Mess-Stipendium

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julius echter
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von julius echter »

von den Stiependien werden auch die Kosten für Hostien und Wein aber auch der Diesnt des Messners bezahlt - ich habe jahrelang Stiependien an die zelebrierenden Priester ausgazhalt und die bekammen pro Intention 2,50 DM oder dann später 1,25 € - also reicht wurde kein Priester nicht - es gabe aber auch Priester die sich nicht anzogen wenn ihr Obulus nicht da lag
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cantus planus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von cantus planus »

Mir ist das vollkommen neu. Kirchenmusiker werden entweder von der Diözese (hauptamtlich) oder Pfarrei (nebenamtlich) bezahlt. Wird ein Organist zu "Familienfeiern" extra bestellt, rechnet die Familie (oder der Bestatter) mit dem Organisten ab. Dass das irgendwie mit Stipendien zusammenhängt, verstehe ich nicht. Es mag aber sein, dass das in einigen Diözesen anders ist.

:hae?:
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Linus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Linus »

ad-fontes hat geschrieben: *Warum bzw. in welchen Gegenden heißt es Kaplan, in welchem Vikar?
In manchen heißts Kooperator.

Zu frage 4) ich halte viel davon. Nicht zuletzt weil ich dank meiner Mutter davon profitiere,. Die läßt wöchentlich dienstags für ihre Kinder unsern "Haus- und Hofkaplan" (bei dessen Exerzitien ich anfang des Monats war) eine Messe lesen. "Mein" Dienstag ist der dritte im Monat.

Bei uns (Wien) ist das Stipendium 7 Euro, mancherorts aber auch 10.
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cantus planus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von cantus planus »

Ich habe mich mal an verschiedenen Orten nach einer sogn. Gregorianischen Messe erkundigt. Das heißt, 30 Tage lang wird täglich eine Messe für einen Verstorbenen gelesen. Die Tarife variierten dafür von 130 bis 580 Euro. :auweia:
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anneke6
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von anneke6 »

Ja, die sind teuer. Meine Freundin hat zu Lebzeiten solche für ihren Sohn bestellt…ihren lebenden Sohn, wohlgemerkt. Nach ihrem Tod haben dann ihre Freunde gesammelt, um welche für sie zu bestellen.
???

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ad-fontes
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von ad-fontes »

anneke6 hat geschrieben:Ja, die sind teuer. Meine Freundin hat zu Lebzeiten solche für ihren Sohn bestellt…ihren lebenden Sohn, wohlgemerkt. Nach ihrem Tod haben dann ihre Freunde gesammelt, um welche für sie zu bestellen.
Worin besteht denn der Vorteil?
Wäre es da nicht einfacher, die Messen für 30 Tage in der eigenen und ggf. in den Nachbarpfarreien zu bestellen*?

*Vorausgesetzt sie kosten 2,50 (das wären dann 75 Euro); warum schwanken die Stipendien für die "Gregorian. Messen" so stark?
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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cantus planus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von cantus planus »

Das hängt mit den diözesanen Tarifen zusammen, die auch für die Klöster in Bereich eines Bistums gelten. Die GROSSEN Unterschiede haben mich allerdings auch verwirrt. Der Sinn einer Gregorianischen Messe ist ja eben, dass man sie in einer ununterbrochenen Reihe bestellt. Theoretisch wäre es aber wohl auch so möglich, wie du es sagst. Aber man möchte als Angehöriger ja auch gerne an solchen Messen teilnehmen. Und wenn man vorher immer nachgucken muss, wo die Messe heute gerade gelandet ist...
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anneke6
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von anneke6 »

Ich weiß nicht genau, aber ich glaube den Leuten, die diese Messen bestellen geht, daß an 30 aufeinanderfolgendenTagen die Messe am selben Altar gefeiert wird.
???

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cantus planus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von cantus planus »

anneke6 hat geschrieben:Ich weiß nicht genau, aber ich glaube den Leuten, die diese Messen bestellen geht, daß an 30 aufeinanderfolgendenTagen die Messe am selben Altar gefeiert wird.
Im Idealfall vom gleichen Priester, nach dem Vorbild des Hl. Gregor des Großen. :ja:
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ad-fontes
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von ad-fontes »

cantus planus hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Ich weiß nicht genau, aber ich glaube den Leuten, die diese Messen bestellen geht, daß an 30 aufeinanderfolgendenTagen die Messe am selben Altar gefeiert wird.
Im Idealfall vom gleichen Priester, nach dem Vorbild des Hl. Gregor des Großen. :ja:
Ja, es gibt heutzutage einfach zuwenige Leutpriester.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)

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Niels
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Niels »

ad-fontes hat geschrieben:
cantus planus hat geschrieben:
anneke6 hat geschrieben:Ich weiß nicht genau, aber ich glaube den Leuten, die diese Messen bestellen geht, daß an 30 aufeinanderfolgendenTagen die Messe am selben Altar gefeiert wird.
Im Idealfall vom gleichen Priester, nach dem Vorbild des Hl. Gregor des Großen. :ja:
Ja, es gibt heutzutage einfach zuwenige Leutpriester.
Im Bistum Essen: Tendenz steigend. Dort gibt es nur einen Pfarrer der Groß-Pfarrei, und die restlichen Priester sind im Grunde nichts anderes als früher die "Leutpriester"...
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Robert Ketelhohn
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Robert Ketelhohn »

(Der Leutpriester oder plebanus ist doch eigentlich genau der Pfarrer!?)
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conscientia
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von conscientia »

Nicht unbedingt.
Der parochus oder rector ecclesiae streicht das dicke Gehalt ein und ist Prälat in XY, vielleicht auch Kirchendiplomat auf Kaiserhof in Prag oder Innsbruck und bezahlt von dem Geld den plebanus, der wiederum einen vicarius, Vicar o. Ä. bezahlt, der dann in der Seelsorge malocht.
(Folge: Beraten von Bruder Martin oder Onkel Johannes Bugenhagen oder so stoppt der Kirchenjurist des Landesfürsten die Auszahlung der Gelder an den Prälaten und setzt den plebanus mit nem A14-Gehalt als Erster Pfarrer der Ev.-Luth. Kirchengemeinde in XY ein.)
Im Ernst: der Sprachgebrauch hängt wohl von der Gegend ab.

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Niels
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Niels »

conscientia hat geschrieben: Der parochus oder rector ecclesiae streicht das dicke Gehalt ein und ist Prälat in XY, vielleicht auch Kirchendiplomat auf Kaiserhof in Prag oder Innsbruck und bezahlt von dem Geld den plebanus, der wiederum einen vicarius, Vicar o. Ä. bezahlt, der dann in der Seelsorge malocht.
Das meinte ich.
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Raimund J.
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Raimund J. »

Niels hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:
Niels hat geschrieben:
Raimund Josef H. hat geschrieben:zwei, drei oder noch mehr bestellte Messen an einem Tag zusammenzufassen
Wie soll das gehen? :hae?: :achselzuck:
Woher soll ich das wissen? Aber so wird das gehandhabt und verkündet: Sa, VAM, f. lebende u. verst. d. Fam. Müller, verst. Vater Peter Maier, z.Jahrtag f. verst. Maria Schulze.
Was sagen denn die Kirchenrechtler dazu?
Dieses Thema wurde IMHO immer noch nicht ausreichend geklärt. Ist diese Praxis der "Mehrfachstipendien" eigentlich erlaubt oder nicht?

Was ist eigentlich ganz genau unter der Applikationspflicht des Pfarrers zu verstehen? Muss an Sonn- und Feiertagen immer ein sog. Pfarrgottesdienst gehalten werden oder darf für den Gottesdienst in der Pfarrkirche auch ein Meßstipendium hergenommen werden (ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt)?

Wie schaut das mit der Applikationspflicht in sog. Seelsorgebereichen aus, die jedoch rechtlich immer noch aus eigenen Pfarreien besteht?
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Gamaliel
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Gamaliel »

Raimund Josef H. hat geschrieben:Dieses Thema wurde IMHO immer noch nicht ausreichend geklärt. Ist diese Praxis der "Mehrfachstipendien" eigentlich erlaubt oder nicht?

Was ist eigentlich ganz genau unter der Applikationspflicht des Pfarrers zu verstehen? Muss an Sonn- und Feiertagen immer ein sog. Pfarrgottesdienst gehalten werden oder darf für den Gottesdienst in der Pfarrkirche auch ein Meßstipendium hergenommen werden (ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt)?

Wie schaut das mit der Applikationspflicht in sog. Seelsorgebereichen aus, die jedoch rechtlich immer noch aus eigenen Pfarreien besteht?
Siehe CIC:
Can. 534 — § 1. Der Pfarrer ist, nachdem er von der Pfarrei Besitz ergriffen hat, verpflichtet, an allen Sonntagen und in seiner Diözese gebotenen Feiertagen eine Messe für das ihm anvertraute Volk zu applizieren; ist er an dieser Zelebration rechtmäßig verhindert, so hat er an denselben Tagen durch einen anderen oder an anderen Tagen persönlich zu applizieren.

§ 2. Ein Pfarrer, der die Seelsorge für mehrere Pfarreien hat, ist an den in § 1 genannten Tagen zur Applikation nur einer Messe für das ihm insgesamt anvertraute Volk verpflichtet.
sowie die cc. 945-958, insbesondere c. 948:
Can. 948 — Es sind gesonderte Messen nach den Meinungen zu applizieren, für die je ein, wenn auch geringes, Stipendium gegeben und angenommen worden ist.
Speziell für Deutschland gilt:
e) Pluriintentionale Messen?

• Für jedes gegebene Stipendium ist eine eigene Messe zu applizieren, d. h., man darf
nicht mehrere Stipendien für ein und dieselbe Messe annehmen (c. 948).

• Die Kleruskongregation hat davon im Jahre 1991 – mit päpstlicher approbatio specifica
– eine Ausnahme zugelassen(122). Danach ist es zulässig, für mehrere Stipendien bzw.
Intentionen nur eine einzige Messe zu feiern, wenn
○ die Spender darüber zuvor und ausdrücklich informiert worden sind und in Freiheit
zustimmen,
○ öffentlich Ort und Zeit der betreffenden Messe bekanntgegeben wird
○ und dies nicht mehr als zweimal wöchentlich geschieht.
○ Dabei darf der Priester nur die vom Bistum für ein einziges Stipendium festgelegte
Summe für sich behalten; die darüber hinausgehende Summe ist – ähnlich wie bei
Bi- und Trination – für die vom Ordinarius bestimmten Zwecke abzuführen.

Meines Erachtens war diese Ermöglichung pluriintentionaler Messen keine gute
Idee, zumal nicht einmal eine Höchstzahl vorgeschrieben ist, wie viele Intentionen
zusammengelegt werden dürfen.

Die DBK hat aber – mit römischer Zustimmung – festgelegt(123), dass in Deutschland
von der genannten Ausnahmemöglichkeit nicht Gebrauch gemacht werden darf.


• Allerdings gibt es den Brauch, dass – mit Einverständnis der Gläubigen – mehrere Intentionen
für denselben Tag angenommen werden und im Pfarrblatt bzw. beim Gottesdienst
genannt werden. Tatsächlich darf die betreffende Messe aber nur in einer dieser
Intentionen appliziert werden, so dass auch nur ein Stipendium in der Gemeinde behalten
werden darf. Die übrigen Intentionen und Stipendien müssen weitergereicht werden.
○ Bei den Namensnennungen muss erkennbar bleiben, für wen tatsächlich die Messe
appliziert wird, und für wen zusätzlich gebetet (und anderswo eine Messe appliziert)
wird (vgl. OS 1994, III, 6; LM 2002, I, 4).

122 Kleruskongregation, Dekret über pluriintentionale Messen, vom 22.2.1991: AAS 83 (1991) 443-446; dt. Übers.: ÖAKR 40 (1991) 190-193.

123 Partikularnorm vom 21.-24.9.1992, in: ABl Limburg 1993, S. 28.
(Quelle)

Raimund J.
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Raimund J. »

Vielen Dank, Gamaliel!
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Libertas Ecclesiae
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Gamaliel hat geschrieben:Speziell für Deutschland gilt:
[...]
○ Bei den Namensnennungen muss erkennbar bleiben, für wen tatsächlich die Messe
appliziert wird, und für wen zusätzlich gebetet (und anderswo eine Messe appliziert)
wird (vgl. OS 1994, III, 6; LM 2002, I, 4).
Und was ist, wenn das bei den Namensnennungen nicht erkennbar ist, d. h. wenn die Messintentionen bzw. die Namen unterschiedslos aufgezählt werden? So geschieht das nämlich in meiner Pfarrei Tag für Tag. :auweia:
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
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Gamaliel
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Gamaliel »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:
Gamaliel hat geschrieben:Speziell für Deutschland gilt:
[...]
○ Bei den Namensnennungen muss erkennbar bleiben, für wen tatsächlich die Messe
appliziert wird, und für wen zusätzlich gebetet (und anderswo eine Messe appliziert)
wird (vgl. OS 1994, III, 6; LM 2002, I, 4).
Und was ist, wenn das bei den Namensnennungen nicht erkennbar ist, d. h. wenn die Messintentionen bzw. die Namen unterschiedslos aufgezählt werden? So geschieht das nämlich in meiner Pfarrei Tag für Tag. :auweia:
- Obige Bestimmung bezieht sich zunächst auf die Bistümer Osnabrück und Limburg. Kommst Du aus einem der beiden? Eine eventuell abweichende Regelung in anderen Bistümern müßte gegebenfalls erfragt werden.
- Außerdem würde ich zunächt den Pfarrer fragen, wie denn hier die ortsübliche Praxis sei. Möglicherweise git es ja die Regel, daß immer der erstgenannte Name/Zweck jener ist für den die Messe appliziert wird. Vielleicht kennt er auch selbst die Regeln nicht genau und man könnte eine solche graphische Hervorhebung anregen?
- Kirchenrechtlich und moralisch entscheidend ist aber in erster Linie nicht der korrekte Pfarraushang, sondern ob der Zelebrant mehr als ein Stipendium pro Messe für sich behält.

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cantus planus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von cantus planus »

Im Bistum Osnabrück wird gewöhnlich gar nichts erwähnt. Allenfalls mal die Verstorbenen, ohne erkennbare Reihenfolge. Die Lebenden habe ich noch nie erwähnt gehört.

Es reicht ja, wenn man das im Schaukasten aushängt....
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Libertas Ecclesiae
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Gamaliel hat geschrieben:- Kirchenrechtlich und moralisch entscheidend ist aber in erster Linie nicht der korrekte Pfarraushang, sondern ob der Zelebrant mehr als ein Stipendium pro Messe für sich behält.
Danke für Deine Auskunft, ich werde der Sache einmal nachgehen.
Noch eine Frage: Wie verhält es sich bei "Mehrfachstipendien" eigentlich mit den sogenannten "Messfrüchten", also den Gnadenfrüchten der hl. Messe? Wem bzw. welchem Anliegen kommen diese dann auf besondere Weise zu? Oder ist das mit den Messfrüchten nur eine obsolte mittelalterliche Spekulation?
„Die letzte Messe ist noch nicht gelesen.“
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Gamaliel
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Gamaliel »

Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Oder ist das mit den Messfrüchten nur eine obsolte mittelalterliche Spekulation?
Keineswegs. Die genauere Lehre der Kirche dazu findest Du in jedem Dogmatik- oder Moraltheologiehandbuch. Zum Überblick: Man unterscheidet

- fructus generalis Missae => kommt der Gesamtkirche und jedem einzelnen Glied zu
- fructus specialis Missae => kommt den an einer Messe beteiligten zu (Ministranten, Gläubige)
- fructus specialissimus Missae => kommt dem zelebrierenden Priester zu
- fructus ministerialis Missae => über diese Frucht hat der Zelebrant freie Verfügung, sie kommt dem zu, für den er diese Messe liest (= Applikation der Messe)
Libertas Ecclesiae hat geschrieben:Noch eine Frage: Wie verhält es sich bei "Mehrfachstipendien" eigentlich mit den sogenannten "Messfrüchten", also den Gnadenfrüchten der hl. Messe? Wem bzw. welchem Anliegen kommen diese dann auf besondere Weise zu?
Einmal davon abgesehen, daß ein solcher Unfug meiner persönlichen Meinung nach abzulehnen ist (zumal dies ein idealer Nährboden für Habgier und "Schacherei" ist): Wir sprechen hier über die Zuteilung des "fructus ministerialis". Hierüber gibt es in der traditionellen Theologie zwei theologische Meinungen.

- Eine Gruppe meint, daß der extensive Wert (pro einzelner Messe) dieser Meßfrucht endlich sei. In diesem Fall würde sich bei Mehrfachstipendien diese Frucht auf die einzelnen Intentionen verteilen, dem einzelnen Stipendiaten entstünde ein Nachteil.
- Die andere Gruppe meint, daß der extensive Wert (pro einzelner Messe) dieser Meßfrucht unendlich sei. Hier ergäbe sich kein Unterschied, ob eine Messe für z.B. 3 Stipendien/Intentionen zelebriert wird, oder ob jeweils eine Messe pro Stipendium zelebriert wird. (Diese Meinung entspricht eher den Grundsätzen des hl. Thomas von Aquin.)

Fazit: Diese Frage ist ungeklärt, beide Meinungen dürfen vertreten werden. In der Praxis sollten Mehrfachstipendien aber aus den anderen genannten Gründen (Habgier, Ärgernis bei den Gläubigen,...) jedenfalls unterbunden werden.

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Libertas Ecclesiae
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Libertas Ecclesiae »

Besten Dank, Gamaliel!
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michaelis
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von michaelis »

Ich denke, man sollte in diesem Zusammenhang immer wieder auf den Unterschied zwischen Intention und Stipendium hinweisen:

Jedes Stipendium bewirkt eine Intention, aber nicht jede Intention beruht auf einem Stipendium!

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Hubertus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Hubertus »

War gerade bei meinen Eltern. In deren Pfarrverband gibt es jetzt auch Intentionen bei Wortgottesdiensten! :regel:
Zuletzt gesehen: Am Valentinstag gab es eine "ökumenische Segnung für Liebende". Im Pfarrbrief war eine Intention eingetragen! :sauer:
Ob dafür wohl auch noch was verlangt wird? Das wäre m.E. der absolute Gipfel! :motz:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von taddeo »

Hubertus hat geschrieben:War gerade bei meinen Eltern. In deren Pfarrverband gibt es jetzt auch Intentionen bei Wortgottesdiensten! :regel:
Zuletzt gesehen: Am Valentinstag gab es eine "ökumenische Segnung für Liebende". Im Pfarrbrief war eine Intention eingetragen! :sauer:
Ob dafür wohl auch noch was verlangt wird? Das wäre m.E. der absolute Gipfel! :motz:
Das ist ja reine Geldschneiderei. Sowas würde ich unbedingt dem Ordinariat melden, näherhin der Finanzkammer. Denen gehört mit dem Dengelhammer auf die Finger geklopft.

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Hubertus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Hubertus »

taddeo hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:War gerade bei meinen Eltern. In deren Pfarrverband gibt es jetzt auch Intentionen bei Wortgottesdiensten! :regel:
Zuletzt gesehen: Am Valentinstag gab es eine "ökumenische Segnung für Liebende". Im Pfarrbrief war eine Intention eingetragen! :sauer:
Ob dafür wohl auch noch was verlangt wird? Das wäre m.E. der absolute Gipfel! :motz:
Das ist ja reine Geldschneiderei. Sowas würde ich unbedingt dem Ordinariat melden, näherhin der Finanzkammer. Denen gehört mit dem Dengelhammer auf die Finger geklopft.
Ob wirklich was verlangt wird, weiß ich, wie gesagt nicht.
Aber ich finde es dennoch skandalös, weil es weiter dazu beiträgt, bei den Gläubigen den Unterschied zwischen Wortgottesdienst und Hl. Messe zu verdunkeln. :boese:
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Sempre »

Hubertus hat geschrieben:Zuletzt gesehen: Am Valentinstag gab es eine "ökumenische Segnung für Liebende".
Muss man da nachweisen, dass man `aktiv liebt' oder sind auch Witwer, Jungfrauen, Nonnen, Mönche, Priester usf. zugelassen?
Multi venient in nomine meo, id est in nomine corporis mei. (Tichonius Africanus)
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Hubertus
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von Hubertus »

Sempre hat geschrieben:
Hubertus hat geschrieben:Zuletzt gesehen: Am Valentinstag gab es eine "ökumenische Segnung für Liebende".
Muss man da nachweisen, dass man `aktiv liebt' oder sind auch Witwer, Jungfrauen, Nonnen, Mönche, Priester usf. zugelassen?
:achselzuck: :blinker:
Der Kult ist immer wichtiger als jede noch so gescheite Predigt. Die Objektivität des Kultes ist das Größte und das Wichtigste, was unsere Zeit braucht. Der Alte Ritus ist der größte Schatz der Kirche, ihr Notgepäck, ihre Arche Noah. (M. Mosebach)

civilisation
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Re: Mess-Stipendium

Beitrag von civilisation »

Lt. Gloria.tv nimmt die Pfarrei in Steinakirchen offenbar Meßstipendien für "Wortgottesfeiern" an.

-> http://pfarre.kirche.at/steinakirchen/s ... 5-212.pdf

(siehe dort 12. und 24. Mai212)

Vir Probatus
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Vir Probatus »

Eine Dame rief Im Pfarrbüro an und beschwerte sich über folgenden Sachverhalt: Sie habe drei Messintentionen bestellt, dafür den dreifachen Satz (insgesamt € 7,50) bezahlt und nun habe der Zelebrant nur einen Namen vorgelesen. Sie habe ein Anrecht darauf, alle drei Namen zu hören.
Ist das so ?
Da ja wohl oft eine ganz erhebliche Anzahl von Intentionen zusammengefasst wird, könnte eine solche Verlesung doch in ihrer Länge dann schon störend wirken.
(Ich schreibe jetzt ganz bewusst hier nicht rein, was ich von solchen Beschwerden halte).
„Die Kirche will herrschen, und da muss sie eine bornierte Masse haben, die sich duckt und die geneigt ist, sich beherrschen zu lassen. Die hohe, reich dotierte Geistlichkeit fürchtet nichts mehr als die Aufklärung der unteren Massen.“ (J.W. von Goethe)

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Juergen
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Re: Kurze Fragen, kurze Antworten, kurze Nachrichten

Beitrag von Juergen »

Die Intentionen können genannt werden, müßen aber nicht. In der Regel werden sie wohl nicht genannt.
„Ungeschickt“ ist es freilich, wenn manche genannt werden und manche nicht.
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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