Dschungelboy hat geschrieben:[
Ist die katholische Kirche eigentlich vom Denkmalschutz ausgenommen?!
Das nicht, aber die Denkmalschutzbehörden haben auf die gottesdienstlichen Belange vorrangig Rücksicht zu nehmen. Das heißt: Wenn die Liturgie Eingriffe in die Bausubstanz erfordert, dann geht das durch. Aber Sanierungen etc wie im Fall eures Altarbilds müssten natürlich fachgerecht ausgeführt werden.
Ich das mir Bekannte so, dass die Behörden sich bei Altarräumen im Prinzip heraushalten, so dass die Leute vor Ort da im Prinzip alles machen können, inklusive der Zerstörung der Raumstruktur. Bei anderen Fragen dagegen kann der Denkmalschutz wesentlich hartnäckiger sein. Im Mainzer Dom beispielsweise ist der seit 50 Jahren immer wieder ins Spiel gebrachte Einbau einer Schwalbennestorgel jedes Mal am Widerstand des Denkmalamts gescheitert. Begründung: Die Raumstruktur wäre völlig verändert. Ich bin übrigens der Meinung des Denkmalamts aber das ändert nichts daran, dass die Entscheidungen auf diese Weise zumindest für den außenstehenden Betrachter etwas intransparent daherkommen. Denn auch in Rheinland-Pfalz findet man viele Voksaltäre, die bewusst in krassem Unterschied zur Restkirche ausgeführt wurden.
Das Fatale daran ist meines Erachtens nicht nur das ästhetische Erleben. Durch den Einbau eines solchen Fremdkörpers, womöglich noch in Verbindung mit einer neuen Bestuhlung wird der Eindruck erweckt, dass sich hier eine Gemeinde sozusagen als Notbehelf in ein ihr ansonsten fremd gegenüberstehendes Bethaus einquartiert; als gehörten die alten Mauern und die an ihnen befindlichen Kunstwerke und Altäre gar nicht zur Kirche der Gemeinde, sondern nur das, was man ihr neu implantiert hat. Der Kirchenbau wird so zu einem Museum, der mit der Gemeinde, die wie unter einer unsichtbaren Glocke bei ihrer neuen Ausstattung sitzt, gar nichts mehr zu tun hat oder bestensfalls noch ein Anklang an längst vergangene und vergessene Zeiten darstellt. Dadurch die die Gemeinde und die Kirche an sich ihrer Geschichte beraubt.