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22. Dezember 2005, 12:37
Vatikanschreiben: Kirchenaustritt ist nicht Glaubensabfall?
http://kath.net/detail.php?id=12389
Da hast Du natürlich Recht.Werner001 hat geschrieben:Wobei aber die Meinung des vatikans die ausschlaggebende sein dürfte....Juergen hat geschrieben:Interessant ist bei dem kath.net-Artikel, daß man sich hier auch auf Aussagen von Klaus Lüdicke beruft.
Lüdicke nimmt nämlich in der Bewertung Kirchenaustritts vor einer staatlichen Behörde eine andere Position ein, als es die einhellige Meinung anderer Kirchenrechtler ist.
Handbuch des Kirchenrechts hat geschrieben:Als formellen Akt des Abfalls von der katholischen Kirche betrachten die Erklärung des Kirchenaustritts u.a. Bruno Primetshofe, Norbert Ruf, Josef Prader, Reinhold Sebott, Heimerl/Pree, Hertmut Zapp, Peter Krämer, Alfred Egid Hierold, Sabine Demel. Dagegen will Lüdicke nur den vor einem kirchlichen Amtsträger erklärten Kirchenaustritt oder den Übertritt zu einer anderern Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft als "actus formalis" im angegebenen Sinne anerkennen, nicht dagegen eine Kirchenaustrittserklärung vor der staatlichen Autorität
Werner
Es ist nur die Frage, warum sich der Vatikan jetzt bemüßigt sieht etwas neu zu regeln, daß seit den 30er Jahren des vorherigen Jahrhunderts in dieser Form in Dtl. so von den Bischöfen verstanden wurde, wie es verstanden wird.
Daran schließt sich dann die Frage an, wie nun z.B. Ehen zwischen einem "ausgetretenen" Katholiken und einem Protestanten zu bewerten sind. Das wären keine gültigen Ehen, da der ausgetretene Katholik weiterhin an die Formpflicht gebunden ist.
Da es sich "nur" um eine Gesetzesinterpretation handelt und nicht um ein neues Gesetz, stellt sich die Frage nach einer möglichen rückwirkenden Gültigkeit. Bei einem Gesetz ist es die Regel, daß es keine rückwirkende Gültikeit hat; aber bei einer reinen Gesetzesinterpretation?
Insgesamt sehe ich hier keine Probleme mit der Kirchensteuer, sondern viele Probleme im Eherecht.