Jeremias hat geschrieben: ↑Donnerstag 25. März 2021, 08:54
Mal ne doofe Frage von der Seite: Es gibt also keine Möglichkeit eines Konzils oder so, um den Papst zu "richten"? Finde ich irgendwie komisch...
Was macht man denn kanonisch, wenn ein Papst verkündet, dass Christus nicht mehr Gott sei? (Oder was vergleichbar Absurdes!)
(Nota bene: Ich weiß auch nicht, wie bei uns die kirchenrechtliche Seite aussieht, ich weiß nur, dass auch das Oberhaupt der griechischen Kirche per "Anaxios" schonmal aus dem Amt geworfen wurde)
Zu 1. Das Konzil steht nicht über dem Papst.
Zu 2. Als Papst, also kraft seines Amtes, kann ein Papst aufgrund des göttlichen Beistandes keine Häresien verkünden. Ein Häretiker könnte sich allerdings das Papstamt erschleichen (wäre dann aber kein legitimer Papst), bzw. ein bis dahin legitimer Papst könnte als Privatperson Häretiker werden, hörte dann aber, sobald dies öffentlich zutage tritt und der Betreffende trotz Widerspruch darauf beharrt (nach der seit Bellarmin
communis opinio) von selbst auf, Papst zu sein.
Das bringt Papst Innozenz III. unter die Formel:
(
Sermo IV in consecratione Pontificis, PL 217:670):
(Romanus Pontifex) potest ab hominibus iudicari, vel potius iudicatus ostendi, si videlicet evanescat in haeresim. ("Der römische Papst kann von den Menschen geurteilt (verurteilt) werden, oder besser: sich als verurteilt erweisen, dann nämlich, wenn er in Häresie fallen sollte".)
Der rechte Glaube in seiner Fülle ist notwendigerweise konstitutiv für den, der
Vicarius Jesu Christi und nächste Glaubensregel für die Gläubigen ist, und seine Brüder im Glauben stärken soll. Die gegenteilige Annahme führte ad absurdum.
Ich persönlich glaube allerdings nicht,
salvo iudicio Ecclesiae, daß sich die Frage eines häretisch *gewordenen* Papstes derzeit überhaupt stellt, da sämtliche fragwürdigen Gestalten des Neuen Pfingsten bereits vor ihrer "Wahl" als von selbst ausgeschiedene Kirchenmitglieder nicht einmal Papabile waren, und somit nie geworden sind, für was sie gehalten werden.
Ein definitives, lehramtliches, für alle verbindliches kanonisches und dogmatisches Urteil darüber, wie auch von Taddeo bereits betont, kann zu Lebzeiten des Betreffenden hienieden niemand, allenfalls ein nächster Papst (eventuell in Verbindung mit einem Konzil) fällen.
Bis dahin muß sich der informierte Katholik mit einer moralischen Gewißheit begnügen, die ihm für seine katholische Lebensführung reicht.