Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

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Melody
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Melody »

taddeo hat geschrieben:Das Problem bei Annullierungen ist aber die Beweisbarkeit der Ungültigkeit...
Das sehe ich auch als das größte Problem an.
Man benötigt Zeugen, die bestimmte Dinge bestätigen.
Menschen, die aber nun mal nicht großartig mit anderen Menschen über private Dinge sprechen, haben da leider ein Problem.
Auch ist nicht jeder bereit, bei so einem Eheverfahren mitzumachen, weil das Normalsterbliche nicht verstehen.

Ich gehe davon aus, dass sehr viele Ehen eigentlich nach katholischem Eheverständnis ungültig sind. Nur beweisen kann man es nicht.

Ich wünschte, es wäre einfach ausreichend, dass man das, was man sagt, eben beeidet (was man ja eh muss), und damit ist es gut.
Leider reicht das eben nicht, weil wahrscheinlich auch viele Menschen Meineide machen... :(
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HeGe
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von HeGe »

Pit hat geschrieben:Und in solchen Fällen sollte dem Partner, der verlassen wurde (und damit unschuldig an der Trennung ist) erlaubt werden, die Kommunion zu empfangen, denn sonst würde er ja dafür bestraft, daß er -meist unschuldig - verlassen wurde.
Und wer entscheidet, wer der "Schuldige" ist? Wenn man die Eheleute fragen würde, gibt es vermutlich nur noch Unschuldige. Selbst im Fall des eindeutigen Ehebruchs würde ich den anderen Ehepartner nicht ohne weiteres immer als unschuldig bezeichnen.
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taddeo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Melody hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass sehr viele Ehen eigentlich nach katholischem Eheverständnis ungültig sind. Nur beweisen kann man es nicht.
Davon geht auch das Kirchenrecht aus, deshalb gibt es ja die Rechtsvermutung FÜR die Gültigkeit einer Ehe, wenn der äußere Anschein für einen gültigen Abschluß spricht und der Gegenbeweis nicht erbracht ist. "Putativehe" ist ein weiteres Stichwort in diesem Kontext.

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overkott
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Ehe und Familie

Beitrag von overkott »

Um die Lehre von der Sexualität, Ehe und Familie Jesu auch im Hinblick auf naturrechtliche Vorstellungen richtig zu verstehen, muss man in der Mitte anfangen, bei ihm selbst. Man sollte also nicht ausgehen von naturrechtlichen Vorstellungen des 16. oder 19. Jahrhunderts, um diese auf Jesus zu projezieren, sondern sollte sich fragen: Was meinte Jesus mit dem Anfang? Am Anfang war es nicht so, bedeutet doch offenbar, dass es vorher nicht so war, weil die Regelung erst später kam. Das betrifft nicht nur historisch die Zeit vor Moses, sondern auch die Zeit vor dem konkreten Konfliktfall. Für den zölibatär Lebenden bedeutet das: Wer ohne Frau und Kinder glücklich ist, sollte es bleiben. Wer heiraten möchte, möchte mehr als eine Schön-Wetter-Beziehung. Von daher weist Jesus mit der prinzipiellen Unauflöslichkeit der Ehe auf ihr Selbstverständnis hin. Weil Jesus den Menschen ins Herz schaut und den Konflikten auf den Grund geht, rät er zur Prävention. Im Fall des Scheiterns verurteilt er jedoch nicht, sondern löst das Problem pastoral. Mit der zweiten Ehe hat Bischof Marx eine Sprachregelung gefunden, die der Wiederverheiratung von Witwern und Witwen problemlos gerecht wird. Jesus selbst hat sich da sprachlich nicht festgelegt, aber offenbar Muttersprache gesprochen.

iustus
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Re: Ehe und Familie

Beitrag von iustus »

overkott hat geschrieben: Im Fall des Scheiterns verurteilt er jedoch nicht, sondern löst das Problem pastoral.
Was verstehst Du unter "pastoral"?

Woher weißt Du das?
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

iustus
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Re: Ehe und Familie

Beitrag von iustus »

overkott hat geschrieben:Mit der zweiten Ehe hat Bischof Marx eine Sprachregelung gefunden, die der Wiederverheiratung von Witwern und Witwen problemlos gerecht wird.
Ganz im Gegenteil. Er hat eine sehr problematische, weil höchst missverständliche, Formulierung benutzt.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

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overkott
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Re: Ehe und Familie

Beitrag von overkott »

iustus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben: Im Fall des Scheiterns verurteilt er jedoch nicht, sondern löst das Problem pastoral.
Was verstehst Du unter "pastoral"?

Woher weißt Du das?
Jesus als der gute Hirte versteht unter pastoral, sich nicht um die Herde, sondern um die verlorenen Schafe zu kümmern. Erst sind es die Zöllner und Sünder, dann die Samariter, später die Gläubigen in der Diaspora. Ihnen gilt die frohe Botschaft der Befreiung von Schuld und Sünde, wobei die Befreiung von Sünde das neue Leben in Gottes- und Nächstenliebe ist. In der konkreten Situation der Ehebrecherin wird dies deutlich. Jesus beurteilt den Fall von der allgemeinen Fallibilität her: Wer von euch ohne Sünde ist usw. Nach der Deeskalation bekräftigt er den common sense: Geh und sündige von jetzt an nicht mehr. Diesen Zusatz darf man nicht unterschlagen. Was bedeutet das aber jetzt für den Umgang mit neuen Strukturen? Jesus hat uns dafür als pastoraltheologisches Konzept nur die Nächstenliebe an die Hand gegeben.

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overkott
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Re: Ehe und Familie

Beitrag von overkott »

iustus hat geschrieben:
overkott hat geschrieben:Mit der zweiten Ehe hat Bischof Marx eine Sprachregelung gefunden, die der Wiederverheiratung von Witwern und Witwen problemlos gerecht wird.
Ganz im Gegenteil. Er hat eine sehr problematische, weil höchst missverständliche, Formulierung benutzt.
Tatsächlich balanciert Marx damit auf dem Hochseil.

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Niels
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Re: Ehe und Familie

Beitrag von Niels »

overkott hat geschrieben: Tatsächlich balanciert Marx damit auf dem Hochseil.
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Yeti
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Yeti »

Ich möchte die geschätzte Aufmerksamkeit auf ein Buch lenken, welches ich zum Thema gerade lese (deswegen auch hier):

Bild

Es liest sich (für Theologen, es sind doch einige Fachausdrücke drin) bislang relativ leicht, wenn man mal die branchenüblichen Phrasen-Chiffren durchschaut hat, kann man sogar verstehen, was der Autor meint. Allerdings nicht immer unterschreiben. Die seinerzeit lancierte Meldung bezüglich des Strangthemas kommt mir aber nun nicht mehr ganz so unschuldig vor, seit ich das Erscheinungsdatum von Schockenhoffs Buch kenne (ca. Mitte August 2011). Sei's drum, ich gönne ihm seine Tantiemen. Ich hab das Buch ja auch nicht gekauft. Wenn ich durch bin, lasse ich von mir hören. :)
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Yeti
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Yeti »

Yeti hat geschrieben:Ich möchte die geschätzte Aufmerksamkeit auf ein Buch lenken, welches ich zum Thema gerade lese (deswegen auch hier):

Bild

Es liest sich (für Theologen, es sind doch einige Fachausdrücke drin) bislang relativ leicht, wenn man mal die branchenüblichen Phrasen-Chiffren durchschaut hat, kann man sogar verstehen, was der Autor meint. Allerdings nicht immer unterschreiben. Die seinerzeit lancierte Meldung bezüglich des Strangthemas kommt mir aber nun nicht mehr ganz so unschuldig vor, seit ich das Erscheinungsdatum von Schockenhoffs Buch kenne (ca. Mitte August 2011). Sei's drum, ich gönne ihm seine Tantiemen. Ich hab das Buch ja auch nicht gekauft. Wenn ich durch bin, lasse ich von mir hören. :)
Schittebön:

Ich war gespannt, als ich das Buch geschenkt bekam. Besonders das Thema weckte meine Neugier. Was könnte der Moraltheologe Schockenhoff an neuen Erkenntnissen über dieses schwierige Problem sagen? Leider nicht viel Neues, wie ich gleich sagen muss. Fürs Erste: dieses Buch wendet sich zwar an geschiedene und wiederverheiratete Menschen (so der Herder-Verlag), bei der Lektüre ist es allerdings sehr hilfreich, wenn man theologische Vorkenntnisse mitbringt, da nicht nur manchmal die Kenntnis des einschlägigen Fachvokabulars, sondern auch Einsicht in tiefere Zusammenhänge vorausgesetzt werden. Daran trägt aber der Autor keine Schuld, sondern der Verlag mit seiner Ankündigung. Nun aber zum Inhalt.

Der theologiegeschichtliche Abriss der kirchlichen Ehelehre zu Beginn des Buches ist recht fundiert und kann einen guten ersten Überblick über die Thematik bieten. Die Unterschiede zur Theorie und Praxis des Eherechts in den orthodoxen und reformierten Kirchen werden nicht nur gut erklärt, sondern auch im Vergleich zur katholischen Eherechtlehre erläutert. Dabei ist es dem Autor hoch anzurechnen, dass er die Position der katholischen Kirche gegen die Vorwürfe vor allem von reformierter Seite nicht nur gut verteidigt, sondern auch argumentativ stärkt: an dem, was Jesus über die Ehe sagt, ist die katholische Kirche mit ihrer Ehelehre am nächsten. Über die abweichenden Praxis der orthodoxen Kirchen, auch abweichend vom eigenen ostkirchlichen Eherecht, hätte ich mir allerdings mehr Informationen gewünscht. Stimmt die Behauptung, die Ostkirche sehe (wie die kath. Kirche) zwar die Ehe grundsätzlich als unauflöslich, lasse aber bei der von ihr zugestandenen (geduldeten) Zweit- und Drittehe quasi-Trauungsähnliche Feiern zu? Irgendwie ist es auch merkwürdig, wenn diese Praxis (zu Recht) vom Autor zwar aufgrund der Glaubwürdigkeit der eigenen (ostkirchlichen Lehre) kritisiert, aber im letzten Teil des Buches genau ebensolche trauungsähnlichen Feiern für die Wiederheirat von Geschiedenen in der Kirche vorgeschlagen wird. An einigen Stellen drängt sich hier der Eindruck einer gewissen Sophisterei auf (das nannte man früher etwas bösartig aber zutreffend "Jesuitenmoral"), die den Aussagen Jesu über die Ehe nicht gerecht werden kann. Wenn der Autor die seiner Meinung nach zu rigorose Ehelehre Augustinus' und deren Übernahme durch die katholische Kirche aufgrund ihres angeblich zu hohen Anspruches verurteilt, werden die Grundprioritäten und Aufgaben der Kirche in Frage gestellt: Verkündigung des Evangeliums oder Anpassung desselben an die "Zeichen der Zeit"? Es trifft sachlich auch nicht zu, dass die Ehenichtigkeitsprozesse der Synodalgerichte der Kirche ihre Glaubwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, da es ja in diesen Verfahren darum geht, ob die Ehe überhaupt jemals gültig bestand. Dass es Priester gibt, die von vorneherein Formfehler bei der Ehevorbereitung begehen, um diese später leichter annullieren lassen zu können, ist schlimm und spricht Bände über die kirchenrechtliche Ausbildung heutiger Theologen. Und in der Tat waren die Kirchenrechtsvorlesungen in meiner Zeit die schlechtbesuchtesten überhaupt. Es dürfte wahrscheinlicher sein, dass die Priester diese Formfehler gar nicht absichtlich begehen - die Frage ist nur, was nun schlimmer ist; die Absichtliche Begehung von Fehlern (was ja Betrug wäre) oder die Unkenntnis.

Grundsätzlich geht der Autor auch davon aus, dass eine Schuldfrage bei gescheiterten Ehen (die Definition einer gelungenen Ehe wäre auch interessant gewesen) nicht gestellt werden kann, ohnehin würde sich keiner einfach nur so scheiden lassen. Das ist zwar sehr nett vom Autor, dürfte aber weniger der Realität des heutigen Menschen entsprechen, zumal der Konsumismus leider auch in die Institution Ehe (und in Beziehungen generell) Einzug gehalten hat. Der Hinweis auf das Gewissen im Zusammenhang mit der Zulassung zur Eucharistie geschiedener und wiederverheirateter Katholiken ist da eher fehl am Platz, weil die meisten Menschen (frei nach Eugen Roth) sowieso ein reines Gewissen haben, da sie es selten verwenden (s. Steuerhinterziehung und ähnliche "Kavaliersdelikte"). Ganz vermisse ich den Hinweis, dass der Priester bei der Ehevorbereitung gerade hier in Zukunft gründlicher zu arbeiten hat und nicht aus falscher Rücksichtnahme das Brautpaar im Sinne der Kirche unvorbereitet traut. Schließlich hat auch das Paar ein Recht darauf zu wissen, was die Kirche und letztlich Gott von ihnen erwartet.

Der zweite Teil des Buches widmet sich dem Thema auf eher theologisch-spekulativer Art. Es geht hier zu Beginn vor allem um die Eucharistie, zu der ja geschiedene und wiederverheiratete Katholiken nicht zugelassen sind. Hier macht der Autor aus dem "Sakrament der Versöhnten" (Eucharistie) das "Sakrament der Versöhnung" (eigentlich die Beichte), indem er meint, dass eigentlich die Eucharistie die Vergebungsfeier ist und nicht die Beichte voraussetzt. Er begründet dies auch wieder mit dem status quo, nachdem heute sowieso die meisten Menschen nach kirchlichen Maßstäben zu Unrecht die Kommunion empfangen würden. Das mag sein, aber es entspricht nicht der Lehre der Kirche, die wiederum selbst ihre Weisungen vom Herrn empfangen hat. Wenn man das so meint, soll man das auch so sagen. Jesus selbst, so der Autor, habe nämlich auch mit Sündern Mahl gehalten. Das ist sicher wahr, allerdings trägt das Abendmahl, welches die Kirche am Gründonnerstag als Einsetzung der Eucharistie als Sakrament feiert, einen ganz anderen Charakter. Mitnichten waren da Zöllner und Prostituierte dabei, sondern Jesu Jünger. Letzten Endes bedeutet eine solche Argumentation auch das Todesurteil für die Beichte. Das aber wäre durch die Schrift nicht gedeckt. Im Grunde laufen viele Dinge darauf hinaus, dass sich nicht die Menschen ändern sollen, sondern Gott. Wer den Autor kennt oder gar seine Vorlesungen besucht hat, wird wissen, dass er - wie die meisten seiner deutschsprachigen Kollegen - das vom Papst wieder neulich empfohlene Naturrecht (dieses ist wichtig im Zusammenhang mit der freiwilligen Entscheidung zur Heirat) ablehnt und stattdessen die sog. "autonome Moral" bevorzugt. Dies ist ein Mangel, der sich folgerichtig auch durch das ganze Buch zieht. Das Eherecht in der Kirchenrechtsauslegung der katholischen Kirche bezieht sich aber zu einem großen Teil genau auf dieses Naturrecht - auch deshalb kann dort keine Lösung geboten werden. Die permanente Missachtung des Kirchenrechts sowohl in der Ausbildung als auch in der Praxis hat der deutschsprachigen Ortskirche schon manches Übel eingebracht, zuletzt - wie der Papst im Interviewbüchlein "Licht der Welt" sagte - beim Missbrauchsskandal. Hätten die deutschen Bischöfe das Kirchenrecht beachtet, wäre so mancher Fall überhaupt nicht zum "Fall" geworden. Die Kirche kennt den Menschen - deswegen gibt es solche Regelungen.
Zuletzt geändert von Yeti am Donnerstag 27. Oktober 2011, 18:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Pilgerer
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Pilgerer »

Meiner Ansicht nach entstehen viele Ehescheidungen daraus, dass unter falschen Voraussetzungen geheiratet wird. Viele Ehen werden zu leichtfertig geschlossen.
Wie sollten junge Männer und Frauen vor der Ehe leben? Welche Einstellung sollten sie haben, damit die einmal geschlossene Ehe auch wirklich bis zum Tode hält?
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Yeti
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Yeti »

Pilgerer hat geschrieben:Meiner Ansicht nach entstehen viele Ehescheidungen daraus, dass unter falschen Voraussetzungen geheiratet wird. Viele Ehen werden zu leichtfertig geschlossen.
Wie sollten junge Männer und Frauen vor der Ehe leben? Welche Einstellung sollten sie haben, damit die einmal geschlossene Ehe auch wirklich bis zum Tode hält?
Die Kirche könnte so vorsichtig wie möglich sein und die früher verpflichtenden Eheseminare wieder einführen. Es wird ja keiner gezwungen kirchlich zu heiraten. So kommt man auch vielleicht an einige metaphysische Analphabeten heran. Ich kenne einen österreichischen Priester, der sich genau auf solche Seminare spezialisiert hat, seine Seminare sind begehrt und quellen über vor Anmeldungen.
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ad-fontes
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von ad-fontes »

Was ich nicht verstehe:

Warum sind "Wiederverheiratete" von der hl. Kommunion ausgeschlossen, aber andere in vermutlicher schwerer Sünde Lebende, wie beispielsweise ein Sodomitenpaar oder zwei Unverheiratete, die unter einem Dach leben, nicht?

Denn kirchlich betrachtet sind sie ja gar nicht widerhereiratet.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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taddeo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

ad-fontes hat geschrieben:Was ich nicht verstehe:

Warum sind "Wiederverheiratete" von der hl. Kommunion ausgeschlossen, aber andere in vermutlicher schwerer Sünde Lebende, wie beispielsweise ein Sodomitenpaar oder zwei Unverheiratete, die unter einem Dach leben, nicht?

Denn kirchlich betrachtet sind sie ja gar nicht widerhereiratet.
Wegen der Rechtsvermutung, daß zwei "Wiederverheiratete" auch tatsächlich so zusammenleben, wie es nur Eheleuten zusteht (Du weißt, was ich meine). Bei einem anderen Paar gibt es diese Rechtsvermutung nicht, deshalb gelten sie nicht als "öffentliche" Sünder.

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Gamaliel
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

ad-fontes hat geschrieben:Warum sind "Wiederverheiratete" von der hl. Kommunion ausgeschlossen, aber andere in vermutlicher schwerer Sünde Lebende, wie beispielsweise ein Sodomitenpaar oder zwei Unverheiratete, die unter einem Dach leben, nicht?
Jedem öffentlichen Sünder ist die Kommunion zu verweigern, das gilt natürlich auch für Konkubinarier und Sodomiten.
Es muß sich aber um öffentliche Sünder handeln. Irgendwelche Vermutungen oder persönliche Kenntnisse des Pfarrers tun da nichts zur Sache.

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ad-fontes
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von ad-fontes »

Gamaliel hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Warum sind "Wiederverheiratete" von der hl. Kommunion ausgeschlossen, aber andere in vermutlicher schwerer Sünde Lebende, wie beispielsweise ein Sodomitenpaar oder zwei Unverheiratete, die unter einem Dach leben, nicht?
Jedem öffentlichen Sünder ist die Kommunion zu verweigern, das gilt natürlich auch für Konkubinarier und Sodomiten.
Es muß sich aber um öffentliche Sünder handeln. Irgendwelche Vermutungen oder persönliche Kenntnisse des Pfarrers tun da nichts zur Sache.
Wie ist "öffentlich definiert? Daß die beiden beim Standesamt waren, ist doch kirchlich betrachtet völlig unerheblich.
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Gamaliel
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

ad-fontes hat geschrieben:Wie ist "öffentlich definiert?
Ich will jetzt keinen Roman schreiben, daher nur sehr kurz und ohne weitere Präzisierungen: Die Person muß am Ort des Kommunionempfangs als schwerer Sünder allgemein (d.h. bei der Mehrheit der Anwesenden) bekannt sein.

Die genaue Formulierung im aktuellen Kirchenrecht lautet übrigens:
Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,

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ad-fontes
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von ad-fontes »

Gamaliel hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Wie ist "öffentlich definiert?
Ich will jetzt keinen Roman schreiben, daher nur sehr kurz und ohne weitere Präzisierungen: Die Person muß am Ort des Kommunionempfangs als schwerer Sünder allgemein (d.h. bei der Mehrheit der Anwesenden) bekannt sein.

Die genaue Formulierung im aktuellen Kirchenrecht lautet übrigens:
Can. 915 — Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren,
Aber warum trifft das auf Unverheiratete, die zusammen leben, oder nur standesamtlich Verheiratete nicht zu, auf weltlich Wiederverheiratete schon und warum reicht dafür die Vermutung? (auch an taddeo gerichtet)
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Melody
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Melody »

ad-fontes hat geschrieben:Aber warum trifft das auf Unverheiratete, die zusammen leben, oder nur standesamtlich Verheiratete nicht zu, auf weltlich Wiederverheiratete schon und warum reicht dafür die Vermutung? (auch an taddeo gerichtet)
Wenn ein unverheiratetes Paar zusammenlebt, kannst Du doch nicht einfach unterstellen, dass die auch Sex miteinander haben?! Das eine schließt doch nicht zwingend das andere ein?! Das kann doch quasi eine "Wohngemeinschaft" sein?! :achselzuck:

Wenn allerdings zwei Leute, die vor Gott noch verheiratet sind, standesamtlich ein zweites Mal heiraten, dann ist der Ehebruch doch irgendwo offiziell...

PS: Wie ist das, wenn ein (vorher lediges) Paar nur standesamtlich heiratet?! Ich hab darüber nie nachgedacht bevor ad-fontes das erwähnte, aber "eigentlich" ist es da tatsächlich unlogisch, dass die zur Kommunion gehen dürfen...?!
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

ad-fontes hat geschrieben:Aber warum trifft das auf Unverheiratete, die zusammen leben, oder nur standesamtlich Verheiratete nicht zu, ...
:hae?:

=> http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?p=563681#p563681

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Melody »

Gamaliel hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Warum sind "Wiederverheiratete" von der hl. Kommunion ausgeschlossen, aber andere in vermutlicher schwerer Sünde Lebende, wie beispielsweise ein Sodomitenpaar oder zwei Unverheiratete, die unter einem Dach leben, nicht?
Jedem öffentlichen Sünder ist die Kommunion zu verweigern, das gilt natürlich auch für Konkubinarier und Sodomiten.
Es muß sich aber um öffentliche Sünder handeln. Irgendwelche Vermutungen oder persönliche Kenntnisse des Pfarrers tun da nichts zur Sache.
Es kann doch keiner wissen, ob ein Paar, das sich eine gemeinsame Wohnung teilt, auch tatsächlich Sex miteinander hat?! Also in welchem konkreten Fall sollten das denn dann "öffentliche" Sünder sein?! Wenn sie jedem von ihren gemeinsamen Sexerlebnissen berichten?! Aber selbst dann könnten sie's ja gerade (ehrlich) frisch gebeichtet haben?! :achselzuck:
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Melody hat geschrieben:Es kann doch keiner wissen, ob ein Paar, das sich eine gemeinsame Wohnung teilt, auch tatsächlich Sex miteinander hat?! Also in welchem konkreten Fall sollten das denn dann "öffentliche" Sünder sein?! Wenn sie jedem von ihren gemeinsamen Sexerlebnissen berichten?! Aber selbst dann könnten sie's ja gerade (ehrlich) frisch gebeichtet haben?! :achselzuck:
Der konkrete Fall tritt eben dann ein, wenn so ein Paar sich zivil verheiratet und damit öffentlich beurkundet, als Ehepaar zusammenleben zu wollen.

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von ad-fontes »

Gamaliel hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Warum sind "Wiederverheiratete" von der hl. Kommunion ausgeschlossen, aber andere in vermutlicher schwerer Sünde Lebende, wie beispielsweise ein Sodomitenpaar oder zwei Unverheiratete, die unter einem Dach leben, nicht?
Jedem öffentlichen Sünder ist die Kommunion zu verweigern, das gilt natürlich auch für Konkubinarier und Sodomiten.
Es muß sich aber um öffentliche Sünder handeln. Irgendwelche Vermutungen oder persönliche Kenntnisse des Pfarrers tun da nichts zur Sache.
Heißt das: die Sodomiten bei "eingetragener Lebenspartnerschaft" und die Konkubinarier bei gemeinsamen Kindern?
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von ad-fontes »

taddeo hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Es kann doch keiner wissen, ob ein Paar, das sich eine gemeinsame Wohnung teilt, auch tatsächlich Sex miteinander hat?! Also in welchem konkreten Fall sollten das denn dann "öffentliche" Sünder sein?! Wenn sie jedem von ihren gemeinsamen Sexerlebnissen berichten?! Aber selbst dann könnten sie's ja gerade (ehrlich) frisch gebeichtet haben?! :achselzuck:
Der konkrete Fall tritt eben dann ein, wenn so ein Paar sich zivil verheiratet und damit öffentlich beurkundet, als Ehepaar zusammenleben zu wollen.
Die Kirche ist also für das weltliche Recht (bzw. für diesbzgl. Rechtswirkungen) nicht blind?
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von ad-fontes »

Melody hat geschrieben:PS: Wie ist das, wenn ein (vorher lediges) Paar nur standesamtlich heiratet?! Ich hab darüber nie nachgedacht bevor ad-fontes das erwähnte, aber "eigentlich" ist es da tatsächlich unlogisch, dass die zur Kommunion gehen dürfen...?!
Das finde ich auch.
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Melody »

taddeo hat geschrieben:Der konkrete Fall tritt eben dann ein, wenn so ein Paar sich zivil verheiratet und damit öffentlich beurkundet, als Ehepaar zusammenleben zu wollen.
Redest Du jetzt von den Wiederverheiratet-Geschiedenen, um die es im Thread ja eigentlich geht?!

Ja, das ist klar.

Ich grübelte über die interessante Frage von ad-fontes nach... bzw. über die Antwort von Gamaliel dazu...
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

ad-fontes hat geschrieben:
taddeo hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:Es kann doch keiner wissen, ob ein Paar, das sich eine gemeinsame Wohnung teilt, auch tatsächlich Sex miteinander hat?! Also in welchem konkreten Fall sollten das denn dann "öffentliche" Sünder sein?! Wenn sie jedem von ihren gemeinsamen Sexerlebnissen berichten?! Aber selbst dann könnten sie's ja gerade (ehrlich) frisch gebeichtet haben?! :achselzuck:
Der konkrete Fall tritt eben dann ein, wenn so ein Paar sich zivil verheiratet und damit öffentlich beurkundet, als Ehepaar zusammenleben zu wollen.
Die Kirche ist also für das weltliche Recht (bzw. für diesbzgl. Rechtswirkungen) nicht blind?
Nein, blind sicher nicht. Nur manchmal schielt sie doch etwas. :pfeif: ;D

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

Der Wiener Alt-Weihbischof Helmut Krätzl fordert die flächendeckende Kommunion für Todsünder:

Interview in der Tiroler Tageszeitung

Daraus:
Krätzl: [...] Tatsache ist, dass es [sc. Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene] in den meisten Pfarren ohnehin praktiziert wird.


TT: Aber unter der Hand.

Krätzl: Das ist richtig. Und es kann eigentlich nicht sein, dass man darauf angewiesen ist, ob es ein Pfarrer tut oder eben nicht. Da müsste sich gesamtkirchlich etwas ändern.

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martin v. tours
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von martin v. tours »

Bei Krätzl gilt eben:
Nomen es Omen

martin v. tours
Nach dem sie nicht erreicht hat, daß die Menschen praktizieren, was sie lehrt, hat die gegenwärtige Kirche beschlossen, zu lehren, was sie praktizieren.
Nicolás Gómez Dávila

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Gamaliel
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

Bischof Overbeck verteidigt Kommunion an Seehofer

Daraus:
Der Papst habe wohl dasselbe getan, „was wir Priester und Bischöfe auch tun: nämlich erst einmal seelsorglich handeln und annehmen, dass derjenige, der vor einem steht und die Kommunion empfangen will, dies mit einem geprüften und geläuterten Herzen tut“
Die Kommunionsbank sei „weder der Richtstuhl noch die Disputierbank für Dogmatiker.” Zugleich mahnte der Essener Bischof „vertretbare Lösungen“ bei der Eucharistie für wiederverheiratete Geschiedene an.
[...]
Er äußerte aber auch Verständnis für Priester, die Wiederverheirateten die Kommunion spenden und sich damit über das Verbot in der katholischen Kirche hinwegsetzen.

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Clemens
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Clemens »

Melody hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Warum sind "Wiederverheiratete" von der hl. Kommunion ausgeschlossen, aber andere in vermutlicher schwerer Sünde Lebende, wie beispielsweise ein Sodomitenpaar oder zwei Unverheiratete, die unter einem Dach leben, nicht?
Jedem öffentlichen Sünder ist die Kommunion zu verweigern, das gilt natürlich auch für Konkubinarier und Sodomiten.
Es muß sich aber um öffentliche Sünder handeln. Irgendwelche Vermutungen oder persönliche Kenntnisse des Pfarrers tun da nichts zur Sache.
Es kann doch keiner wissen, ob ein Paar, das sich eine gemeinsame Wohnung teilt, auch tatsächlich Sex miteinander hat?! Also in welchem konkreten Fall sollten das denn dann "öffentliche" Sünder sein?! Wenn sie jedem von ihren gemeinsamen Sexerlebnissen berichten?! Aber selbst dann könnten sie's ja gerade (ehrlich) frisch gebeichtet haben?! :achselzuck:
Es gibt natürlich auch Fälle, wo ein Mann und eine Frau sich eine Wohnung teilen, ohne ein "Paar" zu sein.
Wenn aber ein Paar "zusammenlebt" und sich auch dazu bekennt, dann bedeutet diese Formulierung im heutigen gesellschaftlichen Kontext, dass sie auch mehr oder weniger regelmäßig miteinander schlafen. Und zwar mit ähnlicher Wahrscheinlichkeit, wie ein verheiratetes Paar (da hat auch nicht jedes regelmäßig G-verkehr).

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