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Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Sonntag 3. April 2011, 20:43
von Mary
Gamaliel hat geschrieben: Das spießt sich allerdings mit der Pressemeldung des Bistums:

Daraus:
Ausserdem hat er bei seiner Wahl und Ernennung zum Pfarrer von Kappel das intime Verhältnis zu seiner Mitarbeiterin verschwiegen.
Gemäß dem Bistum scheint es schon vor der Ernennung Kontakt gegeben zu haben, während die Medien erst von einer sich nach der Ernennung entwickelnden Affäre berichten. :hae?:
Das muss nicht zwingend sein, ...
möglich ist auch, dass Pfr. Okeke schon zuvor als priesterlicher Mitarbeiter (Vikar) oder als Diakon in der Pfarrei tätig war und erst dann zum Pfarrer gewählt wurde.

Blick entspricht übrigens in etwa der Bild-Zeitung. Nicht immer verlässliche Nachrichten, was im Blick steht...
Maria

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Sonntag 3. April 2011, 21:29
von Christiane
civilisation hat geschrieben: oder ein zölibatärer Ehebrecher ???
Wäre für mich jemand (ein Priester), der eine Liebesbeziehung zu einer verheirateten Frau führt ohne dabei mit ihr ins Bett zu steigen. Also doch eher ehebrecherischer Zölibatsbrecher.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Sonntag 3. April 2011, 21:45
von anneke6
Ist es erst Zölibatsbruch, wenn er mit der Tussi tatsächlich ins Bett gegangen ist? Fängt so etwas nicht, ähnlich wie Ehebruch, bereits im Herzen an?

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Sonntag 3. April 2011, 23:04
von Niels
Max Nützi hat geschrieben:"Seine Gottesdienste waren immer gut besucht – besonders der Frauengottesdienst"
:narr: :ikb_shutup:

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Sonntag 3. April 2011, 23:40
von ziphen
Der Weltspiegel berichtete heute über die österreichische Gruppe "Priester ohne Amt", der 700 verheiratete Priester angehören.

Der verheiratete Priester Chocholka stellt klar, dass im Kirchenrecht stehe, sie dürften jede priesterliche Tätigkeit ausüben, wenn sie von den Gläubigen darum gebeten würden.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Sonntag 3. April 2011, 23:49
von Niels
ziphen hat geschrieben:Der Weltspiegel berichtete heute über die österreichische Gruppe "Priester ohne Amt", der 700 verheiratete Priester angehören.

Der verheiratete Priester Chocholka stellt klar, dass im Kirchenrecht stehe, sie dürften jede priesterliche Tätigkeit ausüben, wenn sie von den Gläubigen darum gebeten würden.
Hat er einen Beleg geliefert. Nein. Weshalb wohl nicht? Weil's keinen gibt. Suspendierte Priester dürfen allenfalls in Todesgefahr die Beichte abnehmen (CIC Can. 976 — Jeder Priester absolviert, auch wenn er die Befugnis zur Entgegennahme von Beichten nicht besitzt, jegliche Pönitenten, die sich in Todesgefahr befinden, gültig und erlaubt von jedweden Beugestrafen und Sünden, auch wenn ein Priester mit entsprechender Befugnis zugegen ist.).

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 00:03
von Gamaliel
Es sind immer die gleichen Gestalten, die vor die Kammera dürfen/wollen. (Wenn mich nicht alles täuscht, saß in der lustigen Schlußrunde auch Hr. Hurka von WsK-Österreich.)

Eine Suspension ist nicht ident mit einer Laisierung.

Von der kirchenrechtlichen Frage, ist die moralische zu unterscheiden. Die sich hier frech als "verheiratete" Priester Präsentierenden, leben - objektiv betrachtet - selbstverständlich in dauernder Todsünde. In diesem Zustand nehmen sie dann auch ihre "Amtshandlungen" vor. (Die Frage der Dispensen und unter Paul VI. Dispensierten wäre ein eigenes Kapitel.)

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 00:16
von Christiane
anneke6 hat geschrieben:Ist es erst Zölibatsbruch, wenn er mit der Tussi tatsächlich ins Bett gegangen ist? Fängt so etwas nicht, ähnlich wie Ehebruch, bereits im Herzen an?
Alles beginnt im Herzen.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 00:17
von Niels
Christiane hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Ist es erst Zölibatsbruch, wenn er mit der Tussi tatsächlich ins Bett gegangen ist? Fängt so etwas nicht, ähnlich wie Ehebruch, bereits im Herzen an?
Alles beginnt im Herzen.
Exakt.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 00:31
von Sempre
Wie der Herr sagt. Bereits den Zorn sollen wir bändigen, bevor wir zum Mörder werden. Aber Zorn ist kein Mord. Und Zölibatsbruch ist genau wie Ehebruch erst mit der Tat begangen.

Gruß
Sempre

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 07:37
von Gamaliel
Sempre hat geschrieben:Aber Zorn ist kein Mord. Und Zölibatsbruch ist genau wie Ehebruch erst mit der Tat begangen.
Die Frage ist allerdings welche Tat ist "erforderlich" um einen solchen Bruch zu begehen.

Was den Ehebruch betrifft, so ist zwischen einem engen bzw. juridischen Sinn und einem weiteren bzw. moralischen Sinn zu unterscheiden. Im engen Sinn ist er nur bei außerehelichem Beischlaf gegeben. Im weiteren Sinn wird er auch durch alle sündhaften geschlechtlichen Handlungen begründet, ja selbst durch die Begierde nach einer anderen Person (Mt 5,28).

Ähnliche Abstufungen gibt es für den Bruch des Zölibats, wobei unter Heranziehung des alten Kodex (c. 132 §1) bereits jeglicher Verstoß gegen die standesgemäße Keuschheit auch im juridischen Sinn (unter Wahrung des c. 2195) ein Sakrileg begründet.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 09:55
von Berolinensis
Gamaliel hat geschrieben:wobei unter Heranziehung des alten Kodex (c. 132 §1) bereits jeglicher Verstoß gegen die standesgemäße Keuschheit auch im juridischen Sinn (unter Wahrung des c. 2195) ein Sakrileg begründet.
Konsequenz daraus war dann die Anwendbarkeit von can. 2325 CJC/1917, oder sonst noch etwas? Ich kann mir kaum vorstellen, wie das - außer in Fällen von öffentlicher Sünde - praktisch relevant geworden sein könnte.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 10:22
von Gamaliel
Berolinensis hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:wobei unter Heranziehung des alten Kodex (c. 132 §1) bereits jeglicher Verstoß gegen die standesgemäße Keuschheit auch im juridischen Sinn (unter Wahrung des c. 2195) ein Sakrileg begründet.
Konsequenz daraus war dann die Anwendbarkeit von can. 2325 CJC/1917, oder sonst noch etwas?
Als strafbarer Tatbestand kommt der erwähnte c. 2325 in Frage und als Strafdrohungen die cc. 2358 und 2359 CIC/1917.

Berolinensis hat geschrieben:Ich kann mir kaum vorstellen, wie das - außer in Fällen von öffentlicher Sünde - praktisch relevant geworden sein könnte.
Wie verstehst Du hier die Begriffe "öffentlich" (vor aller Augen?) und "praktisch relevant"?

Praktisch relevant ist ein solches Vergehen auch im forum internum, d.h. z.B. für die Beichte, in der diese zusätzliche Sünde ("Sakrileg") zu beichten ist.
Im Unterschied zum weltlichen Recht, richtet sich das kanonische Recht auch an das Gewissen der Gläubigen (z.B. Beobachtung der Strafwirkungen, die einer nicht deklarierten Tatstrafe folgen).

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 10:31
von Berolinensis
Gamaliel hat geschrieben: Wie verstehst Du hier die Begriffe "öffentlich" (vor aller Augen?) und "praktisch relevant"?
Mit "öffentlich" meinte ich "öffentlich bekannt", mit "praktisch relevant" die tatsächliche Verhängung einer Strafe.
Praktisch relevant ist ein solches Vergehen auch im forum internum, d.h. z.B. für die Beichte, in der diese zusätzliche Sünde ("Sakrileg") zu beichten ist.
Die Sünde an sich muß der Pönitent ja ohnehin beichten. Und daß er Priester (bzw. sonst Kleriker) ist, wird er auch angeben. Inwiefern muß er dann nochmal darauf hinweisen, daß seine Sünde zugleich ein Sakrileg ist? Beurteilt das nicht der Beichtiger selbst?

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 11:01
von Gamaliel
Berolinensis hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben: Wie verstehst Du hier die Begriffe "öffentlich" (vor aller Augen?) und "praktisch relevant"?
Mit "öffentlich" meinte ich "öffentlich bekannt", mit "praktisch relevant" die tatsächliche Verhängung einer Strafe.
Ja, in diesem Sinn ist Deine frühere Aussage ganz zutreffend (und mir jetzt klar verständlich :) ).


Berolinensis hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Praktisch relevant ist ein solches Vergehen auch im forum internum, d.h. z.B. für die Beichte, in der diese zusätzliche Sünde ("Sakrileg") zu beichten ist.
Die Sünde an sich muß der Pönitent ja ohnehin beichten. Und daß er Priester (bzw. sonst Kleriker) ist, wird er auch angeben. Inwiefern muß er dann nochmal darauf hinweisen, daß seine Sünde zugleich ein Sakrileg ist? Beurteilt das nicht der Beichtiger selbst?
(Die Beantwortung Deiner Fragen hängt von den konkreten Umständen des Sündenbekenntnisses ab, läßt sich also rein abstrakt schwer durchführen. Auch ist man nicht verpflichtet seinen Stand zu nennen, wiewohl das sehr nützlich und empfehlenswert ist.)

Grundsätzlich ist man aber gehalten sich aller schweren Sünden nach Zahl, Art und Umständen anzuklagen. Hier also einer Sünde gegen die Keuschheit und einer zusätzlichen gegen die Tugend der Gottesverehrung.
Im Bekenntnis könnte man das natürlich in einen Satz zusammenfassen.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 11:31
von Berolinensis
Ich glaube, ich habe hier gerade ein grundsätzliches Problem; vielleicht liege ich wirklich völlig daneben, ich denke es aber eigentlich nicht. Ich will es aus zwei Perspektiven zu formulieren versuchen:

1) Man bekennt doch seine sündhaften Handlungen (bzw. Unterlassungen) nebst der kennzeichnenden Umstände. Als Pönitent nimmt man doch aber keine moraltheologische Bewertung vor, d.h. die Einstufung obliegt dann dem Beichtiger. Wenn ich also mich der Sünde de sexto anklage, und angegeben habe (oder sonst weiß, daß der Beichtiger weiß), daß ich Priester bin, kennt der Beichtiger doch alle Tatsachen, aus denen sich das Sakrileg ergibt. Warum sollte ich als Pönitent dann noch einmal zusätzlich mich des Sakrilegs anklagen?

2) Daß eine Sünde (eine Handlung) gegen mehrere Tugenden verstößt, kommt ja häufig vor. Es bleibt darum aber doch eine (wenn auch ggf. schwerere) Sünde, die ich nur einmal (natürlich mit den maßgeblichen Umständen) beichte; ich klage mich doch darum nicht zweier Sünden an?

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 18:46
von anneke6
Gamaliel hat geschrieben:
Sempre hat geschrieben:Aber Zorn ist kein Mord. Und Zölibatsbruch ist genau wie Ehebruch erst mit der Tat begangen.
Die Frage ist allerdings welche Tat ist "erforderlich" um einen solchen Bruch zu begehen.

Was den Ehebruch betrifft, so ist zwischen einem engen bzw. juridischen Sinn und einem weiteren bzw. moralischen Sinn zu unterscheiden. Im engen Sinn ist er nur bei außerehelichem Beischlaf gegeben. Im weiteren Sinn wird er auch durch alle sündhaften geschlechtlichen Handlungen begründet, ja selbst durch die Begierde nach einer anderen Person (Mt 5,28).

Ähnliche Abstufungen gibt es für den Bruch des Zölibats, wobei unter Heranziehung des alten Kodex (c. 132 §1) bereits jeglicher Verstoß gegen die standesgemäße Keuschheit auch im juridischen Sinn (unter Wahrung des c. 2195) ein Sakrileg begründet.
Ich persönlich sehe den Wunsch, etwas zu tun, sehr nahe an der tatsächlichen Tat. Oft ist es doch nur ein Mangel an (Über-)Mut oder einer Gelegenheit (oder im Falle von Ehebruch der Zustimmung der anderen Person) die einen daran hindert sie zu begehen.

Seit meiner Kindheit habe ich immer wieder Leute damit erschreckt, daß ich gesagt habe: Wir sind allesamt potentielle Mörder.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 19:10
von Juergen
anneke6 hat geschrieben:...Wir sind allesamt potentielle Mörder.
Normalerweise stimmt das nicht.

Wenn aber
eine Frau...
drei Männer...
da will ich mal nix beschönigen...

:kugel:

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 19:13
von Marion
anneke6 hat geschrieben:Ich persönlich sehe den Wunsch, etwas zu tun, sehr nahe an der tatsächlichen Tat.
Ich sehe das eher als einen Teil der Versuchung. Also etwas wo der Kampf gegen die Sünde erst richtig losgeht.
Klar ist es besser, wenn man gar nicht mehr versucht werden kann, weil man die Sünde haßt. Aber so einfach ist das nicht in allen Sachen.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 4. April 2011, 19:56
von anneke6
Juergen hat geschrieben: drei Männer...
da will ich mal nix beschönigen...

:kugel:
Leben alle drei noch.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Donnerstag 14. April 2011, 20:57
von civilisation
zum o.g. Fall aus Kappel (Bistum Basel):

Pfarrer von Kappel SO tritt nach Affäre zurück
http://www.radiobasel.ch/aktuell/nachri ... 211-4-14
Der katholische Pfarrer von Kappel SO fügt sich
der Rücktritts-Forderung des Bischofs des Bistums Basel. Er hatte
bereits am 6. April seine Demission eingereicht, welche inzwischen
angenommen wurde. Der Pfarrer hatte ein sexuelles Verhältnis mit
einer Pfarrei-Mitarbeiterin.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 18. April 2011, 07:59
von civilisation
Man weiß schon gar nicht mehr, wo man was einstellen soll.

Denn wenn sich Bischöfe heutzutage zu ganz speziellen Dingen äußern sollen, kommt gleich ein Rundumschlag.

So wieder mal Bischof Büchel aus St. Gallen. - Das spektakuläre sind seine Aussagen zur "Frauenordination".


Im "Pfarrblatt Bistum St. Gallen", 6. Ausgabe 211 (16.4.-6.5.11) sagte er im Interview:
http://www.pfarreiforum.ch/downloads/mantel_6-11.pdf
Aber es ist einfacher
über eine allfällige Heirat eines Priesters zu
diskutieren als über eine Tradition, die es in
der römisch-katholischen Kirche noch nie
gab. Aber wir müssten Schritte suchen, die
dahin führen. Ich könnte mir vorstellen, dass
der Diakonat der Frau ein solcher Schritt sein
könnte. Wir müssen Verständnis haben, wenn
diese Frage nicht gleich morgen gelöst ist.
Vielleicht braucht es eine gewisse Beharrlichkeit,
wie sie Wiborada hatte, auch in Fragen,
die nicht von einem Tag auf den anderen gelöst
werden können. Aber wir können dem
auch nicht ausweichen. Eine Weile hat man ja
gesagt, darüber dürfe man nicht diskutieren.
Und das ist etwas vom Schwierigsten in der
heutigen Gesellschaft. Das können wir uns
nicht mehr leisten. ...
Die Weltkirche müsste sich dahingehend
entwickeln, dass nicht alles zentralistisch
entschieden wird. Wir sollten in der Einheitsein,
aber nicht überall in der Einheitlichkeit.
Wenn ich in andere Länder schaue, haben wir
diese Einheitlichkeit schon lange nicht mehr.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 18. April 2011, 08:27
von cantus planus
Man kann Markus Büchel wohl als einzige Enttäuschung bezeichnen. Sein Start war ja recht hoffnungsvoll, aber dann ging's rasch los...

Ich komme immer noch nicht dahinter, wie die Bischöfe - und er ist ja nicht der erste, der in dieses Horn stößt - es den Frauen, wenn sie einmal Diakoninnen geworden sind, erklären wollen, dass sie die übrigen beiden Weihen aber nicht bekommen können, da die Materie nicht gegeben ist.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 18. April 2011, 08:56
von ifugao
Welche Materie cantus?

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 18. April 2011, 09:55
von Berolinensis
cantus planus hat geschrieben:Man kann Markus Büchel wohl als einzige Enttäuschung bezeichnen. Sein Start war ja recht hoffnungsvoll, aber dann ging's rasch los...

Ich komme immer noch nicht dahinter, wie die Bischöfe - und er ist ja nicht der erste, der in dieses Horn stößt - es den Frauen, wenn sie einmal Diakoninnen geworden sind, erklären wollen, dass sie die übrigen beiden Weihen aber nicht bekommen können, da die Materie nicht gegeben ist.
Wer sagt denn, daß er das will? Er sagt ja in dem Interview zum Thema Frauenordination ausdrücklich:
Aber wir müssten Schritte suchen, die dahin führen. Ich könnte mir vorstellen, dass
der Diakonat der Frau ein solcher Schritt sein könnte.
Es geht also eindeutig um Schritte hin zur "Priesterinnenweihe", obwohl das Lehramt definitiv entschieden hat, daß diese unmöglich ist.

Daß ein Bischof so etwas sagt, ist nicht bloß eine Enttäuschung, sondern ein absoluter Skandal, und wirft wieder einmal die Frage nach dem Verfahren von Bischofsernennungen auf. Wie kann es sein, daß immer wieder solche Leute durchkommen?

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Montag 18. April 2011, 10:12
von Gamaliel
Berolinensis hat geschrieben:Wie kann es sein, daß immer wieder solche Leute durchkommen?
...und dann auch noch unbehelligt auf ihrem Posten verbleiben.

Die Frage des geeigneten Empfängers der Priesterweihe ist immerhin kraft des ordentlichen Lehramts unfehlbar geklärt und Teil des Glaubensschatzes. Wer in dieser Frage anderes sagt, macht sich der Häresie verdächtig.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Mittwoch 27. April 2011, 14:43
von Niels
Überraschung: "Katholischer Theologe fordert Ende des Zwangszölibats"
http://www.nordbayern.de/nuernberger-na ... -1.118224
:roll:

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 09:52
von Niels
Ich poste das mal hier.

"Fred Keesen hat 57 Jahre lang das Zölibat geachtet und gelebt. Doch jetzt will der 85-jährige katholische Priester in den Niederlanden heiraten – kommenden Montag": http://www.fr-online.de/panorama/alte-l ... 8473158/-/

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 10:09
von civilisation
Niels hat geschrieben:Ich poste das mal hier.

"Fred Keesen hat 57 Jahre lang das Zölibat geachtet und gelebt. Doch jetzt will der 85-jährige katholische Priester in den Niederlanden heiraten – kommenden Montag": http://www.fr-online.de/panorama/alte-l ... 8473158/-/
daraus:
Außer der kirchlichen ist auch eine standesamtliche Trauung für den kommenden Montag geplant.
Kirchliche Trauung?
Das geht nicht => Trennendes Ehehindernis liegt vor !!

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 10:11
von taddeo
Wenn er schon laiisiert ist, dann nicht mehr. Das geht aus dem Artikel aber nicht hervor.
(Und ich kann mir schwer vorstellen, daß Rom einer Laiisierung in diesem Fall zustimmen würde.)

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 10:14
von Gamaliel
Niels hat geschrieben:Ich poste das mal hier.

"Fred Keesen hat 57 Jahre lang das Zölibat geachtet und gelebt. Doch jetzt will der 85-jährige katholische Priester in den Niederlanden heiraten – kommenden Montag": http://www.fr-online.de/panorama/alte-l ... 8473158/-/
Daraus:
Außer der kirchlichen ist auch eine standesamtliche Trauung für den kommenden Montag geplant.
:glubsch:

Welcher ungläubige Priester nimmt denn diese "kirchliche" Trauung vor?


Sehr bedauerlich, daß der 85-Jährige bereit ist, auf sein ewiges Glück für ein paar Monate oder Jahre irdischer Selbstsucht zu verzichten.

Re: Zölibat und Co.

Verfasst: Dienstag 24. Mai 2011, 10:20
von Gamaliel
taddeo hat geschrieben:Wenn er schon laiisiert ist, dann nicht mehr.
Auch mit einer Laisierung ist keine automatische Dispens von der Zölibatspflicht verbunden.