und zum Zentralrat der Muslime finden sich in dem Artikel auch deutliche Worte:Das Landgericht Wiesbaden konnte am Montag im Fall des Deutsch-Afghanen Isa S. keine „besondere Schwere der Schuld“ erkennen. Am 5. Februar vergangenen Jahres hatte der Muslim seine schwangere ehemalige Freundin mit drei Messerstichen hinterrücks erstochen. Er hatte die Beziehung zu der Deutsch-Amerikanerin seinen Eltern verheimlicht, weil er befürchtete, dass sie die Verbindung nicht gutheißen würden.
Als die junge Frau ihm mitteilte, dass sie von ihm schwanger sei, wollte er sie zu einer Abtreibung zwingen, sonst werde sie „den Afghanen in ihm“ kennenlernen. Sie aber wollte das Kind behalten und es auf keinen Fall islamisch erziehen. Das Gericht verurteilte Isa S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Der Angeklagte, zum Zeitpunkt der Tat 23 Jahre alt, sei aber noch „recht ungefestigt“; außerdem habe er sich „aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden“.
So begründete der Vorsitzende Richter den Verzicht darauf, die „besondere Schwere der Schuld“ festzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte dies gefordert, auch um eine Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren unmöglich zu machen.
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Den kulturellen Rabatt, der Tätern wie Isa S. gewährt wird, stellt sie in Frage: „Der Mann ist hier aufgewachsen und hier zur Schule gegangen; er hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Er musste wissen, welche Regeln hier gelten. Es war auch keine Frage mangelnder Bildung; der Mörder war Student.“
http://www.faz.net/aktuell/politik/staa ... 6367.htmlAuch der Zentralrat der Muslime, der jetzt wieder an der Neuauflage der Deutschen Islamkonferenz beteiligt ist, kennt strenge Heiratsvorschriften – allerdings werden sie nur Frauen auferlegt. Auf der von ihm betriebenen Internetseite „islam.de“ wird unter den „häufig gestellten Fragen“ ausgeführt, dass zwar die Heirat eines Muslims mit einer Christin oder Jüdin erlaubt sei, sofern die Kinder muslimisch erzogen würden – nicht aber die Heirat einer muslimischen Frau mit einem Nichtmuslim.
Als Begründung wird dort im Ton der Fürsorglichkeit angegeben, dass „die Rechte der Frau in der Ehe“ („wie zum Beispiel ihre Versorgung und die gerechte Behandlung seitens des Ehepartners“) dann nicht mehr gewährleistet seien, ebenso wenig ihre „freie Religionsausübung“. In den deutschen Gesetzen allerdings ist festgehalten, dass sowohl die Religionsfreiheit wie auch Versorgungsansprüche gewährleistet sind – und zwar unabhängig von der Religionszugehörigkeit des Ehepartners.
„Unfassbar“, sagt Rechtsanwältin Biehl, „dass jemand, der solche Ansichten zu Lehrmeinungen erhebt, an so prominenter Stelle im Gespräch zwischen Staat und Religionsgemeinschaften mitreden darf. Auch die Rolle der Verbände bei der inhaltlichen Ausgestaltung des islamischen Religionsunterrichts muss man gerade vor diesem Hintergrund sehr kritisch sehen.“
Wie brachte es Sarrazin auf den Punkt: "Deutschland schafft sich ab!" Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.