Wer sich eine Einrichtung mit acht Plätzen genehmigen lässt und dann 24 Kinder unterbringt, wer dies außerdem noch verschleiert und so die in § 45 SGB VIII durchaus vorhandene Möglichkeit zu gütlichen Abhilfe verhindert, wer dann noch nach der Schließungsanordnung den Vorgang bagatellisiert und damit - was für Unterhalter einer Jugendeinrichtung fatal ist - rundheraus seine laxe EInstellung zu den Normen des Rechts offenbart, der darf sich über rechtliche Konsequenzen nicht wundern.
Die Einrichtung wurde jedenfalls nur für 8 Kinder genehmigt, weil sie baulich für mehr nicht geeignet ist. Nun ist zwar fraglich - wir hatten das
hier schonmal - ob diese ganzen Bauvorschriften wirklich so überaus notwendig sind, nur leiden darunter halt alle (wie auch aus dem im verlinkten Beitrag genannten Beispiel hervorgeht), nicht bloß der Schulverein der Piusbruderschaft.
Davon, dass der Schulverein bloß versäumt hat, weitergehende Genehmigungen einzuholen, steht leider nichts in der Pressemitteilung des OVG (der Beschluss selbst ist wohl nicht online). Dafür ist dort zu lesen, dass der Antragsteller (der Schulverein) "sein Vorgehen gegenüber dem Antragsgegner nach den im Eilverfahren vorliegenden Erkenntnissen systematisch verschleiert" und zudem "noch im Eilverfahren keine Einsicht gezeigt, sondern seine Verstöße gegen seine Betreiberpflichten zu bagatellisieren versucht" habe. Das klingt keineswegs so, als das der Schulverein bloß versäumt habe, irgendeine Genehmigung nachzuholen. Es klingt vielmehr so, als dass er zunächst die Unterbringung weiterer Kinder nicht gemeldet und dann sein rechtswidriges Vorgehen noch im Verfahren verharmlost hat, was als äußerst ungeschickt anzusehen ist und bezüglich des ersten Punkts Zweifel an einer Absprache mit dem Jugendamt weckt. Hätte der Schulverein tatsächlich inzwischen genügend Kapazitäten für die Kinder geschaffen, dann wäre nach dem SGB VIII mE die Möglichkeit gegeben (gewesen), mit den zuständigen zu einer Einigung zu kommen. Darauf hätte er wohl auch im Verfahren hingewiesen; die Pressemitteilung schweigt hierzu.
Gibt es eine Presseerklärung des Schulvereins? Dessen Darstellung würde mich interessieren.