Spiegel online hat geschrieben:Sie hätte auch Blutgeld, eine Art Ausgleichszahlung, von 40.000 Euro annehmen können, aber sie besteht auf dem Vollzug des islamischen Scharia-Gesetzes. Sie darf Madschid Mowahedi dasselbe zufügen, was er ihr angetan hat. Sie will ihn blenden, beidseitig. "Auge um Auge, Zahn um Zahn", so steht es schon im Alten Testament.
Als seien 40.000 Euro nicht ebenfalls eine Variante von "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Als sei "Blutgeld" nicht das bevorzugte Mittel in unserer Kultur.
Ich denke, es mag auch Vorteile haben, wenn der Staat dem Opfer den Henkerjob bzw. Vollstreckerjob anvertraut, anstatt Beamte für diesen Zweck zu haben.
Woher leitet sich eigentlich ein Recht des Täters auf körperliche Unversehrtheit ab? Woher kommt eigentlich die Idee, dem Täter dürfe kein Haar gekrümmt werden, abgesehen vom eingesperrt werden in Gefängnis, Irrenanstalt, Isolationshaft, Lager und dergleichen?
Gruß
Sempre
Niemals sei gesagt es werde je zugelassen, daß ein zum Leben prädestinierter Mensch sein Leben ohne das Sakrament des Mittlers beendet. (St. Augustin, Gegen Julian, V-4)