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Historische Frage zu Sterbesakramenten

Verfasst: Samstag 5. März 2022, 10:49
von Athanasius0570
Es geht um einen Sterbeeintrag aus dem Jahre 1723: https://data.matricula-online.eu/de/oes ... F01/?pg=14

"8. eadem Februarij sepulta fuit in Stadlkirchen Maria uxor Andreae Sandtmayr auf den Forsthueberguet, post puerperium graviter periclitata de vita provisa fuit 3 morientium sacramentis generaliter propter archifraternitatem SS. Rosarij fuit absoluta. annos aetatis suae numerabat 39."

Ich komme bezüglich des fettgedruckten Satzes mit den leicht zugänglichen Interneterklärungen nicht weiter.

Die Verstorbene hat ja die 3 Sterbesakramente empfangen, also muss ein Priester bei ihr gewesen sein und sie muss bei Bewusstsein gewesen sein, sonst hätte sie die Kommunion nicht empfangen können.
Ich nehme an, dass mit "generaliter absoluta" keine Generalabsolution im Sinne der Sündenlossprechung gemein ist, sondern ein vollkommener Ablass.
Aber warum war dafür ihre Mitgliedschaft in der Erzbruderschaft des heiligsten Rosenkranzes wichtig, wenn der Priester (nach heutigem Recht) in der Sterbestunde den apostolischen Segen spendet und sie davor die Sakramente empfangen hat???

Die Formulierung scheint in mehreren Sterbeeeinträgen ähnlich auf.

Kann jemand den Zusammenhang deuten? Vielleicht verstehe ich die lateinischen Satzzusammenhänge auch falsch.

Br. Elias.

Re: Historische Frage zu Sterbesakramenten

Verfasst: Samstag 5. März 2022, 12:02
von Gamaliel
Vielleicht hilft dir dieses Buch weiter: "Beringer - Die Ablässe, ihr Wesen und Gebrauch"

Buchseite 621: zum Sterbeablaß für Mitglieder der Rosenkranzbruderschaften

Buchseite 457: zur Ablaßformel (und Vollmachten zur Ablaßspendung)

Re: Historische Frage zu Sterbesakramenten

Verfasst: Samstag 5. März 2022, 13:54
von Athanasius0570
Herzlichen Dank!

Die entscheidende Passage, wenn ich es richtig verstehe, findet sich auf S. 457 bei den Ablässen in der Todesstunde: "Man bemerke indessen, daß in der Regel der volkommene Ablaß in der Todesstunde den Mitgliedern von Bruderschaften, wie wir oben sagten, in der Weise von den Päpsten bewilligt ist, daß es einer besonderen Zuwendung desselben durch einen Priester mittelst einer Formel gar nicht bedarf [...]"
Und das hat der Matrikenschreiber wohl ausdrücken wollen.

Br. Elias.