Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

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HeGe
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von HeGe »

Gamaliel hat geschrieben:Bischof Overbeck verteidigt Kommunion an Seehofer

Daraus:
Der Papst habe wohl dasselbe getan, „was wir Priester und Bischöfe auch tun: nämlich erst einmal seelsorglich handeln und annehmen, dass derjenige, der vor einem steht und die Kommunion empfangen will, dies mit einem geprüften und geläuterten Herzen tut“
Wäre es nicht eher seelsorgliches Handeln und im Sinne der Nächstenliebe, zu verhindern, dass jemand die Kommunion im Stand schwerer Sünde empfängt und sich damit das Gericht isst?

(Ach nein, ich vergaß, Sünden hat das Konzil ja abgeschafft. :roll: )
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Vir Probatus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Vir Probatus »

Clemens hat geschrieben:
Melody hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:
ad-fontes hat geschrieben:Warum sind "Wiederverheiratete" von der hl. Kommunion ausgeschlossen, aber andere in vermutlicher schwerer Sünde Lebende, wie beispielsweise ein Sodomitenpaar oder zwei Unverheiratete, die unter einem Dach leben, nicht?
Jedem öffentlichen Sünder ist die Kommunion zu verweigern, das gilt natürlich auch für Konkubinarier und Sodomiten.
Es muß sich aber um öffentliche Sünder handeln. Irgendwelche Vermutungen oder persönliche Kenntnisse des Pfarrers tun da nichts zur Sache.
Es kann doch keiner wissen, ob ein Paar, das sich eine gemeinsame Wohnung teilt, auch tatsächlich Sex miteinander hat?! Also in welchem konkreten Fall sollten das denn dann "öffentliche" Sünder sein?! Wenn sie jedem von ihren gemeinsamen Sexerlebnissen berichten?! Aber selbst dann könnten sie's ja gerade (ehrlich) frisch gebeichtet haben?! :achselzuck:
Es gibt natürlich auch Fälle, wo ein Mann und eine Frau sich eine Wohnung teilen, ohne ein "Paar" zu sein.
Wenn aber ein Paar "zusammenlebt" und sich auch dazu bekennt, dann bedeutet diese Formulierung im heutigen gesellschaftlichen Kontext, dass sie auch mehr oder weniger regelmäßig miteinander schlafen. Und zwar mit ähnlicher Wahrscheinlichkeit, wie ein verheiratetes Paar (da hat auch nicht jedes regelmäßig G-verkehr).
Wie sagte der Pfarrer dem verlobten Paar: "Miteinander schlafen dürft Ihr schon, aber Ihr schlaft ja nicht"
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Pilgerer
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Pilgerer »

HeGe hat geschrieben:Wäre es nicht eher seelsorgliches Handeln und im Sinne der Nächstenliebe, zu verhindern, dass jemand die Kommunion im Stand schwerer Sünde empfängt und sich damit das Gericht isst?
Kann die unerlaubte Kommunion bei aufrichtiger Reue vergeben werden?
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

Vir Probatus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Vir Probatus »

HeGe hat geschrieben:Wäre es nicht eher seelsorgliches Handeln und im Sinne der Nächstenliebe, zu verhindern, dass jemand die Kommunion im Stand schwerer Sünde empfängt und sich damit das Gericht isst?
Sicher, aber dann sollte man einen Ministerpräsidenten nicht anders behandeln als ein "Bischöfin" und eine "Priesterin".
Zuletzt geändert von Vir Probatus am Montag 16. Juli 2012, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Gamaliel
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »

Pilgerer hat geschrieben:Kann die unerlaubte Kommunion bei aufrichtiger Reue vergeben werden?
Ja, wobei "aufrichtige Reue" in hiesigem Kontext u.a. die vorausgehende Beendigung der unzüchtigen Verbindung und den alsbald in die Tat umzusetzenden Wunsch nach Ablegung einer hl. Beichte umfaßt.

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Gamaliel
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Gamaliel »


Hier gibt's übrigens den vollständigen Wortlaut des Interviews:

Die Kommunionbank ist kein Richtstuhl

iustus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von iustus »

Gamaliel hat geschrieben:

Hier gibt's übrigens den vollständigen Wortlaut des Interviews:

Die Kommunionbank ist kein Richtstuhl
:heul:
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)

Vir Probatus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Vir Probatus »

Gamaliel hat geschrieben:

Hier gibt's übrigens den vollständigen Wortlaut des Interviews:

Die Kommunionbank ist kein Richtstuhl
Overbeck hat geschrieben: Der Papst wird dasselbe getan haben, was wir Priester und Bischöfe auch tun: nämlich erst einmal seelsorglich handeln und annehmen, dass derjenige, der vor einem steht und die Kommunion empfangen will, dies mit einem geprüften und geläuterten Herzen tut. Dann sind wir diejenigen, die mit dem Reichen der Kommunion sagen: Du gehörst zur Gemeinschaft mit Gott, die er dir selber schenkt. Die Kommunionbank ist weder der Richtstuhl noch die Disputierbank für Dogmatiker.

Hätte er gesagt:
"Der Papst wird dasselbe getan haben, was wir Priester und Bischöfe auch tun: nämlich erst einmal seelsorglich handeln und annehmen, dass derjenige, der vor einem steht und die Kommunion empfangen will, dies mit einem geprüften und geläuterten Herzen tut. Dann sind wir diejenigen, die den Reichen mit der Kommunion sagen: Du gehörst zur Gemeinschaft mit Gott, die er dir selber schenkt." wäre es glaubhafter gewesen.
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Wird gleich vereinigt

Beitrag von Ecce Homo »

Wieder mal "er" aus dem Bistum Würzburg - [Punkt]
http://mobil.mainpost.de/regional/art742,6977335

:(
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Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

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Linus
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Linus »

Peregrin hat geschrieben:Wenn's nur darum geht, möglichst viele Plätze zu verkaufen, hätten sie auch einen Karner einrichten können.
War vorige Woche erst in Hallstatt, die haben ja einen "lückenlos Karner für die letzten 400 Jahre..." war doch etwas gruselig...
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Niels
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Niels »

berneuchen hat geschrieben:
Linus hat geschrieben:
christian12 hat geschrieben:
www.katholisch.de (am 16.08.2012) hat geschrieben:Friedhof war gestern
Erstes Kolumbarium in einer Bischofskirche eröffnet
Im früheren Kohlekeller des Hamburger Doms hat Erzbischof Werner Thissen eine Urnengrabstätte geweiht. Vor wenigen Jahren wäre das in der katholischen Kirche noch undenkbar gewesen. (Meine Hervorhebung)
:pfeif: Interessante Analogie :pfeif:
Wieso? "Bedenke Mensch, daß du Staub bist, und wieder dahin zurückkehrst" Kohle wird auch zu Staub...
... und mit dem Staub läßt sich sicher Kohle machen! :/
So ist es.
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta

Vir Probatus
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Vir Probatus »

Ecce Homo hat geschrieben:Wieder mal "er" aus dem Bistum Würzburg - [Punkt]
http://mobil.mainpost.de/regional/art742,6977335

:(
Als Seelsorger steht es uns nicht zu, über die Sündhaftigkeit eines Menschen ein Urteil zu fällen. Deswegen haben wir auch nicht das Recht, Getauften die Zulassung zur Kommunion zu verweigern“, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative, der in der Diözese rund 25 Priester, bundesweit etwa 4 angehören. Die Kirche sollte sehr vorsichtig sein, Menschen, die das Bedürfnis nach sakramentaler Gemeinschaft mit Christus haben, diese Gemeinschaft zu verweigern.
Nicht nur die Kirche, sondern auch und vor allem die sich in Foren wie diesem hier betätigenden Katholiken.
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Fridericus
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Fridericus »

Vir Probatus hat geschrieben:
Ecce Homo hat geschrieben:Wieder mal "er" aus dem Bistum Würzburg - [Punkt]
http://mobil.mainpost.de/regional/art742,6977335

:(
Als Seelsorger steht es uns nicht zu, über die Sündhaftigkeit eines Menschen ein Urteil zu fällen. Deswegen haben wir auch nicht das Recht, Getauften die Zulassung zur Kommunion zu verweigern“, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative, der in der Diözese rund 25 Priester, bundesweit etwa 4 angehören. Die Kirche sollte sehr vorsichtig sein, Menschen, die das Bedürfnis nach sakramentaler Gemeinschaft mit Christus haben, diese Gemeinschaft zu verweigern.
Nicht nur die Kirche, sondern auch und vor allem die sich in Foren wie diesem hier betätigenden Katholiken.
Der gute (bzw. schlechte) Mann sollte vorsichtig sein und nicht solche dumme Aussagen tätigen, sondern fleißig die Lehre der Kirche studieren und gemäß dieser handeln.

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lifestylekatholik
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von lifestylekatholik »

Vir Probatus hat geschrieben:
Ecce Homo hat geschrieben:Wieder mal "er" aus dem Bistum Würzburg - [Punkt]
http://mobil.mainpost.de/regional/art742,6977335

:(
Als Seelsorger steht es uns nicht zu, über die Sündhaftigkeit eines Menschen ein Urteil zu fällen. Deswegen haben wir auch nicht das Recht, Getauften die Zulassung zur Kommunion zu verweigern“, heißt es in einer Pressemitteilung der Initiative, der in der Diözese rund 25 Priester, bundesweit etwa 4 angehören. Die Kirche sollte sehr vorsichtig sein, Menschen, die das Bedürfnis nach sakramentaler Gemeinschaft mit Christus haben, diese Gemeinschaft zu verweigern.
Nicht nur die Kirche, sondern auch und vor allem die sich in Foren wie diesem hier betätigenden Katholiken.
Die Kirche sollte sehr vorsichtig sein, Menschen, die sich das Gericht essen werden, nicht mit allen Mitteln anzuflehen, davon abzustehen. Wenn sie ungerührt zusähe, wie diese Menschen verloren gehen, wäre sie wahrhaft hartherzig, unbarmherzig und zynisch.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«

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Lupus
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Re: Nachrichten aus den Bistümern IV

Beitrag von Lupus »

Es ist für mich unverständlich, mit wieviel Eifer die Diskussion um die Kommunion für Katholiken, die nach einer Ehescheidung wieder geheiratet haben, auch hier, wie allenthalben geführt wird!

Bin ich wirklich ein so plumper Pragmatiker, dass ich nicht einsehen kann, warum die wichtigsten Voraussetzungen für den würdigenEmpfang des eucharistischen Sakraments ständig außer Acht gelassen werden.

Für den würdigen Empfang der Sakramente der Firmung, des Altares, der Ehe, der Priesterweihe und der Krankensalbung ist nach alter und immer noch gültiger Lehre der Katholischen Kirche erforderlich, dass der Empfänger eines dieser Sakramente "im Stande der Gnade" ist!

Den "Stand der Gnade" empfängt der Mensch am Anfang des Lebens durch die hl. Taufe, im Laufe seines Lebens durch Gottes Güte immer wieder im Sakrament der Buße, wenn er sich auf diese so gründlich wie möglich vorbereitet hat (-zu erinnern ist an die berühmten 5 B: Beten, Besinnen, Bereuen, Bekennen und Bessern!).

Ich kann mich nicht erinnern, dass der "Kalle vo Meenz" oder der jetzige "Große Vorsitzende" der BBK in Rom erwirkt haben könnte oder sollte, dass diese Voraussetzung beim Empfang des Allerheiligsten Sakraments als solche plötzlich nicht mehr gälte.

Wie mehrmals hier im Forum von verschiedenen Usern angemerkt, hat man bei der Zusammenstellung der Lesungen in unserem jetzigen "ordentlichen Brauch" der Messliturgie (wohl mit Bedacht?) z.B. die einschlägigen Verse des Korintherbriefes ausgelassen, in denen davon die Rede ist, dass sich das Gericht isst oder trinkt, wer unwürdig hinzutritt.

Wenn ich als Priester im Zustand der Todsünde die göttliche Liturgie feiere, dann begehe ich jedesmal ein Sakrileg, obwohl die Messfeier gültig ist. (z.B. für die Mitfeiernden).

Jeder von uns könnte für sich eine Liste erstellen, wann das für ihn persönlich in ähnlicher Weise gilt!

Wer geschieden ist und im Respekt vor der Heiligkeit des Sakrament sich nicht einem neuen Partner standesamtlich vermählt, kann jederzeit zur hl. Kommunion gehen. Diese ist dann ja wirklich eine Speise für ihn, die ihm Kraft geben kann für dieses zugegebenermaßen schwieriger zu führende Leben.

Vielzuwenig wird heute auf die Ehe in intensiver und rechter Weise vorbereitet, so dass, meiner Meinung nach, viele Ehen von vornherein auf wackeligen Grundlagen ruhen, die freilich im Verlauf der Ehe gestärkt werden könnten. Da aber Viele in eine "Ehe" hineinrutschen, weil man aufeinander nicht mehr verzichten zu können meint oder bereits ein Kind unterwegs ist oder ein solches bereits den "Schleier der Unschuld??" seiner Mami tragen kann, ist es in vielen Fällen der Brauch "sich anders zu orientieren".

Was ich sagen möchte ist, in einem Bild nach der Natur beschrieben, Folgendes:

Auf meiner Gartenterrasse blühen zur Zeit drei Sorten von Pelargonien (vulgo: Geranien), die ich im Laufe der Jahre mir als Stecklinge von Patmos mitgebracht und behutsam aufgezogen habe.
Diese Pflanzen gedeihen und blühen, weil ich sie in die entsprechende Aufzuchterde gesteckt (daher die Bezeichnung "Stecklinge!) habe, sie täglich umsorge und nach Bedarf gieße, gelegentlich bekommen sie auch einen Naturdünger.

Ganz bestimmte Voraussetzungen also garantieren mir die Freude an der derzeitigen Blütenpracht!
Unterließe ich das Gießen und das gelegentliche Düngen meiner Pelargonium zonale patmosiense, sie würden jämmerlich eingehen. Ich könnte dann weder über meine Nachbarn, oder einen Gärtner oder über das Wetter schimpfen, oder gar auf die Menschheit, die mir angeblich die Blütenpracht nicht gönnt!
(Das derzeitige heiße Wetter ist wie bestellt für meine Blumen!!)

Kurzum:

Wer zur Kommunion gehen will, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen, siehe Korintherbrief oder auch Aussagen Jesu selbst.

"O Du Spender aller Gnaden, sieh, mühselig und beladen
steht Dein Volk in Demut hier. Lass uns würdig Dich empfangen,
Deine Lieb und Gnad erlangen, [/b] ewig sein vereint mit Dir
Mit Cherubim, mit Seraphim ..."

Allerdings ist man heute weithin der Auffassung, zum "Mahl der Gemeinschaft" gäbe es keine Zutrittsbedingungen.

"Es ist einfach zu billig, wenn Eucharistie zum Mahl der Gemeinschaft erklärt wird. Sie hat Christi
Tod gekostet, und die Freude, die sie verheißt, setzt das Eintreten in dieses Todesgeheimnis
voraus."
(Ratzinger/Benedikt XVI.: Gesammelte Schriften - Theologie der Liturgie)

+L.
Zuletzt geändert von Lupus am Sonntag 19. August 2012, 19:59, insgesamt 3-mal geändert.
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Ecce Homo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Ecce Homo »

Amen.
Danke, Herr Pfarrer!
Da denke ich immer, dass ich im Grunde zu wenig beichte (nicht geschieden, wiederverheiratet oder sonst was, aber ... trotzdem... )
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Ihr seid im Gebet ... mal schauen, ob/wann ich hier wieder reinsehe ...

Fragesteller
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Fragesteller »

Dass, wie Lupus beschreibt, jemand, der sich im Zustand schwerer Sünde befindet, die Kommunion nicht empfangen darf, sollte klar sein und ist sinnvoll. Nur: Trifft das auf wiederverheiratet Geschiedene zu? Es geht ja hier nicht um vergangene Sünden (denn dann könnte die Scheidung und die Zweitehe bereut und gebeichtet werden), sondern um die Absicht, in der Sünde zu verharren. Dass sich wiederverheiratet Geschiedene im Zustand schwerer Sünde befinden, beruht also auf der Annahme, dass Fortführen einer sündigerweise eingegangenen quasiehelichen Beziehung selbst sündig ist.
Setzt man Sünde mit säkularem "falschen Handeln" gleich, ist dies nicht immer der Fall. Dass es falsch ist, eheliches Zusammenleben zu beenden, ist auch auf dieser Ebene klar, dass, sofern dieses Ende noch nicht zementiert ist, das darauffolgende Eingehen einer neuen Beziehung ebenfalls falsch ist, da gerade dadurch diese Zementierung eintritt, ist ebenfalls klar; diese neue Beziehung dann aber nach einer gewissen Zeit ebenfalls zu beenden, würde den gleichen Fehler wiederholen, wäre also nicht die rechte Lehre aus der Einsicht in diese Fehler.
Auf theologischer Ebene verhält es sich ein bisschen anders, da hier ja die Unauflöslichkeit der Ehe vorausgesetzt ist. Aber auch hier fragt sich: Folgt ein in zweiter illegaler Ehe verheirateter Mensch dieser Unauflöslichkeitsregelung eher, indem er diese zweite Ehe auch noch auflöst, oder, indem er versucht, sie zu einem guten Ende zu führen?
Im ersten Fall wäre die Kommunionspendung an wiederverheiratet Geschiedene ein pastorales Entgegenkommen, das im besten Fall gut gemeint, aber immer falsch ist. Wenn letzteres zuträfe, würde es sich weder um ein falsches, noch um ein richtiges Entgegenkommen, sondern (sofern gebeichtet wurde) um einen völlig regulären Vorgang handeln.

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Juergen
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

Fragesteller hat geschrieben:…Auf theologischer Ebene verhält es sich ein bisschen anders, da hier ja die Unauflöslichkeit der Ehe vorausgesetzt ist. Aber auch hier fragt sich: Folgt ein in zweiter illegaler Ehe verheirateter Mensch dieser Unauflöslichkeitsregelung eher, indem er diese zweite Ehe auch noch auflöst, oder, indem er versucht, sie zu einem guten Ende zu führen?
Im ersten Fall wäre die Kommunionspendung an wiederverheiratet Geschiedene ein pastorales Entgegenkommen, das im besten Fall gut gemeint, aber immer falsch ist. Wenn letzteres zuträfe, würde es sich weder um ein falsches, noch um ein richtiges Entgegenkommen, sondern (sofern gebeichtet wurde) um einen völlig regulären Vorgang handeln.
Die Frage geht von der irrigen Annahme aus, daß es eine "zweite Ehe" gibt. Diese gibt es aber nicht. Deswegen wäre es sinnvoll sich solcher Sprache zu enthalten.

Die Frage lautet also nicht:
Folgt ein in zweiter illegaler Ehe verheirateter Mensch dieser Unauflöslichkeitsregelung eher, indem er diese zweite Ehe auch noch auflöst, oder, indem er versucht, sie zu einem guten Ende zu führen?

Sondern:
Folgt ein im Ehebruch mit einem neuen Partner lebender Mensch dieser Unauflöslichkeitsregelung eher, indem er diese ehebrecherische Verbindung auch noch auflöst, oder, indem er versucht, sie zu einem guten Ende zu führen?


Wenn die Frage richtig formuliert, ergibt sich die richtige Antwort wie von selbst. :blinker:
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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lifestylekatholik
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von lifestylekatholik »

Edit: Jürgen war fixer.
Fragesteller hat geschrieben:Aber auch hier fragt sich: Folgt ein in zweiter illegaler Ehe verheirateter Mensch dieser Unauflöslichkeitsregelung eher, indem er diese zweite Ehe auch noch auflöst, oder, indem er versucht, sie zu einem guten Ende zu führen?
Er ist ja nicht wirklich in zweiter Ehe verheiratet. Wirklich verheiratet ist der Betreffende nach wie vor mit Partner Nummer eins.

Rein theoretisch ist die Sache klar: Das Beste wäre es, er würde zu seinem einen und einzigen Ehepartner zurückkehren.

Das ist nun in der Praxis natürlich nicht immer so einfach. Einerseits kann der Ehepartner die Rückkehr ablehnen/gar nicht wollen. Dann bliebe dennoch die Pflicht, das sündige Zusammenleben mit »Ehepartner« Nummer zwei zu beenden.

Auch das ist in der Praxis mitunter schwierig, insbesondere wenn etwa bereits Kinder aus der sündigen Verbindung da sind. Dann besteht aber zumindest die Pflicht der beiden »Ehepartner«, sich nicht aneinander zu vergehen, sprich, enthaltsam zu leben, eine sogenannte Josephsehe zu führen. Wenn die wirkliche Absicht dazu besteht und auch Aussicht besteht, dass sich die beiden in wilder Ehe Zusammenlebenden daran halten, kann eventuell die Absolution gegeben werden.

Dass das alles nicht von jetzt auf gleich und hopladihop geht, sondern meist eine längere Zeit der Begleitung erfordert, ist auch klar.
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Mary
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Mary »

lifestylekatholik hat geschrieben: sich nicht aneinander zu vergehen
:auweia:
Who is so great a God as our God? You are the God who does wonders!

Munjoie-Renuvelent
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Munjoie-Renuvelent »

Was ist eigentlich mit dem Annulierungsgrund "Irrtum in der Person" ? Was sind Krankheiten oder Syntome, z.B. Depressionen, Epilepsie, Gicht, Traumata) ? Oder zählen die nicht drunter?

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Munjoie-Renuvelent hat geschrieben:Was ist eigentlich mit dem Annulierungsgrund "Irrtum in der Person" ? Was sind Krankheiten oder Syntome, z.B. Depressionen, Epilepsie, Gicht, Traumata) ? Oder zählen die nicht drunter?
Das gehört sicher nicht in diesen Strang, deshalb nur kurz:

"Irrtum in der Person" liegt vor, wenn die physische Person, die Du zu heiraten gedenkst, nicht mit der physischen Person identisch ist, die bei der Trauungszeremonie persönlich oder durch Vertreter zugegen ist. Wenn ich also die älteste Tochter meines Schwiegervaters heiraten wollte, aber die jüngere untergeschoben bekomme (weil ich beide noch nie gesehen habe), dann liegt ein Irrtum in der Person vor.

Wenn eine Frau unseren einen Nassos heiraten wollte und stattdessen den anderen Nassos erwischt hat, ebenso. :pfeif: :umkuck:

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Juergen
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Juergen »

http://www.domradio.de/news/artikel_83588.html

Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann will sich für wiederverheiratete Geschiedene in der katholischen Kirche einsetzen…
Was der einen Satz bezüglich Laienpredigten in dem Artikel zu suchen hat, verstehe ich nicht.

Ferner:
Das Laiengremium mahnte eine Neuregelung des katholischen Kirchenrechts an, das die Betroffenen vom Sakramentenempfang ausschließe. Die rigide Anwendung des Kirchenrechts führe zu Unehrlichkeit und Doppelmoral.
Die rigide Anwendung des Einkommensteuergesetzes führt zu Unehrlichkeit und Doppelmoral. – Jawoll!! :tuete:
Gruß Jürgen

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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von cantus planus »

Mary hat geschrieben:
lifestylekatholik hat geschrieben: sich nicht aneinander zu vergehen
:auweia:
Ja, das ist für einige Ehekontrahenten eine ganz neue Welt, gell? :breitgrins:
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‎Tradition ist das Leben des Heiligen Geistes in der Kirche. — Vladimir Lossky

Vir Probatus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Vir Probatus »

Juergen hat geschrieben:
http://www.domradio.de/news/artikel_83588.html

Der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann will sich für wiederverheiratete Geschiedene in der katholischen Kirche einsetzen…
Was der einen Satz bezüglich Laienpredigten in dem Artikel zu suchen hat, verstehe ich nicht.

Ferner:
Das Laiengremium mahnte eine Neuregelung des katholischen Kirchenrechts an, das die Betroffenen vom Sakramentenempfang ausschließe. Die rigide Anwendung des Kirchenrechts führe zu Unehrlichkeit und Doppelmoral.
Die rigide Anwendung des Einkommensteuergesetzes führt zu Unehrlichkeit und Doppelmoral. – Jawoll!! :tuete:
Eine Änderung der entsprechenden Vorschriften hätte ja zur Folge, daß die Vorzeigekatholiken weniger Gesprächsstoff hätten, um Ihre Mitmenschen abzuwerten: Da könnte der eigene Sockel ja ein Stück weit schrumpfen. Gott bewahre!
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

Raphael

Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Raphael »

Vir Probatus hat geschrieben:...... Vorzeigekatholiken ...........
Wer ist denn beispielsweise ein Vorzeigekatholik? :hmm:

Vir Probatus
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Vir Probatus »

Juergen hat geschrieben:
Fragesteller hat geschrieben:…Auf theologischer Ebene verhält es sich ein bisschen anders, da hier ja die Unauflöslichkeit der Ehe vorausgesetzt ist. Aber auch hier fragt sich: Folgt ein in zweiter illegaler Ehe verheirateter Mensch dieser Unauflöslichkeitsregelung eher, indem er diese zweite Ehe auch noch auflöst, oder, indem er versucht, sie zu einem guten Ende zu führen?
Im ersten Fall wäre die Kommunionspendung an wiederverheiratet Geschiedene ein pastorales Entgegenkommen, das im besten Fall gut gemeint, aber immer falsch ist. Wenn letzteres zuträfe, würde es sich weder um ein falsches, noch um ein richtiges Entgegenkommen, sondern (sofern gebeichtet wurde) um einen völlig regulären Vorgang handeln.
Die Frage geht von der irrigen Annahme aus, daß es eine "zweite Ehe" gibt. Diese gibt es aber nicht. Deswegen wäre es sinnvoll sich solcher Sprache zu enthalten.

Die Frage lautet also nicht:
Folgt ein in zweiter illegaler Ehe verheirateter Mensch dieser Unauflöslichkeitsregelung eher, indem er diese zweite Ehe auch noch auflöst, oder, indem er versucht, sie zu einem guten Ende zu führen?

Sondern:
Folgt ein im Ehebruch mit einem neuen Partner lebender Mensch dieser Unauflöslichkeitsregelung eher, indem er diese ehebrecherische Verbindung auch noch auflöst, oder, indem er versucht, sie zu einem guten Ende zu führen?


Wenn die Frage richtig formuliert, ergibt sich die richtige Antwort wie von selbst. :blinker:
Logik auf Katholisch: Nicht die Antwort ist falsch, sondern gleich die Frage.
Wie kann man eine Frage zu einem Problem stellen, das für den Katholiken (per definitionem) gar nicht existieren kann.
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civilisation
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von civilisation »

Mussinghoff: Wiederverheirateten in Einzelfällen Sakramente spenden
http://gloria.tv/?media=335863
Der Aachener katholische Bischof Heinrich Mussinghoff plädiert dafür, wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen zu den Sakramenten zuzulassen. Der Bischof verwies am Freitag vor Journalisten in Aachen auf einen Aufsatz, den Papst Benedikt XVI. als junger Theologieprofessor 1972 zu dem Thema verfasst hat. Darin vertrete er die Position, dass Menschen in einer lange andauernden Zweitehe nach einer Bußzeit zu den Sakramenten zugelassen werden sollten, zumal wenn aus der neuen Beziehung sittliche Verpflichtungen etwa gegenüber Kindern erwachsen sind. «Diese Gedanken sind mir einleuchtend», betonte Mussinghoff.

Pilgerer
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Pilgerer »

civilisation hat geschrieben:Mussinghoff: Wiederverheirateten in Einzelfällen Sakramente spenden
http://gloria.tv/?media=335863
Der Aachener katholische Bischof Heinrich Mussinghoff plädiert dafür, wiederverheiratete Geschiedene in Einzelfällen zu den Sakramenten zuzulassen. Der Bischof verwies am Freitag vor Journalisten in Aachen auf einen Aufsatz, den Papst Benedikt XVI. als junger Theologieprofessor 1972 zu dem Thema verfasst hat. Darin vertrete er die Position, dass Menschen in einer lange andauernden Zweitehe nach einer Bußzeit zu den Sakramenten zugelassen werden sollten, zumal wenn aus der neuen Beziehung sittliche Verpflichtungen etwa gegenüber Kindern erwachsen sind. «Diese Gedanken sind mir einleuchtend», betonte Mussinghoff.
Letztendlich muss er das vor Gott verantworten, wenn er's tut.
10 Die Erlösten des HERRN werden wiederkommen und nach Zion kommen mit Jauchzen; ewige Freude wird über ihrem Haupte sein; Freude und Wonne werden sie ergreifen, und Schmerz und Seufzen wird entfliehen. (Jesaja 35,10)

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Moser
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Moser »

Interessant finde ich an dieser Fragestellung die Haltung der orthodoxen Kirche, die sich ja von der katholischen unterscheidet (ausgerechnet!).

Ich erlaube mir mal, auszugsweise einen Beitrag aus einem orthodoxen Forum zu zitieren, laut Selbstbezeichnung ist der Autor ein Priester:
Was ist aber, wenn die eheliche Liebe in Haß umgeschlagen ist und beide sich scheiden wollen. Wo ist da noch das Mysterium, wo ist die Abbildung der Liebe Christi zur Kirche. Diese Ikone ist zerstört, das Bild ist verschwunden, es ist ein Zerrbild geworden. Wenn die Ehe nicht mehr zu heilen ist, wenn sich etwa der eine schon längst anders orientiert hat, vielleicht gar nicht religiös ist und durch die Kirche nicht erreicht wird, was soll der andere machen? Ein Mysterium theoretisch aufrechterhalten, was praktisch gar nicht mehr existiert?
Hier setzt die Ikonomia (Oikonomia) der Kirche ein, die Milde und Barmherzigkeit der Kirche, die einen Neuanfang erlaubt, gewährt, ermöglicht, segnet. Nicht als Lebensgemeinschaft, sondern als Ehe, ja, wieder als Ehe. Und mit Ehesakrament. Wenn auch mit Beichte, Buße, Auflagen ..., aber mit sakramentalem Segen, sakramentaler Gnade. Denn auch wenn die Kirche die Ehe schützt und retten will, sie kann es nicht über die Köpfe der Menschen und gegen die Menschen tun, wenn sie bereits in neuen Verhältnissen leben. Die Kirche muß die Lebenssituation der Menschen ernstnehmen, pastoral, seelsorglich sein. Alles andere ist weltfremd, menschenfremd, sogar menschenverachtend, wenn ihr freier Wille nicht mehr geachtet wird.

Eine junge Frau mit zwei Kindern wird von ihrem Mann verlassen, weil er eine andere Frau gefunden hat, die ihn vielleicht sogar sehr unter Druck gesetzt hat. Soll da die Kirche kommen und der unschuldig verlassenen Frau ihre nur noch fiktive Ehe aufzwingen, eine Ehe, die überhaupt kein Abbild der Liebe Christi zu seiner Kirche mehr ist? Soll sie den Rest des Lebens in verbotenen Sehnsüchten und gar Leidenschaften "brennen". Soll sie ohne Berufung dazu den Rest ihres Lebens wie eine Nonne leben? Wenn sie es kann, ist das wunderbar. Die Prophetin Hanna im Lukasevangelium konnte es. Aber das kann die Kirche nicht entscheiden. Und vor allem nicht den Segen verweigern. Gott wird richten, nicht wir. Die Kirche muß für die Menschen sorgen und nicht gegen die Menschen stehen.
Wenn die Frau ihren Mann umgebracht hätte, dürfte sie katholisch heiraten. Eine Beichte genügt. Wenn der Mann weggelaufen ist, muß sie die weiteren 5 Jahre ehelos leben? Man sollte meinen, so grausam können nur die Taliban sein, ist aber Realität der römisch-katholischen Kirche. Gut, darüber reden wir nicht, ich wollte die Ikonomia unserer Kirche erklären und durch die Gegenüberstellung das Problem verdeutlichen wollen.

http://www.orthodoxes-forum.de/viewtopi ... 1&start=3
Hervorhebungen von mir.

Im Grunde stellt dieser Beitrag die richtigen Fragen.

Ich habe es an anderer Stelle schon öfters geschrieben: Kommunion und Abendmahl sind keine Fleißkärtchen für die Vorbildlichen.

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taddeo
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von taddeo »

Moser hat geschrieben:Im Grunde stellt dieser Beitrag die richtigen Fragen.
Und suggeriert Antworten, die selber mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten.

Die katholische Lehre weiß sich in dieser Frage ganz simpel der absolut eindeutigen Weisung Jesu Christi verpflichtet, die man mit keiner noch so sophistischen Eisegese schönreden kann: "Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." (Mt 19,6). Und auf die Nachfrage seiner Zuhörer hat Jesus sogar noch ausdrücklich angefügt: "Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch."

Das haben damals schon die Jünger nicht kapiert, denn "da sagten die Jünger zu ihm: Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, dann ist es nicht gut zu heiraten." Trotzdem ist es sowas von eindeutig, daß jedes Abgehen davon sich gegen biblische und apostolische Lehre stellen würde. Und dafür ist die katholische Kirche nicht zu haben.

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Yeti
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Re: Wiederverheiratete, Eucharistie und Eheverständnis

Beitrag von Yeti »

taddeo hat geschrieben:
Moser hat geschrieben:Im Grunde stellt dieser Beitrag die richtigen Fragen.
Und suggeriert Antworten, die selber mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten.

Die katholische Lehre weiß sich in dieser Frage ganz simpel der absolut eindeutigen Weisung Jesu Christi verpflichtet, die man mit keiner noch so sophistischen Eisegese schönreden kann: "Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen." (Mt 19,6). Und auf die Nachfrage seiner Zuhörer hat Jesus sogar noch ausdrücklich angefügt: "Nur weil ihr so hartherzig seid, hat Mose euch erlaubt, eure Frauen aus der Ehe zu entlassen. Am Anfang war das nicht so. Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch."

Das haben damals schon die Jünger nicht kapiert, denn "da sagten die Jünger zu ihm: Wenn das die Stellung des Mannes in der Ehe ist, dann ist es nicht gut zu heiraten." Trotzdem ist es sowas von eindeutig, daß jedes Abgehen davon sich gegen biblische und apostolische Lehre stellen würde. Und dafür ist die katholische Kirche nicht zu haben.
Im Endeffekt müsste zumindest die Lutherische Kirche das genauso sehen:
#gottmensch statt #gutmensch

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