Interessanter Beitrag aber sicher unvollkommen. Die FSSPX will vieles sein, kann aber nicht alles sein. Zunächst ist Robert zuzustimmen. Hier geht es nur um graue Theorie, unser Kampf in der Wirklichkeit heute ist schon lang ein anderer; eine Abwehrschlacht!
1. Der erste Punkt dürfte unstreitig sein. Darüber haben wir erst kürzlich diskutiert. Viele Menschen hätten sich vor Leid und Elend schon bewahren können, hätten sie die Gebote Gottes stärker gehalten.
2. Nach der Lehre der Kirche hängt die Legitimität einer Regierung nicht von der Art und Weise deren Einsetzung sondern von ihrer Rückbindung an Gott ab. Das kann eine Erbmonarchie genauso betreffen wie eine Demokratie. Nach dem Aquinaten ist die beste Staatsform stets eine Mischung aus Demokratie, Aristokratie und Monarchie.
3. Den dritten Punkt stellt Schmidberger als Frage zur Diskussion. Das halte ich für legitim. Wiewohl ich hier einwerfen möchte, daß das Frauenwahlrecht vielfach den katholischen Parteien genützt hat. Das Zentrum hatte guten Rückhalt unter dem weiblichen Elektorat. Das aber halt zu Zeiten, als besonders die kath. Frauen sich ihrer besonderen Berufung als Mütter (sofern sie nicht einen geistlichen Stand wählten) noch bewußt waren.
4. Der vierte Punkt hängt eng mit den vorrangehenden Punkten zusammen. Man könnte es auf einen Nenner bringen: gewiss war der von Engelbert Dollfuss geformte Ständestaat in Österreich 1933 eine gute Sache.
5. Subsidiarität und Föderalismus sind genuines Gedankengut katholischer Staatslehre.
6. Die Ehe ist eine primär religiöse Instanz, daher ist der Verweis auf das Zivilrecht schon irreführend. Inwieweit man das Konkubinat ächten sollte? Zumindest insoweit, als daß man daraus keinerlei Rechtspositionen ableiten kann.
7. Schmidberger zählt unter Nummer 7 Selbstverständlichkeiten auf.
8. Zu achtens hab ich hier schon mal einen im Remnant erschienenen Artikel, der ursprünglich von Bischof Freiherr von Ketteler stammte. Die Privilegierung der wahren Religion muss nicht zwangsläufig die Unterdrückung anderer falscher, aber nicht ipso facto gotteslästerlicher Kulte beinhalten. Daß in einem katholischen Staat Satanismus keine (zivile) Religionsfreiheit genießen kann, ist auch klar.
9. Das ist sicher richtig.
10. Ja, auch das ist richtig.
11. Der Sinn des Strafrechtes ist der Schutz der Gesellschaft vor Wiederholung der Tat. Zwar handelt es sich um Repression, daß aber nur, weil die Prävention versagt hat.
12. Dem zufolge ist die Todestrafe nur zulässig, wenn es keine gleichtaugliche Alternative gibt.
13. Das klingt etwas klassenkämpferisch. Ein schärferes Kartellrecht ist gewiss nicht verfehlt. Dennoch bildet sich das Großkapital ja vor allem aus der Gier der breiten Massen. Der "christliche Unternehmer" wird ja erst dadurch zum Großkapitalisten, daß er aufgrund enormer Nachfrage breiter Bevölkerungsschichten Wachstumsraten erreichen kann und gleichzeitig durch entsprechende Kapitalbeschaffung an den Börsen usw. neue Investitionsmittel erhält.
14. Ein Streik gegen einen vertragstreuen Arbeitgeber ist stets Sünde. Allerdings sehen die Tarifverträge Streiks als Teil der Spielregeln zumindest teilweise vor, so daß sie hier formal gesehen korrekt sind, aber eine falsche Haltung unter den Arbeitnehmern fördern.
15. P. Schmidberger sollte sich auf die Suche nach derart nachhaltigen Unternehmern machen. Dafür muss der Unternehmer selbst gläubig und verantwortungsbewußt sein. Das ist keine Frage des Staatslebens. Wenn er Arbeitgeber zu seinen Beichtkindern zählen sollte, fragt er sie hoffentlich auf nach der Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber.
16. Diese Form der EU-Agrarpolitik ist mittlerweile auch schon nicht mehr ganz taufrisch. Gewiss hat er recht. Das Verschwinden traditioneller Landwirtschaft hat aber auch mit dem Wunsch nach einem leichteren und bequemeren Leben zu tun. Meiner Erfahrung nach ist traditionelles Landwirtschaften, wie ich es etwa vom Hof der Familie meiner Verlobten kenne, fast nur noch mit Liebhaberei zu erklären (mir gefiel es aber auch, weil es etwas reaktionäres hat
).
17. Wer den KKK aufmerksam gelesen hat, weiß das sich ein Wehrdienstverweigerer nicht auf den katholischen Glauben berufen kann, außer er empfindet es als unsittlich mit Frauen in einer Armee zu dienen. Feindesliebe meint nicht bedingunslose Kapitulation. Das ist etwas für Modernisten. Mir fällt gerade eine Szene aus einem Film der Reihe "Die glorreichen Sieben" ein. Dort bedrohen die Bösewichte eine spanische Missionsstation. Während der Kampf draußen tobt, liest der Pater für seine Schäfchen die Hl. Messe (die Alte natürlich). Am Ende siegen die Guten und der letzte Bösewicht fällt von einer Kugel getroffen zu Boden. Der Pater versucht ihm im Sterben die Hl. Beichte abzunehmen und ihm die Sterbesakramente zu spenden. Als dies vom Sterbenden verweigert wird, beginnt der Pater für seine Seele zu beten. Das stellt aber keineswegs die Notwendigkeit des Kampfes in Frage, sondern erinnert uns an eine höhere Gerichtsbarkeit.
18. Das deutsche Baurrecht gehört grundlegend reformiert. Mehr Bauland, weg mit dem restriktiven Innenbereich nach § 34 BauGB.