Selbstverständlich ist der Einsatz der Hl. Kirche durch die Bindegewalt gedeckt.Simon hat geschrieben:Bei dieser Antwort gebe ich doch noch einen Kommentar ab: An der Binde- und Lösegewalt der Kirche zweifle ich nicht, aber sie beruft sich in der päpstlichen Entscheidung nicht auf diese sondern erklärt, sie habe nicht die Befugnis, Frauen zu Priesterinnen zu weihen. D. h. doch, bei diesem Problem kann sie ihre Binde- und Lösegewalt nicht einsetzen, als Vollzieher göttlichen Rechtes kann sie die Hände in Unschuld waschen.EinChrist hat geschrieben:Das "Problem" scheint der Zeitgeist zu sein.Simon hat geschrieben: (...)
Probleme macht mir die Entscheidung des Papstes JPII, in der für diese "Problemlösung"der Wille Gottes verantwortlich gemacht wird. An diesem Faktum kaue ich seit in Rom diese Entscheidung fiel.
Herzliche Grüße
(...)
Simon
Die heilige Mutter Kirche hat die Bindungs- und Lösungsgewalt.
Es grüßt,
EinChrist
fG Simon
Denke noch mit grausen an das Kasperletheater auf dem Donauschiff.
Eine Information die alle Zweifel ausräumt
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Kongregation für die Glaubenslehre
Antwort auf den Zweifel
bezüglich der im Apostolischen Schreiben
»Ordinatio sacerdotalis« vorgelegten Lehre
28. Oktober 1995
Der Text wurde entnommen aus: L’’Osservatore Romano, Wochenausgabe in deutscher Sprache, 1995, Nr. 47, S. 4.
Zweifel: Ob die Lehre, die im Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis als endgültig zu haltende vorgelegt worden ist, nach der die Kirche nicht die Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, als zum Glaubensgut gehörend zu betrachten ist.
Antwort: Ja.
Diese Lehre fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist (vgl. Il. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 25,2).
Aus diesem Grund hat der Papst angesichts der gegenwärtigen Lage in Ausübung seines eigentlichen Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), die gleiche Lehre mit einer förmlichen Erklärung vorgelegt in ausdrücklicher Darlegung dessen, was immer, überall und von allen Gläubigen festzuhalten ist, insofern es zum Glaubensgut gehört.
Papst Johannes Paul II. hat in der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz die vorliegende Antwort, die in der ordentlichen Versammlung dieser Kongregation beschlossen worden war, gebilligt und zu veröffentlichen angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, den 28. Oktober 1995, am Fest der Hll. Apostel Simon und Judas.
+ Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt
+ Tarcisio Bertone SDB
em. Erzbischof von Vercelli, Sekretär
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Eine evidente Aussage wie ich meine, damit ist alles gesagt.
Es grüßt,
EinChrist