Das läuft im Endeffekt auf eine zusätzliche Belastung der sog. "Besserverdienenden" hinaus, die aber nicht so einfach zu realisieren ist. Gehen wir zunächst einmal die vorhandenen Möglichkeiten - es sind nur zwei - durch:Yeti hat geschrieben:Bei den überzeugten Dinks besteht ganz entschieden Handlungsbedarf, vor allem staatlicherseits. Die sind auch mit Appellen oder religiösem Glauben nicht erreichbar und haben sich für unsere Gesellschaft zu einer argen Belastung entwickelt:Bleibt die Gruppe der unfreiwilligen Dinks oder Singles. Aber wie fände man die unter den überzeugten DINKS und Singles heraus? Genau an diesem Punkt bin ich der Meinung, dass ein gläubiger und unfreiwilliger DINK eigentlich angesichts der genannten Punkte bereit sein müsste, einen höheren Solidarbeitrag zu leisten. Insgesamt aber müsste diese Gruppe durch einen alten Grundsatz bisher jeder menschlichen Gesellschaft "zur Einsicht" gezwungen werden: Gemeinwohl bricht Einzelwohl. Auch wenn es jetzt noch nicht danach aussieht (Geschichte verläuft niemals linear), bin ich der Überzeugung, dass eine solche Entwicklung kommen wird, weil sie für das Gemeinwesen notwendig werden wird.Fräulein Vicky Pedia hat geschrieben:Die wirtschaftliche Lage von Dink-Paaren erscheint gegenüber Familien mit Kindern deutlich attraktiver: Für den Lebensunterhalt von Dinks stehen für zwei Personen zwei Arbeitseinkommen zur Verfügung, Familien mit Kindern haben teilweise für drei oder mehr Personen nur ein Arbeitseinkommen. Entsprechend erarbeiten Dinks zwei volle und unabhängige Altersversorgungen; ein Alleinverdiener einer Familie kann nur eine volle Altersversorgung erwirtschaften. Trotz staatlicher so genannter Transferleistungen für Familien wie Kindergeld, die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung, Steuererleichterungen durch Freibeträge und Ehegattensplitting u. a. wird das Leben in der DINK-Situation häufig als attraktiver als die Bildung einer Familie empfunden, die gesellschaftlichen Leitbilder ändern sich. Dadurch mehren sich auch die Bemühungen, Dinks stärker an der Finanzierung des Sozialsystems zu beteiligen.
1. Erhöhung des Rentenversicherungsbeitrag
Einmal ganz davon abgesehen, daß aufgrund des der Rentenversicherung innewohnenden Äquivalenzprinzips höhere Einzahlungen (der Kinderlosen) später auch zu höheren Renten führen müssen, wären die folgenden zwei Punkte zu beachten:
- Es wird nur ein Teil der Bevölkerung erfaßt, weil Selbständige und Beamte keiner Rentenversicherungspflicht unterliegen.
- Aufgrund des Umlageverfahrens kämen die zusätzlichen Gelder nicht den Familien sondern den gegenwärtigen Rentnern zugute.
Eine Minderung des Rentenbeitrags für Familien würde später bei diesen zu geringeren Renten führen (s.o. Rentenberechnung, Äquivalenzprinzip).
Man kann natürlich den Zusammenhang zwischen Beitragseinzahlungen und späterer Rentenhöhe vollkommen aufheben, die Rentenbeiträge als zusätzliche Steuer ansehen, bei allen Steuerzahlern erheben und in den Bundeshaushalt überführen. Die spätere Rentenhöhe würde nach anderen Kriterien als bisher berechnet. Das wäre allerdings das Ende der Rentenversicherung, wie sie über 1 Jahre angewandt wurde und liefe auf eine Rente nach Gutsherrenart aus. Das Parlament oder wer auch immer würde bestimmen, wie hoch die Rente bei welchen Gruppen wäre - die schon schwindende Akzeptanz des vorhandenen Alterssicherungssystems würde weiter sinken.
2. Zusätzliche Leistungen aus dem Bundeshaushalt
Diese Lösung hätte den Charme, daß man die zusätzlichen Leistungen direkt an die Familien ausgezahlt würden.
Der Nachteil ist, daß diese Möglichkeit nur bei Umschichtungen oder neuen Steuern denkbar ist. Wenn man Umschichtungen einmal aufgrund der unterschiedlichen persönlichen Präferenzen nicht in die Diskussion einbezieht, blieben nur Steuererhöhungen.
Eine Erhöhung der Verbrauchs- oder Verkehrssteuern läge vermutlich nicht im Sinne der Familien, die je nach Ausgestaltung hier verstärkt zur Kasse gebeten würden. Bliebe also nur eine Erhöhung der Einkommensteuer (ESt), denn die Erbschaftsteuer ist eine Landessteuer.
Nun ist der ESt-Tarif schon seit Jahren nicht mehr an die Inflationsrate angepaßt worden (kalte Progression) und außerdem steigt er insbesondere bei den geringeren Einkommen besonders stark an. Hier wäre also eine Steuererhöhung nicht angebracht. Es bleiben also nur die sog. "Besserverdienenden" - allerdings ist dieser Begriff relativ. Vermutlich wird zunächst niemand widersprechen, wenn man die 1% der Bevölkerung mit dem höchsten Einkommen als "Besserverdiendende" bezeichnen würde. Wenn man allerdings weiß, daß diese Grenze bei ca. brutto 5. €/Monat (zzgl. 13. Gehalt) liegt, sieht das schon ein wenig anders aus.
http://www.steuerzahler-nrw.de/Die-Vert ... index.html
Das Nettogehalt eines alleinstehenden sozialversicherungspflichten Arbeitnehmer beträgt bei einem Bruttogehalt von 5. € (nur) 2.8 €. Soll hier wirklich noch die steuerliche Belastung erhöht werden?
Plant man nur eine zusätzliche Abgabe für die sog. Einkommensmillionäre, wird das zusätzliche Aufkommen so gering ausfallen, daß damit keine großen Förderprogramme finanziert werden könnten. Außerdem sind diese Steuererhöhungen nicht sehr erfolgreich - die sozialistische französische Regierung schafft sie gerade wieder ab.
Im übrigen muß man berücksichtigen, daß eine Steuererhöhung bei höheren Einkommen auch auf die Familien durchschlägt. Ein alleinverdienender Familienvater mit gutem Einkommen wäre dann von einer Erhöhung der ESt ebenso betroffen, wie Dinks mit gleichem Einkommen.
Wenn man also die Familienleistungen verbessern will, sollte man das auch ganz klar und deutlich sagen, daß die steuerliche Belastung erhöht werden soll.