Kirche in der Schweiz und ihre Sonderwege... ;(

Allgemein Katholisches.
Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

Letzten Sonntag, den 21. Oktober feierte die Kirchgemeinde Röschenz mit einem Gottesdienst und anschliessenden Gemeindefest den Prozessausgang.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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ad_hoc
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Beitrag von ad_hoc »

Ich denke, dass die "katholische" Kirchen-Gemeinde Röschenz sich nunmehr endgültig außerhalb der Katholischen Kirche positioniert hat.

Gruß, ad_hoc
quidquid cognoscitur, ad modum cognoscentis cognoscitur (n. Thomas v. Aquin)

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FioreGraz
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Beitrag von FioreGraz »

ad_hoc hat geschrieben:Ich denke, dass die "katholische" Kirchen-Gemeinde Röschenz sich nunmehr endgültig außerhalb der Katholischen Kirche positioniert hat.

Gruß, ad_hoc
Sieh es wie es ist, als Realsatiere im Sinne von Popetown mit umgekehrten Vorzeichen.

LG
Fiore
Einer ist Gesetzgeber und Richter, er, der die Macht hat, zu retten oder zu verderben. Wer aber bist du, daß du den Nächsten richtest? (Jak4,12)
In necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Radio Vatikan am 07.11.07
Schweiz: „Fall Sabo“ soll nicht weiter vor Gericht behandelt werden

Im „Fall Sabo“ verzichtet die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Basel-Landschaft auf einen Weiterzug an das Bundesgericht, also in die dritte Instanz. Durch das Urteil sehe sich der Landeskirchenrat in wesentlichen Punkten bestätigt, er bemängle aber auch Widersprüche. So zeige das Kantonsgericht entgegen den Erwartungen keinen Weg auf, wie in dem Fall vorgegangen werden müsste. Das steht in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung der Landeskirche.
Der Landeskirchenrat wolle andere Wege suchen, um „in der verfahrenen Situation zu einer Lösung zu kommen“, und habe mit den Beteiligten bereits erste Gespräche geführt.
Das Kantonsgericht hatte am 5. September entschieden, dass die Kirchgemeinde Röschenz den Priester Franz Sabo nicht entlassen muss. Das deutsche Erzbistum Bamberg, wo der vom Basler Bischof Kurt Koch suspendierte Priester Franz Sabo inkardiniert ist, hat Anfang November gegenüber der Schweizer Sonntagspresse bestätigt, dass man mit dem Bistum Basel daran sei abzusprechen, wie es im Fall Sabo weitergehen soll.
(kipa 07.11.2007 mg)
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Radio Vatikan am 08/11/2007 15.13.17
Schweiz: Komm zurück, Franz

Im "Fall Sabo" fordert das Erzbistum Bamberg, Heimatdiözese des suspendierten Priesters Franz Sabo, den Röschenzer Pfarradministrator auf, von sich aus das Anstellungsverhältnis zu kündigen. Das berichtet die "Basler Zeitung" von diesem Donnerstag. Franz Sabo habe ein Schreiben des Generalvikars von Bamberg erhalten. Dieser fordere ihn auf, selbst das Anstellungsverhältnis mit der Kirchgemeinde Röschenz zu beenden. Sabo solle Bischof Kurt Koch Gehorsam erweisen. Der Entzug der "Missio canonica" und die Suspendierung habe weltweite Geltung.

Der Streit um Sabo geht auf das Jahr 2003 zurück, als dieser in einem Zeitungsartikel scharfe Kritik an Bischof Koch und der katholischen Führung übte. Koch entzog Sabo, Pfarradministrator in Röschenz, 2005 die "Missio canonica" und suspendierte ihn später auch in seinem priesterlichen Amt. Die Kirchgemeinde Röschenz weigert sich jedoch, Sabo zu entlassen. Das Baselbieter Kantonsgericht hat am 5. September einstimmig entschieden, dass die Kirchgemeinde ihrem Pfarrer Sabo nicht kündigen muss. Sabo sei in seinen Grundrechten verletzt worden, weil ihm Bischof Koch kein rechtliches Gehör gewährt habe. Der Entzug der "Missio canonica" dürfe deshalb nicht zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen.

(kipa 08.11.2007 sk)
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ottaviani
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Beitrag von ottaviani »

das tut der Mann sicher nicht

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Radio Vatikan am 14.11.07:
14/11/2007 13.59.58
Schweiz: Kritik an Kritik

Auf breites Unverständnis stößt Bischof Kurt Koch mit seiner Kritik am Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Koch hatte geschrieben, das Urteil sei für ihn irrelevant und nicht bindend. Er wies zudem die Zuständigkeit des staatlichen Gerichts im Fall Sabo zurück.
Der Präsident der Rechtskommission des Nationalrats, der Grüne Nationalrat Daniel Vischer, sagte dazu im Schweizer Radio, der Bischof habe offenbar nicht begriffen, dass auch für die Landeskirchen die rechtsstaatlichen Grundlangen gelten. Die staatliche Rechtsordnung gehe in der Schweiz vor.
Der Luzerner Staatsrechtler Paul Richli meinte im „Tages Anzeiger" vom Mittwoch, Koch hätte die Zuständigkeit staatlicher Gerichte zum vornherein bestreiten müssen. Dies nach verlorenem Verfahren zu tun, untergrabe die Glaubwürdigkeit seines Standpunktes.
Der Zürcher CVP-Präsident Markus Arnold, erklärte gegenüber dem Blatt, mit seinem „undifferenzierten Rundumschlag" habe Koch viel „Goodwill verscherzt“ und der katholischen Kirche „enorm geschadet".
Unterstützung erhielt der Bischof von der kleinen, konservativen „Katholischen Volkspartei". Koch habe in brillanter und zukunftsweisender Art und Weise den Weg für den Umbau des „eigenbrötlerischen schweizerischen Staatskirchenrechts" vorgezeichnet.
(kipa 14.11.2007 mc)
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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Ecce Homo hat geschrieben:Radio Vatikan am 14.11.07:
14/11/2007 13.59.58
Schweiz: Kritik an Kritik

Auf breites Unverständnis stößt Bischof Kurt Koch mit seiner Kritik am Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft. Koch hatte geschrieben, das Urteil sei für ihn irrelevant und nicht bindend. Er wies zudem die Zuständigkeit des staatlichen Gerichts im Fall Sabo zurück.
Der Präsident der Rechtskommission des Nationalrats, der Grüne Nationalrat Daniel Vischer, sagte dazu im Schweizer Radio, der Bischof habe offenbar nicht begriffen, dass auch für die Landeskirchen die rechtsstaatlichen Grundlangen gelten. Die staatliche Rechtsordnung gehe in der Schweiz vor.
Wunderbar! Genau das ist das Dilemma, das ist mit sofaklecks schon ein paar Seiten weiter vorne diskutiert habe. Hier wird munter über Äpfel und Birnen gesprochen. Vielleicht kommt es nun endlich zum großen Knall, und dieses unselige Staatskirchenrecht wird komplett gekippt. Ein neues Konkordat könnte für den Vatikan aus meiner Sicht fast nur Vorteile bringen.

Beten wir für die aufrechten Schweizer Katholiken. Sie haben es nötig!
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Bemerkenswert ist hier auch wieder mal, wie völlig kritiklos und pseudoneutral die Radio Vaticana kirchenfeindliche Äußerungen wiedergibt. :nein:
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Radio Vatikan ist doch schon längst nicht mehr "die Stimme des Papstes". Wundert dich das wirklich noch?
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Schweizer Tagesanzeiger (16.11.07):
16. November 2007, 15:16
Römisch-katholisch ohne Kirchgemeinde
Die katholischen Landeskirchen können von austretenden Mitgliedern nicht verlangen, dass sie der römisch-katholischen Konfession abschwören. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Gemäss Bundesgericht ist ein Teilaustritt aus der römischen-katholischen Kirche möglich. Die bisher verlangte Austritterklärung aus der Glaubensgemeinschaft verstosse gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit, urteilt das Bundesgericht. Eine Austrittserklärung aus der Landeskirche genügt.

Konkret hatte das Bundesgericht den Fall einer Frau aus dem Kanton Luzern zu beurteilen, welche schriftlich den Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Organisation «Katholische Kirchgemeinde Luzern» erklärt hatte. Der Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern verweigerte den Austritt mit der Begründung, ein Teilaustritt aus der Kirche sei nicht möglich. Erforderlich sei vielmehr die Erklärung, nicht mehr der römisch-katholischen Konfession anzugehören.

Praxisänderung
Dagegen reichte die Luzernerin eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein. Diese wurde zwar abgewiesen. Denn für die Lausanner Richter genügt es nicht, wenn jemand erklärt, aus einer regionalen Kirchgemeinde austreten zu wollen.

Dennoch kommt das Urteil aus Lausanne einer Praxisänderung gleich, da es den bisher zusätzlich verlangten Austritt der Austrittswilligen aus der römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft als unzulässig bezeichnet. Neu genügt eine Austrittserklärung aus der Landeskirche.

Mehr zu verlangen, verstösst nach Meinung einer Mehrheit von drei Richtern gegen die verfassungsmässig garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Spirituelle Erklärung
Nach Ansicht der Richtermehrheit muss klar zwischen der Landeskirche und der Weltkirche unterschieden werden. Erstere sei ein rein staatskirchenrechtliches Konstrukt und nicht Teil der Weltkirche. Das Abschwören von der Konfession beeinhalte eine spirituelle Erklärung und insofern auch einen Austritt aus der Weltkirche, was nach kanonischem Recht im übrigen gar nicht möglich sei.

Die beiden unterlegenen Richter hatten argumentiert, dass nach dem Luzerner System jeder Katholik automatisch Mitglied in der Landeskirche sei. Diese auch in anderen Kantonen bestehende Verknüpfung habe zur Folge, dass nicht nur der Austritt aus der Landeskirche erklärt werden könne.

Laut Yolanda Stadelmann, der in Lausanne anwesenden Synodalrätin der katholischen Landeskirche Luzern, muss nun mit den kirchlichen Instanzen diskutiert werden, wie der Entscheid umzusetzen ist und welche Konsequenzen er auf die Leistungen der einzelnen Kirchgemeinden hat.

(grü/sda/ap)
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Radio Vatikan am 18.11.07:
Schweiz: "Kirche-Staat-Verhältnis ist nicht sinnvoll geregelt"

Der Fall Röschenz in der Schweiz hat gezeigt, dass die staatskirchenrechtliche Struktur in der Schweiz Lücken hat: Was soll geschehen, wenn es zum schweren Konflikt kommt zwischen staatlichem und kirchlichem Recht. P. Eberhard von Gemmingen sprach dazu mit dem Schweizer Fach-Juristen Franz-Xaver Weber. Der meinte gleich...
„Dieses System ist insofern nicht sinnvoll geregelt, als genau für diesen Fall des Konflikts keine Regelung vorhanden ist.“
Verbirgt sich nicht hinter dem Konflikt die gesellschaftliche Tatsache, dass die meisten Schweizer mit Kirche nichts mehr zu tun haben wollen, dass sie nicht mehr hinter der Idee der gewünschten vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche stehen.
„Ich würde das nicht so kategorisch sagen. Ich glaube: hauptsächlich besteht die Spannung zwischen den Organen der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und der katholischen Kirche. Viele Kirchgemeinden und Landeskirchenräte haben sich auch in Folge der Spannungen, die es gegeben hat in der Kirche Schweiz vor 10 Jahren und mehr auf eine eigentliche Oppositionsrolle gegen die katholische Kirche eingeschworen. Und darum ist eigentlich der Konflikt zwischen den staatskichenrechtlichen Strukturen und der Kirche zu orten und weniger zwischen den Gläubigen und der katholischen Kirche – wobei natürlich nicht zu verkennen ist, dass ein Teil der Gläubigen durch diese Opposition, die die staatskirchenrechtlichen Institutionen gegen die Organe der katholischen Kirche gemacht haben, angesteckt worden sind. Dadurch sind sie natürlich auch etwas auf Distanz zur Kirche gegangen, was sehr bedauerlich ist.“
Besteht hier ein Konflikt zwischen kirchlicher Basis und den Amtsträger? Oder streiten sich nur die Menschen in den staatskirchlichen Behörden und die Bischöfe?
„Also meine Beurteilung ist, dass „Basis“ eine Art ideologischer Begriff geworden ist. Wenn man genau bedenkt, was „Basis“ ist, dann sind das eigentlich alle Gläubigen. Viele der Gläubigen sind immer noch kirchentreu. Sie gehen zwar weniger in die Kirche als früher, aber interessieren sich eigentlich nicht groß um die institutionellen Systemfragen. Wenn dann nachher von den staatskirchenrechtlichen Körperschaften die „Basis“ erwähnt wird, dann ist das eigentlich eine Begriffsbestimmung, die nur einen Teil des gläubigen Volkes betrifft. Es wird dann aber von den staatskirchenrechtlichen Körperschaften gesagt, es seien alle. Und das stimmt einfach nicht.“
Wie können nun Kirche und Staat diesen Konflikt lösen? Wie geht es weiter? [...]
Was ist zu tun: Soll die katholische Kirche den Status öffentlich-rechtlich aufgeben und eine Privatvereinigung werden wie die Freikirchen oder soll sie nur ihren rechtlichen Status modifizieren und neu absichern.
„Es gibt vielleicht zwei Positionen, die man vertreten könnte: Die eine ist diese Radikalposition mit Trennung von Kirche und Staat. Dabei zieht sich die katholische Kirche ins Privatrecht zurück. Diese Lösung, der ich einige Sympathie entgegenbringe, steht vielleicht dem entgegen, dass doch Kirche in der Welt von heute steht. Und sie verkennt, dass es auch eine Dimension materieller Art hat. Das spricht eigentlich dafür, dass man ein System suchen sollte, in dem diese beiden wichtigen Institutionen, Kirche und Staat eine einvernehmliche Lösung finden, die aber für den Konfliktfall Regeln hat, die keine Eskalation, wie es jetzt im Fall von Röschenz gekommen ist, kennt.“
(rv 18.11.2007 gem/mg)
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Ebenso von Radio Vatikan:
18/11/2007 13.04.15

Schweiz: Bischof Koch musste "Notbremse ziehen"

Er habe im Zusammenhang mit dem Fall Röschenz nie gesagt, „die staatliche Rechtsordnung sei für die Kirche ohne Belang“, sagt der Basler Bischof Kurt Koch in einem Interview mit der „NZZ am Sonntag“ an diesem Sonntag: „Natürlich ist sie von Belang!“ Letztlich gehe es nur um die Frage, „ob der Staat letztgültig über die Sendung eines Priesters befinden“ könne. In seinen Augen sei das eine innerkirchliche Angelegenheit, und deshalb habe er beim Urteil des Kantonsgerichts im Fall Röschenz die „Notbremse“ ziehen müssen.
Beim Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichtes im Fall Röschenz handle es sich um einen „verhängnisvollen Präzedenzfall“, und deshalb sei er gezwungen gewesen, die „Notbremse“ zu ziehen – „und wenn man die Notbremse zieht, knirscht es halt“, so der Basler Bischof.
(kipa 18.11.2007 mg)
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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Ecce Homo hat geschrieben:Beim Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichtes im Fall Röschenz handle es sich um einen „verhängnisvollen Präzedenzfall“, und deshalb sei er gezwungen gewesen, die „Notbremse“ zu ziehen – „und wenn man die Notbremse zieht, knirscht es halt“, so der Basler Bischof.
Der Bischof hat erkannt, was die Stunde geschlagen hat. Nur Mut und weiter so! Er wird es nicht leicht haben...
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michaelis
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Beitrag von michaelis »

Interessant ist beim schweizer staatskirchenrechtlichen Konstrukt aber noch die Frage, welche Möglichkeiten einer Trennung von Staat und Kirche Bischof Koch im Extremfall überhaupt hat.

Denn meines Wissens nach sind in der Schweiz die Gemeinden die KöR. Das würde bedeuten, daß das Bistum zwar diesen Status "zurückgeben" könnte, aber sich an den Strukturen für die Gemeinden nichts ändern würde, solange diese nicht das gleiche tun.

Allons
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Beitrag von Allons »

Ebenfalls nicht uninteressant ist die Eigentumsfrage. Wer kriegt hier welches Grund- Gebäude- und Sacheigentum und eventuell wogegen.

Gruß, Allons!

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Mal ein zaghafter Versuch eines Bischofs, was zu ändern:
21. Dezember 2007, 20:13 - Tagesanzeiger: Bischof Huonder bringt Bistum auf Romkurs

Im Bistum Chur soll die neue Generation der Laientheologen nicht mehr predigen dürfen. Auch will Bischof Huonder die Bistumsleitung umkrempeln.

In seinen ersten hundert Amtstagen pflegte Bischof Vitus Huonder einen offenen Umgang mit den Medien. Gleichwohl ist es nach seiner umstritten Wahl im Juli und der feierlichen Weihe Anfang September eher still geworden um den neuen Churer Oberhirten. Die Ruhe trügt. Huonder hat die Zeit genutzt, um die Weichen auf Restauration zu stellen. Jedenfalls bangen die Laientheologen des Bistums jetzt um ihr Privileg, während der Messe predigen zu dürfen.

Sorgen macht sich etwa Tony Styger, Diakon und Leiter der Dargebotenen Hand Zürich. Er fürchtet, dass es für die Laientheologinnen und -theologen im Bistum Chur schwierig werden dürfte. Anlässlich eines Treffens mit 25 Diakonen in Küsnacht vom 24. Oktober habe Bischof Huonder erklärt, dass er neu zu beschäftigenden Laientheologen, also Pastoralassistenten und Gemeindeleitern, keine Erlaubnis zur Predigt (Homilie) in der Eucharistiefeier mehr erteilen werde. Solchen, die bereits im Amt seien, könne er das nicht verwehren.

«Missstand» korrigieren
Der bischöfliche Informationsbeauftragte Christoph Casetti bestätigt das so: «Wenn man mit der neuen Generation auf den Weg geht, kann man den Missstand eher korrigieren als bei denen, die aus Gewohnheit predigen.» Im schweizerischen System sei man auf Goodwill und Einsicht angewiesen. «Darum versuchen wir, mit Überzeugungsarbeit die neue Generation von Pastoralassistenten und Gemeindeleitern für eine andere Lösung zu gewinnen.»
Probt Huonder also den Alleingang? Das Problem der Laienpredigt figuriere auch auf der Pendenzenliste der Schweizer Bischofskonferenz, entgegnet Casetti. Was das Bistum Chur betrifft, schliesst der Domherr nicht aus, dass hier künftig das Predigtverbot bei der Erteilung der Missio canonica (der kirchlichen Beauftragung) im Pflichtenheft der neuen Pastoralassistenten verankert wird. Diesen Weg habe Vitus Huonder als Generalvikar in Graubünden teilweise so beschritten. Mit einer gezielten Personalpolitik hatte er im Bündnerland auch dafür gesorgt, dass es dort kaum mehr Gemeindeleiter gibt und sich so das Problem der Laienpredigt von selbst erledigt.



Dort, wo Pfarreien einen Gemeindeleiter haben, der selbstverständlich predigt, gibt es laut Casetti auch kaum ein Bedürfnis, für den Sonntagsgottesdienst Aushilfepriester zu suchen. Erfahrungsgemäss stünden aber sonntags viel mehr Aushilfepriester zur Verfügung, als man annehme. Das Argument, dass das Predigtverbot für Laien gar nicht durchsetzbar, weil die immer weniger werdenden Priester überfordert sind, überzeugt Casetti nicht: «Gehe ich als Priester auf Aushilfe, bin ich auch in der Lage, eine kurze Predigt zu halten.»

Eigene Stellung erheblich stärken
Um den römischen Vorgaben zu genügen, wird Huonder nächstes Jahr auch die Bistumsleitung umkrempeln. Statt der bisherigen drei Generalvikare will er nur jenen in Zürich belassen und drei neue Bischofsvikare ernennen. «Das ist international so die Regel», sagt Casetti. Auch in der Diözese Basel hätten die drei Bistumsregionen je einen Bischofsvikar. Bischofsvikare sind wie die Generalvikare das Alter Ego des Bischofs. Erstere erhalten bestimmte Regionen oder bestimmte Aufgaben, während die Generalvikare eigenständige Verantwortung im ganzen Bistum übernehmen. Mit dem neuen Modell würde Bischof Huonder seine eigene Stellung erheblich stärken.
Konkret soll es je einen Bischofsvikar für Graubünden, die Innerschweiz und für Zürich geben - hier also zusätzlich zu Paul Volmar, der noch anderthalb Jahre als Weihbischof und Generalvikar amtiert. «Tritt Vollmar zurück, entsteht eine neue Situation», so Casetti. Der Diözesanbischof könne zwar um einen Weihbischof bitten, die Entscheidung aber liege in Rom. Die Zürcher Kantonalkirche wünscht sich dringend einen Weihbischof, um weiterhin in der Bischofskonferenz vertreten zu sein. Die Sorge ist nur: Wer wird Paul Vollmar nachfolgen und wer werden die drei Bischofsvikare sein?

Schliesslich hat der Churer Bischof gerade zwei überaus konservative Domherren ernannt, den Haas-loyalen Pfarrer Franz Imhof von Attinghausen und den Churer Dompfarrer Harald Eichhorn, der die Churer Kathedrale mit Bischof Huonder teilt. Eichhorn ist Leiter des Churer Priesterkreises, der seit den Wirren um Bischof Haas die linientreuen Priester des Bistums vereint und die «allerseligste Jungfrau und Gottesmutter Maria» verehrt.

Seine eigene Romtreue bekräftigt Bischof Huonder über seinen bischöflichen Wahlspruch: Instaurare omnia in Christo - Alles in Christus erneuern. Gemäss «Radio Rumantsch» hatte schon Papst Pius X. diesen Wahlspruch gewählt, der zu Beginn des 20. Jahrhunderts die Welt verchristlichen wollte und 1954 von Pius XII. heilig gesprochen wurde. In die Geschichte eingegangen aber ist Pius X. als antimodernistischer Papst: Er hatte vom kirchlichen Personal den Antimodernisten-Eid gefordert und mit einem Denunziantensystem die theologischen Hochschulen auf Kurs gehalten. Kaum zufällig fiel Huonders Bischofsweihe vom 8. September auf den 100. Geburtstag der berüchtigten Enzyklika «Pascendi». Mit diesem am 8. September 1907 publizierten Lehrschreiben verurteilte Pius X. alle modernistischen Irrtümer von der Bibelkritik bis zur subjektivistischen Theologie und bescherte damit der Kirche Roms den Bruch mit der intellektuellen Welt.
[Weiter...]
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

kath.ch zieht auch nach:
Bald Predigtverbot für neue Laientheologen im Pflichtenheft?

Der Churer Bischof Vitus Huonder plane, neu zu beschäftigenden Laientheologen, also Pastoralassistenten und Gemeindeleitern, keine Erlaubnis mehr zur Predigt in der Eucharistiefeier zu erteilen, schreibt der Tages-Anzeiger kurz vor Weihnachten. Dazu der Informationsbeauftragte Christoph Casetti gegenüber der Zeitung: «Wenn man mit der neuen Generation auf den Weg geht, kann man den Missstand eher korrigieren als bei denen, die aus Gewohnheit predigen.» Ausserdem sollen in der Bistumsleitung nächstes Jahr Bischofsvikare die Generalvikare ablösen, heisst es weiter.

Bischof Vitus HuonderGemäss Tages-Anzeiger hat der neue Churer Bischof Vitus Huonder die ersten hundert Tage genutzt, die Weichen auf Restauration zu stellen. Tony Styger, Diakon und Leiter der Dargebotenen Hand Zürich, äussert sich besorgt: Anlässlich eines Treffens mit 25 Diakonen habe Bischof Huonder erklärt, dass er neu zu beschäftigenden Laientheologen keine Erlaubnis zur Predigt in der Eucharistiefeier mehr erteilen werde.

Der Domherr und bischöfliche Informationsbeauftragte Christoph Casetti verneint diesen Kurs nicht. Im Gegenteil: Er schliesst auch nicht aus, dass im Bistum Chur künftig das Predigtverbot bei der Erteilung der Missio canoncia – der kirchlichen Beauftragung – im Pflichtenheft der neuen Pastoralassistenten verankert werden könnte. Das Argument, dass das Predigtverbot für Laien gar nicht durchsetzbar sei, weil die immer weniger werdenden Priester überfordert seien, lässt Casetti nicht gelten: «Gehe ich als Priester auf Aushilfe, bin ich auch in der Lage, eine kurze Predigt zu halten», wird er im Tages-Anzeiger zitiert.

Bischofsvikare statt Generalvikare

Wie die Zeitung weiter berichtet, will Huonder statt der bisherigen drei Generalvikare nur jenen in Zürich belassen und drei neue Bischofsvikare ernennen. Laut Casetti ist dies international so die Regel. Mit dem neuen Modell würde Bischof Huonder seine eigene Stellung erheblich stärken: Bischofsvikare erhalten bestimmte Regionen oder bestimmte Aufgaben, während die Generalvikare eigenständige Verantwortung im ganzen Bistum übernehmen.

Laien entmündigt, Priester verheizt

In einem persönlichen Kommentar nimmt der Tages-Anzeiger Journalist Michael Meier kein Blatt vor den Mund. Durch das Unterbinden der Laienpredigt würden die Laien entmündigt und die wenigen Priester verheizt. Sogar der Basler Bischof Kurt Koch wisse, dass die zur Tradition gewordene Predigt der Laien in Zeiten des Priestermangels unverzichtbar sei.

Grosse Opposition gegen die Pläne erwartet Meier nicht. Das kirchliche Personal sei viel zu müde, um sich ständig mit kirchenrechtlichen Formalismen herumzuschlagen. «Eine Kirche, welche die Laien nicht hören will, dafür aber auf einer bestimmten Kniebeuge in der Liturgie beharrt und den Reliquienkult aufleben lässt, eine solche Kirche verabschiedet sich als intellektuelles Gegenüber der Gesellschaft - wie damals unter Pius X.», schreibt der Journalist.

«Den Papst wird’s freuen»
[Weiter...]
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Ähnlich auch, jeweils mit anderer Wortwahl...

SF Tagesschau

"Echo"

Radio Vatikan

Es handelt sich dabei um ein klassisches Beispiel dafür, dass der Traditionsbegriff ausgehebelt wird. Nur, weil einige Laien eine Zeitlang mehr oder weniger mit "Sondergenehmigungen" etc. (da gab es mal vor einigen wenigen Jahren ein Dokument der SBK, worin sie darauf bestanden haben, das "beizubehalten") gepredigt haben, ist das jetzt "Tradition", die man beibehalten will... :roll: :/ :nein:
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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Das Geschrei der kirchenfeindlichen Presse wundert einen ja nicht. Immer wieder bestürzend ist aber die grenzenlose Dämlichkeit der deutschen Sektion der Radiovaticana: »Bisherige Laien sind von dieser geplanten Neuregelung des Churer Bischofs Vitus Huonder nicht betroffen.« – Bisherige Laien. Au weh, au weh.
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maliems
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Beitrag von maliems »

Das freut mich sehr.

Jedermann in der Schweiz und in Rom weiß, dass es ein zweites Einknicken wie bei der Haas-Transferierung nicht geben kann. Insbesondere Bischof Koch macht einen hervorragenden Job. Wenn jetzt noch Huonder dazukomt und wenn Vollmar bald geht...

Hoffen wir, dass dieses antikatholische Landeskirchentum bald sein Ende findet. Welcher Segen wäre die einseitige Aufkündigung des Konkordates durch Rom!

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Walter
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Beitrag von Walter »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Immer wieder bestürzend ist aber die grenzenlose Dämlichkeit der deutschen Sektion der Radiovaticana: »Bisherige Laien sind von dieser geplanten Neuregelung des Churer Bischofs Vitus Huonder nicht betroffen.« – Bisherige Laien. Au weh, au weh.
Nun ja, ich bin von Radio Vatikan (RV) zwar auch nicht begeistert (vor allem, weil immer wieder die Uniaten der orthodoxen Kirche zugeordnet werden), was zur (m.E. gezielten) Desinformation führt. :sauer:

Hier kann man sie zumindest in zweifacher Hinsicht in Schutz nehmen: Zum einen kann man dem Kontext deutlich entnehmen, wer genau mit den "bisherigen Laien" gemeint ist. Zum anderen werden nur die Meldungen, unter denen "rv" steht, selbst erstellt, alles andere ist von externen Agenturen übernommen: häufig z.B. idea (ja nicht gerade katholisch), hier wohl von der sda.

Man muss sich allerdings fragen, warum RV quasi alle Pressemeldungen einfach ungeprüft übernimmt, nur weil vielleicht das Suchwort "katholisch" vorkommt. Sinnvoller wäre es m.E., den Laden so umzustrukturieren, dass sie den Nachrichtendienst mehr zentralisieren und die verschiedensprachigen Sektionen in erster Linie mit der Übersetzung einheitlicher Meldungen und nicht mit der eigenständigen Suche nach "katholischen" Nachrichten beauftragen.


PS: Stand die Agenturmeldung "Die katholische Kirche schafft das Fegefeuer ab" eigentlich auch bei RV (kurzfristig zumindest, sie löschen auch viel wieder)? Eine Dementierung kann man dort aber auch nicht finden.
γενηθήτω το θέλημά σου·

Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

kath.net zieht nach mit dem Melden:
Die schweizerische Gruppe "Luzerner Manifest", eine kirchlich nicht anerkannte Vereinigung, übt in einem offenen Brief Druck auf Vitus Huonder, dem Bischof von Chur, aus, weil dieser vor einigen Tagen klargestellt hat, dass er im Bistum Chur auch in bezug auf Laienpredigten in Einheit mit der Weltkirche sein möchte und deshalb keine Predigten von Laien innerhalb einer Hl. Messe mehr möglich sind.

Das Luzerner Manifest, das auf seiner Website für einen Verein schwuler Seelsorger Schweiz und für die Ideen des "Kirchenvolksbegehrens" wirbt, meint dazu, dass "Gott nicht Mensch in Jesus von Nazareth wurde, um einigen zölibatären Männern eine Vorrangstellung unter den Menschen zu geben".

Die Predigten von Pastoralassistenten in der Predigt werden von der Gruppe als "qualitativ hoch stehende Predigten" bezeichnet, um die eine Gemeinde nicht betrogen werden darf.
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*hust*
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Kipa:
Churer Bischof soll Predigtverbot für Laientheologen zurücknehmen

Offener Brief des "Luzerner Manifestes" an Bischof Vitus Huonder

Luzern, 3.1.08 (Kipa) Der Bischof von Chur wird gebeten, das von ihm kurz vor Weihnachten angekündigte Predigtverbot für Laientheologen rückgängig zu machen. Das steht in einem offenen Brief der Kerngruppe des "Luzerner Manifestes" an Bischof Vitus Huonder, der am Donnerstag, 3. Januar, veröffentlicht worden ist.

Es sei das Anliegen des "Luzerner Manifestes", die Gleichberechtigung insbesondere zwischen Mann und Frau auch in der katholischen Kirche Wirklichkeit werden zu lassen, heisst es im offenen Brief. Mit seiner Ankündigung, künftig Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten, die neu in den Dienst des Bistums Chur treten werden, mit einem "Predigtverbot" zu belegen, habe Bischof Vitus Huonder unter den Vertretern des "Luzerner Manifestes" Konsternation ausgelöst.

Aufruf zum solidarischem Handeln

Gott sei nicht Mensch in Jesus von Nazareth geworden, "um einigen zölibatären Männern eine Vorrangstellung unter den Menschen zu geben", heisst es im Schreiben weiter. Auch könne die Tatsache, dass Gott eine Frau aus dem einfachen Volk als Mutter von Jesus von Nazareth ausgesucht habe, nicht in Übereinstimmung mit der kirchlichen Regelung gebracht werden, dass Frauen in der Eucharistiefeier, dem Mittelpunkt des kirchlichen Lebens, Gottes Wort nicht in der Predigt auslegen dürfen.

Appelliert wird auch an die Solidarität des Bischofs mit der katholischen Kirche in anderen Regionen der Schweiz, wo die Seelsorge immer mehr von Laientheologinnen und Laientheologen aufrechterhalten werde. Wörtlich heisst es im offenen Brief dazu: "Sollen diese Pfarreien um qualitativ hoch stehende Predigten betrogen werden, weil ein Priester noch rasch eine Predigt aus dem Hut zaubern muss, weil er vielleicht am Wochenende drei verschiedenen Gottesdiensten zu drei verschiedenen Themen vorstehen muss?"

Menschenrechte auch nach innen

Ende Oktober 2006 haben 112 Mitglieder katholischer Verbände, Vereine und Behörden in Luzern an einer Tagung zum Thema "Dass Väter und Mütter das Brot reichen" das Luzerner Manifest für eine geschwisterliche Kirche unterzeichnet. Darin werden die Kirchgemeinden unter anderem ermutigt, ihre Verantwortung dem Evangelium gegenüber und "ihre Mündigkeit und ihr Recht" zur Umsetzung der Gleichberechtigung in der Kirche wahrzunehmen.

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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Erzbischof Ludwig Schick erinnert Sabo an Gehorsamspflicht. Kath.net berichtet.
Laut Kirchenrecht hat jenes Bistum, welches einen Pfarrer ursprünglich eingesetzt hat, ihm gegenüber eine Verantwortung. Nach Angaben der Zeitung habe Erzbischof Ludwig Schick in einem Brief Franz Sabo die Frage gestellt, ob er „die Gehorsamspflicht gegenüber dem Basler Bischof“ anerkenne.

Er habe ihn weiters aufgefordert, seine Stelle bei der Kirchgemeinde Röschenz zu kündigen. Sabos Anwalt Thomas Kaiser verfasste daraufhin einen geharnischten Brief an Erzbischof Schick. Das Schreiben wurde – noch ehe der Empfänger es in Händen hatte – von der „Berner Zeitung“ der Öffentlichkeit vorgestellt.

Sabos Anwalt Thomas Kaiser fordert darin den Erzbischof auf, sich in den Konflikt zwischen dem Basler Bischof und Franz Sabo nicht einzumischen. „Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wurde von meinem Mandanten nie ins Auge gefasst und würde zum heutigen Zeitpunkt auch von den meisten Mitgliedern der Kirchgemeinde nicht verstanden“, ist weiters zu lesen.
Es ist schlicht und ergreifend erschütternd, wie desorientiert diese Gemeinde und ihre Unterstützer mittlerweile sind. Es ist wohl nur noch eine Frage der Zeit, bis Sabo endlich Flagge zeigt, und mit Pauken und Trompeten seine "freikatholische Kirche" eröffnet.

Beten wir für die katholische Kirche in der Schweiz!
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Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

:nein: Da ist wohl Hopfen und Malz verloren! Sabo sollte sich mal versuchen sich daran zu erinnern, was er bei seiner Weihe versprochen hat.

Im Herbst 2007 wurde Sabo sogar noch bei den Priesterjubilaren (25.) des Erzbistums Bamberg mit aufgelistet.
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Raimund J.
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Beitrag von Raimund J. »

In der Berner Zeitung ist näheres vom Generalvikar des Erzbistums Bamberg, Georg Kestel zu lesen:
Wird das Erzbistum Bamberg Franz Sabo verbieten, weiter als Pfarrer in der Kirchgemeinde Röschenz tätig zu sein?

Für die Ausübung der Seelsorge in einer Pfarrei ist der Bischof des jeweiligen Ortsbistums zuständig. Die entsprechenden Massnahmen sind ja von ihm seit über zwei Jahren bereits verfügt.

Hoffen Sie tatsächlich, dass er seine Haltung plötzlich ändert und von sich aus das Amt aufgibt respektive kündigt?

Die seit zwei Jahren unbefriedigende Situation erfordert von ihm eine angemessene Reaktion, die bisher nicht zu erkennen ist.

Was tun Sie, wenn nun auch die Aufforderung des Erzbistums nichts nützt?

Es geht um mehr als die Predigt: um die Feier der Sakramente, um die Aufgaben als Pfarradministrator. Zunächst einmal ist die schriftliche Antwort auf den Brief abzuwarten.
Der letzte Satz deutet wohl darauf hin - hoffe ich zumindest - , daß jetzt strengere kirchenrechtliche Maßnahmen verhängt werden.
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Ecce Homo
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Beitrag von Ecce Homo »

Von der Gemeindehomepage die Wünsche des Herrn Sabo:
[...] Wieder haben wir ein Jahr geschafft. Es war ein gutes Jahr für Röschenz und auch für mich.[...] Denn bei allen Verdiensten, die Einzelnen zukommen (und es gibt ein paar Leute, die sich wahrlich mit all ihren Kräften und mit riesigem Zeitaufwand dafür einsetzen, dass wir jetzt überhaupt noch hier zusammen sein können), ohne die Unterstützung der grossen Mehrheit im Dorf wäre jeder Einsatz Einzelner vergebens. [...] Dieser Zusammenhalt wird auch im neuen Jahr nötig sein. Denn so sehr wir uns alle wünschen, dass man uns in Ruhe lässt, so wenig wird dieser Wunsch in Erfüllung gehen. Man hofft und rechnet damit, uns mit weiteren Druckmitteln und Strafen letztlich in die Knie zwingen zu können. Nun – wir werden sehen![...]
No comment... :/
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Asperges1976
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Beitrag von Asperges1976 »

Ist das ein Egomane ! *kopfschüttel*

Kann man denn jetzt kein Laisierungsverfahren einleiten? Was sagt das Kirchenrecht?

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cantus planus
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Beitrag von cantus planus »

Asperges1976 hat geschrieben:Kann man denn jetzt kein Laisierungsverfahren einleiten? Was sagt das Kirchenrecht?
Man kann den Pfarrer suspendieren, was ja bereits geschehen ist. Die Ausübung seiner Tätigkeiten ist ihm bereits untersagt worden. Kirchenrechtlich ist die Sache klar. An dieser Stelle kommt das unselige Schweizer Staatskirchenrecht ins Spiel. Franz Sabo nutzt eine entsprechende Lücke in den gesetzlichen Vorgaben, und übt seinen Dienst weiterhin aus.

Wie Ottaviani oben weiter sagte, hilft an dieser Stelle wohl nur noch ein Interdikt*. Die Situation ist mehr als tragisch, zumal hier eine ganze Pfarrgemeinde und viele externe Anhänger geistlich vollkommen fehlgeleitet sind. Den Betroffenen ist die mehr als fragwürdige Situation in Röschenz ja nicht einmal bewusst. Sie wähnen die "böse Kirche" im Unrecht, die ihnen angeblich grundlos den Pfarrer wegnehmen will.

Es ist tragisch, tragisch, tragisch!

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*) Interdikt. Durch dieses würden sich in diesem Fall Herr Sabo und seine Anhänger wohl nur bestätigt sehen. Man müsste also ein Lokalinterdikt anwenden.
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Raphaela
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Beitrag von Raphaela »

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Traurig, traurig und dass ist die eine heilige katholische Kirche, wozu ich mich eigentlich auch zähle. - Da tut es mir richtig weh, dass ich dazugehöre, fange dann aber an, für die konkrete Gemeinde zu beten....

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