Umfrage von Erzbischof Zollitsch
Ein Ortsordinarius aus Freiburg i. Br. ?Raphaela hat geschrieben:Von allen angemeldeten Usern könnte ich es mir bei einem bestimmten schon vorstellen. Vielleicht ist er nur angemeldet und schreibt ansonsten eigentlich nicht mit?HeGe hat geschrieben:Hey, hier gibt es ja neuerdings eine Ja-Stimme! Wer war das? Wer wurde wann und wo befragt?
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
Das war mir allerdings auch aufgefallen. Wahrscheinlich Pawlowscher Reflex. Ich glaube, bei während der Messe wird in der Altarmitte vor dem Altarkreuz das Knie auch dann gebeugt, wenn kein Tabernakel auf dem Altar steht.Kilianus hat geschrieben:... und warum beugen einige der Herren vor einem leeren Tabernakel das Knie???
Na, nicht so respektlos. Wenn´s ein beweglicher Altar ist, wird er zur Seite geschoben. Ein fester kann schön geschmückt werden, so wie es in St. Leonhard in Frankfurt gemacht wird:Jacinta hat geschrieben: Wie löst man das Problem eigentlich in Kirchen, wo es zum Glück noch den alten Hochaltar gibt und nur einfach so ein "Küchentisch" davor gestellt wurde?
http://www.tridentinische-messe-frankfurt.de/
Rubrik "Photos" - "St. Bartholomäus am 24.8.2008" oder "Messe am 1. Advent 2007".
Wobei ich vor kurzem las, daß strenggenommen eigentlich der Hochaltar gar nicht benutzt werden dürfte, wenn davor noch ein anderer Altar steht.
Zumal ja auch alte Messen versus Populo erlaubt wären. Oder am Volksaltar versus Domino.
Allerdings habe ich noch nicht gehört, daß es da schon mal Probleme gegeben hätte, wenn der Hochaltar benutzt wurde.
Zumal ja auch alte Messen versus Populo erlaubt wären. Oder am Volksaltar versus Domino.
Allerdings habe ich noch nicht gehört, daß es da schon mal Probleme gegeben hätte, wenn der Hochaltar benutzt wurde.
Wo steht das denn? Gilt es auch für die außerordentliche Form?Firmian hat geschrieben:Wobei ich vor kurzem las, daß strenggenommen eigentlich der Hochaltar gar nicht benutzt werden dürfte, wenn davor noch ein anderer Altar steht.
Aber möglich ist es natürlich:
http://www.pro-missa-tridentina.de/gale ... rie-19.htm
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Ich dachte eher an einen Priester der Erzdiözese PBNiels hat geschrieben:Ein Ortsordinarius aus Freiburg i. Br. ?Raphaela hat geschrieben:Von allen angemeldeten Usern könnte ich es mir bei einem bestimmten schon vorstellen. Vielleicht ist er nur angemeldet und schreibt ansonsten eigentlich nicht mit?HeGe hat geschrieben:Hey, hier gibt es ja neuerdings eine Ja-Stimme! Wer war das? Wer wurde wann und wo befragt?
Für die ordentliche Form gilt die Regelung in der Grundordnung des römischen Messbuchs, Nr. 303:
Diese Vorschrift gilt für die ordentliche Form, aber für die außerordentlicheWenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so aufge-stellt ist, dass er die Teilnahme des Volkes eher erschwert, aber auch nicht ohne Nachteil für seinen künstlerischen Wert ver-setzt werden kann, ist ein anderer feststehender Altar zu errichten, der künstlerisch gestaltet ist und ordnungsgemäß zu weihen ist; und nur auf ihm sind die heiligen Feiern auszuführen. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht vom neuen Altar abgelenkt wird, ist der alte nicht in besonderer Weise zu schmücken.
Und was ist, wenn der andere, neue Altar aufgestellt wurde, obwohl auch eine Feier am Hochaltar die Teilnahme des Volkes nicht erschwert hätte?iustus hat geschrieben:Für die ordentliche Form gilt die Regelung in der Grundordnung des römischen Messbuchs, Nr. 303:
Diese Vorschrift gilt für die ordentliche Form, aber für die außerordentlicheWenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so aufge-stellt ist, dass er die Teilnahme des Volkes eher erschwert, aber auch nicht ohne Nachteil für seinen künstlerischen Wert ver-setzt werden kann, ist ein anderer feststehender Altar zu errichten, der künstlerisch gestaltet ist und ordnungsgemäß zu weihen ist; und nur auf ihm sind die heiligen Feiern auszuführen. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht vom neuen Altar abgelenkt wird, ist der alte nicht in besonderer Weise zu schmücken.
Trifft m.E. auf 90 Prozent der Kirchen zu. Die Tatsache, daß der Priester nicht dem Volk zugewandt stehen kann, ist per se ja noch keine Erschwernis für die Teilnahme des Volkes. Schließlich ist die Zelebration versus Deum an vielen Stellen der Rubriken sogar als Norm vorausgesetzt ("Der Priester verneigt sich ein wenig, außer wenn er dem Volk zugewandt steht"). (Wobei zumindest in der deutschen Ausgabe wohl im Lauf der Jahre geräuschlos "bereinigt" wurde, aber das tut hier ja nichts zur Sache.)
Damit sind die meisten Volksaltäre rechtswidrig errichtet. Ausnahme: Kölner Dom und vergleichbare Fälle. Der Benutzung des Hochaltars auch in der ordentlichen Form steht also nichts entgegen. (Außer der Bischof und seine Hofschranzen, wenn sie davon hören )
[Satz wegen inhaltlichen Fehlers gelöscht]Kilianus hat geschrieben:versus Deum
Wäre natürlich ein schöner Fall für die Juristen: Was ist, wenn ein Hochaltar aufgestellt wurde, obwohl der bisherige Altar die Teilnahme des Volkes nicht erschwert hatte. Es wäre zumindest eine vertretbare Rechtsansicht, daß das für "freiwillig" aufgestellte Volksaltäre nicht gilt.
Wobei das Paradoxon dazukommt, daß die Teilnahme möglicherweise erst dadurch erschwert wird, WEIL der Volksaltar davorsteht.
Zuletzt geändert von Firmian am Mittwoch 8. Oktober 2008, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.