Hm, vor ein paar Monaten hatten wir schon einmal die Diskussion, wer zur Kirche gehöre. Marion zitierte und stellte mitdem Catechismus Romanus fest, dass Heiden, Schismatiker und Exkommunizierte nicht zu ihr gehören.
Marion hat geschrieben:Welche sind in den Gränzen der streitenden Kirche nicht mitbegriffen?
Von der streitenden Kirche werden nur drei Gattungen Menschen ausgeschlossen 1) die Ungläubigen 2) die Ketzer und Schismatiker 3) die Excommunicirten.
Die Heiden weil sie nie Glieder der Kirche waren und sie nie erkannten, und in der Gesellschaft der Christen nie Theil hatten an den Sacramenten. Die Ketzer und Schismatiker weil sie von der Kirche abfielen, denn diese gehören so wenig mehr zur Kirche, als die Überläufer zu jenem Heere von dem sie entflohen sind. Doch kann man nicht läugnen sie stehen unter der Gewalt der Kirche, so zwar, daß sie vor ihr Gericht gefordert, gestraft und mit dem Bannfluche belegt werden können. Endlich die Excommunicirten, weil sie durch das Urtheil der Kirche von ihr ausgestoßen so lange zu ihrer Gemeinschaft nicht mehr gehören bis sie sich bessern. Daß die übrigen wenn sie gleich böse und lasterhaft sind noch zur Gemeinschaft der Kirche gehören, daran darf man nicht zweifeln und darum muß man das Volk stets belehren, daß wenn auch etwa die Vorsteher der Kirche ein sündhaftes Leben führen, sie dennoch Mitglieder der Kirche seien und ,daß deßwegen von ihrer Gewalt ihnen nichts entzogen werde.
Insofern dürfte doch klar sien, dass die Exkommunikation, sofern sie vor dem Tode nicht aufgehoben wurde und jemals stattfand, vom Heil gänzlich ausschließt. Was nun Erzbischof Lefebvre angeht, müssen wir also davon ausgehen, dass er, sofern der Papst tatsächlich mit voller Absicht und auch mit Recht gehandelt hat, sich niemals der Gottesschau erfreuen darf.
Anzuweifeln ist natürlich, ob der Papst tatsächlich den Willen hatte, eine derartig gravierende Strafe nach Dokumenten wie Dignitatis Humanae durchzuführen, die immerhin das Recht auf die Ablehnung der wahren Religion lehren (nicht dass der Erzbischof das jemals getan hätte) und insofern die Exkommunikation als Beugestrafe ad absurdum führen, ob der Herr, der ja immernoch selbst richtet, auch der Meinung war, Erzbischof Lefebvre habe sich insofern schuldig gemacht, als dass man ihn vom Heil zum Beugen wegen der Verteidigung dessen, das jahrhundertelang Glaube der Kirche war, ausschließen durfte und ob es sich daher überhaupt um eine tatsächliche Exkommunikation handelte, die in Bezug auf das Heil Bedeutung hat. Schwerlich kann man sich wohl vorstellen, dass die Schlüsselgewalt des Papstes unbegrenzt ist, vielmehr dient sie doch der Sache Gottes und verliert so Sinn und Berechtigung, wenn sie gegen den Willen Gottes angewandt wird.