Historische Frage zu Sterbesakramenten
Verfasst: Samstag 5. März 2022, 10:49
Es geht um einen Sterbeeintrag aus dem Jahre 1723: https://data.matricula-online.eu/de/oes ... F01/?pg=14
"8. eadem Februarij sepulta fuit in Stadlkirchen Maria uxor Andreae Sandtmayr auf den Forsthueberguet, post puerperium graviter periclitata de vita provisa fuit 3 morientium sacramentis generaliter propter archifraternitatem SS. Rosarij fuit absoluta. annos aetatis suae numerabat 39."
Ich komme bezüglich des fettgedruckten Satzes mit den leicht zugänglichen Interneterklärungen nicht weiter.
Die Verstorbene hat ja die 3 Sterbesakramente empfangen, also muss ein Priester bei ihr gewesen sein und sie muss bei Bewusstsein gewesen sein, sonst hätte sie die Kommunion nicht empfangen können.
Ich nehme an, dass mit "generaliter absoluta" keine Generalabsolution im Sinne der Sündenlossprechung gemein ist, sondern ein vollkommener Ablass.
Aber warum war dafür ihre Mitgliedschaft in der Erzbruderschaft des heiligsten Rosenkranzes wichtig, wenn der Priester (nach heutigem Recht) in der Sterbestunde den apostolischen Segen spendet und sie davor die Sakramente empfangen hat???
Die Formulierung scheint in mehreren Sterbeeeinträgen ähnlich auf.
Kann jemand den Zusammenhang deuten? Vielleicht verstehe ich die lateinischen Satzzusammenhänge auch falsch.
Br. Elias.
"8. eadem Februarij sepulta fuit in Stadlkirchen Maria uxor Andreae Sandtmayr auf den Forsthueberguet, post puerperium graviter periclitata de vita provisa fuit 3 morientium sacramentis generaliter propter archifraternitatem SS. Rosarij fuit absoluta. annos aetatis suae numerabat 39."
Ich komme bezüglich des fettgedruckten Satzes mit den leicht zugänglichen Interneterklärungen nicht weiter.
Die Verstorbene hat ja die 3 Sterbesakramente empfangen, also muss ein Priester bei ihr gewesen sein und sie muss bei Bewusstsein gewesen sein, sonst hätte sie die Kommunion nicht empfangen können.
Ich nehme an, dass mit "generaliter absoluta" keine Generalabsolution im Sinne der Sündenlossprechung gemein ist, sondern ein vollkommener Ablass.
Aber warum war dafür ihre Mitgliedschaft in der Erzbruderschaft des heiligsten Rosenkranzes wichtig, wenn der Priester (nach heutigem Recht) in der Sterbestunde den apostolischen Segen spendet und sie davor die Sakramente empfangen hat???
Die Formulierung scheint in mehreren Sterbeeeinträgen ähnlich auf.
Kann jemand den Zusammenhang deuten? Vielleicht verstehe ich die lateinischen Satzzusammenhänge auch falsch.
Br. Elias.