Ehebegriff im säkularen Staat

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

In der Türkei gibt es gesetzliche Regeln nur für die Heterosexuellen. Jugendliche werden bis zur Volljährigkeit vor Analverkehr geschützt. Ansonsten bleibt ungeregelter Geschlechtsverkehr ungeregelt. Er wird also weder bestraft, noch vom Staat finanziell gefördert. Die gesetzliche Abstinenz des Staates im Hinblick auf ungeregelten Geschlechtsverkehr gilt seit Mitte des 19. Jahrhunderts. Erst 1926 hat die Türkei nach schweizer Vorbild die Zivilehe eingeführt. Der Vorrang der Zivilehe gegenüber der Imamehe hat sich erst über Jahrzehnte hinweg durchgesetzt. Nach islamischem Recht ist die Anwesenheit eines Geistlichen bei der Eheschließung nicht erforderlich, traditionell jedoch üblich. Zu den kemalistischen Reformen gehört auch das Verbot der Polygamie.

CIC_Fan

Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von CIC_Fan »

JosefBordat hat geschrieben:Die Ministerpräsidentin des Saarlands, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), hat mit Blick auf die Debatte über die Gleichstellung der Eingetragenen Partnerschaft und der Ehe vor einem Dammbruch gewarnt. Und womit? Mit Recht: https://jobo72.wordpress.com/215/6/3 ... ngshoheit/

JoBo
mal vom Inhalt abgesehen die Wortwahl ist eine Polka im Porzellan Laden und zeit von abgrundtiefer Blödheit

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JosefBordat
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von JosefBordat »

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CIC_Fan

Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von CIC_Fan »

warum "kann" der Staat es nicht ob du es akzeptierst ist die Frage aber können tut der staat

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JosefBordat
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von JosefBordat »

Für den Abend jenes Tages, an dem mich eine Website mit dem Titel “Polygamie ist gut für Sie” affirmativ zitiert, hatte ich mir eigentlich überlegt, mit dem Fahrrad Richtung Mongolei aufzubrechen, dort einen Copyshop zu eröffnen und zukünftig in meiner Freizeit Bisamratten zu züchten. Und gerade jetzt ist das Rücklicht kaputt. - https://jobo72.wordpress.com/215/6/12 ... ffinierte/

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Die Polygamie im Sinne einer zeitlichen Abfolge von Ehen ist nicht nur staatlich, sondern im Fall des vorzeitigen Ablebens des Ehegatten auch kirchlich möglich. Hinkende Bigamie kennt auch der reformierte Theologe K. Barth im Sinne einer offenen Dreiecksbeziehung.

Steuerlich begünstigt werden solche Partnerschaftsmodelle noch nicht, wobei denkbar wäre, dass dem mehrere Frauen betreuenden Mann ( ! ) gegenüber dem monogam lebenden und daher weniger soziale Verantwortung tragenden Mann ein erhöhtes Ehegattensplitting zustehen könnte, wenn beide Frauen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sondern sich ehrenamtlich in der Parteiarbeit oder einer Selbsthilfegruppe für polygame Ehefrauen engagieren. Eunuchen könnten von der Steuer abgesetzt werden.

Ein Wohnbereich weiblicher Familienmitglieder, die in polygamer Beziehung leben, ist hier zu sehen:

https://www.youtube.com/watch?v=Yy4y7UQGFug

Wer sich mit der Kulturgeschichte und dem Niedergang der staatlichen Anerkennung polygamer Beziehungen beschäftigt, stellt fest, dass solche Konstrukte durchaus die informelle Frauenherrschaft begünstigt haben, aber formal doch männlicher Vorherrschaft entsprachen. Ehefrauen, die in der Gunst des Mannes weniger hoch standen, starben an Langeweile oder Herzverfettung in der beschaulichen Abgeschiedenheit ihres goldenen Verlieses.

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Viele aktuelle Verwirrungen in der politischen Debatte um die Ehe kommen durch ein unzureichendes Verständnis Begriffsverständnis. Nach biblischer und traditioneller Vernunft ist die Ehe ein Bund oder - mit einem anderen Wort - ein Vertrag über das Zusammenleben von Mann und Frau, die Kinder zeugen wollen. Mit diesem Vertrag versprechen sich die Eheleute die gegenseitige Versorgung sowie die Versorgung der leiblichen oder an leiblicher Stelle angenommenen Kinder, insbesondere im Krankheits- und Todesfall. Die Ehe ist also eine biblische und traditionelle Lebensversicherung.

Außereheliche Beziehungen sowie außereheliche Kinder verletzen diesen Vertrag. Vor allem können entsprechende Personen gegenüber dem betrogenen Ehepartner keine Versorgungsansprüche ableiten.

Aus säkularer Sicht ist die Ehe ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen Bürgern und Bürgerinnen. Der Staat beglaubigt den Vertrag durch Registrierung beim Standesamt und vermittelt gerichtlich bei Streitigkeiten. Darüber hinaus berücksichtigt der Staat steuerrechtlich, dass sich die Mutter - lateinisch heißt Ehe auch matrimonium ( Mutterschaft ) - sich um die gemeinsamen Kinder kümmern kann, während der Vater außerhäuslicher Erwerbsarbeit nachgeht.

Politiker tendieren heute nicht selten dazu, Regel ( Prinzip ) und Ausnahme ( Inkonsequenz ) zu verwechseln. Dabei vertreten sie - nicht von den normativen, sondern den empirischen Wissenschaften herkommend - ein deskriptives Rechtsverständnis, dass sich an den Ausnahmen der Wirklichkeit orientiert und diese beschreibend zur Regel machen will.

Entsprechend fordern sie, auch die vertragliche Regelung von Ausnahmebeziehungen anzuerkennen und zur Regel zu machen. Dabei geht es vor allem um das Steuer-, Adoptions- und Erbrecht - also das Ehefolgerecht.

Soweit geschlechtliche Gemeinschaft nicht auf die Aufzucht leiblicher Kinder und damit auf eine entsprechende Arbeitsteilung ausgericht ist, macht ein Ehegattensplitting bei solchen Beziehungen keinen Sinn. Soweit Adoptivkindern nicht das Leben in einer regelrechten, also normalen Familie ermöglicht wird, macht auch eine Adoption keinen Sinn. Auch Adoptionen durch Alleinerziehende ( als Repräsentanten einer familiären Ausnahmesituation ) sind prinzipiell nicht vorgesehen. Erbrechtlich stellt sich allerdings die Frage, inwieweit Menschen allgemein ihr Eigentum einander übertragen können.

Prinzipiell ist auch aus biblischer Sicht gegen das gegenseitige vertragliche Versprechen zweier oder mehrerer Menschen ( Beispiel: Ordensgemeischaft ) der gegenseitigen Hilfeleistung im Krankheits- und Todesfall nichts einzuwenden. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine sakramentale Ehe, die auf die Aufzucht gemeinsamer leiblicher Kinder ausgerichtet ist. Auch aus staatlicher Sicht ist bei Ausnahmebeziehungen das eheliche Interesse an der Aufzucht gemeinsamer leiblicher Kinder nicht zu erkennen.

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Ähnliches Unverständnis gilt zum Beispiel auch für den Ehebegriff als Lebensgemeinschaft, die ein Leben lang dauern soll.

Warum eigentlich ein Leben lang, wo es doch Ausnahmen ( ! ) gibt, Krisen, Brüche?

Wer die Norm nicht versteht, sondern empirisch mit der Ausnahme argumentiert und sich dabei auf eine zeitweilige Zunahme von Problemsituationen konzentriert, versucht, die Lebensgemeinschaft zu einer Dauergemeinschaft abzuschwächen, weil durch den neuen Begriff auch die Ausnahmen mit eingeschlossen sind.

Die Idee der lebenslangen ehelichen Gemeinschaft bis zur Scheidung durch den Tod ergibt sich aus der Grundidee der Versorung im Krankheits- und Todesfall.

Ohne diese Idee könnte ein ehelicher Vertragspartner im eigentlichen Vertragsfall "mit gutem Recht" versuchen, aus dem Vertrag auszusteigen. Wird also ein Ehepartner krank, könnte sich der gesunde einen neuen gesunden suchen. Der Einwand der an den Ausnahmen orientierten Empiriker wird lauten: Aber das gibt es doch! Diesen wird der normativ Denkende entkräften mit dem Hinweis: Aber das ist ( nicht von Gott = ) nicht gut.

Die Scheidung durch den Tod und eine entsprechende Möglichkeit der Neuverheiratung folgt ebenfalls dem Leitgedanken der Versorgung der Witwen und Waisen.

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Die staatliche Ablehnung der Polygamie entspricht dem Grundgedanken der gleichen Würde von Mann und Frau sowie einer entsprechenden Ablehnung asymetrischer Beziehungen. Gleichzeitig bedeutet sie eine Vereinfachung der Versorgungsregelung sowie Streitschlichtung.

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Der Vorgänger des amtierenden Papstes hatte zurecht auf den Unterschied zwischen schenkender und begehrender Liebe hingewiesen, der auch für das staatliche Vertragsdenken von großer Bedeutung ist.

Er sprach damit den Unterschied zwischen dem Interesse am Wohl des Ehepartners und am Eigenwohl an. Die schenkende Liebe ist die Voraussetzung für die gegenseitige Hilfe etwa im Krankheitsfall. Jedenfalls wäre es nicht gut, einen solchen Vertrag nur aus Eigenliebe abzuschließen.

Das gilt auch für die Adoption, bei der das Wohl des Kindes über dem Wohl der Adoptiveltern steht. Es geht also darum, das Kind zu versorgen, nicht in erster Linie den Kinderwunsch der Adoptiveltern. Der normalen Entwicklung eines Kindes ist am besten gedient in einer normalen Familie.

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Auch wenn es sich beim Ehevertrag um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, ist jedoch nicht jeder Vertrag gültig, den Bürger und Bürgerinnen miteinander abschließen. Ungültig sind sittenwidrige Verträge.

Beispielsweise wäre ein Ehevertrag sittenwidrig, bei dem die Frau an den Gatten verkauft, unter Androhung von Gewalt oder Anwendung von Drogen zum Ehevertrag genötigt wird. Auch wenn die Vertragspartner Kinder sind oder ein Vertrag zwischen einem Erwachsenen und einem Kind abgeschlossen wird, ist dieser Vertrag ungültig.

Gültig ist ein Ehevertrag zwischen mündigen Personen, die zur Ehe und damit auch zur Zeugung von Nachkommen willig und prinzipiell fähig sind sowie sich frei unter Zeugen dazu entschließen.

Der Slogan "Ehe für alle" ist unaufgeklärte Volksverdummung.

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Was nun die vertragsrechtliche Regelung nichtehelicher Beziehungen anbelangt - Vereinsrecht, Tarifautonomie, Parteiengesetze -, so ist darauf zu achten, wo und wie sich das eigentliche Anliegen - etwa der Vermögensübertragung nach Ableben eines Vertragspartners - im Rahmen der bestehenden Vorschriften bereits angemessen lösen lässt und die Gesetze keiner Überarbeitung der Parlamentarier bedürfen.

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Wenn man das Prinzip verstanden hat und am Grundsatz der Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau im Zusammenhang mit der Familie festhält, dann stellt sich natürlich die Frage, wie man mit Abweichungen umgeht. Denn tatsächlich gibt es nicht nur reguläre Beziehungen.

Das ist bei Toleranz auch kein Problem. Denn die Kirche regelt nicht alles und jedes und auch der freiheitliche Staat greift nicht in die Privatsphäre der Menschen ein, wenn sie den öffentlichen Frieden nicht stören.

Umgekehrt bedeutet dies jedoch nicht, dass Kirche und Staat alles gleich gut heißen und finanziell fördern müssen.

Ehebruch ist keine Todsünde und entsprechend kein Kapitalverbrechen ( was in der Kirche zwischenzeitlich jedoch nicht so ganz klar war. Aber ) Das hat schon Jesus mit dem Verzicht auf Steinigung bei Ehebruch deutlich gemacht. In Europa wird er auch nicht mehr durch das Strafrecht ( in Österreich erst seit 18 Jahren ) geregelt, sondern durch das Zivilrecht. Ehebruch kann immer noch die Versorgungsansprüche des Ehebrechers mindern.

Allerdings ersetzt der Ehevertrag nicht die eheliche ( in diesem Fall: begehrende ) Liebe, sondern bildet lediglich die Entscheidungsgrundlage für die Rechtsfolgen bei Vertragsverletzung. Hauptziel dabei ist, die Versorgung des zurückbleibenden Ehepartners sicher zu stellen. Die eheliche Liebe kann also nicht eingeklagt werden.

Die eheliche Liebe wach zu halten, ist in erster Linie Angelegenheit der Ehepartner selbst, die sich jedoch gemeinsame pastorale und familientherapeutische Hilfe holen können. Nicht jede Ehekrise führt auch zum Bruch. Ziel der staatlichen Förderung für pastorale und therapeutische Hilfen ist, Ehen als kleinste Solidargemeinschaften zu stabilisieren.

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Protasius
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von Protasius »

overkott hat geschrieben:Ehebruch ist keine Todsünde
Aber von den Zehn Geboten haben wir schon mal gehört, oder?
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Wie am andern Ort schon deutlich gemacht, ist die Säkularisierung der Ehe also der Vorrang der staatlichen Eheschließung vor der kirchlichen Eheschließung aus der Staatsräson eines gemischt konfessionellen Staates entstanden, der eine Ehe von Mann und Frau auch dort anerkannte, wo dieser der Kirche nicht angehörten.

In gewisser Hinsicht brachte auch die Säkularisierung der Ehe der Kirche mehr Freiheit, weil im gemischt konfessionellen Staat das Prinzip des Augsburger Religionsfriedens überwunden war, nach dem der Herrscher die Religion bestimmt.

Auch systematisch macht der Vorrang der staatlichen Ehe Sinn, wonach Gläubige frei sind, den ihnen vom Staat gesteckten weiteren Rahmen für die Ehe persönlich durch einen von ihrer Kirche enger gesteckten Rahmen zu leben.

Für die Eucharistie spielt die staatliche Ehe nur insoweit eine Rolle, wie die Kirche dieser Ehe Bedeutung beimessen möchte, sich also dem Staat unterordnet, was umgekehrt nicht der Fall ist, da der Staat eine voraus gegangene kirchliche Eheschließung nicht nachträglich legitimiert.

Theologisch stellt sich die Frage, inwieweit die Kirche ihre sakramentale Spendenpraxis dem Gesetzesverständnis Jesu anpasst von der persönlichen Verantwortung der Gläubigen, den entsprechenden apostolischen Ausführungen des heiligen Paulus und der subsidiaren Konfliktregelung auf möglichst niedrigem Niveau.

Isidor_von_Sevilla
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

Und mit diesen langatmigen Ausführungen wurde der Begriff Ehe verdeutlicht? :D :D :D
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

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overkott
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Was hast du verstanden und was nicht?

Isidor_von_Sevilla
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von Isidor_von_Sevilla »

overkott hat geschrieben:Was hast du verstanden und was nicht?
Es geht nicht darum, was ich verstanden (oder auch nicht verstanden) habe, sondern darum, was in Deinen Statements dem geneigten Leser dieses Forums mitgeteilt worden ist! :ikb_smoke:
Es gibt auch solche, die wohl die Sprache verehren, nicht aber DAS WORT anbeten!

CIC_Fan

Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von CIC_Fan »

So jetzt also auch in den USA
http://www.sueddeutsche.de/politik/-usa ... -1.254197
der Bibelgürtel wird sich freuen :breitgrins:

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JosefBordat
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von JosefBordat »

Was ehedem ein Baumarktslogan, ist heute allgemeines Lebensprinzip: Geht nicht? Gibt’s nicht! - https://jobo72.wordpress.com/215/7/1 ... bts-nicht/

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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von JosefBordat »

Warum ich gegen die „Ehe für alle“ bin. Ein Gastbeitrag von Dr. Benno Kirsch: https://jobo72.wordpress.com/215/7/3 ... -alle-bin/

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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von JosefBordat »

Yasmin Fahimi: “Das ist völlig abwegig.” - https://jobo72.wordpress.com/215/7/4 ... okratisch/

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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von JosefBordat »

Wer gegenüber den Herrschenden seiner Zeit den kirchlichen Ehebegriff biblischer Herkunft verteidigt, der hat es nicht leicht. - https://jobo72.wordpress.com/215/7/8 ... d-der-tod/

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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von JosefBordat »

Folgender Leserbrief war für die Rheinische Post gedacht. Er bezieht sich auf den Artikel “Ehe nur zwischen Mann und Frau” (erschienen am 22. Juli 215 in der Rheinischen Post, Nr. 167, Jg. 7, Seite A4). - https://jobo72.wordpress.com/215/8/1 ... eserbrief/

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CIC_Fan

Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von CIC_Fan »

ist aber dort nicht erschienen ?

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JosefBordat
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von JosefBordat »

Nein.

LG, JoBo
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von offertorium »

Ein sehr guter Text. Was häufig viel zu kurz kommt, ist die Betrachtung der modernen Ehevorstellung. Seit Ehe nicht mehr in den Kontext der Generationen eingebunden ist, nicht mehr Familie in diesem Verständnis gedacht wird, sondern die moderne Gewohnheit Ehe als die Zweierkonstellation Mann/Frau sieht, die Nachkommen haben könne, aber nicht müsse, war es nur eine Frage der Zeit, bis die Ehe von gleichgeschlechtlichen Partnern eingefordert wird. Wir müssen Ehe und Familie im Kontext von Generationen denken: "Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch." (Gen 2,24). Mann und Frau sind eingebunden als Kinder ihrer jeweiligen Eltern und als Eltern kommender Kinder.

"Ohne die sexuelle Vereinigung Ihrer Eltern würden Sie einfach nicht existieren und deren Eltern davor und deren Eltern davor und deren Eltern davor... Jeder Mensch ist das Ergebnis von abertausenden unentbehrlichen sexuellen Vereinigungen. Lassen Sie nur eine davon aus und Sie würden nicht existieren. (...) Wenn die sexuelle Vereinigung auf Liebe und Leben ausgerichtet ist, entstehen Familien und Kulturen." (Theologie des Leibes für Anfänger, Christopher West)

Erst, wenn wir Menschen wieder lernen, Ehe als Teil der Familie als Teil der Generationen zu sehen, erübrigt sich die Frage nach einer Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Kein Argument wäre dann noch vernünftig oder einleuchtend, weil der Bruch offensichtlich ist. In Zeiten, in denen Männer und Frauen egoistische Partnerschaften als Ehe führen, fern einer Offenheit für Kinder, ist die Frage nachvollziehbar, warum nicht dieses gleichgeschlechtlichen Partnern möglich sein sollte. Der äußeren Diskussion um den Ehebegriff gehen Jahrzehnte einer zeitgeistlichen Verwässerung des Familienbegriffs voraus, die sich aus der gewohnheitsmäßig gelebten Ehe vieler Menschen ergibt.

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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von overkott »

Den Ehebegriff durch einen Generationenbegriff auf die Eltern rückzuerweitern, ist neutestamentlich nicht gedeckt. Der Ehebrecherin hat Jesus nicht gesagt, geh zu deinen Eltern.

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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von JosefBordat »

Anmerkungen zum Fall Kim Davis: https://jobo72.wordpress.com/215/9/8 ... -gewissen/

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CIC_Fan

Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von CIC_Fan »

Ich darf zu dem Artikel einige Anmerkungen machen
Die Dame hätte absolut kein Problem wenn sie zurücktritt wenn sie ein Urteil des Obersten Gerichtes nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren kann
das Beispiel der Nazi zeit hier als Vergleich zu bemühen ist geschmacklos dumm und unrichtig den es handelte sich hier nicht um Beamte im klassischen Sinn sondern um Soldaten und Mitglieder der SS einer Pseudo religiösen Gemeinschaft

Grade Beamte hatten im Jahr 1933 in Deutschland und 1938 in Österreich Möglichkeiten in den Ruhestand zu treten bzw wurden sogar zwangsweise in den Ruhestand geschickt
ein weiterer Aspekt im Fall Davis wurde nicht behandelt die Dame hatte als Vorgesetzte ihre Untergebenen verpflichtet ebenso zu handeln, in dem sie verbot Trauscheine aus zu stellen daraufhin haben die Mitarbeiter gar keine Trauscheine ausgestellt um sich nicht auch der Missachtung des Supreme Courd schuldig zu machen
was würde man zu einem Moslemischen Beamten sagen der sich weigert Damen Führerscheine aus zu stellen
Kein Staat der Welt kann dulden daß ein Beamter sich über das Gesetz stellt und auch noch seine Mitarbeiter zum Gesetztesbruch verpflichtet

HeGe
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Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von HeGe »

Ich finde weiter "spannend", wie du hier die Aufgabe des Berufes und damit der wirtschaftlichen Existenz als vorrangige und selbstverständliche Lösung propagierst. Das mag zwar irgendwann die letzte Konsequenz sein, wenn man sich gegen die staatlichen Vorgaben nicht mehr wehren kann und natürlich muss das Gewissen rein pekuniären Interessen vorgehen, aber als erste Möglichkeit die Kündigung auszusprechen, kann doch wohl nicht der richtige Weg sein. Dürfen Christen irgendwann nicht mehr im Staatsdienst arbeiten oder wo soll das hinführen? Ich weiß ja nicht, ob und wie du deinen Lebensunterhalt verdienst, aber viele Leute hängen an ihrem Beruf.
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CIC_Fan

Re: Ehebegriff im säkularen Staat

Beitrag von CIC_Fan »

HeGe hat geschrieben:Ich finde weiter "spannend", wie du hier die Aufgabe des Berufes und damit der wirtschaftlichen Existenz als vorrangige und selbstverständliche Lösung propagierst. Das mag zwar irgendwann die letzte Konsequenz sein, wenn man sich gegen die staatlichen Vorgaben nicht mehr wehren kann und natürlich muss das Gewissen rein pekuniären Interessen vorgehen, aber als erste Möglichkeit die Kündigung auszusprechen, kann doch wohl nicht der richtige Weg sein. Dürfen Christen irgendwann nicht mehr im Staatsdienst arbeiten oder wo soll das hinführen? Ich weiß ja nicht, ob und wie du deinen Lebensunterhalt verdienst, aber viele Leute hängen an ihrem Beruf.
niemand der in ein Amt gewählt wird ist beim Rücktritt mittellos so ein blödsinn, und bei uns kann sich jeder versetzten lassen
ach ja die pseudo märtyrerin ist unter Auflagen auf freien Fuß
http://www.krone.at/Welt/US-Standesbeam ... ory-471152

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