Kommunionempfang zivil „wiederverheirateter“ Geschiedenener

Allgemein Katholisches.

Soll die Kirche zivil „wiederverheiratete“ Geschiedene von der Kommunion ausschließen?

Ja
19
22%
Nein
19
22%
Sie soll überhaupt niemanden ausschließen (Extremfälle ausgenommen, z.B. Spottverhalten)
12
14%
Fälle einzeln entscheiden
28
32%
Weiß nicht
2
2%
Sonstiges
8
9%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 88

Biggi
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Beitrag von Biggi »

Geronimo hat geschrieben: Für meinen Begriff wird also im Hinblick auf evang. verheiratete Pfarrer eine ziemliche Gedankenakrobatik betrieben.
Ralf hat geschrieben:Die Ehe ist ein Sakrament und der Zölibat nicht, ganz einfach
Ich denke, der Grund ist ein anderer: Die Unauflöslichkeit der Ehe ist göttlichen Rechts, da klar biblisch belegt. Darüber kann die Kirche sich nicht hinwegsetzen, selbst wenn sie es wollte ("Die Zeiten sind halt heute anders - so was kann man nicht mehr rüberbringen..." "Es gibt so viele Härtefälle..." usw.). Der Zölibat hingegen ist kirchliches Recht. Davon - wie auch von anderen Vorschriften kirchlichen Rechts - kann die Kirche aus triftigen Gründen dispensieren.

LG
Biggi
Das Christentum nimmt den Menschen, wie er ist, und macht ihn zu dem, was er sein soll.
(Adolph Kolping, Patron des XX. Weltjugendtags 2005)

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Edi
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Beitrag von Edi »

Wie ist es denn dann mit dem sog. Paulinischen Privileg. Kann das jemand mal gut erklären?
War Paulus da schon nicht ganz auf der Linie Jesu?

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Robert Ketelhohn
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Beitrag von Robert Ketelhohn »

Margarete G. hat geschrieben:»Meiner Tante - geschieden, wiederverheiratet, Mutter von 9 lebenden (und 2 früh verstorbenen) Kindern, Pflegemutter von 3 Pflegekindern, wurde die Krankensalbung vom zweiten Priester nicht verweigert.«
Da meine Frau heute die Krankensalbung empfangen hat – von einem russisch-orthodoxen Priester, und das in einem Krankenhaus, das den Namen des Atheisten Rudolf Virchow trägt :) –, würde mich interessieren, wie eigentlich genau der lateinische Ritus aussieht, zumal das heute überhaupt meine erste Krankensalbung war. Hat jemand was parat? Eine Internetadresse?
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.

Anastasis

Beitrag von Anastasis »

Leider nur die allgemeine Einführung zum Ritus, nicht der Ritus selbst...
23. Die Salbung erfolgt, indem der Kranke auf der Stirn und auf den Händen gesalbt wird. Dabei ist es angebracht, die Spendeformel so aufzuteilen, daß der erste Teil während der Stirnsalbung, der zweite Teil während der Händesalbung gesprochen wird.

Im Notfall genügt jedoch eine einzige Salbung auf der Stirn oder - in einer außergewöhnlichen Situation - an einer anderen, besser geeigneten Stelle des Körpers. Dabei ist die volle Formel zu sprechen.

24. Im übrigen besteht kein Hindernis, daß im Hinblick auf die Eigenart und das überlieferte Brauchtum eines Volkes die Salbungen an Zahl vermehrt oder an anderen Stellen vollzogen werden. Dafür sollen die Eigen-Rituale Vorsorge treffen. Für das Eigen-Rituale des deutschen Sprachgebietes ist in dieser Beziehung keine Abweichung vom Römischen Rituale vorgesehen.

25. Die Formel, mit der nach dem Ritus der Lateinischen Kirche die Krankensalbung gespendet wird, lautet:
"Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen, er stehe dir bei mit der Kraft des Heiligen Geistes: Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich, in seiner Gnade richte er dich auf."
http://www.sbg.ac.at/pth/links-tipps/pa ... otanda.htm

Anastasis

Beitrag von Anastasis »

Entschuldige, ich habe vorhin vor lauter Sucheifer irgendwie nicht geschaltet: alle guten Wünsche für Deine Frau - und ich habe sie ins Gebet mitgenommen.

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cathol01
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Wiederverheiratete Geschiedenene und Kommunionempfang

Beitrag von cathol01 »

Geronimo hat geschrieben:@Roncalli - die Zulassung zur Kommunion ist für Wiederverheiratete sowohl als auch für Geschiedene unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich - wann diese vorhanden sind, liegt im Ermessen des Priesters, der die genauen Lebensumstände kennt und den Betreffenden seelsorgerisch begleitet. Es geht hier um Einzelfälle.

Die Wiederverheirateten sind ja nicht exkommuniziert - sie sind sogar angehalten, am Meßopfer teilzunehmen und sich am kirchlichen Leben zu beteiligen.
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Immer schön, wenn der alte Schnappeffekt bei hingeworfenen Knochen funktioniert.

10 Bildschirmseiten zu dem Thema hatten wir schonmal unter:
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?t=656

Mahlzeit!
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Hierzu gibt es eine Fülle von Literatur, weil die Sache nicht so eindeutig ist. Im CIC/1917 wurde die Zweitehe mit einer Kirchenstrafe versehen, mit der konkreten Folge, dass die Betroffenen nicht mehr zur Kommunion gehen durften. Im CIC/1983 wird der Sachverhalt wiederverheiratete Geschiedene nicht mehr unmittelbar behandelt. Jedenfalls wird auch keine Kirchenstrafe mehr erwähnt. Can. 213 legt das grundlegende Recht der Gläubigen auf die geistlichen Güter der Kirche, d.h. auf Wort und Sakrament. In can. 916 heisst es, dass jeder Getaufte zur heiligen Kommunion zugelassen werden muss, wenn er rechtlich nicht daran gehindert ist. Zu den angesprochenen rechtlichen Einschränkungen gehören die Bestimmungen von cann. 916ff.

Can. 915: "Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängnis oder Feststellung der Strafe, sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde leben."

Can. 916: "Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen..."

Can. 916 scheint sich eher an die Gläubigen zu richten und ist eine Art Gewissensappell und keine unmittelbar anwendbare Rechtsnorm. Can. 915 aber richtet sich eher an die Priester. Es stellt sich nun die Frage, inwieweit die Bestimmungen aus diesem can. die wiederverheirateten Geschiedenen betreffen. Insbesondere hängt alles an der Frage, wie man das "hartnäckig in einer offenkundig schweren Sünde beharrend" interpretiert. Hierzu gibt es unter den Spezialisten viele verschiedene Meinungen. Der konservative Kirchenrechtler Georg May ist der Meinung, dass wiederverheiratete Geschiedene in einer offenkundig schweren Sünde beharren und deshalb ausgeschlossen werden müssen. Ähnlich denkt auch Helmut Pree, der allerdings vorsieht, in manchen Fällen von der Möglichkeit der Epikie bzw. der aequitas canonica Gebrauch machen zu dürfen. Klaus Lüdicke sagt demgegenüber, dass die Zweitehe keinen Hinderungsgrund in rechtlicher Hinsicht darstellt, da can. 915 voraussetzt, dass in einem amtlichen Verfahren die Nichtzulassung zur Kommunion festgestellt wurde. Peter Krämer zufolge ist Lüdickes Interpretation allerdings falsch.

Papst Johannes Paul hat 1981 in Familiaris consortio differenziert und positiver als früher Stellung genommen. Wiederverheiratete Geschiedene sollen sich nicht als von der Kirche getrennt ansehen. Sie seien zur Teilnahme am kirchlichen Leben eingeladen. Allerdings seien sie vom Kommunionempfang ausgeschlossen. Begründung: 1. Die Zweitehe steht im Widerspruch zum Bund Christi mit der Kirche, der in der Eucharistie zum Ausdruck kommt. 2. Die Zweitehe verdunkelt die kirchliche Lehre von der Unauflösbarkeit der Ehe. Mit der gleichen Begründung verbietet der Papst jegliche quasi-liturgische Feier (z.B. Segensgebet) bei einer Zweitehe.

Die oberrheinischen Bischöfe haben 1993 Stellung genommen. Ihre Positionen wurden vom Lehramt ein wenig zurecht gerückt. In ihrer Antwort auf diese Zurechtrückung betonen die oberrheinischen Bischöfe zunächst das Gemeinsame:
1. An der Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe ist festzuhalten.
2. Wiederverheirateten Geschiedenen muss die Kirche Hilfen anbieten, um ihren Glauben zu leben.
3. Es ist keine amtliche Zulassung zur Kommunion möglich - weder generell noch für den Einzelfall.
Aber die oberrheinischen Bischöfe setzen auch einen anderen Akzent: Es sei grundsätzlich vom Prinzip der Epikie bzw. der kanonischen Billigkeit auszugehen. D.h.: Wenn ein wiederverheirateter Geschiedener nach reifer Überlegung zur Gewissensentscheidung kommt, dass er die Kommunion empfangen möchte, darf er daran nicht gehindert werden.
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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Juergen hat geschrieben:Immer schön, wenn der alte Schnappeffekt bei hingeworfenen Knochen funktioniert.

10 Bildschirmseiten zu dem Thema hatten wir schonmal unter:
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?t=656

Mahlzeit!
Tja, aber mittlerweile sind viele neue Forumsteilnehmer hier, die den 10-seitigen Schrott wohl kaum durchlesen möchten, ehe sie Stellung nehmen. Leider bist du nicht mehr Moderator, sonst könntest du den Thread ja löschen. Roncalli hat mich übrigens darum gebeten, einen Thread hierzu zu eröffnen.
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Juergen
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Beitrag von Juergen »

cathol01 hat geschrieben:Tja, aber mittlerweile sind viele neue Forumsteilnehmer hier, die den 10-seitigen Schrott wohl kaum durchlesen möchten, ...
...also wird neuer Schrott produziert :roll:
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Juergen hat geschrieben:
cathol01 hat geschrieben:Tja, aber mittlerweile sind viele neue Forumsteilnehmer hier, die den 10-seitigen Schrott wohl kaum durchlesen möchten, ...
...also wird neuer Schrott produziert :roll:
Jürgen, schlag du mal ein Thema vor!
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Chiara
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Beitrag von Chiara »

cathol01 hat geschrieben: Can. 916 scheint sich eher an die Gläubigen zu richten und ist eine Art Gewissensappell und keine unmittelbar anwendbare Rechtsnorm. Can. 915 aber richtet sich eher an die Priester. Es stellt sich nun die Frage, inwieweit die Bestimmungen aus diesem can. die wiederverheirateten Geschiedenen betreffen. Insbesondere hängt alles an der Frage, wie man das "hartnäckig in einer offenkundig schweren Sünde beharrend" interpretiert.
Can. 915 trifft die Wiederverheirateten nicht, da eben laut "Familiaris Consortio" das Festhalten an der Zweitehe nicht notwendig offenkundige schwere Sünde ist und die Betroffenen weder exkommuniziert noch interdiziert sind. Es gibt keinen Straftatbestand der Wiederheirat.
Da solche Gesetze, die eine Strafe festsetzen oder die Ausübung eines Rechts einschränken (auch das Recht auf Sakramentenempfang nach c.213), eng auszulegen sind (c.18 ), kann man allein danach das Kommunionverbot nicht begründen.
Bei der Codex-Reform wurde darüber diskutiert, die Wiederverheirateten in c.915 ausdrücklich zu nennen, aber der Vorschlag wurde abgewiesen, weil man es eindeutig genug fand, dass diese damit gemeint sind. Witzigerweise hat man sich damit in Anbetracht von c.18 selbst ein Beinchen gestellt, denn gerade die Andeutung genügt nicht.
Das Kommunionverbot für Wiederverheiratete ist vielmehr in c.912 verankert: "Jeder Getaufte, der rechtlich nicht daran gehindert ist ..." Das in "Familiaris Consortio" ausgesprochene Verbot und ein solches von der Päpstlichen Interpretationskommission für den Codex bilden dann die rechtliche Grundlage.

- Begründung des Paderborner Ordinarius für Kirchenrecht Prof. Althaus, in freien Worten wiedergegeben -
"Scio cui credidi"

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

@ alex
Herzlichen Dank für deine präzise und klare Information, was die kirchenrechtliche Situation betrifft.

Pastoral kann/muss man aber dann vielleicht ein Stück weitergehen:
"Das kirchliche Recht kann nur eine allgemein gültige Ordnung aufstellen, es kann jedoch nicht alle oft sehr komplexen einzelnen Fälle regeln."(Katholischer Erwachsenenkatechismus, Band 1, S. 395)

Schedar
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Beitrag von Schedar »

Juergen hat geschrieben:...also wird neuer Schrott produziert :roll:
Genau – und zwar immer der gleiche Schrott und immer von den gleichen Leuten - nicht nach der Wahrheit zu suchen und um den Glauben der Kirche zu stärken, sondern den Glauben und die Doktrin der Kirche in Frage zu stellen.


@ Jürgen, das geht jetzt nicht gegen Dich.

michel

Beitrag von michel »

***
Zuletzt geändert von michel am Mittwoch 13. Oktober 2004, 23:29, insgesamt 1-mal geändert.

Geronimo

Beitrag von Geronimo »

Juergen hat geschrieben:Immer schön, wenn der alte Schnappeffekt bei hingeworfenen Knochen funktioniert.

10 Bildschirmseiten zu dem Thema hatten wir schonmal unter:
http://www.kreuzgang.org/viewtopic.php?t=656

Mahlzeit!

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Geronimo
Zuletzt geändert von Geronimo am Dienstag 7. September 2004, 08:23, insgesamt 1-mal geändert.

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cathol01
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Beitrag von cathol01 »

Hallo Michel. Wieso so unfreundlich? Zurückschießen kann ich auch.
michel hat geschrieben:Antword auf Beitrag von cathol01 Verfasst am: 06.09.2004, 14:06
Es wäre Net und Richtig
Es gibt auch Forumsregeln. Es wäre fein, wenn diese auch für Dich gelten!
Es gibt auch Rechtschreibregeln. Es wäre schön, wenn diese auch für dich gelten würden, denn ich nehme doch an, dass wir hier in der deutschen Rechtschreibung (mir ist es sogar egal, ob in der neuen oder in der alten) kommunizieren, oder nicht? In jedem Satz, den du schreibst, findet sich mindestens ein Rechtschreibfehler.
Es wäre Net und Richtig wenn Du bitte mitteilst wo dieses (von Dir) geschriebene Zitat zu finden ist.
Das Zitat befindet sich auf meiner Festplatte. Die befindet sich in meinem tragbaren Computer in Luxemburg. Die genaue Adresse kannst du per PN erfragen, wenn es dich interessiert. Irgendwo hatte ich die Zitate mal gepostet, und weil ich verhindern wollte, dass Jürgen meckern würde, weil ich etwas wiederhole, weil ich es schon mal geschrieben habe, habe ich es gequoted.
Aber was mich doch stört ist dein Ausspruch: 10-seitigen SchrottDiese Art von Sprache ist eine Beleidigung und ein herrunterputzen der Beiträge, der anderen Forumsteilnehmer. Es ist eine Sprache, die nicht in diesem Forum gehört.
War es nicht der heilige Thomas von Aquin, der einmal etwas Ähnliches in der Richtung gesagt hat? Dass alles, was er geschrieben habe, nichtig sei?
Dann ist wohl was Du da geschrieben hast wohl auch Schrott?
Genau. Ich bin mir bewusst, dass ich nicht die Wahrheit gepachtet habe!

Aber wieso schreibe ich das hier alles? Muss ich mich etwa vor dir rechtfertigen?
"Das Wahre ist nicht sicherer als das Wahrscheinliche."
(Diogenes Laërcius)

Geronimo

Beitrag von Geronimo »

Warum so ein Aufstand?

Man kann nicht erwarten, dass ein Thema ein für allemal abgehakt, nur weil es irgendwann schon besprochen wurde. Das hieße ja, von jedem neuen User zu erwarten, dass er ins Archiv abtaucht, um sich zu vergewissern, dass sein Thema nicht bereits schon mal abgehandelt wurde.

Wo ist das Problem? Keiner muss sich an was beteiligen, was er langweilig findet.

Oder bereits gehabt.

Diejenigen, die was langweilig finden, können das Forum ja gern mit eigenen Themenvorschlägen bereichern .... :mrgreen:

Geronimo

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Juergen
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Beitrag von Juergen »

Geronimo hat geschrieben:Diejenigen, die was langweilig finden, können das Forum ja gern mit eigenen Themenvorschlägen bereichern .... :mrgreen:
Und diejenigen, die hier Moderatoren sind, können auch Threads mit identischen Themen miteinander verschmelzen. :P
Gruß Jürgen

Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Cicero
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Beitrag von Cicero »

Juergen hat geschrieben:
Geronimo hat geschrieben:Diejenigen, die was langweilig finden, können das Forum ja gern mit eigenen Themenvorschlägen bereichern .... :mrgreen:
Und diejenigen, die hier Moderatoren sind, können auch Threads mit identischen Themen miteinander verschmelzen. :P
Sie haben zwar identische Themen,
aber ich möchte sie aus mehreren Gründen nicht miteinander verschmelzen.

Der Link auf den alten Thread ist gesetzt,

zur Sicherheit noch einmal: Keine Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene?

wer nachlesen möchte mag nachlesen.

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mr94
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Beitrag von mr94 »

Ich finde es richtig, diese Stränge nicht zu verschmelzen, und halte es eher für eine Unsitte, solches zu tun. Es ist doch meistens ein anderer Gesprächszusammenhang, aus dem heraus ein Thema erneut auf den Tisch kommt. Oder es gilt nur der alte Spruch: Es ist zwar schon alles gesagt, aber nicht von allen...

Links auf vergangene Diskussionen hingegen sind sehr nützlich. Übrigens auch auf solche in anderen Foren. ;D

Cicero
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Beitrag von Cicero »

mr94 hat geschrieben:Ich finde es richtig, diese Stränge nicht zu verschmelzen, und halte es eher für eine Unsitte, solches zu tun. Es ist doch meistens ein anderer Gesprächszusammenhang, aus dem heraus ein Thema erneut auf den Tisch kommt. Oder es gilt nur der alte Spruch: Es ist zwar schon alles gesagt, aber nicht von allen...

Links auf vergangene Diskussionen hingegen sind sehr nützlich. Übrigens auch auf solche in anderen Foren. ;D

[mod on]
Nein, Hinweise auf andere Foren bitte ich nicht oder nur in wohlbegründeten Ausnahmefällen einzusetzen.
Ich habe keine Lust, bestimmte Arten von Diskussionen aus anderen Foren in unser Forum zu ziehen.

Außerdem gilt weiterhin, über andere Foren diskutieren wir hier nicht.
Solche Diskussionen / Beiträge werden sofort gelöscht.

Gruß
Cicero
[mod off]

Marlene
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Beitrag von Marlene »

Ich ziehe mal ein Zitat aus dem Thread "Segen für Zweitehen" hier herüber:
Alex hat geschrieben:Was den Ehebruch angeht, solltest du bedenken, dass die Wiederverheirateten, die sich zur geschlechtlichen Enthaltsamkeit verpflichten, sogar wieder zur Kommunion zugelassen werden dürfen. Darüber dürfte wohl nur der Beichtvater Bescheid wissen, oder?

Also Vorsicht mit dem Wort Ehebruch. Denn was in deren Schlafzimmer vorgeht, wirst du wohl kaum wissen können...
Danke, Alex - genau das ist der Punkt:

Hier geht es um sehr private Dinge, die man als Außenstehender nicht kennt - und über die man als Betroffener nicht spricht.

Ich finde es immer wieder beängstigend, wie rasch und gnadenlos die lieben Mitchristen ihre Urteile abgeben: "Was, die ist nur standesamtlich verheiratet? - Eine Hure! Und die geht zur Kommunion! Sodom und Gormorrha!"

Und du könntest dich als Betroffene eigentlich nur wehren, indem du dir auf die Stirn pappst "Ich schlafe nicht mit meinem Mann!" und möglichst immer ein ärztliches Gutachten über den ehemännlichen Gesundheitszustand mit dir führst ... oder deinen eigenen gynäkologischen Status oder sonst was.

Und in der selben Zwickmühle ist ja auch der beteiligte Priester: Der kriegt von den lieben Christen unter Umständen ein ziemliches Feuer unter dem Hintern angezündet, weil er einem WIGE die Kommunion gibt - und darf keinen Ton zum pastoralen Hintergrund sagen.

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

mr94 hat geschrieben:Ich finde es richtig, diese Stränge nicht zu verschmelzen, und halte es eher für eine Unsitte, solches zu tun. Es ist doch meistens ein anderer Gesprächszusammenhang, aus dem heraus ein Thema erneut auf den Tisch kommt.
Sehe ich auch so.
Außerdem: Wenn es erwünscht ist, dass auch Neue in den Kreuzgang kommen, muss riskiert werden, dass Themen öfter diskutiert werden (ohne dass jeder Neue alle alten Threads durchlesen muss). Für Neue ist manch Altes wieder neu. Wenn Themen wirklich schon "ausgelutscht" sind, werden die Threads von selbst einschlafen...

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roncalli
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Beitrag von roncalli »

Marlene hat geschrieben:Hier geht es um sehr private Dinge, die man als Außenstehender nicht kennt - und über die man als Betroffener nicht spricht.
Ich finde es immer wieder beängstigend, wie rasch und gnadenlos die lieben Mitchristen ihre Urteile abgeben: "Was, die ist nur standesamtlich verheiratet? - Eine Hure! Und die geht zur Kommunion! Sodom und Gormorrha!"
Es ist nicht die Aufgabe der Mitchristen, auch nicht der Kommunionspender, hier den Schiedsrichter zu spielen. Es heißt: "Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er vom (eucharistischen) Brot essen!" (1 Kor 11,28 )

Gerhard
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Wiederverheiratet "Geschiedene"

Beitrag von Gerhard »

Liebe Forumsteilnehmer,

hat dieses Schreiben der Glaubenskongregation heute noch Bestand?

http://www.vatican.va/roman_curia/congr ... ed_ge.html


Gruß
Gerhard
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Linus
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Beitrag von Linus »

Natürlich, sonst wärs ja auf der angegebenen Seite kaum veröffentlicht. Hirn einschalten. :kiss:
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Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

roncalli hat geschrieben:
Marlene hat geschrieben:Hier geht es um sehr private Dinge, die man als Außenstehender nicht kennt - und über die man als Betroffener nicht spricht.
Ich finde es immer wieder beängstigend, wie rasch und gnadenlos die lieben Mitchristen ihre Urteile abgeben: "Was, die ist nur standesamtlich verheiratet? - Eine Hure! Und die geht zur Kommunion! Sodom und Gormorrha!"
Es ist nicht die Aufgabe der Mitchristen, auch nicht der Kommunionspender, hier den Schiedsrichter zu spielen. Es heißt: "Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er vom (eucharistischen) Brot essen!" (1 Kor 11,28 )
Entschuldigt bitte, dass ich nicht erst die Suche benutzt habe. Aber das Thema scheint ja heute immer noch aktuell zu sein.

Meiner Meinung nach, steht es nur Gott zu hier ein Urteil zu fällen, dennoch kommt nach meinem Verständnis der römisch-katholischen Kirche auch den Mitchristen eine Verantwortung zu, derer sie gerecht werden müssen. Eine Abstimmung greift hier schnell zu kurz, die Frage muss lauten: Was sagt das Lehramt zu diesem Thema?

Die oben genannte Bibelstelle zielt auch auf den "subjektivistischen Gewissensbegriff" ab, was mich zu der Frage verleitet, die Bestandteil der synoptischen Evangelien ist: Was ist Wahrheit?

In meiner Gemeinde wird das leider viel zu lasch gehandhabt, was mich schon des öfteren dazu verleitet hat, die Hl. Messe nicht mehr zu besuchen, denn der Begriff der "Mahlgemeinschaft" beinhaltet nach meinem Verständnis auch einen Wertekonsens, da eine Einigkeit im Regelverständnis unabdingbar für jede Gemeinschaft ist.

So oder so ähnlich hat sich auch Ratzinger in dem von mir geposteten Link geäußert (Stichwort: Verwirrung).
Zuletzt geändert von Gerhard am Mittwoch 9. April 2008, 10:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Juergen hat geschrieben:Die Fälle der "wiederverheirateten Geschiedenen" beziehen sich eher auf die Fälle, in denen zwei Leute kirchlich geheiratet haben, sich dann haben scheiden lassen und danach erneut staatlich (einen anderen Partner) geheiratet haben.
Ich habe bis jetzt die katholische Kirche immer so verstanden, dass sie die Möglichkeit einer Scheidung grundsätzlich verneint. :hmm:
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anneke6
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Beitrag von anneke6 »

Es gibt keine Scheidung in dem Sinne, wie sie das zivile Recht kennt. Die Kirche kennt nur Trennung von Tisch und Bett und die Anullierung.
Aber es leuchtet ein, daß man, wenn eine derartige Sachlage beschreiben will, sich möglichst einfach ausdrücken will.
Da jeder weiß, daß es keine kirchliche Scheidung gibt, ist es logisch, daß in diesem Fall nur von einer zivilen Scheidung die Rede ist.

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Linus
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Beitrag von Linus »

Mh. Ich hab gestern mit einem Priester besprochen. Wenn es allgemein bekannt ist, das etwa die Eltern eines Kommunionkindes mit neuen Partnern leben, und diese jetzt zur Kommunion hwerantreten: sie kriegen einfach einen Segen. Es geht dabei um "öffentliche Sünder" (Ehebrecher, Abtreiber,Duellanten/Mensurbeflissene...,) diese werden vom Kommunionempfang ausgeschlossen
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Gerhard
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Beitrag von Gerhard »

Linus hat geschrieben:Mh. Ich hab gestern mit einem Priester besprochen. Wenn es allgemein bekannt ist, das etwa die Eltern eines Kommunionkindes mit neuen Partnern leben, und diese jetzt zur Kommunion hwerantreten: sie kriegen einfach einen Segen. Es geht dabei um "öffentliche Sünder" (Ehebrecher, Abtreiber,Duellanten/Mensurbeflissene...,) diese werden vom Kommunionempfang ausgeschlossen
Wer schließt sie denn aus?
"Ad Deum, qui laetificat juventutem meam."

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