Alles zu Bußsakrament/Beichte
Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Also das war eigentlich so: Ich habe vor einigen Wochen meine Lebensbeichte abgelegt. Bei der Gewissenserforschung kam mir eine Sache in den Sinn, die ich als schwere Sünde einstufen würde. In dem Moment fiel mir aber nicht mehr der Hergang ein und ich dachte mir,daß da doch nichts schlimmes war.Bin also beichten und war danach glücklich. Einige Tage später fiel mir jedoch plötztlich ein was damals war.Und sofort hatte ich den Gedanken, daß diese Beichte ungültig war,weil ich mich bei der Gewissenserforschung belogen hatte.
Ca 3 Wochen danach habe ich die Beichte wiederholt mit dem niederschmetternden Gefühl wieder ungültig gebeichtet zu haben.
Außerdem fallen mir immer noch Dinge ein,die ich damals vergessen hatte. Natürlich kann man diese Dinge dann einfach bei der nächsten Beichte sagen.Aber da ich jetzt schon weiß,das da noch mehr war,an das ich versuchen muß mich zu erinnern ,traue ich mich nicht zur Beichte weil ich denke,ich müßte noch mal eine längere Gewissenserforschung machen. Denn sonst würde ich ja wieder beichten obwohl ich weiß, das da noch mehr war und es aus Nachlässigkeit bei der Gewissenserforschung nicht erwähne.
Auf der anderen Seite habe ich mir auch gedacht,daß es vielleicht eine Sünde von mir ist, an der Gültigkeit der Beichte zu zweifeln.
Ich denke auch,daß ich diese Sache nochmal mit einem Priester besprechen muß.
Danke und Gottes Segen
Theresita
Ca 3 Wochen danach habe ich die Beichte wiederholt mit dem niederschmetternden Gefühl wieder ungültig gebeichtet zu haben.
Außerdem fallen mir immer noch Dinge ein,die ich damals vergessen hatte. Natürlich kann man diese Dinge dann einfach bei der nächsten Beichte sagen.Aber da ich jetzt schon weiß,das da noch mehr war,an das ich versuchen muß mich zu erinnern ,traue ich mich nicht zur Beichte weil ich denke,ich müßte noch mal eine längere Gewissenserforschung machen. Denn sonst würde ich ja wieder beichten obwohl ich weiß, das da noch mehr war und es aus Nachlässigkeit bei der Gewissenserforschung nicht erwähne.
Auf der anderen Seite habe ich mir auch gedacht,daß es vielleicht eine Sünde von mir ist, an der Gültigkeit der Beichte zu zweifeln.
Ich denke auch,daß ich diese Sache nochmal mit einem Priester besprechen muß.
Danke und Gottes Segen
Theresita
Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Eine Sünde nicht - aber eine Unklugheit, die, wie sich ja auch schon zeigt, schlechte Folgen haben kann. Wenn Du Dich wirklich gut und gewissenhaft vorbereitet hast und nicht den Willen hast, etwas zu verschweigen, werden auch die Sünden vergeben, die du nicht ausdrücklich erwähnst. Das gilt sowohl für die, die du schlichtweg bei der Beichte vergessen hast (dagegen hilft der altbewährte Beichtzettel), als auch für die, an die Du seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr gedacht hast und die Dir dann irgendwann nachher siedend heiß einfallen. Um das zu verdeutlichen, verwenden gute Beichtväter daher vor der eigentlichen Absolutionsformel oft auch Formeln wie "Jetzt schließen wir da alles mit ein..."Theresita hat geschrieben:Außerdem fallen mir immer noch Dinge ein,die ich damals vergessen hatte. Natürlich kann man diese Dinge dann einfach bei der nächsten Beichte sagen.Aber da ich jetzt schon weiß,das da noch mehr war,an das ich versuchen muß mich zu erinnern ,traue ich mich nicht zur Beichte weil ich denke,ich müßte noch mal eine längere Gewissenserforschung machen. Denn sonst würde ich ja wieder beichten obwohl ich weiß, das da noch mehr war und es aus Nachlässigkeit bei der Gewissenserforschung nicht erwähne.
Auf der anderen Seite habe ich mir auch gedacht,daß es vielleicht eine Sünde von mir ist, an der Gültigkeit der Beichte zu zweifeln.
Das kann sicher nichts schaden. Sprich ihn auch auf das Stichwort: Skrupel und Skrupulantentum an. Und sage, falls Du meinst, es noch einmal angehen zu müssen, dem Priester, daß es eine Lebensbeichte sein soll und daß er Dir helfen soll, wirklich einen sauberen Strich zu ziehen. Und das mußt Du dann aber auch vor Dir selbst akzeptieren.Ich denke auch,daß ich diese Sache nochmal mit einem Priester besprechen muß.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Das würde ich dann wohl auch so sehen.Theresita hat geschrieben:Ich denke auch,daß ich diese Sache nochmal mit einem Priester besprechen muß.
Aber wie kommst Du darauf, Dich bei der Gewissenserforschung belogen zu haben?
Also was Du bekennen musst, sind die schweren Sünden nach Art und ungefährer Zahl. Niemand erwartet von Dir eine detaillierte Aufstellung. Du musst es so gut sagen, wie Du Dich eben daran erinnerst.
Für lässliche Sünden muss man nicht zur Beichte, auch wenn die regelmäßige Beichte vernünftig ist und empfohlen wird, aber man muss eben nicht. Lässliche Sünden werden z. B. auch beim Bußakt in der Hl. Messe oder durch die Hl. Eucharistie vergeben.
Aber wenn Dir nach einer gültigen Beichte einfällt, dass Du tatsächlich eine schwere Sünde vergessen hast, dann solltest Du diese Sünde natürlich in einer neuen Beichte nachholen. An der Gültigkeit der alten Beichte ändert das aber trotzdem nichts.
Diese ganze Unsicherheit, die Du da jetzt verspürst, kommt gewisslich nicht von Gott... Du musst bitte auf die Gnade des Sakraments vertrauen... ich hoffe wirklich, dass Du einen guten Beichtvater hast... aber selbst wenn nicht, wirkt das Sakrament...
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Theresita hat geschrieben:Ich denke auch,daß ich diese Sache nochmal mit einem Priester besprechen muß.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Wenn Du den ernsthaften Willen hattest, alle Dir bewußten Sünden zu beichten, dann ist die Beichte auf jeden Fall gültig!
Vergeßlichkeit ändert daran nichts - wenn Du diese als so gravierend empfindest, kannst Du Dir ja kurze Notizen machen und zur Beichte mitnehmen, da wird kein Beichtvater was dran aussetzen. Außerdem kannst Du am Ende der Beichte auch ganz bewußt alle diejenigen Sünden mit einschließen, die Dir im Moment nicht bewußt waren oder die Du eventuell im Bekenntnis übersehen hat. Du darfst nur nicht absichtlich was weglassen, von dem Du weißt, daß es in die Beichte gehörte.
Die Beichte soll ein Heilmittel für die Seele sein, kein Folterinstrument. Sonst ist der Weg zum Skrupulantentum nicht mehr weit.
Vergeßlichkeit ändert daran nichts - wenn Du diese als so gravierend empfindest, kannst Du Dir ja kurze Notizen machen und zur Beichte mitnehmen, da wird kein Beichtvater was dran aussetzen. Außerdem kannst Du am Ende der Beichte auch ganz bewußt alle diejenigen Sünden mit einschließen, die Dir im Moment nicht bewußt waren oder die Du eventuell im Bekenntnis übersehen hat. Du darfst nur nicht absichtlich was weglassen, von dem Du weißt, daß es in die Beichte gehörte.
Die Beichte soll ein Heilmittel für die Seele sein, kein Folterinstrument. Sonst ist der Weg zum Skrupulantentum nicht mehr weit.
Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Also um es noch mal kurz zu sagen: Ich hatte diese Sache als schwere Sünde in Erinnerung und habe sie bei der Gewissenserforschung beiseite geschoben weil ich nicht mehr wußte was genau da passiert war. Ich konnte es also nicht einordnen. Und habe es nicht gebeichtet. Ich mache mir daher den Vorwurf,mich in dem Moment selbst belogen zu haben und daher die Sünde aus eigener Schuld verschwiegen zu haben. Ich hätte mir ja mehr Zeit nehmen können und versuchen mich zu erinnern.
Wenn man glaubt, zweimal hintereinander ungültig gebeichtet zu haben,wird man tätsächlich zum Skrupulanten.
Danke für Eure Antworten.
Theresita
Wenn man glaubt, zweimal hintereinander ungültig gebeichtet zu haben,wird man tätsächlich zum Skrupulanten.
Danke für Eure Antworten.
Theresita
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Hast Du eigentlich einen guten Beichtspiegel?
Empfehlenswert ist der für Erwachsene von Pater Martin Ramm FSSP, den man hier bestellen kann, den ich aber nicht online sehe.
Online ist dafür der Beichtspiegel für Kinder (auf derselben Seite verlinkt), der alle wichtigen Fragen aber m. E. genauso und gut verständlich klärt. Im ersten Kapitel "Beichtkatechismus" sind dann auch die Fragen erläutert, die Du gerade hast...
Empfehlenswert ist der für Erwachsene von Pater Martin Ramm FSSP, den man hier bestellen kann, den ich aber nicht online sehe.
Online ist dafür der Beichtspiegel für Kinder (auf derselben Seite verlinkt), der alle wichtigen Fragen aber m. E. genauso und gut verständlich klärt. Im ersten Kapitel "Beichtkatechismus" sind dann auch die Fragen erläutert, die Du gerade hast...
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Liebe Melody, nach genau diesem Beichtspiegel bin ich jeweils vorgegangen. Und ich hatte mir auch Notizen gemacht.
Den gibt es online und das Büchlein habe ich auch.
Online gibts den hier:
http://www.fides-et-oratio.at/beichtand ... ndacht.php
Den gibt es online und das Büchlein habe ich auch.
Online gibts den hier:
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Oh, danke. Ich hatte ihn online nicht finden können.
Aber dann bist Du doch bestens mit allem Notwendigen versorgt.
Dann mach Dir nicht so viele Gedanken.
Was jetzt Deinen konkreten Fall angeht, da solltest Du das am besten wirklich nochmal mit einem Priester besprechen.
Wenn Du bei der Gewissenserforschung dachtest, das könnte eine schwere Sünde gewesen sein, dann hätte ich das ganze auf jeden Fall in der Beichte erwähnt und eben dazugesagt, dass Dir leider die genaueren Umstände entfallen sind und Du Dir nicht mehr sicher bist. Gott weiß das schließlich alles noch ganz genau, wie es war...
Und solange Du nicht mit Absicht/aus Scham etwas verschweigst, kannst Du eben auch am Ende darum bitten, alles mit einzuschließen, was Du vergessen haben könntest, bzw. wie schon erwähnt mancher Beichtvater tut dies von sich aus.
Aber dann bist Du doch bestens mit allem Notwendigen versorgt.
Dann mach Dir nicht so viele Gedanken.
Was jetzt Deinen konkreten Fall angeht, da solltest Du das am besten wirklich nochmal mit einem Priester besprechen.
Wenn Du bei der Gewissenserforschung dachtest, das könnte eine schwere Sünde gewesen sein, dann hätte ich das ganze auf jeden Fall in der Beichte erwähnt und eben dazugesagt, dass Dir leider die genaueren Umstände entfallen sind und Du Dir nicht mehr sicher bist. Gott weiß das schließlich alles noch ganz genau, wie es war...
Und solange Du nicht mit Absicht/aus Scham etwas verschweigst, kannst Du eben auch am Ende darum bitten, alles mit einzuschließen, was Du vergessen haben könntest, bzw. wie schon erwähnt mancher Beichtvater tut dies von sich aus.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Melody hat geschrieben:Wenn Du bei der Gewissenserforschung dachtest, das könnte eine schwere Sünde gewesen sein, dann hätte ich das ganze auf jeden Fall in der Beichte erwähnt und eben dazugesagt, dass Dir leider die genaueren Umstände entfallen sind und Du Dir nicht mehr sicher bist.
Eine kleine Korrektur: Nicht nur "solltest", sondern man muß sich vergessener schwerer Sünden (sobald/sofern sie einem später einfallen) in der nächsten Beichte anklagen.Melody hat geschrieben:Aber wenn Dir nach einer gültigen Beichte einfällt, dass Du tatsächlich eine schwere Sünde vergessen hast, dann solltest Du diese Sünde natürlich in einer neuen Beichte nachholen. An der Gültigkeit der alten Beichte ändert das aber trotzdem nichts.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Stimmt, ich habe mich undeutlich ausgedrückt, auch wenn ich es anders gemeint hatte.Gamaliel hat geschrieben:Eine kleine Korrektur: Nicht nur "solltest", sondern man muß sich vergessener schwerer Sünden (sobald/sofern sie einem später einfallen) in der nächsten Beichte anklagen.
Eine Verständnisfrage, die mir dabei gerade doch noch in den Sinn kommt:
Die vorherige Beichte war ja trotzdem gültig, wenn man die schwere Sünde nicht mit Absicht vergessen hatte, das heißt, man durfte zur Kommunion gehen. Das darf man doch auch weiterhin, oder darf man das ab dem Moment nicht mehr, wo einem die vergessene schwere Sünde wieder einfällt?! Doch, oder?!
Man sollte nur so schnell wie möglich die vergessene Sünde nachholen zu beichten, oder?!
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Ja.Melody hat geschrieben:Die vorherige Beichte war ja trotzdem gültig, wenn man die schwere Sünde nicht mit Absicht vergessen hatte, das heißt, man durfte zur Kommunion gehen.
Ja.Melody hat geschrieben:Das darf man doch auch weiterhin,...
"Nein", das heißt man muß jetzt nicht extra möglichst schnell einen Beichtvater aufsuchen (man darf das aber natürlich). Es genügt einfach beim nächsten regulären Beichttermin die vergessene schwere Sünde zu erwähnen, zwischenzeitlich kann man kommunizieren.Melody hat geschrieben:Man sollte nur so schnell wie möglich die vergessene Sünde nachholen zu beichten, oder?!
- Melody
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
@Gamaliel
Dankeschön!
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Nein. es geht nicht um eine Empfindung, es geht um den Entschluß zur Reue.Also das erwecken der Reue - nicht das empfinden derselben (auch wenn das zweite sicher auch gut und nützlich ist) ist maßgeblich.Melody hat geschrieben:Wenn Du alle schweren Sünden nach bestem Wissen bekannt hast und zumindest eine Furchtreue empfunden hast
"Katholizismus ist ein dickes Steak, ein kühles Dunkles und eine gute Zigarre." G. K. Chesterton
"Black holes are where God divided by zero. - Einstein
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Hierzu scheint mir noch eine Präzisierung angebracht: Bei diesen "vergessenen schweren Sünden" handelt es sich im Zusammenhang mit Lebensbeichten sehr oft um Sünden, die man deshalb "vergessen" hat, weil man sich zu dem Zeitpunkt, als man sie begangen hat, gar nicht dessen bewußt war, daß es sich um ein objektiv schwer sündhaftes Vehalten handelt.Gamaliel hat geschrieben:Eine kleine Korrektur: Nicht nur "solltest", sondern man muß sich vergessener schwerer Sünden (sobald/sofern sie einem später einfallen) in der nächsten Beichte anklagen.Melody hat geschrieben:Aber wenn Dir nach einer gültigen Beichte einfällt, dass Du tatsächlich eine schwere Sünde vergessen hast, dann solltest Du diese Sünde natürlich in einer neuen Beichte nachholen. An der Gültigkeit der alten Beichte ändert das aber trotzdem nichts.
Wenn dieses Wissen aber fehlte und ein falsch gebildetes Gewissen sich damals nicht gemeldet hat, fehlt auch eines der notwendigen Merkmale einer schweren Sünde. Inwieweit man das, was einem noch später als schwere Sünde aufs Gewissen fällt, nach einer bereits guten Lebensbeichte noch einmal "hervorholen" müßte, kann man m.E. durchaus diskutieren.
Wir entwickeln uns und nehmen hoffentlich zu nicht nur an Alter, sondern auch an Weisheit und Verstand. Gerade für Revertiten oder Konvertiten ist es oft ein langer Prozess, all das, was in ihrem Leben geschehen ist, richtig einzuordnen und zu bewerten. Dadurch soll man sich nicht immer wieder zurückwerfen lassen. Erst recht nicht am Lebensende, wenn der Teufel nur darauf wartet, die Seele in Verzweiflung zu stürzen.
Wenn Du einen ehrlichen Schlußstrich gezogen und den Willen zur Umkehr in einer guten Beichte besiegelt hast, kannst Du davon ausgehen, daß Du neu anfangen darfst. Ich rate deshalb dazu, das von Dir dennoch mit möglicherweise guten Gründen als erforderlich gesehene Gespräch mit einem Beichtvater so anzulegn, daß Ihr beide, der Beichtvater und Du, es am Ende wirklich zum Schlußstrich erklären könnt - ganz egal, was Dein Gedächtnis später noch hervorkramt oder Dir vielleicht irrtümlich vor Augen stellen will. Da gilt es wirklich: Nicht zurück schauen, sondern nach vorne.
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Raimund J.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Oh, interessant, danke!Theresita hat geschrieben: Online gibts den hier:
http://www.fides-et-oratio.at/beichtand ... ndacht.php
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Eine sehr gute Hilfe für die Beichte.Theresita hat geschrieben:Liebe Melody, nach genau diesem Beichtspiegel bin ich jeweils vorgegangen. Und ich hatte mir auch Notizen gemacht.
Den gibt es online und das Büchlein habe ich auch.
Online gibts den hier:
http://www.fides-et-oratio.at/beichtand ... ndacht.php
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Petra hat geschrieben:Eine sehr gute Hilfe für die Beichte.Theresita hat geschrieben:Liebe Melody, nach genau diesem Beichtspiegel bin ich jeweils vorgegangen. Und ich hatte mir auch Notizen gemacht.
Den gibt es online und das Büchlein habe ich auch.
Online gibts den hier:
http://www.fides-et-oratio.at/beichtand ... ndacht.php
Bei der Katholischen Enzklopädie gibt es jetzt auch die Generalbeichte: http://kathenzyklo.bplaced.net/artikel. ... ralbeichte. Vielleicht findet sich noch jemand, der den (zugegebenermaßen etwas längeren) Artikel "Generalabsolution" übernimmt ...
» Sic enim dilexit Deus mundum ... «
(Joh. 3,16)
[/color](Joh. 3,16)
Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Hallo liebe Theresita,Theresita hat geschrieben: Es wurde hier auch geschrieben,daß Zeitpunkt der Reue und Beichte oft auseinanderliegen können.Reicht es dann aus,wenn ich einmal "Reue erwecke" und dann bei Gelegenheit beichten gehe ? Oder muß ich den Schmerz über die begangenen Sünden unmittelbar vor der Beichte empfinden ?
ich beschreibe es mal so aus meiner Erfahrung:
Wenn mir eine Sünde bewußt wird, kann es zwar sein, dass ich das so zunächst nicht wahr haben will, aber meistens tut sie mir dann doch recht zügig sehr leid. Zunächst bekenne ich Gott diese Sünde dann direkt im persönlichen Gebet. Das schließt auch den Vorsatz zur Wiedergutmachung und Besserung mit ein. Oft ist es dann damit auch gut. Aber manchmal ist auch ganz klar, dass diese Sünden in eine Beichte gehören. Beispiele spare ich mir mal
Die Haltung "Habs ja bereut, beichte dann irgendwann einmal." halte ich für nicht so gut. Da könnte der St. Nimmerleinstag draus werden.
Ich habe auch deine anderen postings gelesen, dass Du große Angst hast, etwas vergessen zu haben und dass Gott Dir dann nicht wirklich vergeben hat.
Denk bitte nicht so klein von Gott. Er liebt Dich und vergibt Dir gerne, wenn Du zu Ihm kommst. Und dass Du nicht von jetzt auf gleich die perfekte Beichte ablegst, ist normal. Auch da muß man ein Stück rein wachsen und Gott überfordert nicht. Du hast es, so wie Du kannst, gemacht und das reicht. Wenn Dir dann später noch was einfällt, ok, dann sagst Du es halt bei der nächsten Beichte und dass es Dir erst später bewußt geworden ist.
Kannst Du Dich noch erinnern, wie Du Autofahren gelernt hast? Zunächst bist Du mit den Pedalen und Lenken voll beschäftigt gewesen, aber mit der Zeit überblickst Du auch die Verkehrslage in der Du Dich befindest.
Also hab Mut und Vertrauen.
Liebe Grüße mtoto
-
Raimund J.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Hier ein paar Ausführungen zu diesem Thema vom Moraltheologen Bernhard Häring aus seinem dreibändigen Werk "Das Gesetz Christi" (6. Auflage, 1961).Theresita hat geschrieben: Ca 3 Wochen danach habe ich die Beichte wiederholt mit dem niederschmetternden Gefühl wieder ungültig gebeichtet zu haben.
Außerdem fallen mir immer noch Dinge ein,die ich damals vergessen hatte. Natürlich kann man diese Dinge dann einfach bei der nächsten Beichte sagen.Aber da ich jetzt schon weiß,das da noch mehr war,an das ich versuchen muß mich zu erinnern ,traue ich mich nicht zur Beichte weil ich denke,ich müßte noch mal eine längere Gewissenserforschung machen. Denn sonst würde ich ja wieder beichten obwohl ich weiß, das da noch mehr war und es aus Nachlässigkeit bei der Gewissenserforschung nicht erwähne.
Auf der anderen Seite habe ich mir auch gedacht,daß es vielleicht eine Sünde von mir ist, an der Gültigkeit der Beichte zu zweifeln.
Das Wichtigste vorab:
"Die Beichte ist gültig und der Empfang des Sakramentes fruchtbar (würdig), wenn der Beichtende aus nur läßlicher Nachlässigkeit eine schwere Sünde vergißt oder ausläßt."
4. Materielle Vollstandigkeit der Beichte nach der Mindestforderung des Gebotes
Kraft des positiven göttlichen Gesetzes muß der Christ alle schweren, nach der Taufe begangenen Sunden, die noch nicht direkt von der Schlüsselgewalt der Kirche nachgelassen sind, nach Zahl und Art (artverändernden Umständen) beichten, soweit er sich nach einer sorgfaltigen Gewissenserforschung ihrer erinnert (Vergleiche Denzinger 899, 917; CJC, Can. 901. 123. IV. Laterankonzil Denzinger 437 f. bestatigt yom Tridentinum Denzinger 901, CJC, Can. 906.)
Durch positives Kirchengebot ist das göttliche Gesetz näherhin so bestimmt, daß es nicht erlaubt ist, die Beichte schwerer Sünden ohne schwerwiegende Griinde iiber ein Jahr (und zwar über die nächste fällige Osterbeichte) hinauszuschieben.
Die Theologie unterscheidet zwischen materieller und formeller Vollständigkeit des Bekenntnisses:
Die materielle Vollständigkeit ist das tatsächlich vollständige Bekenntnis aller schweren Sünden nach Art und Zahl.
Die formelle Vollständigkeit ist der gute Wille zu einer materiell vollständigen Beichte, insofern er sich in dem Bekenntnis äußert, das man nach dem Maß des Wissens und Könnens leisten kann.
Zur Gültigkeit der Beichte muß der gute Wille wenigstens durch irgendwelche zeichenhafte Kundgabe der Reue zum Ausdruck kommen. Nach einer wahrscheinlichen Meinung und nach dem Grundsatz, daß im äußersten Notfall das äußerste zu versuchen ist, darf man einem Sterbenden wenigstens bedingt die Lossprechung erteilen, wenn er kein Zeichen der Reue mehr zum Ausdruck bringen kann, sofern man vermuten darf, er würde es tun, wenn er es noch könnte.
Die Beichte ist materiell und formell unvollständig, wenn der Beichtende aus schwerer Schuld eine schwere Sünde ausläßt. In diesem Fall ist der Empfang des Sakramentes gottesräuberisch.
Die Beichte ist gültig und der Empfang des Sakramentes fruchtbar (würdig), wenn der Beichtende aus nur läßlicher Nachlässigkeit eine schwere Sünde vergißt oder ausläßt. Die Beichte ist gültig, wenn bei gesinnungmäßiger Willigkeit zu einem vollständigen Bekenntnis eine schwere Sunde trotz klaren Wissens um ihre Schwere verschwiegen wird infolge wesentlicher Hemmung der Freiheit, etwa durch eine krankhaft übersteigerte Scham. Darüber kann freilich kaum einer selbst so klar urteilen, daß er sich nachträglich nicht zu einer Wiederholungsbeicht (Generalbeicht) verpflichtet erachten bräuchte. Noch viel weniger durfte sich einer von vornherein aus einem solchen Grund selbst vom Bekenntnis befreien.
Aber es ist doch gut, diese vielleicht gar nicht seItene MögIichkeit ins Auge zu fassen, urn zu verstehen, wie es sein kann, daß so manche Seele unter einer verschwiegenen Sünde unendlich leidet, ein frommes, bußfertiges Leben führt und es erst nach langer Qual zu einem Geständnis bringt.
Das Gebot, in der Beichte die Sünde nach der Zahl und nach ihrer untersten Art zu nennen (was das gleiche ist; wie aIle »artverändernden Umstände« zu nennen), verpflichtet die theologisch Gebildeten zu einer Anklage, die dem Stand der theologischen Wissenschaft bezüglich der oft sehr schwierigen Fragen entspricht, was ein artverändernder Umstand sei und was eine der Zahl nach neue Sunde ausmache. Aber es wäre ungerecht, von einem theologisch Ungebildeten die Beichte nach so schwierigen. Unterscheidungen zu erwarten oder zu verlangen. (Freilich hat man die Christen auch hierin zu unterrichten, nachdem man sie bereits in allen noch wichtigeren Fragen hinlänglich unterrichtet hat.) Für das einfache gläubige Volk genügt die schlicht gefaßte Regel: Sie müssen alles das sagen, was eine ganz neue Art von schwerer Sünde ausmacht oder was aus einer sonst läßlichen Sünde unter den gegebenen Umständen eine sicher schwere Sünde gemacht hat. Der Beichtvater, dem die Pflicht obliegt, dem Beichtenden in kluger und rücksichtsvoller Weise zu einer »materiell vollständigen« Beichte zu helfen, hat nicht in jedem Fall seine Fragen nach den tiefgründigsten wissenschaftlichen Errungenschaften in der Unterscheidung der Arten und der Zahl zu stellen, sondern nach der Fassungs- und Unterscheidungskraft seines Beichtkindes.
... Wenn aber eine materiell vollständige Beichte in Dingen des sechsten Gebotes nicht geschehen kann, ohne das Heraufbeschwören unreiner Phantasiebilder und gefährlicher Versuchungen (sei es für den Beichtenden oder, was seltener sein wird, für den Beichtvater), so ist der Beichtende nicht nur entschuldigt, sondern das stärkere moralische Gesetz, unnötige Gefahren und Versuchungen zu vermeiden, verbieten ihm schlechtweg, und diesen Umständen eine materiell vollständige Beicht anzustreben (vgl. die Mahnung des Heiligen Offiziums »Normae de agendi ratione confessariorum circa sextum Decalogi praeceptum« vom 16.5.1943).
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Ich teile diese Ansicht nicht.Raimund Josef H. hat geschrieben:Hier ein paar Ausführungen zu diesem Thema vom Moraltheologen Bernhard Häring aus seinem dreibändigen Werk "Das Gesetz Christi" (6. Auflage, 1961).
Das Wichtigste vorab:
"Die Beichte ist gültig und der Empfang des Sakramentes fruchtbar (würdig), wenn der Beichtende aus nur läßlicher Nachlässigkeit eine schwere Sünde [...] ausläßt."
Wie kann man sich das denn praktisch vorstellen, daß jemand aus läßlicher Nachläßigkeit eine Sünde (absichtlich) ausläßt? Sollte man das nicht eher Vorsätzlichkeit nennen, statt Nachlässigkeit?
-
Raimund J.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Von Vorsatz und Absicht schreibt doch der Häring überhaupt nichts! Und wie man sich das praktisch vorstellen kann? Na, indem man halt aus läßlicher Nachlässigkeit eine (schwere) Sünde ganz einfach vergisst zu beichten, die man mit Sicherheit gebeichtet hätte, hätte sie man mal nicht vergessen ...Gamaliel hat geschrieben:Ich teile diese Ansicht nicht.Raimund Josef H. hat geschrieben:Hier ein paar Ausführungen zu diesem Thema vom Moraltheologen Bernhard Häring aus seinem dreibändigen Werk "Das Gesetz Christi" (6. Auflage, 1961).
Das Wichtigste vorab:
"Die Beichte ist gültig und der Empfang des Sakramentes fruchtbar (würdig), wenn der Beichtende aus nur läßlicher Nachlässigkeit eine schwere Sünde [...] ausläßt."
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Wie kann man sich das denn praktisch vorstellen, daß jemand aus läßlicher Nachläßigkeit eine Sünde (absichtlich) ausläßt? Sollte man das nicht eher Vorsätzlichkeit nennen, statt Nachlässigkeit?
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Nein, das ist sicher nicht gemeint, denn er unterscheidet ja extra zwischen "vergessen" und "auslassen". Gegen das Vergessen gibt es an sich auch nichts einzuwenden, daher habe ich es in meinem Zitat bewußt weggelassen.Raimund Josef H. hat geschrieben:Von Vorsatz und Absicht schreibt doch der Häring überhaupt nichts! Und wie man sich das praktisch vorstellen kann? Na, indem man halt aus läßlicher Nachlässigkeit eine (schwere) Sünde ganz einfach vergisst zu beichten, die man mit Sicherheit gebeichtet hätte, hätte sie man mal nicht vergessen ...Oder so ähnlich, was weiß ich.
Beim Auslassen geht es jedoch anscheinend um ein aktives Tun seitens des Beichtenden. Um dies deutlicher hervorzuheben, habe ich das Wort "absichtlich" in Klammern beigefügt.
Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Der Satz hier ist interessant.Raimund Josef H. hat geschrieben:Hier ein paar Ausführungen zu diesem Thema vom Moraltheologen Bernhard Häring aus seinem dreibändigen Werk "Das Gesetz Christi" (6. Auflage, 1961).
[...]Die Beichte ist gültig, wenn bei gesinnungmäßiger Willigkeit zu einem vollständigen Bekenntnis eine schwere Sunde trotz klaren Wissens um ihre Schwere verschwiegen wird infolge wesentlicher Hemmung der Freiheit, etwa durch eine krankhaft übersteigerte Scham. [...]
Heißt das, lieber die Hälfte der Todsünden beichten als gar nichts, wenn man sich ganz arg fest oberdolle schämt?
Ich dachte dann kann man es gleich ganz bleiben lassen, weil man sich sonst noch obendrauf eines Sakrilegs schuldig macht.
Christus vincit - Christus regnat - Christus imperat
-
Raimund J.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Dann ist das Auslassen so zu verstehen, wie wenn ein Vorbeter in der Litanei eine Zeile versehentlich auslässt. Ein Pönitent kann im Beichtstuhl ohne Absicht beispielsweise vor Aufregung einen Punkt auf seiner vorbereiteten schriftlichen "Sündenliste" überspringen.Gamaliel hat geschrieben:Nein, das ist sicher nicht gemeint, denn er unterscheidet ja extra zwischen "vergessen" und "auslassen". Gegen das Vergessen gibt es an sich auch nichts einzuwenden, daher habe ich es in meinem Zitat bewußt weggelassen.Raimund Josef H. hat geschrieben:Von Vorsatz und Absicht schreibt doch der Häring überhaupt nichts! Und wie man sich das praktisch vorstellen kann? Na, indem man halt aus läßlicher Nachlässigkeit eine (schwere) Sünde ganz einfach vergisst zu beichten, die man mit Sicherheit gebeichtet hätte, hätte sie man mal nicht vergessen ...Oder so ähnlich, was weiß ich.
Beim Auslassen geht es jedoch anscheinend um ein aktives Tun seitens des Beichtenden. Um dies deutlicher hervorzuheben, habe ich das Wort "absichtlich" in Klammern beigefügt.
Oder hast Du grundsätzliche Vorbehalte gegen den Häring? Ich finde im "Gesetz Christi" von 1961 ist er noch fern von "Modernismusverdacht". Und seine in manchen Dingen doch eher milde Art (wie die eines Alfons von Liguori) gefällt mir.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Ja stimmt, allerdings nicht aus den Gründen, die Du anführst.Marion hat geschrieben:Der Satz hier ist interessant.
Das Beispiel, das Häring wählt, nämlich Scham, ist falsch. Gerade aus Scham darf man nichts verschweigen. Häring zieht sich allerdings aus der Affäre, indem er von krankhafter Scham spricht, und damit kann man sein Beispiel akzeptieren, allerdings nicht wegen der Scham, sondern der Krankheit des Beichtkindes.Marion hat geschrieben:Heißt das, lieber die Hälfte der Todsünden beichten als gar nichts, wenn man sich ganz arg fest oberdolle schämt?
Ich dachte dann kann man es gleich ganz bleiben lassen, weil man sich sonst noch obendrauf eines Sakrilegs schuldig macht.
Davon abgesehen gibt es tatsächlich außerordentliche Umstände, die von einem vollständigen Bekenntnis entschuldigen, sodaß die aktuelle Beichte, trotz materieller Unvollständigkeit, gültig und fruchtbar ist. Das hat der Häring ganz richtig geschrieben.
Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Weiter vorne im Strang fiel das Stichwort: Lebensbeichte.Gamaliel hat geschrieben:Wie kann man sich das denn praktisch vorstellen, daß jemand aus läßlicher Nachläßigkeit eine Sünde (absichtlich) ausläßt? Sollte man das nicht eher Vorsätzlichkeit nennen, statt Nachlässigkeit?
Und nun denk an eine Lebensbeichte nach Jahrzehnten der Abständigkeit. Da wird es aus verschiedenen Gründen eher die Regel sein, daß so jemand trotz vielelicht wochenlanger Gewissenserforschung und Beichtzettel später noch etwas einfällt, was er hätte sagen sollen - aber nicht im Bewußtsein hatte.
Mir leuchtet Härig in Argumentation und Ergebnis sehr ein.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)
Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Nach dem was ich so gehört habe, verhält sich dieses Werk zu den späteren Werken, tatsächlich wie Tag und Nacht.Raimund Josef H. hat geschrieben:Ich finde im "Gesetz Christi" von 1961 ist er noch fern von "Modernismusverdacht".
Für unsere modernen Verhältnisse, ist der hl. Alfons in Wirklichkeit keineswegs milde. Wenn Du Dich beispielsweise heute als Bischof oder Pfarrer hinstellen und den Leuten sagen würdest, daß jeder, der am Sonntag nicht zur Messe erscheint (und keine Entschuldigung dafür hat), eine Todsünde begeht, dann dürfte das den Leuten nicht gerade als milde vorkommen.Raimund Josef H. hat geschrieben:Und seine in manchen Dingen doch eher milde Art (wie die eines Alfons von Liguori) gefällt mir.
Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Das würde ich mit dem Wort "vergessen" bezeichnen, sei es daß die Sünde schon bei der Gewissenserforschung vergessen wurde, oder sei es, daß sie dann im Bekenntnis selbst vergessen wurde. - Das wäre tatsächlich kein Problem.Bernado hat geschrieben:...später noch etwas einfällt, was er hätte sagen sollen - aber nicht im Bewußtsein hatte.
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Raimund J.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
So sehe ich das auch!Gamaliel hat geschrieben:Nach dem was ich so gehört habe, verhält sich dieses Werk zu den späteren Werken, tatsächlich wie Tag und Nacht.Raimund Josef H. hat geschrieben:Ich finde im "Gesetz Christi" von 1961 ist er noch fern von "Modernismusverdacht".
Die drei Bände konnte ich mir aneignen, weil sie als "theologisch veraltet" aussortiert wurden..
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
Nec laudibus, nec timore
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Kann ich bestätigen.Gamaliel hat geschrieben:Nach dem was ich so gehört habe, verhält sich dieses Werk zu den späteren Werken, tatsächlich wie Tag und Nacht.Raimund Josef H. hat geschrieben:Ich finde im "Gesetz Christi" von 1961 ist er noch fern von "Modernismusverdacht".
Iúdica me, Deus, et discérne causam meam de gente non sancta
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Raimund J.
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Re: Alles zu Bußsakrament/Beichte
Interessant finde ich auch, daß (im o.g. Buch) der Beichtvater ausdrücklich auch auf seine Pflicht zur Hinwirkung auf die Vollständigkeit hingewiessen wird.
Der Herr ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln.
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