Verfasst: Dienstag 7. Oktober 2008, 20:11
Wie kannst Du aus den Ansichten eines Users darauf schließen, ob er befragt wurde?
Der katholische Treffpunkt im Internet.
https://www.kreuzgang.org/
Ein Ortsordinarius aus Freiburg i. Br. ?Raphaela hat geschrieben:Von allen angemeldeten Usern könnte ich es mir bei einem bestimmten schon vorstellen. Vielleicht ist er nur angemeldet und schreibt ansonsten eigentlich nicht mit?HeGe hat geschrieben:Hey, hier gibt es ja neuerdings eine Ja-Stimme! Wer war das? Wer wurde wann und wo befragt?
Das war mir allerdings auch aufgefallen. Wahrscheinlich Pawlowscher Reflex. Ich glaube, bei während der Messe wird in der Altarmitte vor dem Altarkreuz das Knie auch dann gebeugt, wenn kein Tabernakel auf dem Altar steht.Kilianus hat geschrieben:... und warum beugen einige der Herren vor einem leeren Tabernakel das Knie???
Na, nicht so respektlos. Wenn´s ein beweglicher Altar ist, wird er zur Seite geschoben. Ein fester kann schön geschmückt werden, so wie es in St. Leonhard in Frankfurt gemacht wird:Jacinta hat geschrieben: Wie löst man das Problem eigentlich in Kirchen, wo es zum Glück noch den alten Hochaltar gibt und nur einfach so ein "Küchentisch" davor gestellt wurde?
Wo steht das denn? Gilt es auch für die außerordentliche Form?Firmian hat geschrieben:Wobei ich vor kurzem las, daß strenggenommen eigentlich der Hochaltar gar nicht benutzt werden dürfte, wenn davor noch ein anderer Altar steht.
Ich dachte eher an einen Priester der Erzdiözese PBNiels hat geschrieben:Ein Ortsordinarius aus Freiburg i. Br. ?Raphaela hat geschrieben:Von allen angemeldeten Usern könnte ich es mir bei einem bestimmten schon vorstellen. Vielleicht ist er nur angemeldet und schreibt ansonsten eigentlich nicht mit?HeGe hat geschrieben:Hey, hier gibt es ja neuerdings eine Ja-Stimme! Wer war das? Wer wurde wann und wo befragt?
Aber was ist zB mit der Kapuzinerkirche? Da ist doch vermutlich der Volksaltar der Hauptaltar?Linus hat geschrieben:Nein. Der Hauptaltar muß bestimmt sein und aus - deswegen hat man in St. Rochus den VBT weggeräumt.
Diese Vorschrift gilt für die ordentliche Form, aber für die außerordentlicheWenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so aufge-stellt ist, dass er die Teilnahme des Volkes eher erschwert, aber auch nicht ohne Nachteil für seinen künstlerischen Wert ver-setzt werden kann, ist ein anderer feststehender Altar zu errichten, der künstlerisch gestaltet ist und ordnungsgemäß zu weihen ist; und nur auf ihm sind die heiligen Feiern auszuführen. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht vom neuen Altar abgelenkt wird, ist der alte nicht in besonderer Weise zu schmücken.
Und was ist, wenn der andere, neue Altar aufgestellt wurde, obwohl auch eine Feier am Hochaltar die Teilnahme des Volkes nicht erschwert hätte?iustus hat geschrieben:Für die ordentliche Form gilt die Regelung in der Grundordnung des römischen Messbuchs, Nr. 303:
Diese Vorschrift gilt für die ordentliche Form, aber für die außerordentlicheWenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so aufge-stellt ist, dass er die Teilnahme des Volkes eher erschwert, aber auch nicht ohne Nachteil für seinen künstlerischen Wert ver-setzt werden kann, ist ein anderer feststehender Altar zu errichten, der künstlerisch gestaltet ist und ordnungsgemäß zu weihen ist; und nur auf ihm sind die heiligen Feiern auszuführen. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht vom neuen Altar abgelenkt wird, ist der alte nicht in besonderer Weise zu schmücken.
[Satz wegen inhaltlichen Fehlers gelöscht]Kilianus hat geschrieben:versus Deum