Sodom und Co. II
Re: Sodom und Co. II
Zu "Glaube — Sitte — Heimat" gehört doch wohl auch, daß
man keine "liturgischen Wildsäue" an oberster Stelle sitzen
hat, die an einem umfunktionierten Tagungstisch in Mantel-
albe mit Überstola zelebrieren, während die Teilnehmen an
ihren Tischen sitzen.
Oben im Video das 2. Thema (ab etwa 3: min)
http://www.wdr.de/tv/aks/sendungsbeitra ... mid=566922
man keine "liturgischen Wildsäue" an oberster Stelle sitzen
hat, die an einem umfunktionierten Tagungstisch in Mantel-
albe mit Überstola zelebrieren, während die Teilnehmen an
ihren Tischen sitzen.
Oben im Video das 2. Thema (ab etwa 3: min)
http://www.wdr.de/tv/aks/sendungsbeitra ... mid=566922
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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Re: Sodom und Co. II
Mal was Neues:


So, so, die Teilnahme an einer politischen Diskussion und die Äußerung einer anderen Meinung ist also ein Angriff auf den Verfassungsstaat.gloria.tv hat geschrieben:Grünen-Politiker Beck hetzt gegen den Papst
(gloria.tv/ KNA) Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, hat die jüngsten Aussagen Papst Benedikt XVI. zur Ehe von Homosexuellen scharf kritisiert. Die Rede des Papstes sei «ein Angriff auf den säkularen Verfassungsstaat», meinte Beck am Samstag in Berlin unter Hinweis auf die «demokratischen Entscheidungen von Gesetzgebern und Verfassungsgerichten» zahlreicher Staaten. [...]

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Re: Sodom und Co. II
Noch 'ne Anmerkung des Herrn V. Beck, auch von heute. Diesmal meckert er gegen die Entscheidung der historischen Schützenbruderschaften.
Hoffentlich landen die Grünen auch mal auf dem Misthaufen der Geschichte. Gerade der Beck muß ein wenig vorsichtig sein. Denn aus seiner Ecke kamen auch schon sehr verdächtige Äußerungen und Forderungen. Natürlich auch von seinen hochrangigen Mitstreitern.
Quelle: http://www.derwesten.de/region/volker-b ... 51178.htmlDer Beschluss der historischen Schützenbruderschaften, schwule Schützenkönigspaare zu verbieten, muss von der Antidiskrimnierungsstelle des Bundes geprüft werden: Das fordert Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Günen. Die Haltung gehöre auf den Misthaufen der Geschichte.
Hoffentlich landen die Grünen auch mal auf dem Misthaufen der Geschichte. Gerade der Beck muß ein wenig vorsichtig sein. Denn aus seiner Ecke kamen auch schon sehr verdächtige Äußerungen und Forderungen. Natürlich auch von seinen hochrangigen Mitstreitern.
Re: Sodom und Co. II
Im Wortlaut: http://www.volkerbeck.de/cms/index.php? ... 5&Itemid=1civilisation hat geschrieben:Noch 'ne Anmerkung des Herrn V. Beck, auch von heute. Diesmal meckert er gegen die Entscheidung der historischen Schützenbruderschaften.
Der Beschluss der historischen Schützenbruderschaften, schwule Schützenkönigspaare zu verbieten, muss von der Antidiskrimnierungsstelle des Bundes geprüft werden: Das fordert Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Günen. Die Haltung gehöre auf den Misthaufen der Geschichte.
Daraus
Der Beschluss des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbrüder ist hinterwäldlerisch und gehört historisch gesehen auf den Misthaufen der Geschichte.
…Intoleranz und Diskriminierung sind keine schützenswerten Traditionen, auch nicht, wenn sie sich auf das Christentum berufen.
…Der Schützenverein begründet seinen Schritt mit seinem katholischen Selbstverständnis. Schützenkönige sind aber keine Pfarrer, die die katholische Lehre in die Welt tragen müssen. Der Verein wird nicht von der katholischen Kirche getragen, also gilt für ihn das ganz normale Antidiskriminierungsrecht.
…Die Welt hat sich seit den 6-iger Jahren aber weitergedreht – auch in der katholischen Provinz. Schwule und Lesben können heute selbstbewusst und mit Segen des Staates gegen derartige Diskriminierungen vorgehen.
"Antidiskriminierung" — schön und gut, aber:
- Kann ein NPD-Mitglied auch gleichzeitig Mitglieder der Grünen werden (wäre zwar schizophren, aber es geht ums Prinzip)?
- Kann nun ein Mann klagen, um in einen Frauenfußballmannschaft aufgenommen zu werden (oder umgekehrt)?
- Darf es nur noch "gemischte Saunen" geben?
…
Gruß Jürgen
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Re: Sodom und Co. II
Interessanter Gedanke. - Man müßte mal ein Feldversuch starten: Frauen gehen in die Homosexuellen-Saunas. Ob die wohl reingelassen werden?Darf es nur noch "gemischte Saunen" geben?
Das Problem ist doch klar. Seitdem die Homosexualität immer weiteres Terrain im gesellschaftlichen Umfeld "erobert" und sogar in staatlichen und/oder politischen Kreisen mit "Privillegien" überhäuft wird, wird das Auftreten der Homo-Lobbyisten aggressiver und kämpferischer, ohne Rücksicht auf Verluste.
Und in den 80er Jahren? Gab es da einen Aufschrei, als es bei der Besetzung von diversen Stellen im Öffentlichen Dienst noch Fragen zu sexuellen Neigung gab.
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Re: Sodom und Co. II
Dazu die heutige Meldung:civilisation hat geschrieben:-> http://gloria.tv/?media=26263Die Erzdiözese Washington hat indirekt einen Priester kritisiert, der einem lesbischen Paar die Kommunion verweigert hat. «Wenn Fragen darüber entstehen, ob jemand zur Kommunion hinzutreten sollte oder nicht, ist es nicht die Linie der Erzdiözese Washington, diese Person öffentlich zurechtzuweisen», teilte die Kirchenleitung der Zeitung «Washington Post» (Dienstag Ortszeit) mit. Bei einer Trauermesse waren die Tochter der Verstorbenen und ihre Lebenspartnerin von der Kommunionbank abgewiesen worden. ...
Dem Bericht zufolge hatte der Pfarrer die Trauerfeier verlassen, noch während die 51-jährige Tochter einen Nachruf auf ihre Mutter hielt, und auch nicht an der eigentlichen Beisetzung teilgenommen. Die Angehörigen forderten eine Versetzung des Priesters.
Priester nach Kommunionverweigerung an buddhistische Lesbierin hinausgeworfen
http://gloria.tv/?media=266968
daraus:
Weihbischof Barry C. Knestout begründete die Suspendierung des Priesters damit, dieser habe ein „einschüchterndes Verhalten“ an den Tag gelegt, das „mit dem priesterlichen Amt unvereinbar“ sei.
Re: Sodom und Co. II
Das ist wieder mal, wie in der letzten Zeit immer öfter bei gloria-TV, unkorrekt dramatisiert. Es gibt keine Suspendierung - wohl jedoch eine kaum weniger eingreifende Maßregelung. Der im katholischen Erbistum von Moskau inkardinierte Priester kann jedenfall in Washington nicht mehr amtieren. Zum genauen Sachverhalt verweise ich auf die Darstellung des Kanonisten Ed Peters hier: http://canonlawblog.wordpress.com/212/ ... -guarnizo/civilisation hat geschrieben:Dazu die heutige Meldung:
Priester nach Kommunionverweigerung an buddhistische Lesbierin hinausgeworfen
http://gloria.tv/?media=266968
daraus:Weihbischof Barry C. Knestout begründete die Suspendierung des Priesters damit, dieser habe ein „einschüchterndes Verhalten“ an den Tag gelegt, das „mit dem priesterlichen Amt unvereinbar“ sei.
Trotzdem bleibt die Sache aus mehreren Gründen beunruhigend. Offenbar handelt es sich bei der "eingeschüchterten Dame" um eine Kampflesbe, die mit der Kirche nichts am Hut hat (in anderen Zusammenhängen ist sie als Buddhistin aufgetreten), und die dem Fr. Guarnizo (der anscheinend ein Verwandter im Geiste von Pfarrer Wagner im Bistum Linz ist) ganz bewußt eine Falle gestellt hat. Eine Falle, in die nach Guarnizo dann auch Kardinal Wuerl und sein Personalchef Knestout mit ihrer Maßregelung Guarnizos voll hineingetappt sind.
Anscheinend sieht die internationale der Sodomaktivisten die Zeit gekommen, mit individuellen "Maßnahmen" gegen Priester vorzugehen, die es noch wagen, ihnen nicht genehme Lehren der Kirche zu verkünden. Fr. Zuhlsdorf berichtet über einen Vorfall in England, bei dem ein Sodomaktivist am gestrigen Sonntag den Gottesdienst unterbrochen hat, als der Geistliche einen Hirtenbrief der englischen Bischöfe gegen die geplante völlige Gleichstellung homosexueler Partnerschaften mit der Ehe verlesen wollte. Der Aktivist richtete eine Video-Kamera auf den Priester (Message: Alles was Sie ab jetzt aussagen, kann auf Youtube gegen sie verwandt werden) und schaffte es tatsächlich, mit seiner ständigen Behauptung, der Hirtenbrief beleidige ihn und verletze ihn in seiner Menschenwürde, den Priester so zu verwirren, daß der auf die Verlesung verzichtete.
Die Gläubigen saßen derweil in den Bänken und schauten sich das ruhig an.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)
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Re: Sodom und Co. II
Bernado hat geschrieben:Die Gläubigen saßen derweil in den Bänken und schauten sich das ruhig an.

Und das ist doch irgendwo das eigentliche Drama.
Wieso haben den einzelnen Ruhestörer nicht einfach ein paar gestandene Männer aus der Gemeinde am Schlawittchen gepackt und aus der Kirche geschmissen?!

Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»
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Re: Sodom und Co. II
Kirchenschweitzer.Bernado hat geschrieben:Die Gläubigen saßen derweil in den Bänken und schauten sich das ruhig an.
»Was muß man denn in der Kirche ›machen‹? In den Gottesdienſt gehen und beten reicht doch.«
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Re: Sodom und Co. II
Wahrscheinlich, weil er trotz seiner Aktion betont sachlich blieb und ankündigte, er werde jetzt gleich die Kirche verlassen. Was er dann offenbar auch getan hat.Melody hat geschrieben:Bernado hat geschrieben:Die Gläubigen saßen derweil in den Bänken und schauten sich das ruhig an.![]()
Und das ist doch irgendwo das eigentliche Drama.
Wieso haben den einzelnen Ruhestörer nicht einfach ein paar gestandene Männer aus der Gemeinde am Schlawittchen gepackt und aus der Kirche geschmissen?!
Bernardos Darstellung oben dramatisiert etwas und ist nicht ganz zutreffend. Der Priester verzichtete bereits auf das Verlesen des Hirtenbriefes, bevor der Störer auch nur irgendetwas über dessen Inhalt sagte. Allein die Ankündingung, er werde das aufnehmen und auf Youtube stellen, sorgte dafür, dass Hochwürden einen Rückzieher machte.
If only closed minds came with closed mouths.
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Re: Sodom und Co. II
Das fände ich aber reichlich peinlich für den Priester. Schließlich ist es einfach seine Aufgabe, den Hirtenbrief zu verlesen, das sagt ja noch nicht einmal etwas über seine eigene Meinung aus. Warum also die Angst davor, sich auf Youtube wiederzufinden?! Meine Güte, das ist ja das krasse Gegenteil von einem Martyrer...Stephen Dedalus hat geschrieben:Allein die Ankündingung, er werde das aufnehmen und auf Youtube stellen, sorgte dafür, dass Hochwürden einen Rückzieher machte.
Ewa Kopacz: «Für mich ist Demokratie die Herrschaft der Mehrheit bei Achtung der Minderheitenrechte, aber nicht die Diktatur der Minderheit»
Re: Sodom und Co. II
Man sollte allen Seminaristen Don Camillo und Peppone zeigenStephen Dedalus hat geschrieben:Wahrscheinlich, weil er trotz seiner Aktion betont sachlich blieb und ankündigte, er werde jetzt gleich die Kirche verlassen. Was er dann offenbar auch getan hat.Melody hat geschrieben:Bernado hat geschrieben:Die Gläubigen saßen derweil in den Bänken und schauten sich das ruhig an.![]()
Und das ist doch irgendwo das eigentliche Drama.
Wieso haben den einzelnen Ruhestörer nicht einfach ein paar gestandene Männer aus der Gemeinde am Schlawittchen gepackt und aus der Kirche geschmissen?!
Bernardos Darstellung oben dramatisiert etwas und ist nicht ganz zutreffend. Der Priester verzichtete bereits auf das Verlesen des Hirtenbriefes, bevor der Störer auch nur irgendetwas über dessen Inhalt sagte. Allein die Ankündingung, er werde das aufnehmen und auf Youtube stellen, sorgte dafür, dass Hochwürden einen Rückzieher machte.

Der Kreuzgang ist doch total am Ende.
Re: Sodom und Co. II
Nur als Seitenblick auf das klimatische Umfeld: Die britische Regierung unterstützt eine Klage von Arbeitgebern vor dem europäischen Menschengerichtshof, die Christen das Recht bestreitet, bei der Arbeit ein Kreuz (konkret: Anhänger am Halskettchen) zu tragen. Quelle.
Zur Sache (d.h. dem Hirtenbrief der engl. Bischöfe zur "Homoehe") selbst: In GB und den USA (am Gegenstand der HHS-Gesetzgebung) lernen die Bischöfe (darunter in GB auch einige bereits pensionierte anglikanische) jetzt, was den deutschen noch bevorsteht: Die Appeasement-Politik, das dauernde Zurückweichen und Verunklaren der Lehre ist in keiner Weise geeignet, die Wut der Feinde des Glaubens zu besänftigen, sondern sie wirkt denen als Ansporn, ihre Angriffe immer tiefer voranzutreiben. Ich schätze, noch bevor "Gaudium et Spes" seinen 50. Jahrestag feiern kann, werden die Konzilsgeister, die dann noch nicht verstorben sind, erkennen müssen, daß die damals gemachten Voraussetzungen inzwischen entfallen sind.
Zur Sache (d.h. dem Hirtenbrief der engl. Bischöfe zur "Homoehe") selbst: In GB und den USA (am Gegenstand der HHS-Gesetzgebung) lernen die Bischöfe (darunter in GB auch einige bereits pensionierte anglikanische) jetzt, was den deutschen noch bevorsteht: Die Appeasement-Politik, das dauernde Zurückweichen und Verunklaren der Lehre ist in keiner Weise geeignet, die Wut der Feinde des Glaubens zu besänftigen, sondern sie wirkt denen als Ansporn, ihre Angriffe immer tiefer voranzutreiben. Ich schätze, noch bevor "Gaudium et Spes" seinen 50. Jahrestag feiern kann, werden die Konzilsgeister, die dann noch nicht verstorben sind, erkennen müssen, daß die damals gemachten Voraussetzungen inzwischen entfallen sind.
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Re: Sodom und Co. II
Noch ne Anmerkung zum Thema "Lauf der Geschichte:

Daraus kann man auch mit gleicher Logik folgendes machen:Juergen hat geschrieben:Im Wortlaut: http://www.volkerbeck.de/cms/index.php? ... 5&Itemid=1
DarausDer Beschluss des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbrüder ist hinterwäldlerisch und gehört historisch gesehen auf den Misthaufen der Geschichte.
…
Die Welt hat sich seit den 6-iger Jahren aber weitergedreht – auch in der katholischen Provinz. Schwule und Lesben können heute selbstbewusst und mit Segen des Staates gegen derartige Diskriminierungen vorgehen.
Der Beschluß der Grünen ist hinterwäldlerisch und gehört historisch gesehen auf den Misthaufen der Geschichte.
…
Die Welt hat sich seit den 4-iger Jahren aber weitergedreht – auch in der Deutschland. Atomkraftwerke arbeiten überall fast störungsrei. Wir können selbstbewußt weitere bauen.

Gruß Jürgen
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Re: Sodom und Co. II
Aus: Schützen erhalten nach Homosexuellen-Beschluss Morddrohungen«Dafür wollen wir Euch hängen [Punkt] Ihr und Eure Familien werdet nicht mehr [Punkt] Wir machen Euch das Leben zur [Punkt]», heißt es in einer von drei Mails, die an Mitglieder des Bundesvorstands, darunter der Kölner Weihbischof Heiner Koch, gingen. Die Verantwortlichen seien zudem als Nazis beschimpft worden.
-> http://gloria.tv/?media=267331
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Re: Sodom und Co. II
Schickt sie nach Persien.
Propter Sion non tacebo, | ſed ruinas Romę flebo, | quouſque juſtitia
rurſus nobis oriatur | et ut lampas accendatur | juſtus in eccleſia.
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Re: Sodom und Co. II
Was sollen katholische Schützen im Iran?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Schickt sie nach Persien.

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Re: Sodom und Co. II
Das hatte ich mich auch gefragt...taddeo hat geschrieben:Was sollen katholische Schützen im Iran?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Schickt sie nach Persien.

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Re: Sodom und Co. II
Die sodomitischen Drohbriefschreiber meine ich, du Maus.
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Re: Sodom und Co. II
Die katholische Sittenlehre durchsetzen?Melody hat geschrieben:Das hatte ich mich auch gefragt...taddeo hat geschrieben:Was sollen katholische Schützen im Iran?Robert Ketelhohn hat geschrieben:Schickt sie nach Persien.
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Verbandsbeschluß: Keine schwule Schützenkönigin
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ ... .bild.html
(Dieses wirklich üble Beispiel von Tendenzjournalismus bitte ungedingt lesen! - Wer hat die BILD eigentlich umgepolt?)
http://www.sueddeutsche.de/panorama/dis ... -1.135582
http://www.rp-online.de/panorama/schwul ... -1.2747699
http://www.fr-online.de/panorama/schuet ... easer.html
P.S. Christine Lüders wird prüfen, ob der Beschluß mit dem Antisdikriminierungsgesetz vereinbar ist.
(Dieses wirklich üble Beispiel von Tendenzjournalismus bitte ungedingt lesen! - Wer hat die BILD eigentlich umgepolt?)
http://www.sueddeutsche.de/panorama/dis ... -1.135582
http://www.rp-online.de/panorama/schwul ... -1.2747699
http://www.fr-online.de/panorama/schuet ... easer.html
P.S. Christine Lüders wird prüfen, ob der Beschluß mit dem Antisdikriminierungsgesetz vereinbar ist.
Christi vero ecclesia, sedula et cauta depositorum apud se dogmatum custos, nihil in his umquam permutat, nihil minuit, nihil addit; non amputat necessaria, non adponit superflua; non amittit sua, non usurpat aliena. (Vincentius Lerinensis, Com. 23, 16)
Re: Verbandsbeschluß: Keine schwule Schützenkönigin
Dann bin ich mal gespannt, worunter sie die Schützen subsumieren will:ad-fontes hat geschrieben: P.S. Christine Lüders wird prüfen, ob der Beschluß mit dem Antisdikriminierungsgesetz vereinbar ist.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
„Was den Gegenstand des Glaubens betrifft, hat sich das Konzil nichts Neues ausgedacht, noch hat es Altes ersetzen wollen." (Papst Benedikt XVI.)
Re: Sodom und Co. II
civilisation hat geschrieben:Priester nach Kommunionverweigerung an buddhistische Lesbierin hinausgeworfen
http://gloria.tv/?media=266968
daraus:Weihbischof Barry C. Knestout begründete die Suspendierung des Priesters damit, dieser habe ein „einschüchterndes Verhalten“ an den Tag gelegt, das „mit dem priesterlichen Amt unvereinbar“ sei.
Der gemaßregelte Priester stellt seine Position dar:
'I Did The Only Thing a Faithful Catholic Priest Could Do'

Re: Sodom und Co. II
Dieser Bischof schaut dabei nicht gut aus.
Ich bin der Kaiser und ich will Knödel.
- Robert Ketelhohn
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Re: Sodom und Co. II
Er hat offensichtlich nur einen Befehl ausgeführt.Peregrin hat geschrieben:Dieser Bischof schaut dabei nicht gut aus.
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Re: Sodom und Co. II
Bei dieser Geschichte schaut keiner gut aus. Ohne Guarnizos Gesetzesbruch hätte der Bischof keinen Angriffspunkt.
Re: Sodom und Co. II
Von einem "Gesetzesbruch" bin ich nach wie vor nicht überzeugt.Pelikan hat geschrieben:Bei dieser Geschichte schaut keiner gut aus. Ohne Guarnizos Gesetzesbruch hätte der Bischof keinen Angriffspunkt.
Der Ablauf war wohl der, daß die betreffende Dame mit ihrer Partnerin in die Sakristei kam, ihren "Staus" provokativ mitteilte und der Versuch des Priesters, ein Gespräch herbeizuführen, daran scheiterte, daß die Partnerin - nachdem die Provokateurion die Sakristei verlassen hatte - die Tür blockierte.
Ein ordentlicher Prozess könnte dem Priester vielleicht einen Ermessensfehler nachweisen, schwerlich jedoch einen Gesetzesbruch.
Dabei wäre zu berücksichtigen, daß es in vielen Diözesen der USA empfohlenme Praxis ist, Homosexuellen, die an ihren Feiertagen demonstrativ mit einem Rainbow-Sash zur Kommunion schreiten, diese zu verweigern.
Mit einzubeziehen zumindest in unsere Überlegungen hier ist auch der Fall aus England, in dem ein HS-Aktivist den Priester vor der Verlesung eines Hirtenbriefes mit der Videokamera und der Drohung, den Film auf Youtube einzustellen, so verwirrte und einschüchterte, daß der Priester die Verlesung des Hirtenbriefes einstellte.
In einer Situation, die sich erkennbar und zwar seit Jahren so zuspitzt muß jedes eventuell auch unglückliche Verhalten eines Priesters auf Bischöf zurückfallen, die ebenfalls seit Jahren jede klare Stellungnahme oder Richtlinie zu "sensiblen Gegenständen" vermeiden.
Wenn wir hier nicht aufpassen, sind wir bald in einer Situation, in der die Propagandisten der widernatürlichen Unzucht es in der Hand haben, durch eine gezielte Aktion an einem Sonntag die Hälfte des Klerus aus dem Verkehr ziehen zu lassen - während die andere Hälfte ihre Glaubwürdigkeit verspielt.
Re: Sodom und Co. II
Dabei handelt es sich um ein offen zur Schau gestelltes Symbol einer sittenwidrigen politischen Meinung. Loetta Johnson trug kein solches Symbol.Bernado hat geschrieben:Der Ablauf war wohl der, daß die betreffende Dame mit ihrer Partnerin in die Sakristei kam, ihren "Staus" provokativ mitteilte und der Versuch des Priesters, ein Gespräch herbeizuführen, daran scheiterte, daß die Partnerin - nachdem die Provokateurion die Sakristei verlassen hatte - die Tür blockierte.
Ein ordentlicher Prozess könnte dem Priester vielleicht einen Ermessensfehler nachweisen, schwerlich jedoch einen Gesetzesbruch.
Dabei wäre zu berücksichtigen, daß es in vielen Diözesen der USA empfohlenme Praxis ist, Homosexuellen, die an ihren Feiertagen demonstrativ mit einem Rainbow-Sash zur Kommunion schreiten, diese zu verweigern.
Ich sehe keinen Zusammenhang.Mit einzubeziehen zumindest in unsere Überlegungen hier ist auch der Fall aus England, in dem ein HS-Aktivist den Priester vor der Verlesung eines Hirtenbriefes mit der Videokamera und der Drohung, den Film auf Youtube einzustellen, so verwirrte und einschüchterte, daß der Priester die Verlesung des Hirtenbriefes einstellte.
Den Gesetzen zu gehorchen -- auch wenn sie etwas fordern, was einem persönlich unangenehm sein mag -- kostet keine Glaubwürdigkeit, im Gegenteil.In einer Situation, die sich erkennbar und zwar seit Jahren so zuspitzt muß jedes eventuell auch unglückliche Verhalten eines Priesters auf Bischöf zurückfallen, die ebenfalls seit Jahren jede klare Stellungnahme oder Richtlinie zu "sensiblen Gegenständen" vermeiden.
Wenn wir hier nicht aufpassen, sind wir bald in einer Situation, in der die Propagandisten der widernatürlichen Unzucht es in der Hand haben, durch eine gezielte Aktion an einem Sonntag die Hälfte des Klerus aus dem Verkehr ziehen zu lassen - während die andere Hälfte ihre Glaubwürdigkeit verspielt.
Re: Verbandsbeschluß: Keine schwule Schützenkönigin
Vermutlich darunter:iustus hat geschrieben:Dann bin ich mal gespannt, worunter sie die Schützen subsumieren will:ad-fontes hat geschrieben: P.S. Christine Lüders wird prüfen, ob der Beschluß mit dem Antisdikriminierungsgesetz vereinbar ist.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1.
typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen oder
2.
eine privatrechtliche Versicherung zum Gegenstand haben,
ist unzulässig.
(2) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft ist darüber hinaus auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig.
(3) Bei der Vermietung von Wohnraum ist eine unterschiedliche Behandlung im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.
(4) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf familien- und erbrechtliche Schuldverhältnisse.
(5) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.
Gruß Jürgen
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Re: Sodom und Co. II
@Juergen: Wo geht man bei einem Schützenverein ein Schuldverhältnis ein?
@Pelikan: Gegen welches Gesetz soll es denn verstoßen, wenn man die Kommunion nicht empfangen darf? Im Gegenteil, der Priester ist durch das Kirchenrecht und durch die Bibel verpflichtet in einem solchen Fall die Kommunion zu verweigern. Diese Frau lebt in Sünde und demzufolge, was im hier verlinkten Brief des Priesters zu lesen ist, zeigte sie auch keine Veranlassung zur Reue (schließlich hat sie ihn unaufgefordert aufgesucht und ihm gesagt, die sie begleitende Frau wäre ihr "lover"). Die Frau sollte ihm dankbar sein, daß er verhindert hat, daß sie ein Sakrileg begeht.
@Pelikan: Gegen welches Gesetz soll es denn verstoßen, wenn man die Kommunion nicht empfangen darf? Im Gegenteil, der Priester ist durch das Kirchenrecht und durch die Bibel verpflichtet in einem solchen Fall die Kommunion zu verweigern. Diese Frau lebt in Sünde und demzufolge, was im hier verlinkten Brief des Priesters zu lesen ist, zeigte sie auch keine Veranlassung zur Reue (schließlich hat sie ihn unaufgefordert aufgesucht und ihm gesagt, die sie begleitende Frau wäre ihr "lover"). Die Frau sollte ihm dankbar sein, daß er verhindert hat, daß sie ein Sakrileg begeht.
Der so genannte ‚Geist’ des Konzils ist keine autoritative Interpretation. Er ist ein Geist oder Dämon, der exorziert werden muss, wenn wir mit der Arbeit des Herrn weiter machen wollen. – Ralph Walker Nickless, Bischof von Sioux City, Iowa, 2009
Re: Sodom und Co. II
Deine Argumentation - nicht nur in diesem Punkt, sondern auch im vorhergehenden Posting - beruht auf der Annahme, daß ein Gesetzesverstoß vorliegt und daß der Priester diesen hätte in der konkreten Situation vermeiden können.Pelikan hat geschrieben: Den Gesetzen zu gehorchen -- auch wenn sie etwas fordern, was einem persönlich unangenehm sein mag -- kostet keine Glaubwürdigkeit, im Gegenteil.
Diese Annahme kann ich nicht teilen.
„DIE SORGE DER PÄPSTE ist es bis zur heutigen Zeit stets gewesen, dass die Kirche Christi der Göttlichen Majestät einen würdigen Kult darbringt.“ Summorum Pontificum 2007 (http://www.summorum-pontificum.de/)
Re: Sodom und Co. II
Das frage ich mich auch, aber dennoch hat Herr Beck bei Facebook auf diesen Paragraphen verwiesen.Protasius hat geschrieben:@Juergen: Wo geht man bei einem Schützenverein ein Schuldverhältnis ein?
Es wäre da wirklich zu klären, ob und was es für ein Schuldverhältnis ist. Worin besteht die Leistung des Vereins gegenüber dem Mitglied (oder ungekehrt)? Möglicherweise ist das Einräumen des Rechts mit im Schützenzug gehen zu dürfen oder auf den Vogel schiessen zu dürfen so eine Leistung. Ebenso wäre es eine Leistung, wenn das Mitglied beim Schützenfest keinen Eintritt bezahlen muß, weil dies im Mitgliedsbeitrag enthalten ist.
Gruß Jürgen
Dieser Beitrag kann unter Umständen Spuren von Satire, Ironie und ähnlich schwer Verdaulichem enthalten. Er ist nicht für jedermann geeignet, insbesondere nicht für Humorallergiker. Das Lesen erfolgt auf eigene Gefahr.
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