Maurus hat geschrieben: Wenn Sie hier mit themenfremden Einwänden kommen, bitte. Ich muss das nicht erraten.
Das war kein "Einwand", gegen das, was Sie zum besagten Kanon schrieben. Sie müssen das auch tatsächlich nicht "erraten", sondern hätten nur alles lesen müssen, was im Beitrag, der das Ganze ausgelöst hat, steht. Es wurde auch weitestgehend verstanden - Raphael hat sich da vielleicht von Ihnen in die Irre führen lassen, das weiß ich nicht, ist aber gut möglich.
Maurus hat geschrieben:Offenbar wollten Sie dazu aber nicht Stellung nehmen. Dies war von meiner Seite aus so nicht erkennbar.
Sicher war es das für Sie nicht, wenn Sie nur den ersten, von Ihnen zitierten Satz des Beitrags gelesen haben, aber ganz unten stand schon damals:
Thomas_de_Austria, am 22.09.2011, 16:49 Uhr hat geschrieben: Damit sage ich jetzt allerdings nicht, dass diese Regelung oben Genanntes sei. In die spezielle Diskussion mische ich mich nicht ein ...
Maurus hat geschrieben:Ich verstehe Ihr Problem nicht. Ohne Vernunft kann man sich für nichts entscheiden. "Belieben" ist also ein Begriff, der die Vernunft voraussetzt. Ich weiß auch nicht, wie sie diese Frage anhand von naturrechtlichen Ableitungen lösen wollen.
Ich verstehe Ihres nicht. Vielleicht - oder sogar wahrscheinlich - haben Sie einen anderen Begriff von "Belieben", als ich. Wenn Sie das mit "diese Frage" auf den hier behandelten Fall der Beichtfakultas beziehen sollten: Die will ich damit überhaupt nicht lösen.
Unter "beliebig" verstehe ich etwas, was rein nach der subjektiven Willkür eines Einzelnen gewählt werden kann, sich also nicht aus den zwingenden, objektiv gegebenen Vorgaben (eben gerade auch Vorgaben, die nicht rechtlicher Natur sind, wie Vernunftschlüsse oder vorrechtlicher Natur, wie das natürliche Gesetz) ergibt. Das ist aber bei dem, worum es mir geht, sowieso nicht der Fall. Sempre hat das ja schon schön formuliert:
Sempre hat geschrieben:Wann ein Abweichen vom kodifizierten Recht oder sonst einer Anweisung der rechtmäßigen Autorität erlaubt (oder sogar Pflicht) ist, ist überhaupt nicht Entscheidung des Einzelnen. Ganz im Gegenteil: Das ist objektiv gegeben.
Wir haben gegebene positiv offenbarte Gebote und Vorschriften Gottes, wir kennen, bis zu einem gewissen Grad, Gottes Heilswillen - natürlich alles durch die Kirche -, wir haben ein natürliches Gesetz (das schon zu nicht unwesentlichen Teilen auch in der Offenbarung Gottes enthalten ist) und jeder gesunde Mensch ab einem gewissen Alter, verfügt auch über den Erkenntnisapparat, das alles im hinreichenden Maß, um dadurch gebunden zu sein, zu erkennen. (Und für das Heil gewährt Gott für jeden die jeweils ausreichende Gnade, ohne die es nicht geht, aber das ist natürlich ein anderer Fall, der hier nicht hergehört. Das sage ich nur sicherheitshalber, damit niemand glaubt, ich sei unter die antiken Heiden gegangen.) Das ist genauso wenig "beliebig", im obigen Sinne, wie, wann jemand gesündigt hat und deshalb beschließt zur Beichte zu gehen. Selbst ein Heide, der noch nie etwas von der Offenbarung Gottes gehört hat, muss nicht (und darf sogar nicht einmal, unter Umständen!) - in diesem Fall das säkulare oder sein religiöses Recht – sklavisch jedes x-beliebige, pervertierte Gesetz befolgen, dafür sorgte der Herr ja mit dem natürlichen Gesetz vor.
Im Übrigen kann auch eine Formerfordernis objektiv schädlich sein, wenn sie dem von der Kirche dargelegten Heilswillen Gottes widerspricht. Angenommen, es hätten bei der Erstellung des CIC irgendwelche Rigoristen, so etwas wie Krypto-Jansenisten, eine Formerfordernis in den Kodex einschmuggeln können, die es nur noch einer winzigen Anzahl von Christen, also sagen wir, nicht einmal 3%, ermöglicht, bei einem röm.-kath. Priester die Sakramente zu empfangen, obwohl es aber eigentlich ausreichend Priester gibt. So etwas ist wohl ziemlich eindeutig zu "schmeißen".
Damit sage ich durchaus nicht, dass es sich bei der gegebenen Formerfordernis um so einen Fall handelt, nur, dass so etwas grundsätzlich denkbar und nicht ausgeschlossen ist. In den Streitfall um diesen Kanon, beabsichtige ich mich nicht direkt einzumischen, sondern nur so weit es sich, wegen dem, was ich geschrieben habe, ergibt.