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Heirat

Verfasst: Sonntag 17. Dezember 2006, 17:41
von PiusXII
Guten Tag,

ist eine katholische Heirat mit einem Moslem möglich?

Gruß und Segenswunsch,
Pius p.p. XII.

Verfasst: Sonntag 17. Dezember 2006, 18:10
von Tobias
Ich glaube das geht nur mit Genehmigung des Bischofs und das nur mit Einschränkungen...

Verfasst: Montag 18. Dezember 2006, 01:39
von Robert Ketelhohn
Keine sakramentale Ehe.

Verfasst: Montag 18. Dezember 2006, 08:29
von Linus
Aber trotzdem eine Ehe. (Warum man dann aber vor den Pfarrer zieht und nicht nur vor den Standesbeamten, ist mir schleierhaft.)

Verfasst: Montag 18. Dezember 2006, 22:29
von Peregrin
Der spendet doch auch in solchen Fällen einen Brautsegen. So ist es dann wenigstens eine sakramentalale Ehe. :mrgreen:

Verfasst: Donnerstag 21. Dezember 2006, 18:55
von asima
Du brauchst den Dispens vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit vom Bischof.

Dabei muss gesichert sein: dass der katholische Partner in seiner Religionsausübung nicht beschränkt wird, bzw. dass die Kinder im christlichem Glauben erzogen werden.

Eine Ehe zwischen ienen christen und einem Nichtchristen ist (da aus kirchlicher Position kein Sakrament) nach dem Privilegium Paulinum auflösbar, wenn der Galube des Christlichen Partners dadruch gefärdet wird.

Verfasst: Donnerstag 21. Dezember 2006, 22:20
von Linus
Peregrin hat geschrieben:Der spendet doch auch in solchen Fällen einen Brautsegen. So ist es dann wenigstens eine sakramentalale Ehe. :mrgreen:
Das mag für dioe Orthodoxen gelten, wo wimre der Brautsegen Ehekonstitutiv ist, aber bei uns Lateinern ist es eben das Eheversprechen (nicht das Abfragen der Bereitschaft zur Ehe)

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2006, 01:42
von Alexander
Schon in CIC nachgeschlagen?

Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2006, 07:11
von Linus
Alexander hat geschrieben:Schon in CIC nachgeschlagen?

Can. 1086 — § 1. Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.
im Sinne von sakramental ungültig, Alexander, nicht im Sinne generell ungültig

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2006, 10:55
von Leguan
Linus hat geschrieben:
Peregrin hat geschrieben:Der spendet doch auch in solchen Fällen einen Brautsegen. So ist es dann wenigstens eine sakramentalale Ehe. :mrgreen:
Das mag für dioe Orthodoxen gelten, wo wimre der Brautsegen Ehekonstitutiv ist, aber bei uns Lateinern ist es eben das Eheversprechen (nicht das Abfragen der Bereitschaft zur Ehe)
Um den Witz zu kapieren, habe ich zwar auch eine Weile gebraucht, aber wenigstens habe ich es geschafft. :mrgreen:

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2006, 11:34
von Linus
das war ein witz:hmm: - nun mir ist die Ehe zu heilig um damit Witze zu reißen...


Linus, diesbezüglich in der spaßbefreiten Zone wohnend

Verfasst: Freitag 22. Dezember 2006, 21:47
von Alexander
Linus hat geschrieben: im Sinne von sakramental ungültig, Alexander, nicht im Sinne generell ungültig
Erkläre mir bitte, was das für ein Unterschied ist. Was unterscheidet eine sakramentale kirchliche Ehe von einer nichtsakramentalen kirchlichen (!) Ehe?

Verfasst: Samstag 30. Dezember 2006, 19:12
von Linus
wenn kirchlich dann sakramental. wenn nicht kirchlich dann idR auch nicht sakramental.

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2007, 10:12
von Flo77
Alexander hat geschrieben:
Linus hat geschrieben: im Sinne von sakramental ungültig, Alexander, nicht im Sinne generell ungültig
Erkläre mir bitte, was das für ein Unterschied ist. Was unterscheidet eine sakramentale kirchliche Ehe von einer nichtsakramentalen kirchlichen (!) Ehe?
Ganz einfach:

Nach lateinischer Lehre spenden sich die Eheleute das Sakrament gegenseitig.

Zwei Getaufte können sich gegenseitig das Ehesakrament spenden und es auch empfangen.

Ein ungetaufter Partner kann weder das Sakrament spenden noch es empfangen.

Daher kommt bei religionsverschiedenen Ehen kein Sakrament zustande.

Andererseits gibt es nach römischer Lehrmeinung das Konstrukt der Naturehe (weil die Ehe kein Privileg für katholische Christen ist sondern das vorzuziehende Lebensmodell für alle Menschen). Diese Naturehe ist zwar nicht Sakramental, weist aber wenn sie nach den üblichen Kriterien geschlossen wurde (Bejahung von Treue, Unauflöslichkeit, Fruchtbarkeit, freie Zustimmung, sonst kein Ehehindernis) ebenfalls das unauflösliche Eheband auf, daß eine zweite Eheschließung verhindert und eine rechtlich gültige Ehe konstituiert.

Meine Frau bspw. ist nicht getauft. Durch unsere Eheschließung (bei der uns Dispens wg. Religionsverschiedenheit gewährt wurde) unter Einhaltung der römischen Formpflicht sind wir allerdings kirchenrechtlich gültig verheiratet, was z. B. bedeutet, daß ich manches nicht beichten muss um kommunionfähig zu sein, nicht in einem Verhältnis lebe, daß mich vom Patenamt ausschließen würde, etc.

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2007, 12:15
von Linus
Flo77 hat geschrieben: Meine Frau bspw. ist nicht getauft. Durch unsere Eheschließung (bei der uns Dispens wg. Religionsverschiedenheit gewährt wurde) unter Einhaltung der römischen Formpflicht sind wir allerdings kirchenrechtlich gültig verheiratet, was z. B. bedeutet, daß ich manches nicht beichten muss um kommunionfähig zu sein, nicht in einem Verhältnis lebe, daß mich vom Patenamt ausschließen würde, etc.
Was, Flo, müsstest du beispielsweise nicht beichten, was ich als (dzt.) "nur sakramental" Verheirateter [das ist aufgrund des Konkordats in Österreich möglich] beichten müsste?

Interessiert, aber ratlos
Linus :hmm:

Verfasst: Dienstag 2. Januar 2007, 17:25
von Flo77
Linus hat geschrieben:
Flo77 hat geschrieben: Meine Frau bspw. ist nicht getauft. Durch unsere Eheschließung (bei der uns Dispens wg. Religionsverschiedenheit gewährt wurde) unter Einhaltung der römischen Formpflicht sind wir allerdings kirchenrechtlich gültig verheiratet, was z. B. bedeutet, daß ich manches nicht beichten muss um kommunionfähig zu sein, nicht in einem Verhältnis lebe, daß mich vom Patenamt ausschließen würde, etc.
Was, Flo, müsstest du beispielsweise nicht beichten, was ich als (dzt.) "nur sakramental" Verheirateter [das ist aufgrund des Konkordats in Österreich möglich] beichten müsste?

Interessiert, aber ratlos
Linus :hmm:
Du musst als sakramental Verheirateter etwas NICHT beichten, daß ich beichten müsste, wenn meine Ehe mit einer Ungetauften nicht anerkannt wäre.

Wäre meine Ehe von der Kirche nicht anerkannt würde ich de jure im öffentlichen Konkubinat leben, was soweit ich weiß von den Sakramenten weitgehend ausschließt.

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2007, 20:15
von Peregrin
Linus hat geschrieben: Interessiert, aber ratlos
Tritt mal ein Stückchen zur Seite. :D

Verfasst: Mittwoch 3. Januar 2007, 23:37
von Linus
Peregrin hat geschrieben:
Linus hat geschrieben: Interessiert, aber ratlos
Tritt mal ein Stückchen zur Seite. :D
ich steh schon so oft neben mir, da möcht ich mich doch nicht zu weit entfernen, sonst entfleuch ich mir noch...