Musikrechte an Kirchenmusik?

Von Orgelpfeifen, Zimbelspielern und Kantoren.
azs
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Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von azs »

Hallo,

es ist ja so, dass auf literarische Texte von Autoren, welche schon ein paar Jahrhunderte tot sind, keine Lizenzrechte mehr angewandt werden dürfen und Copyright-Ansprüche etc. wegfallen. Wie sieht das in dem Fall eigentlich in der jahrhunderte(tausende)alten Kirchenmusik aus, wie zum Beispiel in der Gregorianik oder der orthodoxen Musik? Inwieweit ist man dort eingeschränkt, wenn man zum Bsp. Musik auf einer Homepage veröffentlichen möchte etc.? Können da Geltungsansprüche von dritten eingefordert werden? Wenn ja, wer entscheidet sowas?

Liebe Grüße
azs
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Robert Ketelhohn
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Wenn du selber der Interpret bist, bist du völlig frei. Ansonsten mußt du die Urheberrechte
der Interpreten (oder an wen immer die ihre Rechte abgetreten haben) beachten. Aber im
einzelnen kann Taddeo das sicher noch besser erklären.
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anneke6
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von anneke6 »

Grundsätzlich gilt auch bei Liedtexten…Autor länger als 70 Jahre tot und es ist gemeinfrei. Wäre ja auch noch schöner, wenn König David uns jetzt seine Anwälte auf den Hals hetzen würde, von wegen unerlaubter Aufführung seiner Psalmen.
???

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anneke6
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von anneke6 »

anneke6 hat geschrieben:Grundsätzlich gilt auch bei Liedtexten…Autor länger als 70 Jahre tot und es ist gemeinfrei. Wäre ja auch noch schöner, wenn König David uns jetzt seine Anwälte auf den Hals hetzen würde, von wegen unerlaubter Aufführung seiner Psalmen.
Nachtrag:
Am besten ist es also, Du singst Deinen Gregorianischen Choral selbst und stellst ihn auf Deiner Seite ein. Wenn Du eine Aufnahme von jemand anders auf Deiner Seite hochlädst, ist das natürlich ein bißchen anders. Wahrscheinlich werden sich dann diejenigen, die die Rechte an der Aufnahme besitzen, auffordern, es runterzunehmen. Dennoch ist es natürlich, der Anonymität wegen besser, man verlinkt youtube-Videos…wenn sie weg sind, sind sie weg, aber Du wirst nicht dafür haftbar gemacht.
???

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cantus planus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von cantus planus »

azs hat geschrieben:Hallo,

es ist ja so, dass auf literarische Texte von Autoren, welche schon ein paar Jahrhunderte tot sind, keine Lizenzrechte mehr angewandt werden dürfen und Copyright-Ansprüche etc. wegfallen. Wie sieht das in dem Fall eigentlich in der jahrhunderte(tausende)alten Kirchenmusik aus, wie zum Beispiel in der Gregorianik oder der orthodoxen Musik? Inwieweit ist man dort eingeschränkt, wenn man zum Bsp. Musik auf einer Homepage veröffentlichen möchte etc.? Können da Geltungsansprüche von dritten eingefordert werden? Wenn ja, wer entscheidet sowas?

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Das Musikrecht ist ein äußerst kompliziertes Ding: für die Melodey gilt, dass sie in Deutschland 75 Jahren nach dem Tod des Autors gemeinfrei wird. Im Prinzip jedenfalls; auch da gibt es Ausnahmen! In Frankreich ist es genau so, allerdings zählen hier die Jahre der deutschen Besatzung nicht mit, so dass man dort nicht einfach nach dem Todesjahr rechnen darf.
Für Texte gilt ähnliches.
Für Werke von Bach, Mozart und auch Gregorianik gilt: die sind völlig frei. ABER: nicht die Editionen, die im Handel erhältlich sind. Daran hat der Verlag Rechte. Man darf aber eine Paritur selbst neu setzen und dann veröffentlichen. Daher darf man z. B. Melodien aus dem Choralbuch nicht kopieren. Der Autor ist zwar tot (und zudem i. d. R. nicht bekannt), aber die Rechte am aktuellen Graduale Romanum hält die Erzabtei St-Pierre in Solemses.
Nähere Auskünfte erteilt auf Anfrage die GEMA, bzw. der Verlag, der die Rechte hält.
Die ganze Sache ist sehr kompliziert, und ich würde als Faustregel die Formel ausgeben: Niemals Noten kopieren! Eine Pfarrgemeinde in Köln hat vor einigen Jahren 120.000 DM Bußgeld für widerrechtlich kopierte Chornoten zahlen dürfen...
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cantus planus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von cantus planus »

anneke6 hat geschrieben:Dennoch ist es natürlich, der Anonymität wegen besser, man verlinkt youtube-Videos…wenn sie weg sind, sind sie weg, aber Du wirst nicht dafür haftbar gemacht.
Irrtum. Das kann u. U. nach hinten losgehen.
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anneke6
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von anneke6 »

…Hmm, wenn man sich von einem öffentlichen Computer aus sagen wir mal ein myspace einrichtet, und dort youtube videos einbettet…wie wollen die Besitzer Rechte einen denn ausfindig machen?
???

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cantus planus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von cantus planus »

Das ist technisch durchaus möglich, und auch die Weitergabe illegaler Musik-, Text- oder Filmkopien kann strafbar sein. Natürlich hat youtube in diesem Fall eine höhere Verantwortung, aber damit ist man nicht in jedem Fall aus dem Schneider.

Du glaubst nicht, was die Musikindustrie im Einzelnen anstellt, um die Uploader illegaler Musik herauszufinden!
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Maurus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von Maurus »

anneke6 hat geschrieben:…Hmm, wenn man sich von einem öffentlichen Computer aus sagen wir mal ein myspace einrichtet, und dort youtube videos einbettet…wie wollen die Besitzer Rechte einen denn ausfindig machen?
Ein Klage gegen den Besitzer des Internetcafés führt wohl zur "freiwilligen" Herausgabe der Benutzerliste (wenn er eine führt).

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cantus planus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von cantus planus »

Es geht in diesem Fällen vor allem immer um sehr, sehr viel Geld! Das ist der springende Punkt!
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Maurus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von Maurus »

cantus planus hat geschrieben:Das ist technisch durchaus möglich, und auch die Weitergabe illegaler Musik-, Text- oder Filmkopien kann strafbar sein. Natürlich hat youtube in diesem Fall eine höhere Verantwortung, aber damit ist man nicht in jedem Fall aus dem Schneider.

Du glaubst nicht, was die Musikindustrie im Einzelnen anstellt, um die Uploader illegaler Musik herauszufinden!
Es ist grundsätzlich strafbar, da dem Urheber das Verbreitungsrecht zusteht. Andererseits weigert sich der Gesetzgeber standhaft, die Frage der Haftung für Hyperlinks zu regeln. Also kann man schön Lotto spielen.

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anneke6
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von anneke6 »

Es gibt ja nicht nur Cafés…während meiner Schulzeit hatten viele Büchereien einen Internetanschluß, meistens mit zwei Rechnern. Bei dem einen gab es ein "Wer zuerst kommt mahlt zuerst" System, und für den anderen konnte man sich in eine Liste eintragen…für jeweils eine Stunde, aber auch nicht mit Adresse o.ä. Ich weiß, daß ich mich immer sehr beeilt habe, bei der Öffnung der Bücherei der erste zu sein. Manchmal wurde man aber auch von einer beleibten und bebrillten Dame weggejagt, wenn man länger als eine Stunde am Computer saß und noch andere warteten.
Wären da tatsächlich einmal die Feldjäger gekommen, dann hätte die bebrillte Dame höchstens sagen können wie die Leute aussahen, die am Nachmittag am Computer gesessen haben.
Aber damals dachte ich überhaupt nicht an solche Sachen. Mein Hauptinteresse bestand darin, über das Internet kostenlose (oder vermeintlich kostenlose) Warenproben zu bestellen.
???

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cantus planus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von cantus planus »

In diesem Fall könnte man der Bibliothek evtl. ein Auflage machen, eine Nutzerdatenbank zu führen. Das ist technisch kein Problem und in vielen Internetcafés hat man ja eh einen Account.

Aber im von dir beschriebenen Fall könntest du tatsächlich ungeschoren aus der Sache herauskommen, wenn man dich nicht ermitteln kann. Aber ich würde mich nicht darauf verlassen: am Ende ist die Bibliothek videoüberwacht und es gibt ein hübsches Farbphoto von dir. :)
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anneke6
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von anneke6 »

Klar, mit Ringelstrümpfen! :D
Das ist übrigens auch interessant und zum Glück kein Youtube-Link
http://www.gema.de/presse/pressemitteil ... 3a57b2caf
Youtube steht aber immernoch auf Kriegsfuß mit der Warner Group und mit dem INA (Institut National de l'Audiovisuel) glaube ich auch.
???

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cantus planus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von cantus planus »

Die GEMA stand schon mit jedem auf Kriegsfuß, oder jeder mit der GEMA. Je nach Betrachtung... :roll:

Es gibt Kollegen, die da Stories erzählen können. Aber das führte hier jetzt zu weit.
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Maurus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von Maurus »

Naja, der Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist im Internet schon ein Kampf gegen Windmühlen. Früher brauchte man eine Druckerpresse, heute genügen ein Sacanner und ein Internetzugang, und schon kann man ganze Bücher an eine beliebige Anzahl von Leuten weiterverbreiten. Bei Musik und Video ist es sogar noch einfacher.

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Maurus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von Maurus »

cantus planus hat geschrieben:Die GEMA stand schon mit jedem auf Kriegsfuß, oder jeder mit der GEMA. Je nach Betrachtung... :roll:

Es gibt Kollegen, die da Stories erzählen können. Aber das führte hier jetzt zu weit.
Sie gibt sich aber auch wirklich Mühe http://www.handelsblatt.com/technologie ... hr;2136841

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anneke6
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von anneke6 »

Ich weiß auch nicht, ich muß auf einmal lachen…vor allem, weil ich daran gedacht habe, daß wir als Schüler uns auch gefragt haben, ob die Bücherei videoüberwacht ist.
Und dann noch etwas, da war ich noch jünger. Viele unserer Lesebücher in Deutsch waren Seite für Seite kopiert…obwohl immer draufstand: "Nachdruck verboten", "Nachdruck strengstens verboten", "Nachdruck nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages". Hat mich sehr gewundert — das war noch die Phase, wo ich dachte, alles, was Erwachsene machen ist richtig.
Wundert es da einen, daß ich dermaßen verkommen bin?
???

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cantus planus
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von cantus planus »

Natürlich. Und du hast dich gerade noch über die PISA-Studie mokiert. Du bist selbst ein Bildungsopfer! :kugel:
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azs
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von azs »

Danke erstmal für eure Antworten. Also soweit habe ich es verstanden: An den Kompositionen bzw. Melodien kann niemand mehr Geltungsansprüche rechtlich wirksam machen - schonmal gut. Mir geht es jedoch zum Beispiel darum:

Ich finde auf youtube irgendein Video mit orthodoxer Musik. Nehmen wir einfach mal dieses hier (als Beispiel): http://www.youtube.com/watch?v=Fkz_G8Q9 ... re=related

Psalm 5. Ich lad mir das youtube-Video runter und wandel es als mp3 um, danach füge ich es meinetwegen in eine mp3-Playliste auf einer Internetseite ein. An sich kann niemand Rechte am musikalischen Werk geltend machen, aber: Das muss ja logischerweise von irgendjemandem gesungen und auch aufgenommen worden sein. Hätten diese Leute die Möglichkeit Ansprüche an mich zu stellen? Das wäre so der Knackpunkt.

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Juergen
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von Juergen »

Youtube ist ein Sonderfall. Da gilt m.W. folgende Einigung zwischen Youtube und der GEMA weiterhin: http://www.gema.de/presse/pressemitteil ... ?tx_ttnews[tt_news]=668&tx_ttnews[backPid]=73&cHash=3a57b2caf
GEMA und YouTube erzielen entscheidende Einigung

: 9.11.7

YouTube LLC, Betreiber der beliebten Online-Video-Community YouTube, und die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) haben nach langen Verhandlungen eine entscheidende Einigung erzielt. Die Vereinbarung berechtigt zur Nutzung des Weltrepertoires musikalischer Werke auf der YouTube Plattform. Diese Einigung ermöglicht die Musiknutzung sowohl in Musikvideos als auch in den von Nutzern erstellten Videos.

„Wir begrüßen den Start von YouTube in Deutschland und freuen uns sehr über diese wichtige Einigung“, erklärt Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Auf dieser Grundlage können deutsche YouTube-Nutzer das Weltrepertoire der Musik auf YouTube genießen. Gleichzeitig schafft sie einen Ausgleich für Musikautoren und -verlage, die von der GEMA vertreten werden. Dies zeigt, dass bei Web 2. Diensten für alle beteiligten Seiten faire Vereinbarungen getroffen werden können.“

„Wir bieten deutschen Nutzern mit YouTube eine Plattform für Musikvideos und von den YouTube-Nutzern selbst erstellte Videos, die das beeindruckende Repertoire der GEMA-Autoren und -Musikverleger beinhalten. Daher freuen wir uns über die Partnerschaft mit der GEMA“, so Patrick Walker, Director of Video Partnerships für YouTube in EMEA. „Umso mehr freut es uns, diese Partnerschaft zeitgleich mit dem offiziellen Start der deutschen YouTube Plattform bekannt geben zu können.“

Über YouTube

YouTube ist eine der beliebtesten Videoplattformen im Internet, auf der
Millionen von Menschen Videos entdecken, ansehen und mit
anderen Nutzern teilen können. YouTube bietet ein Forum, um
weltweit Kontakte zu knüpfen, andere Menschen zu informieren und zu
inspirieren. Es stellt eine Plattform für die Produzenten von eigenen
Inhalten und für Werbetreibende im Großen wie im Kleinen dar. YouTube, LLC mit Sitz in San Bruno, Kalifornien, ist eine Tochter der Google Inc.

Über GEMA

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 6. Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Kay Oberbeck, Head of Corporate Communications + Public Affairs
Google Deutschland, Österreich, Schweiz, Skandinavien
E-Mail: kayo@google.com, Telefon: 4/88179226

Gaby Schilcher, GEMA Kommunikation, Telefon: 89/483-428, Telefax:
89/483-424, E-Mail: gschilcher@gema.de
Gruß Jürgen

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taddeo
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von taddeo »

azs hat geschrieben:Hallo,

es ist ja so, dass auf literarische Texte von Autoren, welche schon ein paar Jahrhunderte tot sind, keine Lizenzrechte mehr angewandt werden dürfen und Copyright-Ansprüche etc. wegfallen. Wie sieht das in dem Fall eigentlich in der jahrhunderte(tausende)alten Kirchenmusik aus, wie zum Beispiel in der Gregorianik oder der orthodoxen Musik? Inwieweit ist man dort eingeschränkt, wenn man zum Bsp. Musik auf einer Homepage veröffentlichen möchte etc.? Können da Geltungsansprüche von dritten eingefordert werden? Wenn ja, wer entscheidet sowas?

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In aller Kürze kannst Du Dir folgendes als Grundsätze merken: Musik hat verschiedene Aspekte, die hinsichtlich des Urheberrechts verschieden betrachtet werden müssen.

1. Die Komposition an sich. Deren Schutz endet in Europa (fast überall) mit Ablauf von 70 Jahren nach dem Todesjahr des Komponisten. Beispiel: Max Reger verstarb am 11. Mai 1916, die 70-Jahres-Frist begann am 1.1.1917 zu laufen = Ende der Schutzfrist am 31.12.1986. Ausnahmen sind zB russische Komponisten, dort gilt, soweit ich weiß, eine Schutzfrist von 50 Jahren, ebenso in den USA.
2. Die Notenausgabe(n) der Komposition. Die darf man generell erst kopieren, wenn sie nicht mehr käuflich erhältlich sind (vergriffen). Wer also ein Stück aus einer bestimmten Uralt-Ausgabe singen will, kann diese Noten durchaus kopieren. Das Druckbild bzw. der Notensatz und wissenschaftliche Ausgaben können aber in Deutschland vom Verlag bei der VG Musikedition geschützt werden, diese Schutzfrist beträgt dann i. d. R. 25 Jahre. Ein Reprint einer alten Ausgabe ist daher ohne Einwilligung des Originalverlages nicht möglich, weil der die Rechte am Notenbild beanspruchen kann.
Wenn Du aber hergehst und das Stück selber neu setzst oder abschreibst, dann ist das nach Ablauf der Schutzfrist eigentlich kein Problem.
3. Wiedergaben (Aufführungen und Aufnahmen) der Komposition. Wiedergeben darf man im Prinzip jede Komposition, solange man nicht an die Öffentlichkeit geht oder kommerzielle Interessen damit verfolgt. Wer eine geschützte Komposition zB in einem Konzert aufführen (egal ob mit oder ohne Eintritt) oder auf CD aufnehmen will, muß dies der GEMA melden und dafür Tantiemen entrichten. Wer diese CD in der Öffentlichkeit abspielt, ebenso. Tantiemenansprüche aus so einer Wiedergabe haben Urheber und Verlage.

Falls Du da konkrete Fragen hast, kannst Du Dich gerne bei mir melden; falls möglich, werde ich versuchen, Dir weiterzuhelfen. Aber das deutsche Urheberrecht ist etwas monströs und auch die GEMA ist nicht in allen Fällen sattelfest damit. Unsicherheiten und Streitfälle sind fast vorprogrammiert.

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anneke6
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von anneke6 »

Ist keine Kirchenmusik, aber ich fand einmal zufällig die Behauptung, das Lied "Happy Birthday" sei urheberrechtlich geschützt.
http://www.snopes.com/music/songs/birthday.asp
:vogel:
???

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taddeo
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von taddeo »

Soweit ich den Artikel verstehe, kann das durchaus stimmen.

Das ist aber wohl eine Besonderheit des anglo-amerikanischen Urheberrechts, das ganz andere Spielregeln hat als das mitteleuropäische. Solche "Fristverlängerungen" wären bei uns wahrscheinlich nicht ohne weiteres möglich.

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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von azs »

@taddeo:

Danke für dein helfendes Angebot :) Dann schau dir einfach folgenden Post von mir an und sag mir was dazu:
azs hat geschrieben:Danke erstmal für eure Antworten. Also soweit habe ich es verstanden: An den Kompositionen bzw. Melodien kann niemand mehr Geltungsansprüche rechtlich wirksam machen - schonmal gut. Mir geht es jedoch zum Beispiel darum:

Ich finde auf youtube irgendein Video mit orthodoxer Musik. Nehmen wir einfach mal dieses hier (als Beispiel): http://www.youtube.com/watch?v=Fkz_G8Q9 ... re=related

Psalm 5. Ich lad mir das youtube-Video runter und wandel es als mp3 um, danach füge ich es meinetwegen in eine mp3-Playliste auf einer Internetseite ein, zur musikalischen Untermalung der Inhalte. An sich kann niemand Rechte am musikalischen Werk geltend machen (da schon sehr alt), aber: Das muss ja logischerweise von irgendjemandem gesungen und auch aufgenommen worden sein. Hätten diese Leute die Möglichkeit Ansprüche an mich zu stellen? Das wäre so der Knackpunkt.

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Robert Ketelhohn
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von Robert Ketelhohn »

(Meine unmaßgebliche Meinung: Die Wahrscheinlichkeit, daß diese
rumänischen Mönche dir aufs Dach stiegen oder dich abzockten, ist
denkbar gering. Theoretisch könnten sie aber.)
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von azs »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:(Meine unmaßgebliche Meinung: Die Wahrscheinlichkeit, daß diese
rumänischen Mönche dir aufs Dach stiegen oder dich abzockten, ist
denkbar gering. Theoretisch könnten sie aber.)
;D das dachte ich mir auch schon das ein oder andere Mal. Aber wer weiß was hier und dort für Abgründen ruhen? :P

Nein mal im Ernst: Mein Problem sind ja gar nicht die Sänger, sondern eher irgendwelche Verlage, Record Labels oder die nette GEMA, denen es ja eine Freude ist, Menschen zu suchen, die Musik irgendwo posten...

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Piusderdritte
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von Piusderdritte »

Illegale Notenkopien in der Katholischen Kirche - Großer wirtschaftlicher Schaden für Komponisten, Textdichter und Musikverlage
Illegales Kopieren von Noten ist in katholischen Kirchen offenbar gängige Praxis. Nach Auswertung einer repräsentativen Erhebung, an der in den Jahren 211/212 872 katholische Gemeinden teilgenommen haben, musste die VG Musikedition feststellen, dass innerhalb der katholischen Kirche pro Jahr mehr als 7. Kopien von urheberrechtlich geschützten Chor- und zum Teil auch Instrumentalwerken illegal – also ohne Genehmigung der Rechteinhaber – hergestellt werden. Dies entspricht einem jährlichen wirtschaftlichen Schaden für die betroffenen Autoren und Verlage in Millionenhöhe.

Zudem handelt es sich bei den mehr als 7. Kopien von Chorwerken nur um die „Spitze des Eisbergs“, da nur die Kopien erfasst wurden, die aus Unkenntnis der Rechtslage übermittelt wurden. „Dies wiederum bedeutet“, so Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, „dass der hieraus resultierende wirtschaftliche Schaden für Komponisten, Textdichter und deren Chorverlage – zurückhaltend geschätzt – pro Jahr im niedrigen bis mittleren siebenstelligen Euro-Bereich liegt.“ Neben den finanziellen Verlusten, so Krauß weiter, gefährde das weit verbreitete illegale Kopieren von Chornoten aber auch die Vielfalt des kirchenmusikalischen Musizierens, da es für viele Verlage heute kaum noch rentabel sei, Chorwerke zu publizieren. Dr. Heinz Stroh, Geschäftsführer des Deutschen Musikverleger-Verbandes dazu: „Schon jetzt müssen wir leider feststellen, dass sich einzelne Verlage aus dem kirchenmusikalischen Bereich zurückgezogen haben, andere kämpfen um ihre Existenz.“

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) teilte der VG Musikedition mit, dass er aufgrund der dezentralen kirchlichen Strukturen und der rechtlichen Selbständigkeit der Gemeinden keine effektiven Maßnahmen zur Vermeidung der Urheberrechtsverstöße ergreifen könne, da die Verletzungen des geltenden Rechts durch die Gemeinden und Kirchenmusiker vor Ort erfolgten. Dazu Prof. Dr. Enjott Schneider, Präsident des Deutschen Komponistenverbandes: „Es ist bedauerlich, dass die Verantwortungsträger in der katholischen Kirche offensichtlich nicht dazu bereit sind, ernsthaft eine für Komponisten und Textdichter unhaltbare Situation zu verändern.“

VG Musikedition, Deutscher Komponistenverband und Deutscher Musikverleger-Verband prüfen nun gemeinsam mit ihren Mitgliedern, welche Maßnahmen geeignet sind, um in Zukunft Verstöße gegen das Kopierverbot von Chornoten zu verhindern, und wie mit den aktuellen Rechtsverletzungen umzugehen ist.

http://www.vg-musikedition.de/
:unbeteiligttu:
"Katholische Haus- und Schulbibel" (aus1928) von Paul Bergmann, ist eine sehr gute Zusammenfassung der Bibel! Sollte jeder Katholik mal gelesen haben. Verständlich geschrieben und schnell durchgelesen!

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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von taddeo »

Kann ich jedes Wort aus eigener Erfahrung unterschreiben.

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Peregrin
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von Peregrin »

Anstatt herumzuseiern sollten sich die Verlage lieber einmal überlegen, wie sie im 21. Jhd. noch einen Mehrwert bieten können. Mit ein paar Mausklicks ein Chorprogramm zusammenstellen, als formschönes Heft preisgünstig drucken, binnen drei Werktagen liefern und per Bankeinzug zahlen lassen ... sowas würde man sich heute erwarten.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.

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taddeo
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Re: Musikrechte an Kirchenmusik?

Beitrag von taddeo »

Peregrin hat geschrieben:Mit ein paar Mausklicks ein Chorprogramm zusammenstellen, als formschönes Heft preisgünstig drucken, binnen drei Werktagen liefern und per Bankeinzug zahlen lassen ... sowas würde man sich heute erwarten.
Das haben schon etliche versucht, und sind allesamt daran gescheitert, daß kaum einer dafür zahlen will. Jeder will Noten, aber sie dürfen nichts kosten.

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