Ausschluß von den Sakramenten durch Heirat?
Ausschluß von den Sakramenten durch Heirat?
Hallo ihr,
in einem anderen Forum wurde behauptet, wenn ich meinen Freund, nachdem er geschieden ist, heiraten würde, würde ich trotzdem Ehebruch begehen und von den Sakramenten ausgeschlossen werden. So wäre das halt in meiner katholischen Kirche.
Mein Freund ist nicht katholisch, seine Ex-Frau auch nicht und meine vorherige Ehe wurde für ungültig (nach katholischen Kirchenrecht) erklärt.
Kann mir dazu einer was sagen?
Gruß von Sarrha
in einem anderen Forum wurde behauptet, wenn ich meinen Freund, nachdem er geschieden ist, heiraten würde, würde ich trotzdem Ehebruch begehen und von den Sakramenten ausgeschlossen werden. So wäre das halt in meiner katholischen Kirche.
Mein Freund ist nicht katholisch, seine Ex-Frau auch nicht und meine vorherige Ehe wurde für ungültig (nach katholischen Kirchenrecht) erklärt.
Kann mir dazu einer was sagen?
Gruß von Sarrha
Re: Ausschluß von den Sakramenten durch Heirat?
Wenn die Ehe deines Freundes gültig ist/war, dann kannst eh nicht heiraten dann ist das "geschiedene Wiederverheiratete" und dadurch kein Sakrament.Sarrha hat geschrieben:Hallo ihr,
in einem anderen Forum wurde behauptet, wenn ich meinen Freund, nachdem er geschieden ist, heiraten würde, würde ich trotzdem Ehebruch begehen und von den Sakramenten ausgeschlossen werden. So wäre das halt in meiner katholischen Kirche.
Mein Freund ist nicht katholisch, seine Ex-Frau auch nicht und meine vorherige Ehe wurde für ungültig (nach katholischen Kirchenrecht) erklärt.
Kann mir dazu einer was sagen?
Gruß von Sarrha
LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
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- Knecht Ruprecht
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Wenn dein aktueller Freund nicht katholisch geheiratet hat, dann war er wohl nie richtig verheiratet. Ich weiß es jedoch nicht, ob die Kirche Abkommen mit anderen Religion bzw. communites hat, wonach die Ehen anderer communites anerkannt werden.
Eine ganz andere Frage ist natürlich, wieso dein jetziger Freund, nicht zur katholischen communiy gehören will, aber das Bedüfnis hat, in der katholischen community zu heiraten.
Eine ganz andere Frage ist natürlich, wieso dein jetziger Freund, nicht zur katholischen communiy gehören will, aber das Bedüfnis hat, in der katholischen community zu heiraten.
- Benedictus
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Re: Ausschluß von den Sakramenten durch Heirat?
Moment, wenn ihr Freund nicht katholisch ist und auch nie kirchlich geheiratet hat, dann war er aus Sicht der Kirche nie verheiratet und demzufolge wären die beiden nach einer Heirat auch nicht "geschiedene Wiederverheiratete". (Hatten wir sowas ähnliches nicht kürzlich schon mal in einem anderen Thread?)FioreGraz hat geschrieben:
Wenn die Ehe deines Freundes gültig ist/war, dann kannst eh nicht heiraten dann ist das "geschiedene Wiederverheiratete" und dadurch kein Sakrament.
Gruss, Benedictus
So ne Diskussion hatten wir schon mal, wo aber Jürgen eine Entscheidung der Rota brachte wonach die Ehe zwischen zwei Protestanten ebenfalls gültig ist.
LG
Fiore
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Fiore
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- Robert Ketelhohn
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Sarrha, ist dein Freund getauft (also vermutlich Protestant)?
Falls ja, und falls obendrein seine frühere Frau auch getaufte
Protestantin (oder so was Ähnliches) ist, dann ist deren Ehe
erst einmal als gültig anzusehen.
Eine eventuelle Ungültigkeit müßte erst vor einem katholi-
schen Ehegericht nachgewiesen werden.
Nebenbei bemerkt, wäre es natürlich auch eine wichtige Frage,
wie er generell zur (katholischen) Kirche steht.
Falls ja, und falls obendrein seine frühere Frau auch getaufte
Protestantin (oder so was Ähnliches) ist, dann ist deren Ehe
erst einmal als gültig anzusehen.
Eine eventuelle Ungültigkeit müßte erst vor einem katholi-
schen Ehegericht nachgewiesen werden.
Nebenbei bemerkt, wäre es natürlich auch eine wichtige Frage,
wie er generell zur (katholischen) Kirche steht.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Robert Ketelhohn hat geschrieben:Sarrha, ist dein Freund getauft (also vermutlich Protestant)?
Falls ja, und falls obendrein seine frühere Frau auch getaufte
Protestantin (oder so was Ähnliches) ist, dann ist deren Ehe
erst einmal als gültig anzusehen.
Eine eventuelle Ungültigkeit müßte erst vor einem katholi-
schen Ehegericht nachgewiesen werden.
Nebenbei bemerkt, wäre es natürlich auch eine wichtige Frage,
wie er generell zur (katholischen) Kirche steht.
Getauft sind sie beide, zweimal. Sie sind Siebentags-Adventisten. Womit über das Verhältnis zur katholischen Kirche erstmal einiges gesagt ist.
Geheiratet haben sie standesamtlich, bevor sie Adventisten wurden.
Mein Freund ist durch meinen Einfluß jetzt allerdings kaum noch Adventist zu nennen, sondern eher "auf dem Weg".
Vielleicht könnten wir nicht katholisch heiraten, aber wenigstens zivil. Würde mich das von der katholischen Gemerinschaft ausschließen?
Sarrha
Zweimal getauft, also waren sie vorher schon getauft, bevor sie geheiratet haben?
Wenn das der Fall war, und zwar wenn beide nicht katholisch getauft waren, dann sind sie beim Standesamt kirchenrechtlich gültig getraut worden, dann müsste dein Freund seine frühere Ehe erst mal anullieren lassen, was nicht so einfach sein dürfte.
Zwar wird oft mehr oder weniger unverhohlen zu gewissen "Notlügen" geraten um so eine Anullierung herbeizuführen, aber die darauf folgende katholische Ehe wäre dann ja nichts weiter als eine Sakramentserschleichung und damit im Grunde genommen noch schlimmer als gar keine katholische Hochzeit.
Wenn allerdings mindestens einer von beiden katholisch getauft war dann habt iht Glück, dann war die Standesamtsheirat unerlaubt, die Ehe damit ungültig und ihr seid fein raus.
Werner
Wenn das der Fall war, und zwar wenn beide nicht katholisch getauft waren, dann sind sie beim Standesamt kirchenrechtlich gültig getraut worden, dann müsste dein Freund seine frühere Ehe erst mal anullieren lassen, was nicht so einfach sein dürfte.
Zwar wird oft mehr oder weniger unverhohlen zu gewissen "Notlügen" geraten um so eine Anullierung herbeizuführen, aber die darauf folgende katholische Ehe wäre dann ja nichts weiter als eine Sakramentserschleichung und damit im Grunde genommen noch schlimmer als gar keine katholische Hochzeit.
Wenn allerdings mindestens einer von beiden katholisch getauft war dann habt iht Glück, dann war die Standesamtsheirat unerlaubt, die Ehe damit ungültig und ihr seid fein raus.
Werner
- Knecht Ruprecht
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Hier hatten wir doch schon mal sowas Ähnliches. Vielleicht liefert das ja die passende Antwort.
Gruss, Benedictus
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- Yeti
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Eherecht
In der Ostkirche ja. Dort existiert die (erste (!) und daher auch sakramentale) Ehe fort. Aus pastoralen Gründen wird allerdings bis zu dreimal eine Wiederheirat zugelassen, jedoch ohne den (in der Ostkirche die Ehe konstituierenden) Brautsegen und nach einer siebenjährigen Abstinenz von der Hl. Eucharistie. Aber frag' mal Alexander, der kann Dir das sicher noch besser erklären. Bei mir ist die Kirchenrechtprüfung schon 'ne Weile her und Ostkirchenrecht wurden wir nicht gefragt (hat mich aber interessiert).Knecht Ruprecht hat geschrieben:Bis der Tod euch scheidet.
Ist die Ehe im Himmel nicht mehr gültig? Muss Mann dann wieder von Neuem auf Frauenjagt gehen? Oder gibt es dann zur Abwechslung mal einen Frauenüberschuss?
Für die Westkirche (hier meine ich die römisch-katholische Kirche) gilt seit alters her: consensus facit matrimonium. Anders als in der Ostkirche ist das eigentlich konstituierende Element der Ehekonsens der Brautleute (allerdings schon immer unter Assistenz (entweder eines Priesters oder Diakons - im Normalfall, um klandestine (heimliche) Ehen zu verhindernund vor allem um den Konsens der Eheleute festzustellen und zu erfragen - Verheiratete mögen sich erinnern...). Und wenn ich noch alles tatsächlich richtig im Kopf haben sollte, dann sind selbst Ehen, deren beider Ehepartner nicht katholisch, ja sogar nicht einmal getauft sind, als prinzipiell erst einmal bis zum Erweis des Gegenteils als unauflöslich zu betrachten (der CIC spricht hier von der prinzipiellen "Rechtsgunst" der Ehe), und zwar aufgrund des Naturrechts. Da sind sich aber Dogmatiker und Kanoniker bis heute im Grund uneins (wie so häufig in der Kanonistik) und der Fall ist ja auch höchst hypothetisch...
Gruß, Yeti
- Yeti
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Re: Eherecht
Ich bin geschockt ob meiner Blauäugigkeit (s. früher verlinkter Nachbarthread). Mein posting war zwar nicht das fünfte, aber ich bin tatsächlich der schönde Bube, der die Naturehe in die Runde warf... mal nachlesen.Yeti hat geschrieben:In der Ostkirche ja. Dort existiert die (erste (!) und daher auch sakramentale) Ehe fort. Aus pastoralen Gründen wird allerdings bis zu dreimal eine Wiederheirat zugelassen, jedoch ohne den (in der Ostkirche die Ehe konstituierenden) Brautsegen und nach einer siebenjährigen Abstinenz von der Hl. Eucharistie. Aber frag' mal Alexander, der kann Dir das sicher noch besser erklären. Bei mir ist die Kirchenrechtprüfung schon 'ne Weile her und Ostkirchenrecht wurden wir nicht gefragt (hat mich aber interessiert).Knecht Ruprecht hat geschrieben:Bis der Tod euch scheidet.
Ist die Ehe im Himmel nicht mehr gültig? Muss Mann dann wieder von Neuem auf Frauenjagt gehen? Oder gibt es dann zur Abwechslung mal einen Frauenüberschuss?
Für die Westkirche (hier meine ich die römisch-katholische Kirche) gilt seit alters her: consensus facit matrimonium. Anders als in der Ostkirche ist das eigentlich konstituierende Element der Ehekonsens der Brautleute (allerdings schon immer unter Assistenz (entweder eines Priesters oder Diakons - im Normalfall, um klandestine (heimliche) Ehen zu verhindernund vor allem um den Konsens der Eheleute festzustellen und zu erfragen - Verheiratete mögen sich erinnern...). Und wenn ich noch alles tatsächlich richtig im Kopf haben sollte, dann sind selbst Ehen, deren beider Ehepartner nicht katholisch, ja sogar nicht einmal getauft sind, als prinzipiell erst einmal bis zum Erweis des Gegenteils als unauflöslich zu betrachten (der CIC spricht hier von der prinzipiellen "Rechtsgunst" der Ehe), und zwar aufgrund des Naturrechts. Da sind sich aber Dogmatiker und Kanoniker bis heute im Grund uneins (wie so häufig in der Kanonistik) und der Fall ist ja auch höchst hypothetisch...
Gruß, Yeti
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Ich würde mal behaupten, ihr könnt so oft standesamtlich "heiraten" wie ihr mögt.Sarrha hat geschrieben:Vielleicht könnten wir nicht katholisch heiraten, aber wenigstens zivil. Würde mich das von der katholischen Gemerinschaft ausschließen?
Es kommt eher darauf an, ob ihr dann auch ehelich lebt (wenn du verstehst, was ich meine). Denn dies würde ohne sakramentale Ehe außerehelichen Geschlechtsverkehr bedeuten und damit eine schwere Sünde darstellen, die dich wiederum von den Sakramenten ausschließt.
Aber ich bin sicher kein Experte auf dem Gebiet des katholischen Eherechts.
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Die Ehe ist im Himmel nicht mehr gültig - wie du schreibst bis der Tod euch scheidet. Durch den "Scheidungsrichter" Tod, kannst du auch noch eine 2. 3.,... sakramentale Ehe eingehen.Knecht Ruprecht hat geschrieben:Bis der Tod euch scheidet.
Ist die Ehe im Himmel nicht mehr gültig? Muss Mann dann wieder von Neuem auf Frauenjagt gehen? Oder gibt es dann zur Abwechslung mal einen Frauenüberschuss?
Im Himmel ist der Ehegemeinschaftliche vorgeschmack auf die jenseitige Seligkeit auch nicht mehr nötig, da du ja im Himmel schon in der vollkomenen Seligkeit wandelst.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Trotzdem möchte ich im Himmel auf meine Frau nicht verzichten.Linus hat geschrieben:Die Ehe ist im Himmel nicht mehr gültig - wie du schreibst bis der Tod euch scheidet. Durch den "Scheidungsrichter" Tod, kannst du auch noch eine 2. 3.,... sakramentale Ehe eingehen.Knecht Ruprecht hat geschrieben:Bis der Tod euch scheidet.
Ist die Ehe im Himmel nicht mehr gültig? Muss Mann dann wieder von Neuem auf Frauenjagt gehen? Oder gibt es dann zur Abwechslung mal einen Frauenüberschuss?
Im Himmel ist der Ehegemeinschaftliche vorgeschmack auf die jenseitige Seligkeit auch nicht mehr nötig, da du ja im Himmel schon in der vollkomenen Seligkeit wandelst.
Das fragten schon die PharisäerKnecht Ruprecht hat geschrieben:Bis der Tod euch scheidet.
Ist die Ehe im Himmel nicht mehr gültig? Muss Mann dann wieder von Neuem auf Frauenjagt gehen? Oder gibt es dann zur Abwechslung mal einen Frauenüberschuss?
Daher auch Luthers auffassung das die Ehe ist ein irdisch Ding ist."Meister, Mose hat geboten: Wenn ein Mann kinderlos stirbt, so soll sein Bruder dessen Frau heiraten und für seinen Bruder Nachkommen erwecken. Nun waren bei uns sieben Brüder. Der erste heiratete und starb. Da er kinderlos geblieben war, hinterließ er seine Frau seinem Bruder. Ebenso ging es mit dem zweiten und dem dritten bis zum siebten. Zuletzt von allen starb die Frau. Wem von den Sieben wird die Frau nun bei der Auferstehung gehören? Alle haben sie ja geheiratet." Jesus gab ihnen zur Antwort: "Ihr seid im Irrtum; ihr kennt weder die Schrift noch die Macht Gottes. Denn nach der Auferstehung heiraten sie nicht mehr und werden auch nicht geheiratet; sie werden sein wie die Engel im Himmel.
LG
Fiore
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