Kirchenrechtliche Fragen

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overkott
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von overkott »

Ad_hoc hat recht: Die Sünde ergibt sich aus der Absicht, nicht aus der Tat oder der Wirkung.

iustus
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von iustus »

Im Falle der durch Abtreibung eingetretenen Exkommunikation (c. 1398) haben
die deutschen Bischöfe von der Rekurspflicht befreit.160 Das heißt, in Deutschland
darf jeder Beichtvater von dieser Exkommunikation befreien, ohne dass ein
Rekurs nötig würde.
160 Vgl. AfkKR 152 (1983) 562.
Ja, ja, die deutschen Bischöfe passen sich auch hier der Zeit an. Bei der Menge an Abtreibungen ist das schon praktischer...

Andererseits bei der verschwindend geringen Nachfrage nach der Absolution ist das kein wirklich überzeugendes Argument.

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anneke6
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von anneke6 »

Ich habe in einem ähnlichen Zusammenhang mal bei EWTN recherchiert…die haben dort auch Kirchenrechtler. Und da hieß es, der "Tatbestand" der Abtreibung ist erst dann erfüllt, wenn vorher eine Schwangerschaft objektiv festgestellt wurde.
???

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Linus
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Linus »

Ist ja auch logisch. Auf Verdacht hin kann man kaum schwer Sündigen.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
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regina 32
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von regina 32 »

Linus hat geschrieben:Ist ja auch logisch. Auf Verdacht hin kann man kaum schwer Sündigen.
nun, "man" nimmt ja auch auf "Verdacht hin" die "Pille danach"

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Lutheraner
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Lutheraner »

Bruder Klaus hat geschrieben:Wer kann dann von dieser "großen Sünde" dispensieren: Nur der Papst oder die Bischöfe, einzelne Priester wohl nicht?
Lieber Bruder Klaus,

zufälligerweise findet gerade im Vatikan eine Tagung zu den "fünf größten Sünden" statt (eine Bezeichnung die angesichts der unter diesem Titel verstandenen Sünden absurd ist, aber das hat nichts mit dem Thema zu tun).
"Ta nwi takashi a huga bakashi. Ta nwi takashi maluka batuka"

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overkott
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von overkott »

regina 32 hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:Ist ja auch logisch. Auf Verdacht hin kann man kaum schwer Sündigen.
nun, "man" nimmt ja auch auf "Verdacht hin" die "Pille danach"
Ich würde es keinem empfehlen. Denn wer sich selbst liebt, wird seinen Körper kaum mit einem Hormonhammer schlagen wollen, wer aber den Nächsten liebt, wie sich selbst, wird ihn wohl kaum mit einem Hormonhammer im Keim erschlagen wollen. Überlegt also vorher gut, damit ihr nachher keine Probleme habt.

azs
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Re: Kirchenrechtliche Fragen

Beitrag von azs »

Linus hat geschrieben:kann aber länger dauern.... ich hab ihm mal, als er noch in wien war eine Anfrage gestellt, die 7 Monate später beantwortet wurde.
Meine Antwort kam innerhalb eines halben Tages :D

Danke nochmal!

vlg
azs
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Firmian
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Firmian »

Zumindest nach weltlichem Strafrecht ist der Tatbestand eines Schwangerschaftsabbruchs (ob straffrei oder nicht) erst erfüllt, wenn sich die Eizelle eingenistet hat. Was natürlich nicht automatisch analog für Kirchenrecht bzw. christliche Moral gilt.

Aber die "normale" Pille kann auch die Einnistung befruchteter Zellen verhindern, die Spirale sowieso - das war übrigens der Hintergrund für Pauls des VI. Entscheidung bei Humanae Vitae.

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anneke6
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von anneke6 »

Firmian hat geschrieben: Aber die "normale" Pille kann auch die Einnistung befruchteter Zellen verhindern, die Spirale sowieso - das war übrigens der Hintergrund für Pauls des VI. Entscheidung bei Humanae Vitae.
Das wage ich zu bezweifeln. Der allgemeine Tenor von Humanae Vitae ist ein anderer. Es geht darum, daß jeder Geschlechtsverkehr für eine Befruchtung offen sein müsse und daß der eheliche Verkehr kein gegenseitiges sich ganz und gar annehmen sei wenn man "künstliche Verhütungsmittel" verwendet.
???

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ar26
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von ar26 »

Meiner Kenntnis nach sind Nidationshemmer in der Pille jüngeren Datums. Die hat man als Ausgleich für die Verringerung ovulationshemmender Substanzen beigegeben. Zur "Sicherheit".
...bis nach allem Kampf und Streit wir dich schaun in Ewigkeit!

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Firmian
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Firmian »

Also, ich las mal, man hätte Paul VI. das damals erklärt, daß das passieren könne, daß befruchtete Eizellen an der Einnistung gehindert würden - was für ihn letztlich den Ausschlag gab. Aber fragt mich nicht, wo das stand. Muß natürlich nicht stimmen.

Wobei damals die Ovulationshemmer in zehnfacher Dosierung gegenüber dem Nötigen drinwaren, zum damaligen Zeitpunkt wäre es eh nie zur Befruchtung gekommen.

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Marcus
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Marcus »

Mich würde es mal interessieren, ob ein Schwangerschaftsabbruch bei akuter Lebensgefahr für die Schwangere aus röm.-kath. Sicht möglich ist?
Jesus spricht: „Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater denn durch mich.“ (Joh. 14,6)

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Firmian
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Firmian »

Lebensgefahr der Mutter, nehme ich an?

Ja, das ist die einzige Ausnahme. Meistens wäre ja auch dem Kind nicht geholfen, wenn die Mutter stirbt - dann wären's halt zwei Tote statt einem.

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Robert Ketelhohn
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Nein. Man kann nicht töten, um zu retten. (Gewähre Gott
einem jeden, daß er nie in eine solche Situation komme.)
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Raphael

Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Raphael »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein. Man kann nicht töten, um zu retten. (Gewähre Gott
einem jeden, daß er nie in eine solche Situation komme.)
Bei der Nothilfe schon.

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Juergen
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Juergen »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein. Man kann nicht töten, um zu retten. (Gewähre Gott
einem jeden, daß er nie in eine solche Situation komme.)
Das ist ein klassisches Dilemma.
1. Möglichkeit: Kind und Mutter sterben
2. Möglichkeit: Kind stirbt, Mutter lebt.
ggf. gibt's hin und wieder auch den Fall: Mutter stirbt, Kind lebt.

Was ist "besser"?
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Firmian
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Firmian »

Also, bei Eileiterschwangerschaften, deren Fortsetzung das Leben der Mutter beenden würde, während das Kind so oder so keine Überlebenschance hat, ist m.W. die Tötung des Embryos moralisch erlaubt.

Ich finde allerdings auch keine Quelle dazu.

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BenJoh
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von BenJoh »

Marcus hat geschrieben:Mich würde es mal interessieren, ob ein Schwangerschaftsabbruch bei akuter Lebensgefahr für die Schwangere aus röm.-kath. Sicht möglich ist?
Es kommt auf die Absicht an. Beispiel: Eine schwangere Frau hat Krebs und muss dringend behandelt werden, um überleben zu können. Das Kind ist aber noch nicht alt genug, um außerhalb des Mutterleibs überleben zu können. In diesem Fall ist es keine Abtreibung, wenn die Mutter mit Medikamenten behandelt wird, die als Nebenwirkung den Tod ihres Kindes bewirken. Das Ziel ist in diesem Fall ja nicht die Tötung des Kindes, sondern die Behandlung der Mutter. Der Tod des Kindes ist eine bedauernswerte Folge dieser Behandlung.
So wurde mir das vor geraumer Zeit von einem Priester erklärt, der auf dem Boden der Tradition steht. Ansonsten kann man wirklich nur jedem wünschen, niemals in eine solche Situation zu kommen.

Raphael

Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Raphael »

BenJoh hat geschrieben:
Marcus hat geschrieben:Mich würde es mal interessieren, ob ein Schwangerschaftsabbruch bei akuter Lebensgefahr für die Schwangere aus röm.-kath. Sicht möglich ist?
Es kommt auf die Absicht an. Beispiel: Eine schwangere Frau hat Krebs und muss dringend behandelt werden, um überleben zu können. Das Kind ist aber noch nicht alt genug, um außerhalb des Mutterleibs überleben zu können. In diesem Fall ist es keine Abtreibung, wenn die Mutter mit Medikamenten behandelt wird, die als Nebenwirkung den Tod ihres Kindes bewirken. Das Ziel ist in diesem Fall ja nicht die Tötung des Kindes, sondern die Behandlung der Mutter. Der Tod des Kindes ist eine bedauernswerte Folge dieser Behandlung.
So wurde mir das vor geraumer Zeit von einem Priester erklärt, der auf dem Boden der Tradition steht. Ansonsten kann man wirklich nur jedem wünschen, niemals in eine solche Situation zu kommen.
Damit hast Du die ethische Doppelwirkung einer Handlung beschrieben bekommen, denn manche Handlungen ziehen mehrere Folgen nach sich.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, daß
1. die gefährdeten Werte gleichrangig sind
2. die unterschiedlichen Folgen nicht unverhältnismäßig zueinander sind.

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Marcus
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Marcus »

Danke für Eure Antworten.

@ Robert

Du meinst, dass es keine Abwägung zwischen Leben und Leben geben dürfe. Ehrlich gesagt habe ich mit so einem Ergebnis schon gerechnet, zumal selbst das Bundesverfassungsgericht so argumentierte, als es um die Frage ging, ob man als ultima ratio auch ein Passagierflugzeug auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung im Luftsicherheitsgesetz abschießen dürfe, wenn das erforderlich sein sollte, um etwa das Leben vieler anderer Menschen dadurch zu retten. In der Urteilsbegründung hieß es auch, dass die Abwägung zwischen Leben und Leben die Würde des Menschen sowie das Recht auf Leben der Passagiere verletze. Genauso konsequent müsste man als Christ dann auch argumentieren, wenn es um die Zulässigkeit einer Abtreibung zur Rettung des Lebens der schwangeren Mutter ginge. Man kann wirklich nur hoffen und beten, dass niemand in so eine Situation kommt. Fest steht: Egal wie sich die Beteiligten entscheiden sollten, ein befriedigendes Ergebnis kann dabei nach rein menschlichem Empfinden jedenfalls nicht rauskommen.

Aber auch BenJohs Argumentation und Raphaels Bezugnahme darauf sind durchaus überzeugend.
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Juergen
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Juergen »

Gruß Jürgen

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Robert Ketelhohn
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Sehr ausführlich haben wir die weitere Thematik vor einem guten Jahr hier diskutiert:
viewtopic.php?f=6&t=772
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Robert Ketelhohn
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Robert Ketelhohn »

Firmian hat geschrieben:Also, bei Eileiterschwangerschaften, deren Fortsetzung das Leben der Mutter beenden würde, während das Kind so oder so keine Überlebenschance hat, ist m.W. die Tötung des Embryos moralisch erlaubt.

Ich finde allerdings auch keine Quelle dazu.
http://www.focus.de/gesundheit/baby/new ... 5214.html
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Pelikan
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Pelikan »

Da war das Kind im Eierstock, nicht im Eileiter.

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Linus
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Linus »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein. Man kann nicht töten, um zu retten. (Gewähre Gott
einem jeden, daß er nie in eine solche Situation komme.)

Siehe bspw. die Sel. Gianna Beretta Mola
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

Aletheia
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Aletheia »

Linus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein. Man kann nicht töten, um zu retten. (Gewähre Gott
einem jeden, daß er nie in eine solche Situation komme.)

Siehe bspw. die Sel. Gianna Beretta Mola
Danke für den Hinweis.

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Firmian
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Firmian »

Linus hat geschrieben:
Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein. Man kann nicht töten, um zu retten. (Gewähre Gott
einem jeden, daß er nie in eine solche Situation komme.)

Siehe bspw. die Sel. Gianna Beretta Mola
Da wird aber besonders betont, daß das was ganz außergewöhnliches war und nicht kirchenrechtlich eh geboten war, um eine Exkommunikation auszuschließen.

(übrigens sogar heilig, seit 2004)

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Linus
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Linus »

Firmian, die Erreichung des heroischen Tugendgrades in der Heiligkeit bereits zu Lebzeiten ist immer etwas besonderes.
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein

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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Aletheia »

Linus hat geschrieben:Firmian, die Erreichung des heroischen Tugendgrades in der Heiligkeit bereits zu Lebzeiten ist immer etwas besonderes.
Jesus gab sein Leben hin, damit die ganze Menschheit zum Leben kommt - er hätte sicherlich auch fliehen können und wäre mit Sicherheit auch nicht entdeckt worden.
Er gab sein Leben hin für seine Freunde - .
Gianna Beretta Molla ist da ganz in der Nachfolge Jesu
Sie «opferte bewuβt» das eigene Leben, so hat Papst Paul VI. das Verhalten der seligen Gianna Beretta definiert, als er zum Angelus am 23. September 1973 sagte: «Wir denken da an eine Mutter aus der Erzdiözese Mailand, die, um das Leben ihres Kindes zu retten, das eigene Leben bewuβt opferte».
http://www.vatican.va/news_services/lit ... la_ge.html

Aletheia
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Re: kirchenrechtliche Frage zur Abtreibung

Beitrag von Aletheia »

Robert Ketelhohn hat geschrieben:Nein. Man kann nicht töten, um zu retten. (Gewähre Gott
einem jeden, daß er nie in eine solche Situation komme.)
Vielleicht verstehst du jetzt die Vater Unser Bitte - und führe uns nicht in Versuchung.

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anneke6
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Kirchenrechtliche Frage: Kastraten

Beitrag von anneke6 »

Ich habe während der letzten Zeit viel über Kastraten gelesen, vor allem weil ich zufällig Aufnfahmen von Alessandro Moreschi, einem der letzten Kastraten († 1922) und wohl dem einzigen, dessen Stimme aufgenommen wurde, gefunden habe.
Ich ging bis heute davon aus, daß wenn einem Knabe vor Erreichen der Pubertät die Hoden entfernt werden, er impotent wird. Aber jetzt habe ich gelesen, daß mindestens ein Kastrat geheiratet hat…offenbar kirchlich, Zivilehe gab es ja noch nicht. Aber Impotenz ist ein Ehehindernis, von dem nicht dispensiert werden kann.
Weiß jemand, ob ein kastrierter Mann in der Lage sein kann, die Ehe zu vollziehen?
P.S. Ich hoffe, ihr findet das Thema nicht abstoßend…
???

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