
Am 28. November 21 stimmt das Schweizervolk über die Ausschaffungsinitiative der SVP ab. Die Volksinitiative will die Ausschaffung von kriminellen Ausländern in der Bundesverfassung festschreiben und somit gebieten, wenn sie eines der folgenden Verbrechen begangen haben:
Gemäss aktuellen Umfragen liegt die Ausschaffungsinitiative vor dem Gegenvorschlag des Parlaments (der ausdrücklich Einhaltung des Völkerrechts bei der Ausschaffung und einen Integrationsartikel enthält sowie die Ausschaffung von der Dauer der Strafe, nicht vom Verbrechen abhängig machen will.)a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
http://www.ausschaffungsinitiative.ch/
Wie ist das in Deutschland geregelt? Wer wird aufgrund welcher Verbrechen ausgeschafft? Würdet ihr die Initiative annehmen oder ablehnen?