben. Ein fester kann schön geschmückt werden, so wie es in St. Leonhard in Frankfurt gemacht wird:

http://www.tridentinische-messe-frankfurt.de/

Rubrik "Photos" - "St. Bartholomäus am 24.8.2008" oder "Messe am 1. Advent 2007".

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 08:25
von anneke6
Ja, Respekt muß sein. Auch wenn die modernen Volksaltäre ästhetisch meist nicht ansprechen, so sind sie immerhin geweiht und mit Reliquien versehen…

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 08:37
von Firmian
Wobei ich vor kurzem las, daß strenggenommen eigentlich der Hochaltar gar nicht benutzt werden dürfte, wenn davor noch ein anderer Altar steht.

Zumal ja auch alte Messen versus Populo erlaubt wären. Oder am Volksaltar versus Domino.

Allerdings habe ich noch nicht gehört, daß es da schon mal Probleme gegeben hätte, wenn der Hochaltar benutzt wurde.

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 08:43
von Linus
Nein. Der Hauptaltar muß bestimmt sein und aus - deswegen hat man in St. Rochus den VBT weggeräumt.

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 08:46
von iustus
Firmian hat geschrieben:Wobei ich vor kurzem las, daß strenggenommen eigentlich der Hochaltar gar nicht benutzt werden dürfte, wenn davor noch ein anderer Altar steht.
Wo steht das denn? Gilt es auch für die außerordentliche Form?

Aber möglich ist es natürlich:

http://www.pro-missa-tridentina.de/gale ... rie-19.htm

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 09:03
von Raphaela
Niels hat geschrieben:
Raphaela hat geschrieben:
HeGe hat geschrieben:Hey, hier gibt es ja neuerdings eine Ja-Stimme! Wer war das? Wer wurde wann und wo befragt?
Von allen angemeldeten Usern könnte ich es mir bei einem bestimmten schon vorstellen. Vielleicht ist er nur angemeldet und schreibt ansonsten eigentlich nicht mit?
Ein Ortsordinarius aus Freiburg i. Br. ? ;D
Ich dachte eher an einen Priester der Erzdiözese PB

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 09:56
von Firmian
Linus hat geschrieben:Nein. Der Hauptaltar muß bestimmt sein und aus - deswegen hat man in St. Rochus den VBT weggeräumt.
Aber was ist zB mit der Kapuzinerkirche? Da ist doch vermutlich der Volksaltar der Hauptaltar?

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 10:11
von iustus
Für die ordentliche Form gilt die Regelung in der Grundordnung des römischen Messbuchs, Nr. 303:
Wenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so aufge-stellt ist, dass er die Teilnahme des Volkes eher erschwert, aber auch nicht ohne Nachteil für seinen künstlerischen Wert ver-setzt werden kann, ist ein anderer feststehender Altar zu errichten, der künstlerisch gestaltet ist und ordnungsgemäß zu weihen ist; und nur auf ihm sind die heiligen Feiern auszuführen. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht vom neuen Altar abgelenkt wird, ist der alte nicht in besonderer Weise zu schmücken.
Diese Vorschrift gilt für die ordentliche Form, aber für die außerordentliche :hmm:

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 10:35
von Firmian
Ach so, wenn's "nur" im Meßbuch steht, dann gilt's für die ao Form natürlich nicht.

Wenn's im CIC gestanden wäre....

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 11:28
von Kilianus
iustus hat geschrieben:Für die ordentliche Form gilt die Regelung in der Grundordnung des römischen Messbuchs, Nr. 303:
Wenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so aufge-stellt ist, dass er die Teilnahme des Volkes eher erschwert, aber auch nicht ohne Nachteil für seinen künstlerischen Wert ver-setzt werden kann, ist ein anderer feststehender Altar zu errichten, der künstlerisch gestaltet ist und ordnungsgemäß zu weihen ist; und nur auf ihm sind die heiligen Feiern auszuführen. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht vom neuen Altar abgelenkt wird, ist der alte nicht in besonderer Weise zu schmücken.
Diese Vorschrift gilt für die ordentliche Form, aber für die außerordentliche :hmm:
Und was ist, wenn der andere, neue Altar aufgestellt wurde, obwohl auch eine Feier am Hochaltar die Teilnahme des Volkes nicht erschwert hätte?

Trifft m.E. auf 90 Prozent der Kirchen zu. Die Tatsache, daß der Priester nicht dem Volk zugewandt stehen kann, ist per se ja noch keine Erschwernis für die Teilnahme des Volkes. Schließlich ist die Zelebration versus Deum an vielen Stellen der Rubriken sogar als Norm vorausgesetzt ("Der Priester verneigt sich ein wenig, außer wenn er dem Volk zugewandt steht"). (Wobei zumindest in der deutschen Ausgabe wohl im Lauf der Jahre geräuschlos "bereinigt" wurde, aber das tut hier ja nichts zur Sache.)

Damit sind die meisten Volksaltäre rechtswidrig errichtet. Ausnahme: Kölner Dom und vergleichbare Fälle. Der Benutzung des Hochaltars auch in der ordentlichen Form steht also nichts entgegen. (Außer der Bischof und seine Hofschranzen, wenn sie davon hören :ikb_nono: )

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 12:10
von Firmian
Kilianus hat geschrieben:versus Deum
[Satz wegen inhaltlichen Fehlers gelöscht]

Wäre natürlich ein schöner Fall für die Juristen: Was ist, wenn ein Hochaltar aufgestellt wurde, obwohl der bisherige Altar die Teilnahme des Volkes nicht erschwert hatte. Es wäre zumindest eine vertretbare Rechtsansicht, daß das für "freiwillig" aufgestellte Volksaltäre nicht gilt.

Wobei das Paradoxon dazukommt, daß die Teilnahme möglicherweise erst dadurch erschwert wird, WEIL der Volksaltar davorsteht.

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 12:18
von maliems
nö. versus steht mit Akksuativ.

Verfasst: Mittwoch 8. Oktober 2008, 12:25
von Firmian
Stimmt.

*Fehler einseh*

(hab' schon so oft "versus Domino" gelesen.....)

Verfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 16:19
von overkott
Einsicht? Das kommt selten vor.

Verfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 16:32
von Firmian
Bei mir schon.

Aber wir kennen uns ja noch nicht so lang.

Verfasst: Samstag 11. Oktober 2008, 16:49
von overkott
Das ist richtig.