Nach meiner Logik folgt das eben aus der schweren Sünde, die ja grundsätzlich verhindert, dass man die HL. Kommunion empfangen darf. Insoweit wäre die Aussage bloß deklaratorisch und man hätte sie auch weglassen können.Raphael hat geschrieben:Wie erklärst Du Dir dann, daß die Glaubenskongregation in den bereits zitierten Überlegungen schreibt:taddeo hat geschrieben:Nach all dem Gesagten läßt sich das wirklich einfach beantworten.
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- Irgendeine formelle Kirchenstrafe ist seit 1983 mit der Mitgliedschaft NICHT mehr verbunden.
und nicht die heilige Kommunion empfangen dürfen?
Der Begriff der Exkommunikation geht ja, soweit ich finden konnte, noch deutlich darüber hinaus, schließt er doch vom Empfang sämtlicher Sakramente einschließlich der Hl. Beichte aus. Von daher gehe ich davon aus, dass die Glaubenskongregation ausdrücklich "Exkommunikation" und nicht "nicht die hl. Kommunion empfangen dürfen" geschrieben hätte, wenn erstere gemeint gewesen wäre. Denn wie gesagt, Synonyme sind die beiden Begriffe m.E. nicht.